Darüber hinaus möchten wir aufzeigen, dass es mehr zu beachten gilt, als nur den Beweis zu erbringen, dass virtuelle Kraftwerke funktionieren, wovon wir längst ausgehen. Es ist unerlässlich, sich jetzt schon Gedanken darüber zu machen, welche Daten dabei ausgetauscht werden – ja, Herr Kufen, auch die Datensicherheit ist an der Stelle wichtig – und welche Daten erfasst werden. Denn eine unabdingbare Voraussetzung für virtuelle Kraftwerke ist die Steuerung von außen. Um ein virtuelles Kraftwerk, also den effizienten Zusammenschluss verschiedenster Kleinstkraftwerke, zu betreiben, ist es notwendig, zu jeder Zeit zu wissen, welcher Verbrauch im Netz vorherrscht und welche Reserven das Kraftwerk noch hat.
Zudem ist es auch erforderlich, dass die Steuerzentrale zu jeder Zeit die angeschlossenen Einzelelemente steuern kann. Nur so kann sichergestellt werden, dass Spannung und Frequenz stabil bleiben.
Dabei werden aber unweigerlich Daten anfallen. Über diese Daten muss von Anfang an Klarheit herrschen. Es muss transparent gemacht werden, wer Zugriff auf welche Daten hat und wie lange diese Daten vorgehalten werden.
Der Ansatz der virtuellen Kraftwerke ist dezentral. Genau das, nämlich eine dezentrale Energiewende, war von Anfang an das, was wir uns gewünscht haben. Diese Dezentralität bringt vor allem auch geänderte Anforderungen an die Netze mit sich. Darüber hat Frau Brems schon ein bisschen referiert. Unserer Meinung nach kommen wir damit weg von den großen Stromautobahnen, weg von einer Sternentopologie hin zu einer vermaschten Topologie, in der zusätzlich erforderliche Leistung eben nicht aus hunderten Kilometern Entfernung kommen wird, sondern vom benachbarten virtuellen Kraftwerk.
Wir halten es daher für unerlässlich, den Netzausbau auch dahingehend zu überprüfen, wie sich eine auf virtuellen Kraftwerken basierende Energiewende auf eben diese Netze auswirkt. Es wäre gerade
Ich möchte jetzt noch kurz auf die Vorredner eingehen. Herr Brockes, „Offenheit“ kann ich nachvollziehen. Ich habe als Teil der Opposition auch oft genug das Problem. Aber dann stelle ich mir wiederum die Frage: Warum tragen Anträge von CDU und FDP eigentlich immer den Grundtenor: „Du böse Regierung, bis jetzt habt ihr alles falsch gemacht“?
Wenn ich für Offenheit werbe, dann muss ich bei meinen Anträgen eigentlich auch offen umgehen und zusehen, wie ich meine Anträge einbringe, um eventuell eine Mehrheit zu bekommen. Wenn ich ständig nur Anträge stelle, von denen ich weiß, dass deren Tenor dazu führt, dass sie abgelehnt werden, dann kann ich auch nicht für Offenheit einstehen.
Herr Kufen sagte: kluges Vernetzen, wenn auch nur virtuell. – Nein, vernetzt wird eben nicht virtuell. Das Kraftwerk ist virtuell, weil es als solches nicht existiert.
Vielen Dank, Herr Kollege Schmalenbach. – Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Remmel das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung begrüßt ausdrücklich, dass wir einen Auftrag des Parlaments bekommen. In der breiten Unterstützung ist das auch für uns wiederum Unterstützung, beim Bund dafür zu werben, ein solches Projekt nach Nordrhein-Westfalen zu holen.
Wir sind der Überzeugung, dass wir hier bei uns die besten Voraussetzungen für ein solches Projekt haben. Wir haben im Prinzip alles, was man dafür braucht, insbesondere eine Landschaft, die es sonst nirgendwo in Europa gibt. Eine so dichte Forschungs- und Entwicklungslandschaft von Universitäten, Instituten, entsprechenden Unternehmen gibt es sonst nirgendwo auf der Welt. Deshalb ist es richtig, genau hier ein solches virtuelles Kraftwerk als Projekt zu verankern.
