Protokoll der Sitzung vom 15.05.2014

Nein, wir haben gerade abgestimmt über Ziffer II. Ich hole einmal den Antrag heraus. Das ist hier so formuliert. Ich werde jetzt den Antrag zitieren. Dann ist das ein Druckfehler. Das war die Ziffer II. Es gibt auch nur zwei Punkte, die in dem Antrag enthalten sind …

(Zuruf von der Verwaltung)

Wir kommen damit zur Abstimmung über Nummer 2. Nummer 1 war die „transparente und vollständige Aufstellung“. Darüber haben wir gerade abgestimmt.

Wir kommen jetzt zu dem Forderungskatalog der Piraten, Ziffer II Nummer 2 des Forderungskataloges. Herr Kollege, ich habe eben gesagt: Ziffer II 1. des Forderungskataloges. Dies ist jetzt Ziffer II Nummer 2 des Forderungskataloges. Ich glaube, dann ist es klar. Wenn man den Antrag vor sich liegen hat, ist es noch klarer.

Darüber lasse ich jetzt abstimmen. Ich wiederhole: Ziffer II Nummer 2 des Forderungskataloges. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist auch Ziffer II Nummer 2 des Forderungskataloges abgestimmt bei Zustimmung der Piraten und Gegenstimmen von SPD, CDU, Grüne, FDP sowie des fraktionslosen Abgeordneten Stein.

Wir kommen nun zur Gesamtabstimmung über den Inhalt des Antrages Drucksache 16/5960. Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Die Piraten stimmen zu. Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Es gibt keine Enthaltungen. Damit ist auch bei der Gesamtabstimmung der Antrag Drucksache 16/5960 abgelehnt mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP und des fraktionslosen Abgeordneten Stein gegen die Stimmen der Piraten.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt

5 Dialogverfahren zum Abbau bürokratischer

Vorgaben in Nordrhein-Westfalen starten

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/5963

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die CDUFraktion der Kollegin Scharrenbach das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Debatte um Vorgaben, Regelungen und Standards für die kommunale Ebene wird seit ewigen Zeiten geführt. Zahlreiche Oberbürgermeister, Landräte, Bürgermeister, Stadträte und Kreistage fordern immer wieder eine Entlastung von teuren Vorgaben, Regelungen und Standards. Oft hört man dabei: Man sollte, man könnte, man müsste. An dieser Stelle kann man fragen: Was würden wir eigentlich im Deutschen machen, wenn es den Konjunktiv nicht gäbe?

Nun wollen wir als CDU-Fraktion, dass diesen wortreichen Debatten, die über die letzten Jahre und Jahrzehnte geführt worden sind, endlich Taten folgen. Wir wollen, dass wie in Hessen ein permanentes Dialogverfahren durch uns als Landtag initiiert wird, Vorgaben und Regelungen kritisch hinterfragt

werden und man dort, wo es erforderlich ist, dazu beiträgt, dass diese Vorgaben, Regelungen und Standards wieder abgebaut werden können.

Gerade die hochverschuldete kommunale Ebene ächzt unter den immer neuen Vorgaben, Regelungen und Standards, die auch hier aus dem Düsseldorfer Landtag kommen. Dieser Antrag ist daher ein Beitrag zu der Frage, wie die Haushalte unserer Kommunen dauerhaft finanziell entlastet werden können. Die Sanierung kommunaler Haushalte ist eine Daueraufgabe, die sich auch der Landtag von Nordrhein-Westfalen stellt.

Hierzu gehört es aber auch, genauer auf die Seite der Kostenentstehung zu schauen. Diese Aufgabe – sind wir der festen Überzeugung als CDU-Fraktion – kann nur im Dialog mit denen angegangen werden, die tagtäglich mit der Umsetzung und mit dem Leben dieser Vorgaben zu tun haben. Das sind die Hauptverwaltungsbeamten. Das sind die kommunalen Spitzenverbände und die lokale Politik.

Es ist das vorrangige Ziel der CDU-Landtagsfraktion, dass in einem konstruktiven Dialogprozess Vorgaben und Regelungen kritisch auf ihre Notwendigkeit hinterfragt werden und wir insgesamt zu konstruktiven Lösungen kommen. Dabei gehören alle Ideen auf den Tisch und alle Ideen gehören auch diskutiert. Deshalb haben wir übrigens in unserem Antrag keine konkrete Vorgabe zur Abschaffung vorgeschlagen – nicht, weil wir das nicht könnten, sondern weil wir offen in diesen Dialogprozess hineingehen wollen.

Wir sind uns bewusst, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass ein solches Dialogverfahren ein mühsamer Prozess für alle Beteiligten wird. Dieses Dialogverfahren wird in Nordrhein-Westfalen genauso wie in Hessen dazu beitragen, dass es im Rahmen von Diskussionen über Vorgaben, Regelungen und Standards, die wir hier im Landtag diskutieren, zu einer höheren Sensibilität für die kommunale Ebene kommt.

