Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gleich haben wir das erste Kulturgesetz eines Landes in Deutschland nach dem Kulturraumgesetz in Sachsen. Seit vier Jahren haben wir darüber viel geredet, und wir werden auch weiterhin viel darüber sprechen. Denn das Gesetz ist auch der Auftakt zu einem weiteren und stetigen Dialog; dem Dialog der Künstler, Dialog der Kultureinrichtungen, Dialog der Kulturverbände sowie dem Dialog der Kulturpolitiker.
Daher seien mir an dieser Stelle ein kurzer Rückblick und die Gelegenheit, meinen Dank auszusprechen, erlaubt. Das Gesetz hat seine geistigen Grundlagen in der historischen und aktuellsten kulturpolitischen Diskussion, die das Institut für Kulturpolitik gut gebündelt darzustellen vermag. Übrigens spiegelt es auch die geistige Haltung der kulturpolitischen Gesellschaft wider. Da sind wir beide, Herr Kollege Prof. Dr. Dr. Sternberg und ich, Mitglieder des Vorstands. Mit diesem ist es sehr vereinbar.
Es hat seinen parlamentarischen Auftakt wesentlich durch den Minister a. D. und ehemaligen Vorsitzenden des Kulturausschusses Dr. Fritz Behrens erlebt. An der Stelle darf ich noch einmal der FDP für ihr damaliges Mitgehen danken, dass sie den Antrag, ein Gesetz zu formulieren, zur Zeit der Minderheitsregierung an die Landesregierung gestellt hat. Dann
darf ich auch dem verwaltungsgemäßen Anschub im Ministerium durch Prof. Klaus Schäfer und für die initiierten Regionalkonferenzen danken. Und zuletzt zur guten Strecke der Realisierung des Gesetzes, also der tatsächlichen Arbeit im Ministerium selbst, darf ich einer weiteren, sehr zentralen Person meinen Dank aussprechen, die auch heute hier unter uns ist, und zwar Herrn Landmann.
Es war wichtig, dass diese geistige Architektur für das Schöne, Gute und Wahre in eine kluge Systematik, kluge reale Inhalte und vor allem in Paragrafen überführt und in die Abstimmung mit anderen Ressorts gebracht wurde.
Das Kulturfördergesetz schafft Fundamente für kulturpolitisches Handeln. Es schafft Begründung für dieses. Es benennt die Ziele, die Aufgaben, die Grundlagen der Förderung, und es schafft neue Instrumentarien, unter anderem den Förderplan. Ich verhehle auch an dieser Stelle nicht, dass ich mir ruhig den einen oder anderen ordnungspolitischen Hammer mehr hätte wünschen können. Aber hier geriet das Gesetz sehr schnell immer wieder in Konflikt mit dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht und – machen wir uns nichts vor – in Konflikt mit dem Gedanken, dass weiterhin ein Korridor für die Konsolidierung der Haushalte offen stehen solle.
Daher ist dieser Weg der rot-grünen Regierung in NRW wichtig, dafür Sorge zu tragen, dass die Sanierung der Kommunalfinanzen vorangetrieben wird. Dennoch ist das Gesetz nicht zahnlos, denn es hat keine Verbote oder Gebote, aber es schafft Ermöglichungstatbestände, und es schafft jenseits der jeweiligen Haushaltslage Bindungskraft durch politische Aussagen.
Noch einmal zum Weg des Gesetzes: Es gab von Anfang an eine rege Begleitung durch die Verbände, dann hier eine hochinteressante und hochqualitative Anhörung mit weiteren Anregungen. Einige davon haben wir aufgegriffen; sie sind in dem Ihnen vorliegenden Änderungsantrag enthalten. Wir haben noch einmal die Partizipation ausgeweitet, wir haben den Begriff der kulturellen Bildung etwas stärker an den Gedanken des lebenslangen Lernens – weiterhin mit dem Schwerpunkt für Kinder und Jugendliche – angepasst. Wir haben die Kontraktfähigkeit ein Stück erweitert, und wir haben noch einmal die Aufgabe der Darstellung von Kunst für die Förderung der Identität des Landes hervorgehoben.