Ich möchte an dieser Stelle deutlich machen: Wir würden über ein solches Projekt nicht reden, wenn es nicht schon Voraussetzungen gäbe. Das wird in der Debatte wird immer wieder vergessen. Wir ha
ben zurzeit bei den erneuerbaren Energien einen neuen Rekord. Der bilanzielle Anteil liegt bei 27 %. Ich sage ausdrücklich „bilanzieller Anteil“, weil damit natürlich verbunden ist, dass nicht alles zum richtigen Zeitpunkt vorhanden ist.
Genau das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist das Problem. Wir haben die Phase der Markteinführung der erneuerbaren Energien hinter uns gelassen. Jetzt geht es darum, die Systemverantwortung zu deklinieren. Das geht nun einmal nur im Zusammenspiel mit anderen Erzeugungsarten, zum Beispiel mit hocheffizienten fossilen Kraftwerken, mit KWK-Anlagen, mit einem ausgebauten Lastenmanagement.
Wir befinden uns in der Tat erst am Anfang, diese Verknüpfungen hinzubekommen und Schritte nach vorne zu gehen. Sie wissen – deshalb ist es keine leichte Aufgabe – auch, dass wir ein solches virtuelles Kraftwerk bisher am Computer haben simulieren können, aber in der Praxis physisch noch nicht haben realisieren können. Insofern haben wir uns eine gewaltige Aufgabe vorgenommen. Es ist aber eine richtige Aufgabe, der wir uns stellen.
Deshalb ist die Initiative, die von den Koalitionsfraktionen – insbesondere der der SPD-Fraktion – vorgestellt worden ist, richtig und gut für unser Land. Ich bin mir sicher, dass die Große Koalition und die Bundesregierung die Signale aus Nordrhein
Westfalen hören werden und wir zu einer guten Zusammenarbeit kommen. Voraussetzung dafür ist aber, dass wir unsere Hausaufgaben machen. Daran arbeiten wir derzeit gemeinsam mit der Energiewirtschaft, den Universitäten und Instituten, damit wir einen gescheiten und ordentlichen Vorschlag für ein virtuelles Kraftwerk in Nordrhein-Westfalen machen können.
Wir wollen erreichen, sowohl in der Grundlast präsent zu sein als darüber hinaus auch bei Nachfrage liefern zu können. Bei einem virtuellen Kraftwerk gehören Nachfrageorientierung und Grundlastabsicherung zusammen, und das wesentlich mit erneuerbaren Energien. Das ist der nächste Schritt der Energiewende, die stattfindet.
Um es biblisch zu sagen: Es geht nicht darum, neuen Wein in alte Schläuche zu gießen, sondern wir brauchen neue Schläuche. Das sind eben solche virtuellen Kraftwerke. Deshalb vielen Dank für die Unterstützung. Ich habe die Hoffnung, dass wir ein solches Projekt tatsächlich nach Nordrhein
Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe deshalb die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrages Drucksache 16/5967. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den darf ich um sein Handzeichen bitten. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Damit ist der Antrag Drucksache 16/5967 mit den Stimmen aller Fraktionen und des fraktionslosen Abgeordneten Stein einstimmig angenommen.
Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende CDU-Fraktion Herrn Kollegen Kruse das Wort – verbunden mit der Bitte, dass der sich gerade abspielende Auszug aus dem Plenum möglichst zügig und geräuscharm stattfinden möge, meine lieben Kolleginnen und Kollegen. – So, jetzt wird es etwas ruhiger. Herr Kollege Kruse, Sie haben das Wort. Bitte sehr.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit Besorgnis mussten wir in den vergangenen Jahren feststellen, dass die Aggressivität bzw. Gewaltbereitschaft gegenüber Polizeibeamten erheblich zugenommen hat. So hat die Gewerkschaft der Polizei festgestellt – siehe Pressemitteilung vom 13. März 2014 –, dass rein statistisch alle 50 Minuten ein Polizist Opfer eines Angriffs wird.