Kommunale Haushaltskonsolidierung bedeutet nicht nur, die Einnahmeseite zu erhöhen, sondern kommunale Haushaltskonsolidierung bedeutet auch, die Ausgabenseite auf den Prüfstand zu stellen.

Deshalb gehört es dazu, dass wir als staatliche Ebene, als Landtag, uns an die Seite unserer Kommunen stellen und wir gemeinsam dazu beitragen, die kommunale Ebene von kostenträchtigen Vorgaben und Regelungen zu befreien. Dies geht eben nur in einem Dialogverfahren, so wie wir es heute mit diesem Antrag, der ja im Kommunalausschuss beraten werden wird, vorschlagen.

Abschließend: Wir freuen uns auf die Beratungen. Wir hoffen, dass aus diesem Antrag, ein Dialogverfahren in Nordrhein-Westfalen zu etablieren, auch ein Dialog mit den regierungstragenden Fraktionen wird, sodass es am Ende eingerichtet werden kann, denn wir wollen, dass aus dem „man müsste“, „man

sollte“, „man könnte“ ein „wir machen“ wird. Dazu laden wir Sie gerne ein. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Scharrenbach. – Für die SPDFraktion spricht Herr Kollege Kämmerling.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der hier zu beratende Antrag der CDU widmet sich gleich zu Beginn der Beschreibung der angespannten Finanzsituation der nordrhein-westfälischen Kommunen. Recht haben Sie: Die Finanzlage in der kommunalen Familie ist schwierig.

Sie, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, fordern ein Gesamtkonzept zur Konsolidierung. Als Ansatzpunkt hierfür sehen Sie eine Entlastung der Kommunen von kostenträchtigen Standards. Das hört sich isoliert betrachtet nicht schlecht an, man muss aber immer genau hinsehen, wer da gerade was fordert. Wenn die Kämmerer in unseren Städten nämlich hören, dass sich die CDU in unserem Land mit kommunalen Finanzen und Mitsprachemöglichkeiten beschäftigt, dann erfasst diese Kämmerer in aller Regel das kalte Grausen. Viel zu frisch sind noch die Erinnerungen an die kommunalen Raubzüge von CDU und FDP in den Jahren 2005 bis 2010.

(Zurufe von der CDU und der FDP)

Die Bereicherungen an den kommunalen Kassen von 3 Milliarden €, die Befrachtung zugunsten des damaligen Landeshaushaltes und das von Ihnen sträflich vernachlässigte Gemeindefinanzierungsgesetz sind hier als Kernpunkte Ihrer damaligen „Kommunalfreundlichkeit“ zu erwähnen.

Heute treten Sie der finanziellen Lage unserer Kommunen mit einem neuen Ansatz nahe. Mit drei Punkten im Beschlussteil Ihres Antrages wollen Sie Standards abbauen, den Dialog fördern und unnötige neue Standards verhindern. Grundsätzlich kann man nicht dagegen sein, das hört sich soweit vernünftig an, jedoch sollte man sich auch anschauen, ob man nicht etwas beschließt, was längst funktioniert.

Frau Scharrenbach, Sie sagten: „man sollte“, „man könnte“, „man müsste“. Ich will Ihnen in drei Punkten einmal sagen, wo wir in Nordrhein-Westfalen stehen, denn vieles, was man sollte, könnte und müsste, wird bereits erfolgreich gemacht.

Erstens. In Nordrhein-Westfalen erfolgt – und das erfolgreich – die Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände bereits seit Jahrzehnten. Diese Beteiligung, Frau Kollegin Scharrenbach – Sie werden nicht bestreiten, dass es sie gibt –, zu institutionalisieren, hieße nichts anders, als sie um ein zusätzliches Element zu befrachten.

Zweitens. Allen Kolleginnen und Kollegen im Raum dürfte die GGO, also die Gemeinsame Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes NordrheinWestfalen, ein Begriff sein. In dieser ist heute schon glasklar geregelt, dass die Kommunen, dass die kommunalen Spitzenverbände bereits im Vorfeld von Gesetzen beteiligt werden, sofern denn kommunale Anliegen tangiert werden.

Schon seit 2004 – das ist Punkt drei – kennen wir den Konnexitätsgrundsatz. Egal was der Gesetzgeber macht: Richtigerweise werden immer die finanziellen Folgen für untergeordnete Einheiten betrachtet. Diese Regelung hat sogar Verfassungsrang.

Das waren drei Punkte zum Status aktueller Beteiligungsmöglichkeiten. Aber damit ist die Aufzählung noch nicht einmal komplett. Und weil das so ist, müssen wir auch nicht den Punkt 1 des Beschlussteils Ihres Antrages beschließen, denn der beschriebene Sachverhalt ist selbstverständlich und längst Praxis.

Punkt 3 Ihres Antrages überzeugt aus meiner Sicht auch nicht. Auch hier gilt, dass das bereits Praxis ist.

