Zur „Stiftung Vielfalt und Partizipation“ – ich weiß gar nicht, ob man es überhaupt „Stiftung“ nennen darf –: Dabei geht es Ihnen nicht wirklich um strukturelle Maßnahmen zur Stärkung der Medienvielfalt. Das zeigt die Fördersumme in Höhe von 1,6 Millionen €. Damit werden die Probleme der Zeitungen ebenso wenig behoben wie die Probleme bei der Generierung von Umsetzen im Online-Bereich. Aber es soll der Landesregierung höchstwahrscheinlich reichen, um sich durch die Finanzierung einiger dann Privilegierter eine günstige Berichterstattung zu verschaffen.
Die Landesregierung versucht, Strukturen aufzubauen, um Gefälligkeitspolitik mit der Gießkanne zu machen. Sie öffnet das Einfallstor – es ist sicherlich erst ein kleiner Ansatz – für eine Entwicklung, mit der bislang unabhängige Medien im Printbereich in öffentlich-rechtliche Strukturen überführt werden sollen. Denn ich glaube, das ist das Endziel.
Dazu kommt, dass die Landesregierung diese Gefälligkeitspolitik nicht einmal mit ihrem eigenen Geld betreibt. Nein, sie bürdet das den Rundfunkgebührenzahlern auf. Das ist geschickt, trickreich, aber auch infam. Und außerdem ist es, denke ich, vom Rundfunkstaatsvertrag nicht gedeckt. Der für die Landesmedienanstalten bestimmte Anteil ist nämlich zweckgebunden für Rundfunkaktivitäten. Die Stiftung soll aber für alle Medien da sein. Deshalb sicher auch die harte Kritik aus dem Hause des Westdeutschen Rundfunks.
Allen Bekundungen von Staatsferne zum Trotz besteht die Gefahr, dass mit und von Funktionären besetzte Gremien am Ende über die Vergabe von Geldern entscheiden werden. Zu befürchten ist, dass nach und nach Regeln entwickelt werden – für die Durchsetzung von gerechten Sprachregeln, Quoten für dieses und jenes Thema. Ich glaube, die Büchse der Pandora ist geöffnet, um immer weiter in den Medienmarkt einzugreifen. Dieser noch kleine Ansatz hat nicht viel mit der Idee der freien Presse gemein.
Die Ministerin spricht von einer Stärkung der Aufsichtsgremien, doch in Wahrheit werden nun 1,6 Millionen € aus sinnvollen und wichtigen Projek
ten der Landesanstalt für Medien, für Medienkompetenz, auch für Bürgermedien gefährdet und auf dem Altar politischer Versprechen geopfert. Ich meine, Sie waren überrascht, dass Journalisten auch aus dem Umfeld des Netzwerks Recherche eigentlich nicht im Zusammenhang mit der Stiftung genannt werden wollen und die Subvention lokaler Online-Angebote als ordnungspolitischen Dammbruch ansehen.
Mit der Gießkanne milder Gaben wollen Sie digitale Publikationsstrukturen – so steht es im Gesetzentwurf – für lokale und regionale journalistische Angebote fördern. Die werden aber den freien Angeboten – die wachsen ja langsam wie kleine Blumen aus der Wiese – Konkurrenz machen. Wie sollen freie Blogs wirtschaftlich gegen subventionierte Online-Medien bestehen? Auch hier kommt Ihre Retterkonstruktion ins Wanken.
Sie wollen Schulungen und Bildungsmaßnahmen fördern. Geschenkt! Aber wird nicht gerade dadurch das Versagen in der Hochschul- und Bildungspolitik dokumentiert? Übrigens haben wir bereits eine hohe Dichte an privaten Weiterbildungsträgern.
Der Gesetzentwurf zeigt auch hier keine belastbaren Konzepte auf, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen an die digitale und konvergente Medienrealität angepasst werden können. Stattdessen versuchen Sie, überholte Strukturen und Besitzstände von gestern ins Morgen zu retten.
Nehmen Sie etwa die Vorrangregelung aus § 14 des Gesetzentwurfs. Letztendlich versucht man damit, lokale Radiomonopole zu zementieren. Das ist ein Punkt, über den wir im weiteren Verfahren sprechen müssen. Denn ich sehe die Gefahr, dass gerade dadurch innovative Entwicklungen im privaten Radiobereich abgewürgt werden. Zwar kann man der Auffassung sein, es soll alles so bleiben, wie es ist, aber die digitale Welt funktioniert anders. Neue Angebote entstehen täglich auf der ganzen Welt und finden ihre Verbreitung. Und gleichzeitig schnarcht das Zweisäulenmodell in NordrheinWestfalen vor sich hin.
Wir müssen aufpassen, dass wir nicht irgendwann aufwachen, und keiner hört mehr hin. Radio- und Streaming-Apps auf Smartphones lassen grüßen.
