Protokoll der Sitzung vom 02.07.2014

Ich sage Ihnen noch einmal, dass ich einen abschließenden Bericht über die Prüfungen, die ich erbeten habe, noch nicht habe. Aber auch hier gilt: Wenn Verjährung eingetreten sein sollte, liegt der erhebliche Teil der Zeit, in der es noch nicht verjährt war, in der Zeit, die vor meinem Amtsantritt lag. Wir müssen uns aber auch diesen Punkt noch einmal genau angucken.

Vielen Dank, – Herr Kollege Mostofizadeh.

Danke schön. – Einen Teil der Frage haben Sie schon beantwortet. Ich komme aber noch einmal auf die Geschehnisse zurück. Wenn ich mich richtig erinnere, hat sich der BLB – das weist der Bericht des Landesrechnungshofs aus – im Jahre 2008 auf den Weg gemacht, Optionen für die Grundstücke zu ziehen. Sie wurden aber erst im Jahre 2009 tatsächlich gezogen.

Ein Blick in Bodenrichtwertkarten hätte schon zum damaligen Zeitpunkt deutlich machen können, wie die Preise lagen. Wie würden Sie den Vorgang einschätzen? Zu welchem Zeitpunkt wäre ein Verhindern des Projektes möglich gewesen? Es stand unter anderem überhaupt deswegen in Rede, weil der FDP-Politiker Andreas Pinkwart – zumindest hat er das im Gegensatz zu einigen anderen, die hier ihre Parlamentszugehörigkeit manchmal in Frage stellen, nie verheimlicht – ein Hochschulmodernisierungsprogramm aufgelegt hat, das möglicherweise den Bau einer FH in Deutz überhaupt erst möglich gemacht hätte. Zu welchem Zeitpunkt wäre also eine Auflösung des Projektes „Domgärten“ sinnvoll und möglich gewesen? Lag zu diesem Zeitpunkt eine Zusage der Landesregierung zum Bau einer Fachhochschule in Deutz vor?

Nein, die lag nicht vor, denn man hat gesehen, dass der Bau am Ende gar nicht zustande kommen wird, sondern dass die Fachhochschule Deutz auf der rechten Rheinseite bleibt bzw. erneuert wird, also da, wo sie ist. Das ist nicht durch Aufkündigung einer schon einmal gegebenen Zusage erfolgt, sondern dadurch, dass man eine Zusage dieser Art nie hatte und am Ende eine andere Entscheidung gefallen ist.

Ich kann noch einmal sagen: Ich kenne die Diskussionslage aus dieser Zeit damals. Sie war durchaus kontrovers, aber eindeutig nicht so, dass man hier in Düsseldorf den Eindruck hätte haben können, dass die Stadt Köln mit hohem Interesse eine Verlegung auf die andere Rheinseite wünschen würde.

Ich sage noch einmal aus der Erinnerung – ich habe dazu die Unterlage nicht vorliegen –, dass noch im Februar 2010 ein Vermerk an die Hausspitze geschrieben worden ist, in dem deutlich gemacht wurde, dass aufgrund der Preissituation ein Kauf besser nicht zustande kommen sollte.

Natürlich hat es zur damaligen Zeit Hinweise darauf gegeben, dass mit der Preisfindung bzw. -gestaltung etwas nicht stimmt. Das zeigt auch die Tatsache der Beurkundung und des Kaufs in einer Weise, die ich nur aus sehr fundierten Medienquellen kenne, wonach zum Teil Grundstücke an demselben Tag verkauft worden sind, an dem sie aber erst zu einer späteren Tageszeit gekauft wurden. Sie wurden im Übrigen von einem Notar beurkundet, der auch Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen ist und damals einer Regierungsfraktion angehörte. Man hätte daraus durchaus eine gewisse Aufmerksamkeit ableiten können. Das ist nicht der Fall gewesen.

Die nächste Nachfrage kommt von Herrn Kollegen Witzel.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Finanzminister, ich würde gerne auf die Vorlage 16/788 zu sprechen kommen. Sie ist Ihnen bestens geläufig, weil sie mehrfach zwischen uns im Parlament, den Fraktionen und dem Ministerium Debattengegenstand war. Dabei handelt es sich um den Public Corporate Governance Kodex des Landes.

In diesem Kodex haben Sie – Sie wissen, dass wir als Opposition es ausdrücklich für richtig halten, dass es einen solchen gibt – etliche Ausführungen zum Thema „Verantwortlichkeit“ gemacht. Ich frage Sie mit Blick auf die Regelungen in Punkt 3.6 – ich darf das zitieren –:

„Verletzen sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Mitglieds der Geschäftsleitung schuldhaft, so haften sie“

also die Geschäftsführer –

„dem Unternehmen gegenüber auf Schadensersatz.“

Was sagen Ihnen diese Grundsätze des Public Corporate Governance Kodex zum gebotenen Vorgehen im Fall des BLB und der beiden Geschäftsführer bei den Domgärten nach den Feststellungen des Landesrechnungshofs?