Enden möchte ich mit den Worten des Vorsitzenden des Kulturrats NRW, Herrn Minister a. D. Gerhart Baum, der das Gesetz durchaus kritisiert hat, aber eben auch folgendes Abschließende dazu sagte: Was aus dem Gesetz wird, hängt von uns allen ab. Mit dem Gesetz müssen wir umgehen, wir müssen es in die Wirklichkeit bringen, aber es ist ein Ansatz. Deswegen werden wir aktiv an der Umsetzung mitwirken.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute Morgen haben wir in den Haushaltsreden gehört, dass Nordrhein-Westfalen unter Wert regiert wird. Auch für die Kultur sind die Zeiten ausgesprochen finster. Denn auch auf dem Feld der Kultur verspielt das Land im Moment sein Renommee. Verkaufen, verhökern, verscherbeln – das sind die Themen. Kleinlicher Krämergeist, Banausentum und eine, wie ich finde, völlig erstaunliche neoliberale Fixierung auf das Geld, vielleicht aus der blanken Not und der Unfähigkeit, die Finanzen in den Griff zu bekommen. Aber Kultur scheint in der Regierung Kraft überhaupt keine Rolle mehr zu spielen.
Ist das vielleicht ein Thema der Sozialdemokraten generell? – In Münster wollen die regierenden Sozialdemokraten jetzt ein Juwel der Barockarchitektur verkaufen, um Geld für ein Spaßbad zu haben. Das war nicht immer so. Ein ehemaliges SPD-Mitglied aus Münster, ein Prominenter, meldet sich aus Paris mit der Überschrift: Ich schäme mich für meine Vaterstadt.
Jetzt haben wir hier heute abschließend ein hochambitioniertes Projekt auf dem Tisch liegen, das einmal das zentrale Projekt der Kulturpolitik dieser Legislaturperiode werden sollte. Und nun diskutieren wir das heute Abend vor leerem Haus.
Das ist auch kein Wunder, denn das Gesetz ist kein Gesetz geworden, das irgendeine Veränderung in die Landespolitik brächte. Es tut keinem weh, und man könnte zu diesem Gesetz sagen: „Schad‘ nix, nützt nix!“
„Dieses Gesetz begründet keine subjektiven Rechte Einzelner, insbesondere keine Ansprüche auf Landesförderung. Es ergeben sich keine zusätzlichen Kosten für den Landeshaushalt.
Dieses Gesetz enthält keine Vorgaben für die Gemeinden, die zu zusätzlichen Belastungen für die kommunalen Haushalte führen.“
„Die Erwartung grundlegender Regelungen zur Kulturförderung ist in Bezug auf die Kommunen nicht erfüllt worden.“
Was soll dann so ein Gesetz? Wie konnte geschehen, dass hier nach dem Kreißen des rot-grünen Berges so ein Mäuslein hervorgekrochen ist?
Der Grund liegt darin, dass alle Fachminister gemauert haben und sich die Ministerpräsidentin dieses Landes offenbar überhaupt nicht für Kultur interessiert. Der Innenminister legte sich bei der Kulturanerkennung in den Haushaltssicherungskommunen und bei Abweichungen von der Verfahrensordnung in der Förderpraxis quer. Der Finanzminister war nicht bereit, das neue Gesetz zumindest mit wenigen Finanzmitteln zu unterlegen. Und der Bauminister war nicht bereit, der guten Idee der Erneuerung einer Verpflichtung zur Kunst am Bau zumindest für öffentliche Bauherren zuzustimmen. Da steht jetzt der bemerkenswerte Satz im Gesetz, dass das für Kultur zuständige Ministerium Kunstausstattungen an ausgewählten Bauten finanzieren darf. Wie großzügig!
Man hat sich offensichtlich gesagt: Lasst die Kulturleute mit ihrem kleinen Etat machen, was sie wollen, so lange sie nicht aus dem Laufstall krabbeln. Sie sollen in ihrem Laufstall bleiben, da können sie machen, was sie wollen; aber sie sollen sich bitte nicht einreden, sie könnten in der wirklichen Politik mitspielen. Meine Damen und Herren, das alles ist blamabel. Es ist blamabel für die Regierung und für die Kulturpolitik.