Ich will nicht nur negative Punkte nennen. Es gibt durchaus einige richtige Anknüpfungspunkte, so die Erkenntnis, dass die Telemedienaufsicht bei den Bezirksregierungen nicht gut aufgehoben ist. Okay! Dass die Medienkommission öffentlich tagen soll, ist auch schön. Und ich finde es toll, dass Sie bei einem Punkt nichts tun, nämlich beim 33er. Trotz Ankündigung und Feindbild über Jahre hinweg werden Sie dort nichts ändern. Das finde ich gut. Angekündigt hatten Sie es. Ich finde es gut, dass Sie das in die Schublade gesteckt haben.
Das Thema „Bürgerfunk“ werden wir sicherlich im Ausschuss noch behandeln. Die Relevanz spiegelt sich ein bisschen in den Einschaltquoten wider. Sie ist nicht groß. Angesichts der zunehmenden Zahl von Webradios muss man wirklich fragen, ob die vorgesehene Plattform zeitgemäß ist.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer und Mediennutzer auf der Tribüne und am Stream! Frau Ministerin Dr. Schwall-Düren, als Sie im Frühjahr 2013 den Arbeitsentwurf des Landesmediengesetzes veröffentlichten und die Online-Konsultation starteten, gingen wir davon aus, dass wir vielleicht noch im Jahr 2013 in die parlamentarischen Beratungen einsteigen. Sie hatten ursprünglich angekündigt, den Gesetzentwurf vor der Sommerpause vorzulegen. Jetzt ist es Februar 2014, und wir legen los. Schon an dieser zeitlichen Verzögerung merkt man, dass offensichtlich noch ordentlich nachgesteuert wurde und die Landesregierung mit unterschiedlichsten Beteiligten nachverhandelt hat.
Auch bei der Durchsicht des Gesetzentwurfs wird deutlich, dass zwischen dem Arbeitsentwurf aus dem Frühjahr 2013 und dem Regierungsentwurf teils erhebliche Unterschiede bestehen. Man kann gewissermaßen die Frontlinien sehen, die dazwischen verlaufen. Das ist ja nicht schlimm, dazu sind Arbeitsentwürfe da.
Zumindest aus meiner Sicht, was den ersten Teil des Verfahrens angeht, hat sich gezeigt, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit lohnt, auch wenn offensichtlich war, dass Menschen aus dem Umfeld des Bürgerfunks, der Bürgermedien sich vor allem zu Wort melden werden. Diese sind einigermaßen organisiert, sodass das zu erwarten ist. Aber grundsätzlich ist das Verfahren von Online-Konsultationen begrüßenswert.
Ich will mich nicht mit galaktisch-globalen Leitmotiven aufhalten, sondern vom Verfahren zu einigen Inhalten des Gesetzentwurfs kommen:
Wir sind uns alle über die große Bedeutung freier, unabhängiger Medien für eine funktionierende Demokratie einig. Eine vielfältige Medienlandschaft, egal auf welchem Kanal sie sendet, ist die Grundvoraussetzung dafür, dass Bürgerinnen und Bürger sich informieren, sich eine Meinung bilden und sich einmischen können. Wie wir die politischen Rahmenbedingungen gestalten, um diese Vielfalt und Unabhängigkeit herzustellen und abzusichern, dazu
Nehmen wir zum Beispiel die berühmt berüchtigte „Stiftung Vielfalt und Partizipation“! Der Arbeitsentwurf des Gesetzes war klar. Er besagte für den geplanten § 116 Abs. 3 c, dass jährlich 1,6 Millionen € aus dem Haushalt der Landesanstalt für Medien in diese Stiftung gepumpt werden sollen. Auch die Aufgaben waren im Arbeitsentwurf definiert: Aus- und Weiterbildung von Journalisten im lokalen und regionalen Bereich. Eine Stiftungsprofessur im Lokaljournalismus sollte eingerichtet werden. Recherchestipendien sollten vergeben werden. Und – etwas nebulös –, die Akzeptanz lokaler und regionaler Berichterstattung sollte gefördert werden.
Schaut man aber in den jetzt vorliegenden Regierungsentwurf und vor allem in dessen Begründung, kann man sich vorstellen, dass es hinter den Kulissen in den letzten Monaten ordentlich rundgegangen sein muss. Jetzt finden wir im Gesetzentwurf unter § 88 Abs. 8 nur noch eine Gesellschaft des Privatrechts; von einer Stiftung ist nicht mehr die Rede. In der Begründung steht der Begriff Stiftung in Anführungszeichen. Alles klar.
In diesem Kontext werden wir vor allem darüber reden müssen, was tatsächlich von dieser Anführungszeichen-Stiftung gefördert werden soll. Ich habe, ehrlich gesagt, größte Bedenken, was Recherchestipendien angeht. Wir müssen sicherstellen, dass solche Stipendien vollkommen unabhängig vergeben werden und auch möglicherweise für uns Politiker unangenehme Themen recherchiert werden.
