Protokoll der Sitzung vom 02.07.2014

Das hängt damit zusammen, dass wir – gemeinsam: Rot und Grün – mal Versprechungen gemacht haben. Einen Teil der Versprechungen haben wir jetzt über das Gesetz umgesetzt. Dafür bin ich allen

dankbar. Deshalb denke ich, dass wir einen vernünftigen Kompromiss erzielt haben. Er tut allen ein bisschen weh – das ist das Wesen des Kompromisses –, aber niemandem so, dass nicht alle gut damit leben können. Das ist das Entscheidende, das Kerngeschäft von Politik. Da wir das in der Koalition verstanden haben, sind wir uns in dem Punkt einig geworden.

Ich möchte mich bei allen Beteiligten sehr herzlich bedanken: bei der Regierung für den Entwurf und das Verfahren, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Staatskanzlei, bei Ihnen, Frau Ministerin, und natürlich bei meinem Koalitionspartner für die insgesamt gute und konstruktive Zusammenarbeit. Ein paar Worte wird nachher Kollege Bolte zu Themen sagen, die von uns prima in das Landesmediengesetz hineingeregelt wurden. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Keymis. – Für die FDP-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Nückel das Wort.

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kapitäne auf dem rot-grünen Medienpolitikerschiff! Ihr Schiff segelte lange unter falscher Flagge. Zunächst stand darauf: Transparenz, Partizipation. Doch in der Nähe des Ufers – der Entscheidung – hissen Sie Ihre wahre Flagge. Seit weniger als 24 Stunden wissen wir endgültig: Ihre Flagge ist die der Farce, des Machtstrebens und der medienpolitischen Landnahme, um es genau zu sagen.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Wer Ihnen im letzten Monat zugehört hat, wie oft Sie gebetsmühlenartig von Transparenz gesprochen haben, so intensiv und selbstlobend wie heute, wer Ihnen zuhörte, konnte damals schon ahnen: Da ist noch was im Busch, und es sind alles andere als Zeichen der Transparenz. Die Knüller – soll ich lieber die Schweinereien sagen? –, Gängelungen, Last-Minute-Angebote haben Sie uns heute feierlich, mit viel sprachlicher Sättigungsbeilage serviert. Deswegen waren sie in der Tat schnell zu lesen.

Sie haben mit Ihrem Änderungsantrag kräftig nachgelegt. Diese Änderungsanträge sind Ausdruck detaillierter Regulierungswut. Sie können Macht – das zeigen Sie allen, und deswegen haben Sie in einer Nacht-und-Nebelaktion Änderungen hinter verschlossenen Türen ausgekungelt,

(Zurufe von den GRÜNEN)

damit einen Tag vor der Abstimmung im Grunde ein neues Gesetz vorliegt. Das Verfahren ist in der Tat an Intransparenz kaum zu überbieten. Es ist eine Ohrfeige, nicht nur für das Parlament, für die Öffent

lichkeit, auch für das angeblich so bürgernahe Konsultationsverfahren, die Anhörung, eine Ohrfeige für die Sachverständigen, die in stundenlangen Sitzungen Rede und Antwort gestanden haben.

Der Medien- und Kulturausschuss hat in diversen Sitzungen beraten und über notwendige Korrekturen gesprochen. Zumindest ich habe immer welche angesprochen. All das ist Makulatur. Denn nun sollen wir über ein Gesetz abstimmen,

(Zuruf von der SPD das durch die einschneidenden Änderungen einen völlig anderen Charakter bekommt und über das in dieser Form nicht gesprochen wurde. Im Ausschuss wollten Sie nicht reden. Da gab es noch ein biss- chen Angst vor der breiten Diskussion, deswegen heute dieses Hauruckverfahren. Apropos Angst: Welch eine Angst müssen Sie vor dem Mann haben, den Sie in diesem Änderungsan- trag mit einem Federstrich trotz seiner exzellenten Arbeit die Chance auf eine Wiederbewerbung in anderthalb Jahren nehmen wollen, weil Sie die Vo- raussetzung für sein Amt ändern. Ich meine den Di- rektor der Landesanstalt für Medien, Dr. Jürgen Brautmeier. Vielleicht weil er ein zu kritischer Geist ist? (Zuruf von der SPD: Oh je!)

