und die Kommunen im Lande allein zu lassen mit den dauerhaften Kosten. Das ist das Problem, das Sie heute erörtern.
Sie rufen zu: Das ist eine Frechheit! – Ich würde Ihnen mal empfehlen, ernst zu nehmen, was einzelne Schulen Ihnen sagen. Wir haben gesagt: Wir wollen nicht über Prinzipien streiten. Wir brauchen das Geld, um unsere Aufgabe zu erfüllen.
Was Sie aber machen, ist ein Prinzipienstreit. Deshalb sagen die kommunalen Spitzenverbände Nein zu Ihren Angeboten, weil sie wissen, auf Dauer verschieben Sie Lasten vom Land in die Kommunen. Das wäre noch ein normaler Streit zwischen Land und Kommune. Aber die Opfer sind die Kinder.
Ich hätte mir in diesen Wochen auch ein Wort des Innenministers gewünscht. Der Innenminister ist ja eigentlich der Minister, der auch die Interessen der Kommunen in einer Landesregierung artikulieren sollte. Und es müsste doch mal einer in diesen Verhandlungen sagen: Liebe Kollegen, liebe Frau Ministerin, liebe Frau Ministerpräsidentin, Konnexität ist keine Verhandlungsmasse, Konnexität ist ein Verfassungsrecht. – Das muss ein Innenminister hier mal vortragen. Stattdessen verhandeln Sie wie auf einem Basar.
Jetzt geht es darum – darauf bezieht sich der Streit –, das in ein konkretes Beispiel umzurechnen. Die meisten Menschen verstehen wahrscheinlich gar nicht, worüber hier im Moment eigentlich gestritten wird. An dieser Stelle geht es um die Frage, ob man anerkennt, dass es Folgekosten der Umsetzung der Inklusion im Schulbereich gibt. Das betrifft insbesondere die Inklusionshelfer.
Schauen wir uns das einmal für eine Stadt und einen ländlichen Kreis in Nordrhein-Westfalen an. Die Gutachter haben festgestellt, dass die Stadt Essen und der Kreis Borken zusammen jährlich 16 Millionen € für Personal und Betrieb aufbringen müssten, wenn das, was hier gefordert wird, nicht anerkannt würde.
Wenn Sie als Land die Standards nicht entsprechend setzen, wird die Folge sein, dass in diesen Städten, die oft notleitend sind,
am Ende nur auf Quantität geguckt wird. Dann werden die Kinder irgendeiner Schulform zugewiesen. Sie sitzen dann statt zu 28 zu 27 in der Klasse. Dem einzelnen Kind geht es aber schlechter als in einer guten Förderschule.
Das ist unsere Kritik. Sie nehmen das, was die Vereinten Nationen Ihnen aufgetragen haben, nicht ernst.
Das geht von der Abschaffung der Sprachförderung für die Vierjährigen und der Tatsache, dass es keinen verpflichtenden Sprachtest mehr gibt, über den Unterrichtsausfall bis zur Inklusion und setzt sich am Ende auch bei den Hochschulen fort. Sie haben die gesamte Bildungskette vernachlässigt.
Das ganze Land – von Hochschullehrern bis zu Eltern von behinderten Kindern – wendet sich gegen diese Landesregierung, weil Sie in der Bildungskette mehr versagt haben als in jedem anderen Politikfeld! Und das ist unsere Kritik.
Vielen Dank, Herr Laschet. – Nun spricht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Fraktionsvorsitzende, Herr Priggen.
gen! Obwohl ich gleich sehr viel Widerspruch zu Herrn Laschet habe, möchte ich an einer Stelle Danke sagen. Herr Laschet, Sie haben klargestellt, dass die Frage der Inklusion kein grünes Prestigeprojekt ist – Herr Lindner hatte das am Anfang ja als grünes Prestigeprojekt und zum Schluss als sozialdemokratisches Prestigeprojekt bezeichnet. Dass das klar ist, ist mir wichtig. Deswegen sage ich auch ehrlich Danke dafür.
Es ist richtig: Dabei handelt es sich um eine Arbeit, die wir für die Eltern machen, die wollen, dass für ihre Kinder das Beste erreicht wird. Das hat nichts mit Prestige zu tun. Wenn andere an der Regierung wären, müssten sie es genauso tun.
Bei Teilen der eben geführten Debatte habe ich mich an mehrere Mütter erinnert gefühlt, die ich kennengelernt habe, als ich in meinem Aachener Wahlkreis eine Einrichtung besucht habe, in der Kinder mit Behinderung unter drei Jahren und im Kindergartenalter betreut werden. Diese Mütter kämpfen dafür, dass ihre Kinder eine Chance haben. Sie kämpfen dafür, dass ihre Kinder über die U3-Betreuung und den Kindergarten in der Schule eine Chance bekommen, am Leben teilnehmen zu können, vielleicht einen Beruf erlernen zu können und dann hoffentlich arbeiten zu können. Sie investieren viel Zeit, damit ihre Kinder diese Chance bekommen.
Es ist ein schwieriger Prozess. Das ist nicht zu bestreiten. Dies gilt gerade dann, wenn wir auch mit den Kommunen über Geld reden. Diese Landesregierung hat aber sehr viel für die Kommunen getan. Sie hat viel von dem, was in den Jahren vorher den Kommunen genommen wurde, wieder begradigt. Es ist richtig, dass wir jetzt miteinander ringen, was die Kosten der Inklusion angeht. Deswegen habe ich genauso wie Norbert Römer viel Respekt vor den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, mit denen wir verhandeln. Wir stehen aber in der Pflicht, sorgfältig mit den Geldern umzugehen, die wir zur Verfügung stellen, und im Einzelnen zu schauen, was wir überhaupt können.