Herr Minister.

Ich halte die Sorgfaltspflicht und die Pflicht, Auffälligkeiten nachzugehen, für ein Gebot. Es ist gut, dass das durch einen Governance Kodex unterstützt und unterstrichen wird. Aber auch, wenn es ihn nicht gäbe, ist das ein Hinweis darauf, dass man die Dinge nicht einfach schleifen lassen kann.

In diesem Fall kann ich Ihnen sagen, dass der Kodex für den BLB am 1. April dieses Jahres implementiert worden ist. Das heißt: Wir haben hier schon Fragestunden dazu gehabt, in denen ich Ihnen mitgeteilt habe, dass die einzelnen Ressorts auf die Gremien der Unternehmen hinwirken konnten. Wir haben erst im vergangenen Jahr den Kodex im Landtag verabschiedet. Die Zeit, die es durch Gremiensitzungen bis zur Umsetzung gebraucht hat, hat in den meisten Unternehmen ungefähr innerhalb eines Jahres zum Erfolg geführt.

Der BLB unterliegt diesem Kodex seit dem 1. April, gleichwohl müssten Ihre Ausführungen immer gelten. Das bedeutet auch: Wenn es Unregelmäßigkeiten oder Auffälligkeiten gibt, gehen wir ihnen nach. Ich möchte wissen, ob es dafür Verantwortlichkeiten gibt, die man identifizieren kann.

Herr Kollege Hafke.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, ich habe eine Frage zum ehemaligen BLB-Geschäftsführer Krähmer. Nach meinem Kenntnisstand haben Sie ihn in Ihrem Amt als Finanzminister abberufen, weil er in seiner Position nicht mehr haltbar war, da er eigene Fehler gemacht hat. Mich würde interessieren – das haben Sie im Ausschuss berichtet –, warum er zwar nicht mehr als BLB-Geschäftsführer haltbar ist, aber nun bei Ihnen im Hause als Abteilungsleiter tätig sein kann. Wie kann das übereinkommen? Vielleicht können Sie dazu diesem Haus gegenüber entsprechend Stellung nehmen.

Herr Minister.

Das ist relativ einfach zu erklären. Das ist deshalb der Fall, weil Herr Krähmer im Rang eines Abteilungsleiters für die Tätigkeit beim BLB beurlaubt war.

Ich habe in einer Pressemitteilung ausdrücklich deutlich gemacht, dass ich es auch angesichts der öffentlichen Diskussion aus zwei Gründen für richtig gehalten habe, ihn in meiner Eigenschaft als Finanzminister mit der entsprechenden Zuständigkeit abzuberufen.

Zum einen müssen wir bei den Veränderungen, die wir jetzt vornehmen, nach draußen für den BLB deutlich machen, dass auch mit Blick auf unsere neuen Strukturen und Regeln durch das Personal deutlich wird, dass wir uns neu aufstellen. Wir hatten bereits im vorletzten Jahr Herrn Chaumet, der als Geschäftsführer dem 2010 oder 2011 ausgeschiedenen Geschäftsführer nachgefolgt ist.

Zweitens habe ich deutlich gemacht, dass die Fürsorgepflicht auch beinhaltet, jemanden aus der Schusslinie zu nehmen, dem die Staatsanwaltschaft ganz offenkundig keine Vorwürfe macht, dessen Name aber ständig für das, was in der Vergangenheit falsch gelaufen ist, in die Medien gelangt. Das heißt: Es gibt jedenfalls zurzeit keine grundlegenden Vorwürfe, die sich an die Adresse von Herrn Krähmer richten. Deswegen gibt es keinen Grund, dass Herr Krähmer, wenn ich ihn abberufe und die Beurlaubung damit endet, nicht seinen Dienst im Finanzministerium wieder antritt. Das hat er am 1. Juli gemacht.

Zu seiner zweiten und letzten Nachfrage erteile ich dem Kollegen Dr. Stamp das Wort.

Herr Präsident, vielen Dank. – Herr Minister Walter-Borjans, für den Fall, dass die Landesregierung beim Projekt „Domgärten“ weiterhin auf die Verfolgung ihrer rechtlichen und finanziellen Ansprüche gegenüber den beiden Geschäftsführern und den Grundstücksverkäufern verzichten will, stellt sich die Frage, wer für dieses Nichtstun im Finanzministerium die Verantwortung übernimmt. Konkret gefragt: Welche Stelle oder welche Personen übernehmen im Finanzministerium die Verantwortung für das Versagen der BLBAufsicht und des drohenden Verfalls der werthaltigen Ansprüche des Landes?

Diese Frage hätten Sie bis zum Juli 2010 schon einmal aufwerfen und auch beantworten können; denn aus dieser Zeit stammen ja die Fehlkäufe. Ich habe Ihnen auch jetzt gesagt: Sie unterstellen, dass nichts unternommen wird, und daraus wird dann eine Schlussfolgerung gezogen. Da ich Ihnen sage, dass nicht nichts unternommen wird, brauchen wir auch die Schlussfolgerung nicht zu ziehen.