Wie sieht die Förderung von Akzeptanz des Qualitätsjournalismus praktisch aus? Die Idee mit der Stiftungsprofessur ist offensichtlich fallen gelassen worden. – Gut so. Wenn wir in den Beratungen über die Anführungszeichen-Stiftung Vielfalt und Partizipation sprechen, müssen wir immer im Blick behalten, dass sich die LfM aus Rundfunkbeiträgen finanziert und die Möglichkeiten entsprechend begrenzt sein müssen.
Ein weiterer Punkt, den wir sicherlich kontrovers diskutieren werden, sind die von Ihnen vorgeschlagenen Änderungen von § 59 zur Beteiligung von Verlagen an Betriebsgesellschaften im lokalen Hörfunk. Bei allem Verständnis für die angespannte Finanzlage von Kommunen, die sich am Lokalfunk beteiligen, ist es keine Lösung, Zeitungsverlagen zu ermöglichen, Lokalradios zu 100 % zu übernehmen. Das führt zu noch mehr Medien- und damit Meinungsbildungskonzentration. Das geht nicht.
Ich möchte aus den vielen inhaltlichen Änderungen, mit denen wir uns befassen werden, eine weitere herausgreifen: die Änderungen, die die Medienkommission der LfM betreffen. Zunächst zur Zusammensetzung der Medienkommission: Sie schlagen vor, dass zukünftig ein Kommissionsmitglied aus dem Bereich der Bürgermedien kommen soll. Das ist prinzipiell richtig. Bürgermedien sollten da vertreten sein.
Allerdings ist aus unserer Sicht die Internetcommunity noch vollkommen unzureichend in der Medienkommission repräsentiert. Derzeit sind die zwei ITVerbände BITKOM und Eco zwar in der Kommission vertreten. Diese vertreten jedoch ausschließlich die Unternehmenssicht. Wir Piraten finden, dass darüber hinaus die Netzbürger, die Nutzer, einen eigenen Platz in der Medienkommission bekommen müssen. Darüber müssen wir im Ausschuss sprechen.
Als Pirat muss ich die Grundsatzfrage stellen, wenn es um die Zusammensetzung der Medienkommission geht. Für die Rundfunkräte der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten fordern wir bekanntlich, dass gar keine Parteienvertreter in die Gremien gehören. Das könnte auch für die Medienkommission gelten. Wir werden also im Ausschuss darüber diskutieren, wer tatsächlich Mitglied der Medienkommission der LfM sein soll.
Zum Abschluss etwas Positives: Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Sitzungen der Medienkommission in Zukunft grundsätzlich öffentlich stattfinden und nur noch in begründeten Ausnahmefällen nicht öffentlich getagt werden soll.
Genauso begrüßen wir, dass zukünftig die wesentlichen Unterlagen der Medienkommission öffentlich sein werden, also Tagesordnungen, Beschlüsse und Berichte. Damit geht dieses Gesetz zumindest an dieser Stelle einen wichtigen Schritt in Richtung Transparenz, wie wir Piraten sie schon lange fordern.
Liebe Kollegen, es gibt noch einige weitere Punkte. Wir werden zum Beispiel über Fragen der Medienaufsicht und Medienregulierung, über einen fairen Wettbewerb zwischen Öffentlich-Rechtlichen und Privaten, über gute Rahmenbedingungen für Onlinejournalismus, über Medienkonvergenz sprechen müssen. Das wird bestimmt eine spannende Expertenanhörung. – Vielen Dank.
Vielen Dank. Der Kollege war leider etwas spät mit der Wortmeldung; sonst hätte ich sie gerne zugelassen.
Entschuldigung, Herr Kollege Schick, ich habe Sie noch nicht aufgerufen. Immer schön der Reihe nach. – Für die SPD-Fraktion hat sich Kollege Vogt gemeldet. Bitte schön.
Auch Herr Schick möchte sich unbedingt zum Gesetz äußern; aber wir müssen halt die Reihenfolge einhalten. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich noch mal zu Wort gemeldet, weil Herr Sternberg, Herr Nückel und auch Herr Schwerd an der einen oder anderen Stelle Kritik geübt haben.
Gehen wir ein paar Punkte durch. Herr Nückel, wenn Sie davon sprechen, dass lokale Radiomonopole zementiert würden, muss ich mir schon die Frage stellen: Welchen Blick haben Sie auf die Radiolandschaft in Nordrhein-Westfalen? Wir haben in Nordrhein-Westfalen die einmalige Situation, dass wir im Vergleich zu allen anderen Bundesländern ein System geschaffen haben, bei dem wir auf einem Zweisäulenmodell vernünftig organisiert in ganz vielen Städten Lokalradios haben, die neben den Printausgaben auch lokale Vielfalt sichern. Wenn Sie da von „lokalen Radiomonopolen“ sprechen,
die weg müssen, haben wir dazu eine klare andere Meinung. Wir müssen diese lokalen Radiostationen stärken, damit sie neben den Printausgaben auch weiterhin in den Städten existieren, sodass Kommunikation innerhalb der Städte ermöglicht wird.
Herr Sternberg, in Sachen Onlinekonsultation kann ich mich damit abfinden, dass Sie und Herr Nückel sich richtig ärgern.