Protokoll der Sitzung vom 10.09.2014

(Beifall von den PIRATEN)

Zum ebenso zynischen Begriff „Hochschulfreiheitsgesetz“: Herr Berger und Frau Freimuth – übrigens Glückwunsch zur Demo-Kleidung, Frau Freimuth –,

(Heiterkeit von den PIRATEN)

Sie verwechseln beide hier die Hochschulfreiheit mit der Freiheit für Hochschulräte und der Nutzung der öffentlichen Infrastruktur für Projekte, die noch nicht einmal, wie wir eben gehört haben, transparent dargestellt werden dürfen, und außerdem mit der Freiheit, das Personal an den Hochschulen schlecht zu bezahlen.

Auch wir sind gegen Bevormundung – Bevormundung der Wissenschaft und der demokratischen Elemente wie der ASten. Wir sind für Wissenschaftsfreiheit, und das ist das Gegenteil von Lehrstühlen für die Sozialdemokratie. Hierin besteht auch der Unterschied zwischen uns und der SPD und den Grünen. Das ist nämlich das Gleiche wie Lehrstühle oder Projekte für Wissenschaften, die der Bundesregierung gerade passen, weil die Autoindustrie danach verlangt. Wir geben in der Wissenschaft insgesamt zu viel vor; da fehlt die Freiheit.

(Beifall von den PIRATEN)

Sie, Herr Berger, möchten aber ein FranchisingSystem für Hochschulen,

(Lachen von der CDU)

und Rot und Grün, die nicht den politischen Willen haben, daran etwas zu ändern, lassen das auch noch durchgehen. Ein Franchising-System bedeutet, dass die Ideologie vorgegeben wird und die Freiheit für Personalverantwortung und undemokratische Entscheidungsinseln da ist.

Ich komme zum Schluss. Denken Sie noch einmal über Ihren Freiheitsbegriff nach. Herr Berger, auch was Ihr Zitat von Benjamin Franklin angeht, rate ich Ihnen, darüber nachzudenken, was das für die CDU-Politik bedeuten könnte. Hören Sie noch einmal genau hin. Denn wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Bayer. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Schulze.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte hier zum Schluss der Debatte noch einmal die Gelegenheit nutzen, allen zu danken, die sich an dieser intensiven Diskussion so konstruktiv beteiligt haben. Es gab viele wichtige Hinweise in der langen Diskussion zu diesem Gesetz, und ich finde, es ist angemessen, nun am Ende dieser langen Strecke noch einmal ganz herzlich Dankeschön zu sagen.

(Beifall von der SPD)

Herr Laschet, Sie haben gestern gesagt – ich zitiere Sie –: Ich traue den Rektoren mehr zu als den Beamten im fernen Düsseldorf. – Ich sage Ihnen hier ganz deutlich: Wir haben großes Vertrauen in die Rektorinnen und Rektoren, aber auch in die 120.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Hochschulen und auch in die rund 700.000 Studierenden hier in Nordrhein-Westfalen.

Und was mir auch ganz wichtig ist: Wir haben auch großes Vertrauen in die Beamtinnen und Beamten und Angestellten, die im öffentlichen Dienst arbeiten. Sie müssten doch eigentlich wissen, was für hervorragende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wir in der Landesverwaltung haben, welches Engagement man dort vorfindet und welch große Unterstützung die Ministerien von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfahren.

Deswegen auch an dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank an die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien, die über lange Zeit das Parlament unterstützt, die Gesetzgebung vorangebracht und wirklich hervorragende Arbeit geleistet haben.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, die Weichen werden jetzt gestellt. Ich bin fest davon überzeugt, dass es ein gutes Gesetz für Nordrhein-Westfalen und für alle an den Hochschulen wird. Wir müssen uns jetzt daranmachen, dieses Gesetz umzusetzen. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin Schulze. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind damit am Schluss der Beratungen.