Die zweite und letzte Nachfrage von Frau Kollegin Schmitz.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, ich möchte noch einmal auf die beiden Geschäftsführer zu sprechen kommen. Mit der vorzeitigen Festlegung der Landesregierung in der Sondersitzung des HFA

vom 20. Juni 2014, keine rechtlichen und finanziellen Ansprüche gegen die beiden Geschäftsführer und die Grundstücksveräußerer durchsetzen zu wollen, haben Sie die Rechts- und Vermögensposition des Landes für eine zukünftige Anspruchsverfolgung eindeutig verschlechtert.

Aus welchen Gründen schwächen Sie trotz des bereits eingetretenen wirtschaftlichen Schadens von über 36 Millionen € völlig unnötigerweise die Rechtsposition des Landes zum Nachteil des Landeshaushalts und des Steuerzahlers?

Es tut mir leid, aber ich weiß nicht, woher Sie die Information haben, ich hätte erklärt, dass wir definitiv auf Regressforderungen verzichten. Ich habe im Haushalts- und Finanzausschuss deutlich gemacht, dass es im Moment keine Grundlage dafür gibt, und dass im Moment sowohl von der staatsanwaltschaftlichen Seite als auch von dem, was mir bislang vorliegt, keine Hinweise vorhanden sind, die darauf schließen lassen, dass es hier es einen Schuldigen gibt, gegen den sich eine Regressforderung richten könnte. Aber ich habe auch immer gesagt, dass wir uns noch in der Prüfung befinden und dass ich mir Schritte dieser Art vorbehalte.

Die zweite und letzte Nachfrage von Herrn Kollegen Wedel.

Vielen Dank. – Herr Minister, bei Kapitalgesellschaften gibt es gesetzliche Bestimmungen zur Haftung von Aufsichtsorganen bei Pflichtverletzungen. Halten Sie die Implementierung entsprechender Haftungsregelungen auch beim BLB für geboten, da es sich beim BLB ja um ein Sondervermögen handelt, das nach kaufmännischen Grundsätzen geführt werden soll?

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Wir sind ja dabei, mit den Eckpunkten das Regelwerk noch einmal zu überarbeiten. Da muss man sich anschauen, was im Einzelnen vorgeschlagen wird. Es geht sicher darum, dass der BLB insgesamt unternehmerischer organisiert und aufgestellt wird.

Das hat sicher auch etwas mit den Rechten und Pflichten der Aufsichtsgremien zu tun. Man muss im Moment sagen: Bei der derzeitigen Konstruktion des BLB sind die Rolle sowie die Aufsichts- und Durchgriffsmöglichkeiten des Verwaltungsrats gegenüber den Aufsichtsgremien zum Beispiel in Aktiengesellschaften sehr eingeschränkt.

Bei diesem Punkt haben wir erste wichtige Schritte unternommen, die das Netz enger geknüpft haben, damit es keinen weiteren Missbrauch mehr geben konnte. Jetzt geht es darum, in einem weiteren

Schritt diese unternehmerische Ausrichtung – aber mit der Sonderrolle, die ein BLB nun einmal hat – so zu verknüpfen, dass es auch Regeln dafür gibt, wie künftig die Rechte und Pflichten eines Aufsichtsrats bzw. eines Verwaltungsrats aussehen werden.

Die zweite und letzte Nachfrage von Herrn Kollegen Mostofizadeh.

Herr Präsident, vielen Dank. – Man gewinnt den Eindruck, als würde der Vorgang, über den wir jetzt reden, erst wenige Tage zurückliegen. Mir liegt aber hier die eben von Herrn Minister schon zitierte Kleine Anfrage des Kollegen Horst Becker vom 10. Juni 2009 vor.

In der Vorbemerkung heißt es:

„Der Sprecher des BLB, Herr Zeleny, wird in der Presse diesbezüglich mit der Aussage zitiert, die Bauwens-Gruppe sei zugeschaltet worden, um ‚explodierende Grundstückspreise‘ bei Bekanntwerden des Landesinteresses vorzubeugen.“

Und da antwortet der Finanzminister Dr. Linssen – ich glaube, die waren damals in einer Koalition mit der FDP, wie ich mich dunkel erinnere –:

„Dieses Vorgehen hatte den Vorteil, dass der BLB NRW die für den Grundstücksankauf notwendigen weiteren Maßnahmen nicht selbst vornehmen muss und nicht selbständig am Markt als Ankäufer großer Flächen in der Kölner Südstadt aufgetreten ist,“

(Zuruf von der FDP)

ist bitter, Herr Kollege Lindner, oder? –

„was nach Einschätzung des BLB NRW zu stark steigenden Preisen geführt hätte.“

Meine Frage an den Finanzminister: Wäre es nicht sinnvoll gewesen, bereits zum damaligen Zeitpunkt nachzuprüfen, ob der Grundstückskauf und die Preise sachgerecht sind, um anschließend vor dem Lichte der Preisbewertung auf dieses Geschäft zu verzichten?