Protokoll der Sitzung vom 12.09.2014

Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes beteiligt sich das Land an den Mehrkosten. Wir schreiben auch mit dem gestern eingebrachten Änderungsantrag zum Flüchtlingsaufnahmegesetz die Erstattungen an die Gemeinden entsprechend den gestiegenen Flüchtlingszahlen fort. Um noch einmal die Zahlen zu nennen: Im vergangenen Jahr 2013 waren es 14,4 Millionen €, in diesem Jahr sind es 20,4 Millionen €. Für nächstes Jahr sind 32 Millionen € eingeplant. Wir haben das gestern ausgiebig diskutiert. Ich möchte das aber an dieser Stelle noch einmal in Erinnerung bringen.

Das Problem mit den minderjährigen Flüchtlingen unter 16 Jahren, die ohne ihre Eltern kommen, wurde erkannt und wird in der Novellierung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes berücksichtigt. Kommunen, die in Einzelfällen mit extremen Kosten rechnen müssen – zum Beispiel durch schwere Erkrankungen von Flüchtlingen, die zu uns kommen –, benötigen mehr Unterstützung. Wir sind außerdem der Auffassung, dass der Zugang von Asylbewerbern und Geduldeten zum Arbeitsmarkt weiter verbessert werden muss, um eine schnellere Integration zu gewährleisten.

Zusammengefasst: Ihr grundsätzliches Anliegen, die Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen zu unterstützen, findet unsere volle Zustimmung. Was die Detailansätze angeht, sind wir bereits mittendrin.

Wir freuen uns auch über Ihre Anregung, ein Unterstützungsprogramm des Bundes einzufordern. Dieser Ansatz wird auch von den regierungstragenden Fraktionen unterstützt. Allerdings – daran muss ich an dieser Stelle erinnern – ist die Unterbringung von Flüchtlingen nach der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern eine Angelegenheit der Länder und Kommunen. Insofern stehen wir hier noch vor einer anstrengenden Diskussion, um den Bund von diesem Anliegen zu überzeugen.

Diese Diskussion und weitere Einzeldiskussionen werden wir dann aber in aller Ruhe im Ausschuss führen. Wir werden auch alle Punkte Ihres Antrags genau prüfen, um dann für Nordrhein-Westfalen eine gute Lösung zu finden. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Lück. – Für die CDU-Fraktion spricht der Kollege Kuper.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Stamp, wir sind weitgehend auf einer gemeinsamen Linie. Von daher darf ich an dieser Stelle sagen, dass die Problemsituation, denke ich, parteiübergreifend erkannt ist.

Auf der Titelseite der „Rheinischen Post“ vom 27. August dieses Jahres wurde noch einmal ganz deutlich gemacht: „Städte in NRW stöhnen über Flüchtlinge“. Die rasant steigende Zahl von Asylbewerbern überfordert viele Kommunen. Warum? Die Anzahl der in NRW eintreffenden Flüchtlinge ist in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. 2012 waren 14.600. Im letzten Jahr waren es 25.000. In diesem Jahr werden es 37.000 werden. Diese Zahlen machen sehr deutlich, dass das eine besondere Herausforderung für unsere Kommunen hier in NRW ist, die nur mit guten Konzepten und perfekter Organisation bewältigt werden kann.

Zu Beginn möchte ich aber noch einmal deutlich machen: Wir in Deutschland sind, wie wir alle wissen, in besonderem Maße verpflichtet, Menschen in Not zu helfen. Allerdings lässt diese Landesregierung jegliche nachhaltigen Konzepte zur Bewältigung der Flüchtlingsproblematik vermissen. Ein wirksames Krisenmanagement sieht aus unserer Sicht – leider – anders aus.

(Beifall von der CDU)

So sind es nun unsere Kommunen, die vor Ort die Probleme lösen müssen und sich hierbei vom Land alleingelassen fühlen. Ich möchte Ihnen – mit der entsprechenden Genehmigung des Präsidenten – einige Beispiele geben.

Die „Bild“ vom 10. September titelt: „Überfüllte Flüchtlingsheime – Sierau kritisiert den Innenminister“. In ungewöhnlich scharfer Form hat Dortmunds OB Sierau – so steht es dort – den Minister kritisiert – Hintergrund: fehlende Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge. – Und: Dringend tragfähige Konzepte für die Aufnahme von Flüchtlingen in NRW sind nötig.

Oder auch der Duisburger OB Sören Link gegenüber der „WAZ“ vom 5. September:

„Es kann nicht richtig sein, dass Kommunen wie Duisburg, die an allen Ecken und Kanten sparen müssen, nur knapp 20 % der Kosten erstattet bekommen.“

Oder „Rheinische Post“ vom 1. September, Stadt Moers:

„Unsere finanziellen Spielräume sind überreizt.“ Derzeit plane Moers ein neues Übergangswohnheime mit rund 80 Plätzen, das allein schon rund zwei Millionen Euro koste. Im letzten Jahr hat Moers 2,8 Millionen € investiert.

