Protokoll der Sitzung vom 20.02.2014

Was bedeutet es denn, wenn lokale Medienvielfalt wegbricht? Weniger Vielfalt heißt weniger Demokratie vor Ort, weniger journalistische Kontrolle und weniger Kommunikationsmöglichkeiten für Vereine, Verbände, Kirchengemeinden und alle anderen, die in einer Stadt Informationen an die Menschen bringen wollen.

(Beifall von der SPD)

Aber auch das gesamte Mediensystem ist betroffen. Weniger lokaler Journalismus betrifft auch überregionale Medien. Viele Themen und Skandale, die lokal aufgedeckt werden, finden ihren Weg in die überregionalen Zeitungen, manchmal bis hin zur Tagesschau.

Sie sehen die Relevanz des Themas „Stärkung von Lokaljournalismus“.

Das neue LMG schafft zur Stärkung des lokalen Journalismus die Möglichkeit einer Stiftung für Vielfalt und Partizipation. Diese Stiftung, die bei der Landesanstalt für Medien angesiedelt sein soll, ist ein Anfang, die Stärkung des Journalismus im Lokalen voranzubringen. Weitere Partner sollen hinzukommen, die in den Dialog über die Zukunft des Journalismus einsteigen sollen.

Ja – ich betone es ausdrücklich; einige Oppositionspolitiker werden ja nicht müde, das zu überhören –, die Stiftung muss staatsfern organisiert sein. Frau Dr. Schwall-Düren hat dies gerade betont. In jeder Rede, in jedem Konzept stand das bisher. Leider werden einzelne Leute nicht müde, ihre Pressemitteilung immer wieder anders zu formulieren und diesen Umstand geflissentlich zu ignorieren.

(Beifall von der SPD – Zuruf von Thorsten Schick [CDU])

Meine Damen und Herren, zur Verbesserung der Medienaufsicht sieht der Gesetzentwurf vor, die Telemedienaufsicht von der Bezirksregierung Düsseldorf auf die LfM zu übertragen. Die Aufsicht über Internetangebote wird somit dort gebündelt.

Transparenz und Effektivität der Arbeit der Medienkommission soll weiter verbessert werden. So sind die Sitzungen der Medienkommission ab Inkrafttreten des Gesetzes grundsätzlich öffentlich. Ergeb

nisse der Sitzungen sollen anschließend ins Netz gestellt werden.

Ein ganz wichtiger Bereich der gesamten Medienlandschaft – das gilt nicht nur für junge Menschen – ist die Medienkompetenz. Hier leisten die LfM und auch das Grimme-Institut gute Arbeit. Diese soll fortgesetzt werden.

Eine nun gesetzlich verankerte Veranstaltung ist in diesem Rahmen die Medienversammlung, die mindestens einmal im Jahr durch die LfM organisiert werden soll und einen Austausch zwischen Mediennutzern und Medienakteuren bietet.

Ein weiterer Schritt zu mehr Partizipation ist die Stärkung der Bürgermedien. Hier sieht das Gesetz einen Lehr- und Lernsender ähnlich wie „nrwision“ für den Hörfunkbereich vor.

Auch eine sendezeitunabhängige Onlineplattform wird ermöglicht. Die Vorschläge in diesem Bereich sind sehr zeitgemäß und berücksichtigen auch die technische Entwicklung.

Zeitgemäß ist auch die vorgesehene Stärkung des privaten Hörfunks in unserer dualen Rundfunkordnung, aus der eine neue landesweite Hörfunkkette entstehen kann – sofern die LfM die Frequenzen zuteilt.

Die LfM erhält zudem die Möglichkeit, über die sogenannte Anreizregulierung Inhalte von besonderem gesellschaftlichem Interesse bei der Entscheidung über die Zuteilung von Übertragungswegen mit zu berücksichtigen.

Meine Damen und Herren, Sie sehen, der vorliegende Text ist ein guter und zukunftsfähiger Gesetzentwurf für den Medienstandort NRW. Ich freue mich mit Ihnen auf die weitere Diskussion im Ausschuss. Wir werden ein gutes Gesetz verabschieden. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Vogt. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Prof. Dr. Dr. Sternberg.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Nun liegt also der Text des Gesetzes vor, wie es sich die Regierung wünscht. Nun sind wir als Parlamentarier und Gesetzgeber am Zug.

