Der Grund dafür ist, meine Damen und Herren, dass es von Anfang an falsch angelegt war. Im Vergaberecht können Sie diese Ziele nicht erreichen. Sie können in einem NRW-Gesetz die Ziele nicht erreichen, die Sie auf europäischer Ebene verfolgen müssen, die Sie international festschreiben müssen. Von daher sage ich Ihnen auch: Es ist eben nicht ausreichend, eine Evaluation vorzuschieben, von der der Wirtschaftsminister sagt, dass sie dringend erforderlich ist, und von der der Arbeitsminister sagt, dass man das eigentlich alles gar nicht braucht, da das Gesetz ja toll ist.
Sie daher nochmals mit den Worten des SPDWirtschaftsministers: Wie lange noch wollen Sie sich das Tariftreue- und Vergabegesetz um die Ohren hauen lassen?
Ich sage Ihnen für die FDP-Fraktion: Solange Sie dieses Bürokratiemonster, solange Sie die überbordenden Kosten und solange Sie die Rechtsunsicherheit und die Belastungen für die Menschen, die Kommunen und die Betriebe in Nordrhein
Westfalen nicht abschaffen, so lange werden wir, als FDP-Fraktion jedenfalls, es Ihnen hier im Landtag in Nordrhein-Westfalen immer und immer wieder mit Ihren Worten um die Ohren hauen.
Sie können das ganz einfach verhindern. Schaffen Sie dieses Gesetz ab! Und wir werden es Ihnen nie wieder vorhalten. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf den Rängen! Herr Kollege Bombis hat schon alles ausgeführt. Deswegen kann ich mich relativ kurz fassen.
Richtig. Ich freue mich, Ihnen heute gemeinsam mit der FDP einmal mehr die Gelegenheit zu bieten, das neben den Haushaltsgesetzen 2011 bis 2015, dem Klimaschutzgesetz, dem LEP-Entwurf und dem Hochschulentmündigungsgesetz wirtschaftsfeind
Wir von der CDU geben Ihnen heute die Gelegenheit, Ihrem Wirtschaftsminister die Frage zu beantworten, wie lange Sie sich noch dieses Gesetz um die Ohren hauen lassen wollen. Die Kritik daran kommt ja nicht nur von uns. Handwerk, Mittelstand und Kommunen haben Ihnen mehr als einmal gesagt, dass dieses Gesetz ein Bürokratiemonster ist, das man nicht umsetzen kann. Und nun hat Ihnen der Europäische Gerichtshof bescheinigt, dass dieses Gesetz darüber hinaus noch rechtswidrig ist.
Was muss denn noch alles passieren, Herr Minister? Deshalb frage ich mich ernsthaft, warum Sie immer noch nicht bereit sind, diese Fehler zu korrigieren. Ist es die Arroganz der Macht, oder sind Sie einfach nicht imstande, einen Fehler einzugestehen?
Fürchten Sie weiterhin einen Gesichtsverlust? Liebe Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen, tun Sie dem Land und sich einen Gefallen und springen Sie über Ihren Schatten, was Sie heute schon einmal gehört haben. Stimmen Sie einfach diesem Antrag zu und lassen Sie uns damit dieses unsinnige Gesetz abschaffen!
Denn die vergabefremden Kriterien sind nicht zu verwalten und müssen abgeschafft werden. Außerdem wird der Rest gerade durch den gesetzlichen Mindestlohn unnötig. Sparen Sie sich die teure Evaluation! Stecken Sie das Geld lieber in die Förderung der digitalen Wirtschaft oder kaufen Sie dafür Kaffee und Kekse, um die Gäste in den Ministerien richtig zu bewirten!
Nehmen Sie sich ein Beispiel an mir und meiner Fraktion: Stimmen Sie diesem Antrag zu, und alles wird gut. – Danke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Da war er wieder, der Reflex der Opposition beim Thema Tariftreuegesetz. Herr Bombis, wie lange noch, wie lange noch wollen Sie uns damit nerven?