Diese Zitate beschreiben beispielhaft den derzeitigen Zustand im Land und der Kommunen. Es geht um die Flüchtlinge, um menschenwürdige Unterbringung, um menschenwürdige Aufnahme. Unsere Kommunen sollten in der Lage sein, den Flüchtlingen eine angemessene Unterbringung zu bieten. Aber unter den gegenwärtigen Voraussetzungen ist das nicht realisierbar.

Zu begrüßen ist es daher, dass die Bundesregierung Verantwortung übernimmt, eine finanzielle Entlastung der stark betroffenen Kommunen vornimmt und gleichzeitig der Bundestag beschlossen hat, Bosnien, Serbien und Mazedonien, also die Westbalkanstaaten, zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären, übrigens entsprechend einer Forderung der kommunalen Spitzenverbände und der kommunalen Familie.

Ich verweise an dieser Stelle beispielsweise auf den Rat der Stadt Essen, der im Februar noch einmal deutlich gemacht hat, dass man dort 1.012 Asylanten in den Übergangseinrichtungen unterzubringen hatte. Davon waren allein 717 aus den Westbalkanstaaten, also über 70 %, und das bei einer Anerkennungsquote im Verfahren von nur 1 %.

Meine Damen und Herren, der Städte- und Gemeindebund fordert in einer Pressemitteilung vom 27. August:

„‚Die Kommunen unterstützen die vom Land NRW gewünschte Willkommenskultur‘ … Allerdings sichere nur eine ausreichende Finanzierung seitens des Landes angesichts knapper kommunaler Kassen die Akzeptanz für Flüchtlinge in der Bevölkerung. ‚Hier muss das Land als der verfassungsrechtlich Verantwortliche rasch nachbessern‘…“

Meine Damen und Herren, wir sind uns sicher einig: Die Situation in NRW muss verbessert werden.

Dafür liegen Vorschläge auf dem Tisch, unter anderem ja auch unser CDU-Antrag, den wir vor zwei Tagen eingebracht haben, bei dem es um die Krankheitskosten geht.

Der Überweisung an die Fachausschüsse stimmen wir zu. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich Frau Kollegin Schäffer das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es richtig, dass

wir über dieses Thema anders diskutieren, und angemessen, dass wir eine ruhige und auch differenzierte Diskussion zum Thema „Flüchtlingspolitik“ haben. Denn es ist ein wichtiges Thema. 51 Millionen Menschen waren Ende 2013 nach UNAngaben weltweit auf der Flucht. Das ist ein trauriger Rekord, das erste Mal seit dem Zweiten Weltkrieg. Über 50 Millionen Flüchtlinge aus den Ländern Syrien, Afghanistan und Somalia bilden die Hälfte der Flüchtlinge weltweit. Allein aus Syrien sind fast 10 Millionen Menschen auf der Flucht vor Krieg, vor Not und Verfolgung.

Angesichts dieser humanitären Katastrophe, die wir in den Ländern erleben, ist, meine ich, klar, dass nicht alleine die Nachbarländer dieser betroffenen Krisenregionen Flüchtlinge aufnehmen und die Situation bewältigen können, sondern dass natürlich auch wir als reiches Land Flüchtlinge aufnehmen wollen und aufnehmen müssen.

Angesichts dieser Zahlen finde ich es auch wichtig, auf die Wortwahl zu achten. Ich finde diese Diskussion heute sehr ruhig und angemessen, wobei ich solche Wörter wie „Flüchtlingsproblematik“ schon wieder schwierig finde. In den Medien wird häufig von „Flüchtlingswellen“ und „Flüchtlingsströmen“ gesprochen. Davon sollte man nicht sprechen, wenn in Deutschland in diesem Jahr etwa 175.000 Erstanträge vorliegen und in Nordrhein-Westfalen 37.000. Ich meine, es ist für so ein reiches Land wie Deutschland und für Nordrhein-Westfalen durchaus zu bewältigen, eine menschenwürdige Aufnahme von Flüchtlingen zu gewährleisten.

Richtig ist aber – deshalb haben wir ja auch momentan die Diskussion in allen Kommunen –, dass die Zahlen steigen, die Kommunen aber in den letzten Jahren Unterbringungskapazitäten abgebaut haben und sich insofern die Situation vor Ort entsprechend darstellt.

Deshalb ist es auch richtig, dass die Kommunen bei dieser Herausforderung auch die Unterstützung des Bundes und des Landes benötigen.