Im vergangenen Jahr gab es ja schon mal eine Konsultation über einen etwas anderen Text. Die ist ziemlich gefloppt. Es haben sich zwar eine Menge Leute daran beteiligt, aber das hat sich auf eine besondere Betroffenengruppe konzentriert.

Zu dem jetzigen Text hat es auch schon einige heftige Proteste gegeben. Man lese einmal nach, was

die Internetplattform „Ruhrbarone“ dazu geschrieben hat, insbesondere was die Kommentatoren auf diesem Journalistenblog dazu geschrieben haben.

Wir treten heute in die Beratungen ein. Das heißt, im Moment kann man nur ein paar Linien nennen, keine Details. Eines wird allerdings deutlich: Der Entwurf steht eindeutig nicht auf der Höhe der Zeit. Er spiegelt auch nicht den Stand der aktuellen Medienentwicklung wider. Und Ihre Rede vorhin, Frau Ministerin, hat das – mit Verlaub – auch gezeigt.

Eine zweite Frage, die ich stellen möchte, ist, welches Staatsverständnis dieser Gesetzentwurf widerspiegelt. Ich bleibe bei den Stichworten, die Sie, Herr Vogt, gerade aufgegriffen haben: Vielfalt, Partizipation und Transparenz. Bei Vielfalt und Transparenz sind wir uns schnell einig. Aber was heißt eigentlich Partizipation? Heißt Partizipation, dass man am Geldsegen der Rundfunkgebühren partizipiert? Wir haben das Thema „Rundfunkgebühren“ ja heute noch. Rundfunkgebühren sind keine Verfügungsmasse von Medienpolitikern.

Wie partizipieren junge Menschen heute eigentlich an den Medien der Informationsgesellschaft? Ganz sicher nicht mehr über den Bürgerfunk, das schöne, alte, gemütliche Thema des vergangenen Jahrhunderts, eine bestimmte Form von Rundfunk, in dem Musik abgespielt wird, gelegentlich unterbrochen durch Wortbeiträge. Das kann man ruhig weitermachen. Ich hab gar nichts gegen die Leute. Nur, ein innovatives Medienthema ist das ganz sicher nicht.

Ich habe selber mal vor 20 Jahren für etliche Jahre eine anerkannte Medienwerkstatt geleitet, kenne das Thema also sehr gut. Wir hatten eine Medienwerkstatt mit tollen Bandmaschinen, Schnittplätzen und was es damals alles gab – längst eingemottet, längst museumsreif. Denn junge Menschen in der politischen Bildung fahren heute selbstverständlich ein You-Tube-Filmchen hoch und liken das bei Facebook. Unendlich viel mehr Menschen werden das zu Gesicht bekommen, als Bürgerfunker jemals mit ihrem Wirkungskreis erreichen.

Meine Damen und Herren, die Medienwelt hat sich radikal verändert. Ich glaube, der Entwurf spiegelt hier einen überholten und veralteten Medienbegriff wider. Nicht nur junge Menschen, auch andere, aber besonders sie, nutzen Radio und Fernsehen längst anders, als man das im traditionellen Programmschemadenken glaubt.

Meine Kinder zum Beispiel sehen Fernsehen in der Form, wie sich klassische Programmfernsehmacher das vorstellen, bestenfalls noch bei Live

Übertragungen von Sportveranstaltungen. Ansonsten sehen sie selbstverständlich zeitversetzt Fernsehen. Das wird das Normalste von der Welt.

Auch Radio funktioniert als Begleitmedium über den Tag, aber wird längst durch Spotify und Mediatheken ergänzt. Information kommt heute weitgehend über das Internet.

Die Welt hat sich erheblich verändert. Aber ist das Internet in dem Gesetz überhaupt angekommen?

Lesen Sie einmal die Antwort auf die Große Anfrage, die wir heute behandeln. Dann sehen Sie, dass dieser Gesetzentwurf wirklich noch aus dem vorigen Jahrhundert stammt.

Das gilt übrigens auch für den extrem ungenauen Rundfunkbegriff, der hier wieder in seiner ganzen Unklarheit übernommen wird, der aber angesichts der Entwicklung crossmedialer Plattformen dringend präzisiert werden müsste.

Ich bleibe bei der Frage: Was meint Partizipation? Mediennutzer und Mediennutzerinnen – eigentlich sind das ja alle, wenn ich das richtig sehe; ich wüsste nicht, wer Medien nicht nutzt – sind heute nicht mehr auf die huldvolle Zuweisung von Rechten und Mitteln durch den Staat angewiesen. Die machen das ganz frei und ganz alleine.