Und wie beleidigen Sie damit seine Vorgänger, verdiente Sozialdemokraten wie Klaus Schütz und Prof. Dr. Schneider, die auch keine Juristen waren? Das zeigt besonders, wie willkürlich diese Änderung ist. Gab es Probleme? Gab es Probleme bei der Aufsicht? Nein.

Herr Kollege, entschuldigen Sie die Unterbrechung. Würden Sie eine Zwischenfrage von Herrn Kollegen Abel zulassen?

Bitte.

Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Herr Kollege Nückel, ich bin etwas irritiert. Sie sagen, es sei ein Hauruckverfahren. Die Kollegen vor Ihnen haben den Verlauf der Beratungen und die Konsultation, die fast ein Jahr zurückliegt, aufgerufen. Wie passt es zusammen, dass Sie hier von einem Hauruckverfahren sprechen und bereits gestern in Ihrer Presseerklärung auf Inhalte, die Ihnen heute vorliegen, eingehen?

Als ich vor 23 Stunden diese Änderungsanträge bekommen habe, habe ich

sie gelesen, ausgewertet und daraufhin meine Reaktion beschrieben. Das ist diese Pressemitteilung.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Dort wurde deutlich, dass Sie in diesen Änderungsanträgen einige „dicke Dinger“ stehen haben, über die im Konsultationsverfahren, das Sie eben angesprochen haben, nicht geredet wurde. Deswegen ist es eine Farce. Da komme ich fast schon wieder zur Überschrift der Pressemitteilung.

Die Frage lautet: Ist es in vergleichbaren Strukturen wie der Landesanstalt für Medien nicht auch ausreichend, wenn eine Person in der Führungsmannschaft die Befähigung zum Richteramt innehat, etwa eine Justitiarin. Ich meine Ja. Also: Warum steht es jetzt in Ihrem Änderungsantrag? Da ist Ihnen jemand politisch nicht genehm. Sind Sie doch ehrlich! Sie bereiten eine Art rot-grüner Filz bei der Postenbesetzung in der Landesanstalt für Medien vor.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Noch gibt es aber die Chance, die Notbremse zu ziehen. Wir werden hier und heute beantragen, das Landesmediengesetz und die Änderungsanträge zurück an den Kultur- und Medienausschuss zu überweisen, um dort vielleicht die Möglichkeit zu haben, mit den Sachverständigen über diese Punkte, über die noch nie jemand geredet hat, zu diskutieren und ihre Stellungnahmen auszuwerten.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Der ursprüngliche Gesetzentwurf, über den wir eigentlich heute gar nicht mehr beraten, war in Teilen durchaus unterstützenswert. Er hatte jedoch im Kernbereich einige Schwächen, die wir gerne durch unseren Änderungsantrag geheilt hätten, wie er Ihnen heute vorliegt.

Im Einzelnen sind das zwei Punkte: Die staatlich verordnete Journalismus-Stiftung, die politisch und rechtlich bedenklich ist, wie die Anhörung ergeben hat, und deren Finanzierung über die Rundfunkbeiträge der Bürger, wie ich meine, unzulässig ist. Aber auch das Versäumnis, die Medienkommission in der LfM zu entpolitisieren – nicht zuletzt mit Blick auf das ZDF-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Mit dem Ihnen vorliegenden Änderungsantrag der FDP könnten diese Probleme ausgeräumt werden. Er ist knapp, präzise und greift die wesentlichen Kritikpunkte aus der Sachverständigenanhörung auf.

Leider legen Sie im Prinzip ein neues Gesetz vor. Ihr gesamter Änderungsantrag ist ein Versuch, den rot-grünen Einfluss auf Medienstrukturen zu vergrößern, um, so behaupte ich, Ihre Klientel zu bedienen und ein für SPD und Grüne genehmes Personal flächendeckend zu installieren.

Die Aufblähung der Medienkommission auf 41 Mitglieder wird erstens die Arbeitsfähigkeit dieser Kommission erschweren – man hat ja bei der LfM

schon Erfahrung mit so großen Gremien –, und ist zweitens ein Versuch, eigene Klientel unterzubringen, um rot-grüne Mehrheiten zu sichern, Posten zu verteilen.