Es ist auch richtig, dass es europaweite Anstrengungen geben muss, um die Lebensbedingungen in den Herkunftsländern jeweils zu verbessern.

Aber absolut falsch ist meiner Meinung nach die Feststellung auch in Ihrem Antrag, dass sich mit der Benennung von Mazedonien, Serbien und BosnienHerzegowina als „sichere Herkunftsländer“ tatsächlich etwas verändern wird. Schon heute haben wir beschleunigte Verfahren. Insofern finde ich dieses Anliegen schon problematisch. Denn es suggeriert, dass insbesondere Roma aus diesen Herkunftsländern nach Deutschland kommen würden, um unsere Asylrechte zu missbrauchen. Insofern haben wir als Grüne schon deutliche Probleme mit dem Vorhaben, diese Länder als „sichere Herkunftsstaaten“ zu bezeichnen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Richtig ist aber, dass man Schlussfolgerungen ziehen muss und nach vorne gucken muss.

Das Erste ist: Der Einzelfall zählt. Das ist ja gerade schon angeklungen. Es gibt ein Recht auf eine individuelle sorgfältige Prüfung und Bearbeitung der Fluchtgründe eines jeden Flüchtlings hier in Deutschland.

Zweitens ist auch richtig, dass NRW die Kommunen unterstützen muss. NRW tut das ja auch mit dem Flüchtlingsaufnahmegesetz. Wir haben gestern im Rahmen des neuen Gesetzes hier ja auch darüber diskutiert. Die Pauschalen werden noch einmal erhöht, gerade im Zusammenhang mit den Zuwanderungen angesichts der Ausgabensteigerungen im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes nach der Rechtsprechung, die wir auf Bundesebene haben.

Drittens. Richtig ist auch, dass bei Kommunen, die eine Erstaufnahmeeinrichtung des Landes haben, bei den Flüchtlingszuweisungen die Aufnahmen in den Erstaufnahmeeinrichtungen verrechnet werden.

Viertens. Wir sehen Handlungsbedarf, um eine kommunale Entlastung zu erreichen, insbesondere bei den Krankenkosten. Wir können uns als Grüne gut vorstellen, dass wir mit einem Härtefonds die Kommunen mit überdurchschnittlich hohen Krankenkosten unterstützen könnten und unterstützen sollten.

Fünftens. Herr Stamp, Sie hatten gerade gesagt, wir hielten den Kommunen immer eine Mohrrübe vor, wenn es um das Asylbewerberleistungsgesetz und unsere Forderungen zu seiner Abschaffung gehe. Da möchte ich klar sagen, dass ich das für eine wichtige Forderung halte, weil es bedeuten würde, dass die Flüchtlinge ins SGB II kommen und damit das menschenunwürdige Sachleistungsprinzip und eine reduzierte Gesundheitsversorgung abgeschafft würden. Auch – das muss man hier klar sagen – die Kommunen sind dafür. Der Städte- und Gemeindebund erhebt ebenfalls die Forderung nach der Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes, weil auch die Kommunen in Nordrhein-Westfalen um ungefähr 50 % der derzeitigen Kosten entlastet würden. Insofern ist das eine absolut richtige Forderung.

Ich würde mir wünschen, dass diese Forderung vom nordrhein-westfälischen Landtag nach Berlin getragen wird, damit wir an dieser Stelle schon einmal weiterkommen. Dafür würde ich mir auch die Unterstützung der FDP erhoffen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schäffer. – Bitte seien Sie so nett und bleiben Sie noch einen Moment am Redepult. Denn Herr Kollege Stamp hat sich für eine Kurzinterventi

on gemeldet und erhält jetzt für 90 Sekunden das Wort.

Frau Kollegin, ich wollte eigentlich eine Zwischenfrage stellen. Aber Sie waren mit Ihren Ausführungen fortgeschritten, und ich wollte, dass Sie vernünftig am Stück reden können.

Deswegen möchte ich für mich klarstellen: Ich habe in keiner Form von „Asylmissbrauch“ gesprochen.

(Verena Schäffer [GRÜNE]: Nee, nee, nee!)

Weil Missbrauchsvorwürfe gegenüber Roma usw. im Raum stehen, möchte ich ausweislich des Protokolls betonen, dass das nicht mit meiner Person und unserer Fraktion in Verbindung gebracht wird.

Uns geht es um die Frage, ob mit Blick auf die Minderheiten vom Balkan das individuelle Recht auf Asyl das richtige Instrument ist. Wir sind der Meinung: Das ist es eben nicht. Denn hier geht es darum, dass Gruppen diskriminiert werden. Das ist etwas völlig anderes. Das ist auch eine Problematik, der man sich annehmen muss. Aber das ist über das Asylrecht nicht zu regeln.