Damit wird sich nichts an diesem Gesetz und dem, was da drin steht, ändern. Evaluieren, und zwar frühzeitig, und wenn Änderungen erforderlich sind, werden wir das machen. Sie sind dafür, schnell irgendwo ein Wort aufzugreifen, schnell eine Pressemitteilung raus, schnell einen Antrag formulieren, der zum wiederholten Mal die Aufhebung dieses gu
Sie haben gar nicht verstanden, worum es in dem Urteil des EuGH geht. Es geht um die Fälle, in denen eine Dienstleistung zur Erfüllung von öffentlichen Aufträgen des Landes oder der Kommunen aus Nordrhein-Westfalen komplett im Ausland erbracht wird. Wissen Sie, über wie viele der Aufträge wir dabei reden? Das sind weniger als 3 % der öffentlichen Aufträge. Oder andersherum: Über 97 % der öffentlichen Aufträge sind von diesem Urteil nicht betroffen.
Ich kann mir die schnelle Pressemitteilung der FDP nur so erklären, dass Sie bei 3 % gleich angesprungen sind: unerreichbare Werte für Sie!
Zu hinterfragen wäre bei der Ursache dieses Urteils, ganz nebenbei bemerkt, wie es denn kommt, dass ausgerechnet die Bundesdruckerei, eine Tochtergesellschaft, in Polen weiter beauftragt. Durch diese Praxis wird durch die Bundesdruckerei ganz offensichtlich der hohe Mindestlohn unterlaufen. Und das halte ich für sehr problematisch.
Zuständig ist der Bundesfinanzminister. – Aber, FDP, Spaß beiseite: Was für ein Verständnis haben Sie eigentlich? In der Plenardebatte am 04.07. bekräftigten die Redner von FDP und CDU, heute übrigens nur noch die FDP, den gemeinsamen Konsens der Ziele dieses Gesetzes. Aber in diesem Gesetz sehen Sie das alles als falsch an.
Schon 2005 – da waren Sie kurzzeitig in der Regierung – haben Sie ohne Beachtung der Evaluierung das damalige Gesetz mit einem Handstreich aufgehoben. Da Sie in eine solche Situation nicht mehr kommen werden, werden wir das machen, was man mit einem neuen Gesetz macht, so, wie wir es auch festgeschrieben haben: evaluieren, daraus die entsprechenden Schlüsse ziehen, also wenn nötig novellieren.
Wie kommen Sie eigentlich darauf, in Ihrem Antrag zu behaupten, dass gar keine Änderungen am Tariftreue- und Vergabegesetz NRW vorgesehen sind, was eine Evaluierung zur Farce werden lassen würde? Damit sagen Sie bewusst die Unwahrheit – bewusst, weil das Gegenteil mehrfach dargelegt wurde. Mehrfach hat Minister Duin hier und auch anderswo darauf aufmerksam gemacht, dass er Rückmeldungen aus dem Land ernst nehme und deshalb die im Gesetz nach spätestens vier Jahren vorgesehene Evaluierung schon jetzt in Auftrag gegeben hat.
Ich weiß nicht, auf welche Presseartikel Sie sich berufen. Nehmen wir die „WAZ“ vom 22.09. Duin – ich zitiere –:
„Wir wollen das Gesetz entschlacken und den bürokratischen Aufwand für die Beteiligten erheblich verringern.“
„Derzeit wird das Gesetz evaluiert. Bei der für 2015 angestrebten Novelle wird die Landesregierung eine Regelung schaffen, die der Entscheidung des EuGH Rechnung trägt.“
„Deswegen planen wir die Evaluierung des TVgG und werden deren Ergebnisse dann in eine entsprechende Novellierung einfließen lassen.“
Und auch die Kritik, dass die rot-grüne Koalition dies nicht hören würde, ist bei Ihnen leider – natürlich wie immer – falsch. Ich weiß nicht, wie oft wir als Koalition und ich persönlich immer wieder dargelegt haben, dass wir diesen Weg ausdrücklich mitgehen. Dies ist auch in den Berichten von Herrn Blasius am 22. September und auch in der Plenardebatte vom 4. Juli nachweislich niedergeschrieben. Alles datiert vor Ihrem Antrag vom 23. September, in dem Sie das Gegenteil behaupten. Hören Sie endlich auf mit dieser durchschaubaren Suggestion!
Ihr ganzer Antrag beruht nur auf Suggestion. Durch Ihre wiederholten Formulierungen „beklagen die Kommunen“, „kritisieren die Kommunen“ erwecken Sie den Eindruck, dass die 396 Kommunen Ihre Ansicht teilen. Das ist definitiv falsch. Wir haben auch viele Gespräche mit Kommunen geführt, die diese Ansicht eindeutig nicht teilen.