Meine Damen und Herren, nun zu dem Thema „Stiftung“. Im alten Entwurf waren in § 116 Rundfunkgebühren in Höhe von 1,6 Millionen € genannt. Jetzt muss man ein bisschen suchen. In § 88 findet sich unter Abs. 8 ein unklarer Hinweis auf die Förderung von Vielfalt und Partizipation durch eine privatrechtliche Gesellschaft. Man weiß gar nicht so richtig, was da eigentlich los ist; das wird ein bisschen versteckt. Aber man kann auf den Seiten 104 und 105 nachlesen; da steht das dann.

Die Medienkommission hatte zwar eine Form gesucht, mit der man dieses Stiftungswesen wenigstens halbwegs retten könnte. Aber nein, auch hier finden wir wieder diese unsäglichen Recherchestipendien. So soll allen Ernstes der Staat Journalisten Geld geben, damit diese dann Politikern unangenehme Nachfragen stellen. Stellt man sich so unabhängigen investigativen Journalismus vor? – Ich nicht. Staatsferne sieht anders aus.

Zum Thema „Aus- und Fortbildung für Journalisten“: Die gibt es doch, und die wird auch gut gemacht. Soll mit ein paar Mitteln der Fortbildungsmarkt durcheinandergebracht werden?

Außerdem haben wir genug gute Journalisten. Das ist gar nicht das Problem. Es fehlt an Arbeitsplätzen für unabhängige Journalisten. Ich meine Arbeitsplätze bei Zeitungsmachern, die Gewinnmöglichkeiten auch im Internet finden. Das ist das Hauptproblem.

Glauben Sie ernsthaft, mit einer Summe von 1 bis 2 Millionen € könnte der Lokaljournalismus in Nordrhein-Westfalen gerettet werden?

Einige grundsätzliche Dinge sind festzuhalten, meine Damen und Herren: Rundfunkgebühren sind keine Verfügungsmasse der Politik. Rundfunkgebühren sind kein Spielgeld des Medienstaatssekretärs.

(Beifall von der CDU)

Journalismus muss staatsfern sein. Alle Versuche, sich als Landesregierung einzumischen, müssen zurückgewiesen werden. Sie bahnen hier den Weg zu einem staatsnahen Journalismus.

Sorgen Sie lieber dafür, dass Rahmenbedingungen entstehen, unter denen unabhängige Verleger auch im Internet Geld verdienen können. Dann werden sie auch Redakteure einstellen und einen lokal vielfältigen Journalismus gewährleisten.

(Beifall von der CDU)

Der Entwurf zeigt unseres Erachtens ein falsches Staatsverständnis. Man lese einmal den Text auf den ersten Seiten in seinem verqueren Behördendeutsch. Wir haben die Ausdrücke vorhin gehört. Frau Ministerin, Sie sprachen von regulatorischen Zielsetzungen. Auf der ersten Seite ist die Rede von möglichen regulatorischen Bedarfen. „Regulatorische Bedarfe“ – eine wunderschöne Wortzusammenstellung.

Ja, es geht bei diesem Gesetz um eine Form der Regulierung. Man möchte mit dem Gesetz steuern, bestimmen – und dann großzügig Partizipation gewähren. Das ist ein grundsätzlich anderes Staatsverständnis als unseres. Aber das ist in der Politik dieser Regierung immer wieder zu sehen – das erleben wir auch beim Hochschulgesetz –: Subsidiarität ist für diese Regierung ein völlig unbekanntes Fremdwort. Zentralisierung, Steuerung, Abhängigkeit – das sind leitende Begriffe. Selbstständige, eigenverantwortliche, starke Einrichtungen sind Ihnen ein Graus. Sie möchten herrschen, bestimmen und dann huldvoll verteilen. Das ist aber nicht unsere Politik. Ich freue mich auf die Beratungen. – Danke schön.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Prof. Sternberg. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht der Kollege Oliver Keymis.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Prof. Dr. Dr. Sternberg, das Wort „huldvoll“ ist Ihnen in Ihrer Rede mindestens zweimal untergekommen. Das Wort „huldvoll“ erinnert mich allerdings an eine Zeit und an ein Staatsverständnis, mit dem das, was wir hier zu diskutieren haben, überhaupt nichts zu tun hat.

(Thomas Nückel [FDP]: Oh doch!)