Wir kommen zur Abstimmung. Es gibt insgesamt fünf Punkte, über die abgestimmt werden muss.

Erstens. Der Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung empfiehlt in Ziffer 1 der Drucksache 16/6694, den Gesetzentwurf Drucksache 16/5410 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses, also mit den von ihm bereits in der Ausschusssitzung beschlossenen Änderungen, anzunehmen, und in Ziffer 2, den Gesetzentwurf

Drucksache 16/5747 abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen.

(Marc Herter [SPD]: Nein, das ist nicht die Abstimmung! – Sigrid Beer [GRÜNE]: Nein, das stimmt so nicht! Nur Ziffer 1!)

Wir kommen zur Abstimmung über die Ziffer 1 der Beschlussempfehlung Drucksache 16/6694, den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/5410 mit den im Ausschuss beschlossenen Änderungen anzunehmen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist die Beschlussempfehlung in Drucksache 16/6694, den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/5410 mit den im Ausschuss beschlossenen Änderungen anzunehmen, mit Mehrheit angenommen worden und der Gesetzentwurf Drucksache 16/5410 in zweiter Lesung verabschiedet.

Wir kommen jetzt zur nächsten Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Können Sie auch das Abstimmungsergebnis aufrufen? Mit den Stimmen von SPD und Grünen bei Gegen- stimmen von CDU und FDP! Damit es auch im Protokoll steht!)

Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU, der FDP und der Fraktion der Piraten und des fraktionslosen Abgeordneten Stein angenommen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Zweitens. Wir kommen jetzt zur Abstimmung, der Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/6748. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist der Entschließungsantrag der Fraktion der FDP mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU, der FDP und des fraktionslosen Abgeordneten Stein abgelehnt.

(Dr. Joachim Paul [PIRATEN]: Und wie ha- ben die Piraten abgestimmt?)

Die Piraten haben auch abgelehnt.

Wir kommen zur dritten Abstimmung, der Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/6751. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 16/6751 mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der

CDU, der FDP, der Piraten und des fraktionslosen Abgeordneten Stein angenommen.

Wir kommen zur vierten Abstimmung, der Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/6761. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 16/6761 mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Piraten bei Zustimmung der CDU, der FDP und des fraktionslosen Abgeordneten Stein abgelehnt.

Wir kommen zur fünften Abstimmung, der Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache

16/5747. Der Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung empfiehlt in Ziffer 2 der Drucksache 16/6694, den Gesetzentwurf Drucksache 16/5747 abzulehnen. Wir kommen deshalb zur Abstimmung nicht über die Beschlussempfehlung, sondern über den Gesetzentwurf der Fraktion der Piraten Drucksache 16/5747. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/5747 mit den Stimmen von SPD, CDU, Grünen und FDP sowie des fraktionslosen Abgeordneten Stein gegen die Stimmen der Fraktion der Piraten abgelehnt.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende dieses Tagesordnungspunktes.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt

2 Organstreitverfahren des Landtagsabgeord

neten Stefan Fricke gegen den Landtag Nordrhein-Westfalen wegen der Behauptung des Antragstellers, der Antragsgegner habe seine verfassungsrechtliche Stellung als Landtagsabgeordneter verletzt, indem er ihn von der Teilnehmerliste für eine Informationsreise der Parlamentariergruppe NRW-Türkei gestrichen habe

hier: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

VerfGH 26/14 Vorlage 16/2178

Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 16/6760

Eine Aussprache, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ist nicht vorgesehen.

Wir kommen deshalb unmittelbar zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 16/6760, zu dem Verfahren eine Stellungnahme abzugeben. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustim

mung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist diese Beschlussempfehlung Drucksache 16/6760, eine Stellungnahme abzugeben, einstimmig angenommen.

Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt

3 Pläne zur Einführung einer Pkw-Maut auf al

len Straßen stoppen – Schaden für den Wirtschafts- und Lebensraum Nordrhein-Westfalen abwenden