Das Beste an diesem Text sind die Regelungen in der Förderrichtlinie: Festbeträge, vereinfachter Verwendungsnachweis, Anerkennung allgemeiner Kosten von Versicherungs- und anderer Leistungen. Anderes, wie der Kulturbericht, ist längst gute Praxis, auch wenn er seit 2010 in verkleinerter Form erscheint. Der Fünfjahresplan für Kultur klingt besser als er ist, zumal Haushaltsfestlegungen nicht bindend sind.
Die Verfahrensordnungen wären auch ohne Gesetz jederzeit umzusetzen. Vom Gesetz erwarten wir zumindest eine wirkliche Neuerung. Man gewinnt den Eindruck, als wenn man hier einem schönen Mund nach und nach jeden Zahn gezogen hätte. Das, was übrigbleibt, ist jetzt zahnlos, kraftlos und sieht schon bei der Beschlussfassung sehr alt aus.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die fraglos guten Elemente in diesem Verwaltungsteil wie auch die sehr lesenswerten Ausführungen über Kulturpolitik und deren Verankerung in der Landesverfassung sind die Frucht der Arbeit eines Mannes, der heute wenigstens offiziell seinen letzten Arbeitstag hat und seinen Abend hier
Grosse-Brockhoff 2006 in die Leitung der Kulturabteilung holte. Seine Tätigkeit für die Kultur verdient höchste Anerkennung.
Die Kulturszene hat Peter Landmann schon am Samstag in einer ganz außerordentlichen Feier verabschiedet. Da konnte man erleben, dass Musik, Tanz und Gesang wirklich mehr sind als dekorative und unvermeidliche Lorbeerbäumchen eines Festaktes. Nein, man konnte erleben, dass sie aufregend, anregend, begeisternd und dass sie wichtig sind. Peter Landmann nimmt die Kunst ernst. Er nimmt sie wichtig. Er gehört zu jenen, die in finsteren Zeiten zur Kunst stehen. Dafür ist ihm zu danken. Er sortierte nie nach Hoch- und Trivialkultur, sondern ihm ging es immer um Qualität. Es ging ihm um das Beste in der künstlerischen Tätigkeit, um das, worum es sich zu mühen lohnt, wohin zu bilden sich lohnt und was jede Förderung verdient.
Für diesen Einsatz, der immer mehr als Verwaltung war, danken Ihnen, Herr Landmann, nicht nur die Kulturschaffenden im Land und deren Vertreter, sondern auch die Kulturpolitiker dieses ganzen Hauses.
Meine Damen und Herren, meine Redezeit ist zu Ende. Lassen Sie mich noch sagen: Den Änderungen der Piraten, die sehr vernünftig sind, werden wir deshalb nicht zustimmen, weil wir diesem ganzen Gesetzeskonvolut nicht zustimmen können, denn die Aufgabenstellung wird durch das Gesetz nicht gelöst. Wir brauchen weiterhin ein Bibliotheksgesetz. Wir kündigen an, dass wir daran arbeiten werden. Und wir kündigen an, dass wir an einem wirklichen Kulturgesetz als Alternative arbeiten werden. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Prof. Sternberg. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Keymis.
Herr Präsident! Lieber Herr Kollege Prof. Dr. Dr. Sternberg, offenbar ist es vor Ihrem Gesicht so finster – Sie sprechen ja immer von der Finsternis –, dass Sie wirklich nicht mehr sehen, was hier geleistet wurde.
Sie kündigen heute an, dass Sie jetzt auch einmal anfangen, sich Gedanken zu machen und sozusagen ein neues Gesetz vorbereiten, nachdem wir den Antrag 2011 – dankenswerterweise gemeinsam mit der FDP – eingebracht haben. Dieser Antrag hat eine Neuwahl überstanden, und die Regierung hat in langen Jahren und aufwendigen Prozessen den Auftrag, den das Parlament ihr gegeben hat, aufgearbeitet und, wie ich finde, erfüllt. Sich jetzt hier hinzustellen und zu sagen „Jetzt ergreifen wir demnächst auch einmal eine Initiative“, das finde ich wirklich beachtlich. Das freut mich auch sehr, es klingt vorweihnachtlich und nach Geschenken.