Herr Kollege Laschet, weil Sie hier erzählt haben, Sie hätten schwierige Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden geführt, kann ich Ihnen einen Hinweis nicht ersparen: Wir bezahlen jetzt die Zeche für das, was Sie in Ihrem Gesetz vergurkt haben.
Alleine 146 Millionen € dieses Jahr! Das ist das, was wir jetzt bezahlen. Insofern wäre ich da an Ihrer Stelle vorsichtig.
Ich finde es richtig, dass die Regierung eine Unterrichtung beantragt hat, weil es sehr wohl angemessen ist, sich im Parlament über das auszutauschen, was parallel und gleich ab 12 Uhr wieder in den Prozessen, in den Verhandlungen läuft. Darüber hat die Regierung informiert. Ich will das gerne für meine Fraktion aus unserer Sicht ergänzen, weil von Herrn Laschet und Herrn Lindner doch einiges sehr falsch dargestellt worden ist.
Wir haben das 9. Schulrechtsänderungsgesetz am 16. Oktober 2013 verabschiedet. Damit ist auch klar: Es tritt zum nächsten Schuljahr in Kraft. Da gibt es gar kein Wackeln. Das Gesetz tritt in Kraft.
Bevor wir es verabschiedet haben, haben wir einen langen, sehr intensiven Diskussionsprozess geführt, weil die Kommunen gesagt haben, es kämen ganz erhebliche Kosten auf sie zu. Sie konnten die Kosten aber nicht im Detail belegen.
Wir haben mit dem Gesetz gewartet und uns dann – das ist wichtig – auf einen gemeinsamen Prozess verständigt. Wir haben gesagt: Wir wollen die Kosten unter hohem Zeitdruck bis zum 31. Januar 2014 ermitteln. Wenn wir die Kosten ermittelt haben und eine Verständigung erzielt haben, sollen sie auch zur Verfügung gestellt werden.
Dafür haben die kommunalen Spitzenverbände uns zwei Gutachter vorgeschlagen. Wir haben dann einen der beiden Gutachter, die von ihnen vorgeschlagen wurden, genommen. Wir haben nicht jemanden genommen, den nur wir haben wollten, sondern einen der von den kommunalen Spitzenverbänden vorgeschlagenen Gutachter.
Wir haben uns einvernehmlich für die beiden zu untersuchenden Gebietskörperschaften entschieden. Nicht Rot-Grün allein hat die ausgesucht, sondern wir haben das mit den kommunalen Spitzenverbänden zusammen gemacht. Einvernehmlich war auch der Untersuchungsauftrag.
Das Ergebnis des Gutachters liegt vor. Die Konnexitätsfrage hatte er nicht zu untersuchen. Das war nicht seine Aufgabe, sondern das ist Teil des Diskussionsprozesses, den wir führen.
Weil manche es entweder nicht richtig darstellen wollen oder es nicht wissen, will ich es wiederholen: Die Frage der Barrierefreiheit ist keine Frage, die mit dem Beschluss des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes anfängt. Liebe Leute!
Das ist Thema in vielen, vielen Kommunen seit mehr als 20 Jahren, in den letzten Jahren bei allen Neubauten. Sie bauen kein WDR-Gebäude, keine Schule, keinen Bahnhof, keine Bushaltstelle mehr, ohne die Frage der Barrierefreiheit oder einer verbesserten Inklusion zu berücksichtigen. Das gibt es gar nicht mehr.
Heute werden fast 30 % aller Kinder inklusiv beschult. Wir haben lobenswerte Kreise wie etwa den Kreis Wesel, wo alle Grundschulkinder inklusiv beschult werden. Wer hat denn die Kosten für die entsprechenden baulichen Maßnahmen auch in den vergangenen Jahren getragen? Das war doch nicht das Land. Das haben die Kommunen gemacht. Dafür gebührt ihnen auch Dank.
Das ist doch nicht automatisch alles Aufgabe des Landes. Das ist doch die logische Schlussfolgerung an der Stelle.
Der Gutachter hat festgestellt: Über einen Zeitraum von drei Jahren entstehen Kosten in Höhe von 76 Millionen € für Gebäude und rund 37 Millionen € für Personalunterstützung. Normalerweise würde man am Ende eines solchen Prozesses diskutieren: Wie hoch ist euer Anteil, was übernehmen wir angesichts der Vorleistungen der vergangenen Jahre? Man würde sich verständigen. Das Land ist jetzt bereit, die Kosten komplett zu übernehmen. Darüber hinaus ist das Land bereit, auf die vom Gutachter ausgerechnete Summe noch knapp 60 Millionen € draufzulegen, also insgesamt 175 Millionen € in die Hand zu nehmen. – Nein: Es sind mehr als 60 Millionen!
175 Millionen € insgesamt! Das ist auch noch nicht alles. Das Land ist darüber hinaus bereit, zusätzliche Personalstellen zu übernehmen. Wir haben uns darauf verständigt, dass ein ganz erheblicher Teil der Demografiegewinne in die Schulen geht. Wir wissen nämlich auch, dass es ein Mehr an pädagogischer Betreuung braucht.
Bei einer Inklusionsquote von 17 % in den Jahren 2010 und 2011 hatten wir 532 Lehrerstellen bereitgestellt. Das steigern wir auf über 3.200 Stellen, um bis 2017 die Quote von 50 % zu decken; derzeit liegen wir bei 30 %. Das heißt: 2.700 zusätzliche Stellen! Das Land macht an der Stelle sehr viel, steckt sehr viel Personal hinein.