Auch vor diesem Hintergrund ist der vorliegende Antrag zu verstehen. Denn die CDU-Fraktion ist der Auffassung, dass die sogenannten Mini-Schulterkameras, die Body-Cams, vor allem einen Zweck verfolgen: Sie sollen diejenigen schützen, die für unser Recht auf Unversehrtheit mit ihrem eigenen Leib und mit ihrem Leben eintreten.
Dadurch sollen Angreifer abgeschreckt oder, falls dies nicht gelingt, beweissicher überführt werden.
Der hessische Innenminister Peter Beuth – Ihr Kollege, Herr Minister Jäger – hat Anfang letzten Monats mitgeteilt, dass die Zahl der Angriffe auf Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in Frankfurt infolge der Mini-Schulterkameras binnen eines halben Jahres um ca. 26 % zurückgegangen ist. Die Erfahrungen des Polizeipräsidiums in Frankfurt am Main machen schon nach halbjährigem Pilotlauf deutlich, dass sich die erwartete deeskalierende und präventive Wirkung eingestellt hat. Zudem sind eine deut
lich gestiegene Kooperationsbereitschaft in Konfliktsituationen, ein Rückgang des aggressiven und des unkooperativen Verhaltens sowie Verhaltensänderungen seitens der Störer bei Erkennen der Videoüberwachsungsmaßnahme spürbar.
Im Übrigen ist diese Ausweitung im hessischen Landtag ausdrücklich auch mit Zustimmung der Fraktion der Grünen auf den Weg gebracht worden.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wie wir wissen, haben sich inzwischen Polizisten aus dem gesamten Bundesgebiet und auch aus dem europäischen Ausland in den vergangenen Wochen bei der Polizei in Hessen über das Projekt „Body-Cam“ informiert. Sie prüfen mittlerweile ebenfalls entsprechende Vorhaben.
Auch in Nordrhein-Westfalen sprechen sich die Polizeigewerkschaften für den Einsatz dieser MiniSchulterkameras aus. So machte sich zum Beispiel die GdP angesichts der positiven Erfahrungen aus Hessen für einen Pilotversuch an Kriminalitätsbrennpunkten in Großstädten stark.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die CDUFraktion ist der Auffassung, dass wir diese neuen technischen Möglichkeiten nutzen und ebenfalls zunächst in einem Modellversuch in NordrheinWestfalen erproben sollten. Vorab müssen natürlich die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Ich möchte klarstellen, dass sich der Einsatz der Mini-Schulterkameras natürlich nach strengen Regeln richten muss, die auch nach unserer Auffassung mit dem Datenschutzbeauftragten festgelegt werden müssen. Denn der Einsatz sollte nicht permanent erfolgen, sondern ausdrücklich nur anlassbezogen, nach Auslösung durch den kameraführenden Polizeibeamten, zum Beispiel bei einer problematischen Personenkontrolle oder beim Schlichten von Streitigkeiten. Er wird somit auf ein notwendiges Maß beschränkt. Eine ständige oder anhaltende Videoüberwachung, von der natürlich wieder gleich alle reden werden, findet nicht statt. Das macht diese polizeiliche Maßnahme zum einen transparent, sie soll zum anderen aber auch potenzielle Gewalttäter abschrecken. Die Daten werden unmittelbar gelöscht, wenn sie zur Strafverfolgung nicht mehr gebraucht werden.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, empfehlen möchte ich im Namen der CDU-Fraktion, dass wir diese positiven Erfahrungen und Entwicklungen aus dem benachbarten Bundesland aufgreifen, wo für die hessische Polizei ein wegweisendes polizeiliches Einsatzmittel entwickelt wurde, um – wie eingangs angesprochen – der zunehmenden Gewalt
Der Empfehlung, dass unser Antrag zunächst im federführenden Fachausschuss weiter beraten wird, kann ich ausdrücklich zustimmen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.