Ein Dialogverfahren nach dem Vorbild Hessen, also Punkt 2 Ihres Antrags, haben wir in NordrheinWestfalen in der Tat nicht. Ohne es im Detail zu kennen, wollen wir es heute aber auch nicht totreden. Das sollten wir uns im Ausschuss gerne einmal genauer anschauen, wenngleich ich schon die Befürchtung habe, dass ein zusätzliches Dialogverfahren zusätzlichen Aufwand und damit zusätzliche Kosten verursacht, was dann auch nicht im Sinne Ihres Anliegens sein dürfte. Aber schauen wir uns das einmal gemeinsam an.

Ich ziehe ein Fazit, meine Damen und Herren: Wir haben gute und funktionierende Regelungen zur partnerschaftlichen Beteiligung unserer Kommunen, für welche sich das Land Nordrhein-Westfalen verantwortlich zeichnet. Diese Landesregierung lebt in vorbildlicher Weise den Dialog mit kommunalen Spitzenverbänden und Kommunen. Deshalb, meine Damen und Herren, müssen wir auch nicht institutionalisieren, was längst funktioniert.

Was die Kolleginnen und Kollegen in Hessen beschlossen haben, wollen wir uns gerne einmal im Ausschuss anschauen. Der Überweisung stimmen wir selbstverständlich gerne zu. Wir freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss für Kommunalpolitik. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Kämmerling. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Krüger.

Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Frau Scharrenbach, es gibt

Anträge, auf die man gerne eingeht, und es gibt Anträge, die werden eher lustlos kommentiert. Dieser ist eher in der zweiten Kategorie anzusiedeln.

Warum sage ich das? – Wenn man sich ansieht, inwieweit durch überfrachtende Standards Kosten ausgelöst werden, wenn man sich ansieht, wie dies in diesem Hause von den regierungstragenden Fraktionen, von der Landesregierung gehandhabt wird, dann stellt man fest: Es gibt regelmäßige Gespräche auf der Arbeitsebene zwischen den Ministerien zum einen und den kommunalen Spitzenverbänden zum anderen, und zwar im Vorfeld von Gesetzen und Verordnungen.

Seit 2004 – das hat der Kollege Kämmerling bereits ausgeführt – ist das Konnexitätsprinzip in der Landesverfassung verankert. Wer sich die intensiven Diskussionen beispielsweise zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz zu Gemüte führt, der stellt fest, dass vonseiten der Kommunen genau darauf geachtet wird, inwieweit damit kommunale Folgen, respektive Kosten einhergehen. Dies tragen sie auch entsprechend vor.

Wir machen regelmäßig Evaluierungen bezogen auf die Frage, inwieweit die entsprechenden Vorhaben auch ihr Ziel erreichen. Darüber hinaus sind die Gesetze in der Regel – nicht alle – zeitlich befristet. Wenn Sie sich alleine die üblichen vorgezogenen Beteiligungsverfahren anhören, denke ich schon, dass in diesem Zusammenhang, bezogen etwa auf die Frage „Inwieweit sind Standards notwendig?“ ein Instrumentarium vorhanden ist, das sich durchaus im Vergleich zu anderen Bundesländern sehen lassen kann. Das zum einen.

Zum Zweiten mache ich den Bürokratieabbau an einzelnen Beispielen fest:

Bestattungsgesetz: Wegfall bodennutzungsrechtlicher Voraussetzungen bei der Ascheverstreuung; KiBiz: nur noch Führung landesweit vereinfachter Verwendungsnachweise; Tariftreue- und Vergabegesetz: bezogen auf die Frage „Welche Bescheinigungen sind vorzulegen?“ eine einmalige Abgabe ist für die Dauer von einem Jahr möglich; Änderung der Landesbauordnung im Zusammenhang mit der Genehmigungsfreiheit für den Bau von Fotovoltaikanlagen.

Es gibt, wie gesagt, eine Reihe von Themen, die in diesem Zusammenhang angepackt worden sind. Insofern – da stimme ich Herrn Kämmerling ausdrücklich zu – sind Punkt 1 und Punkt 3 Ihres Antrags gängige Praxis, und insofern sehen wir keinen Handlungsbedarf.

Zu Punkt 2 Ihres Antrags „Dialogverfahren, kommunale Standards hinterfragen usw.“ habe ich mir einen Erfahrungsbericht aus Oktober 2011 aus dem Netz geholt, herausgegeben vom hessischen Finanzministerium, dem zu entnehmen ist, wie das Ganze bewertet wird.

Das Dialogverfahren in Hessen besteht seit 2009. Im ersten Anlauf wurden zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und entsprechenden Arbeitsgruppen auf der Ebene der Landesregierung 300 Vorschläge erarbeitet. Das Resümee nach zwei Jahren: In mehreren kleineren Bereichen wurden Fortschritte erzielt.

Hinsichtlich einer Entlastung des Haushaltsvolumens heißt es vonseiten des hessischen Finanzministeriums – soweit ich weiß, ist das damals CDUgeführt gewesen –: Das war überschaubar.