Sie benennen Organisationen, die vom Geld des Landes abhängig sind. – Der Staatsferne dient dies sicherlich nicht.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Um fünf Plätze dürfen sich jetzt auch Organisationen bewerben. Der Casting-Wettbewerb im Landtag ist wohl ein bisschen nach Ihrem Geschmack. Wie werden wir den nennen: „NRWs next topMedienwächter“ oder so ähnlich?

Unser Vorschlag zur Besetzung der Medienkommission ist, glaube ich, besser und einfacher. Wir nehmen einige Politiker weg. Damit sinkt auch der politische Einfluss. Sie blähen die Kommission einfach nur auf.

Es gibt natürlich eine Menge Detailregelungswut. Die Medienversammlung findet statt, ohne dass sie im Gesetz steht. 2013 war das. Gestern fand eine statt. Jetzt steht sie im Gesetz, obwohl sie in einigen Jahren vielleicht nicht mehr sinnvoll ist, weil es möglicherweise bessere Formen als die Medienversammlung gibt. Wer weiß? Aber nun muss sie veranstaltet werden, weil sie im Gesetz steht.

Prof. Sternberg hat es schon erwähnt: Den Bürgerfunk betrifft zwar nur eine geringe Änderung, aber diese schafft ein Abschaltfenster noch zu guter Sendezeit und gefährdet auf längere Sicht die Wirtschaftlichkeit der Sender.

(Lebhafter Widerspruch von Matthi Bolte [GRÜNE])

Sie gehen den doch im sehr analogen verhafteten Gruppen im Bürgerfunkbereich auf den Leim. Die sollen jetzt auch noch in der Medienkommission sitzen. Aber die Aufzählung dieser bürgermedialen Gruppen ist völlig einseitig.

(Anhaltender lebhafter Widerspruch von Matthi Bolte [GRÜNE])

Sie schließt alle Bürger, die nicht organisiert sind, aus wie beispielsweise dreiviertel der Zulieferer von nrwision, Herr Bolte. Das übersehen Sie gerne: Die sind nicht in diesen Gruppen.

Das größte Problem aber ist die Stiftung. Sie wird kein Konzept gegen das Verschwinden von Redaktionen sein. Die Zweifel daran, dafür Gebührengelder einzusetzen, habe ich bereits erwähnt.

Wir wollen dem von der Landesregierung favorisierten Modell eine andere Möglichkeit entgegenstellen. Damit komme ich kurz noch zu unserem Antrag „Gemeinnützigkeit von Journalismus anerkennen“.

Dass spendenfinanzierter Journalismus in Deutschland – wie auch in anderen Ländern – funktionieren kann, zeigen erfolgreiche Crowdfundingprojekte.

Hemmschuh ist jedoch das Steuerrecht. Der Journalismus wird im Katalog der gemeinnützigen Tätigkeiten des § 52 der Abgabenordnung leider nicht explizit genannt – anders als etwa die Tierzucht, das Kleingartenwesen oder der Modellflug.

Wir halten es aber für nötig, Qualitätsjournalismus unter anderem darüber möglich zu machen. Es wäre wünschenswert, Pressevielfalt im regionalen oder lokalen Bereich durch gemeinnütziges Engagement zu stärken. Das findet zurzeit deshalb nicht statt, weil es keine Rechtssicherheit gibt und die Finanzämter das in der Regel nicht als gemeinnützig anerkennen. Das ist unser staatsfernes Konzept, ein Vorschlag, der vielleicht ein Beitrag zur Erhaltung der Medienvielfalt sein kann. Darüber werden wir im Ausschuss sicherlich diskutieren.

Das Landesmediengesetz können wir in der derzeitigen Form nicht akzeptieren. Vielleicht aber kommen wir bei den Beratungen im Kultur- und Medienausschuss noch zusammen, auch wenn ich die Chance dafür als nicht allzu groß einschätze. – Danke.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Nückel. – Für die Piratenfraktion erteile ich als nächstem Redner Herrn Kollegen Schwerd das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und an den Mattscheiben! Wir Piraten haben von Anfang an deutlich gemacht, wo unsere Schwerpunkte bei der Überarbeitung des Landesmediengesetzes liegen. So wie wir es seit Jahren für alle Aufsichtsgremien von Rundfunkmedienanstalten fordern, wollen wir mehr Transparenz in deren Arbeit erreichen und die Gremien selbst staatsferner gestalten als das bisher der Fall ist.