Die Spielräume haben wir einfach nicht mehr. In der Fachanhörung, die wir hatten, haben alle Vertreter der Seminarschulen gesagt: Wir können nicht mehr. Wir gehen auf dem Zahnfleisch. Im Vergleich mit der damaligen Zeit hat sich nichts geändert. Wenn Sie sagen, 2016, dann wissen Sie: Dann werden wir die Generalisierung haben, dann werden wir die Zusammenführung von Altenpflege und Krankenpflege haben. Aber was machen wir denn in dieser Zeit, wenn diese Seminare vom Netz gehen? Dann haben wir wieder riesige Kosten, um diese Seminare wieder ans Laufen zu bringen. Damit tun wir uns keinen Gefallen. Ich kann Ihnen nur recht geben, Frau Howe: Hier muss das Land den Übergang regeln. Ich glaube, das sollten Sie noch einmal über
denken. Ich glaube allerdings, Sie werden es nicht tun. Deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. – Danke schön.
Herr Kollege Burkert, würden Sie noch einen Moment hierbleiben? Es liegt eine Kurzintervention des Kollegen Garbrecht vor.
Herr Kollege, wenn Sie eine Zwischenfrage nicht zulassen, dann müssen Sie schon mit einer Kurzintervention rechnen. – Ich würde Sie bitten, zur Kenntnis zu nehmen und zu bewerten, dass trotz der angespannten Situation der Altenpflegeseminare, die wir auch zur Kenntnis genommen haben, diese aber in der Lage sind, die Ausbildungsleistungen, die mit der Einführung der Umlagefinanzierung erheblich gestiegen sind, zu bewältigen. Wie können Sie diese Steigerung der Ausbildung der Altenpflegeseminare insgesamt mit dem Horrorgemälde, das Sie jetzt an die Wand gemalt haben, in Verbindung bringen?
Herr Garbrecht, Sie haben die Anhörung selber geleitet, und Sie haben gehört, was die Vertreter aus den Seminarschulen uns gesagt haben, dass sie nicht mehr können. In Mönchengladbach ist ein Brandbrief an die Seniorenheime versandt worden: Wenn Ihr nicht die Differenz zu 360 € in den Seniorenheimen tragt, dann müssen wir schließen. Das ist auch eine Frage der Qualität.
Ja, wir wissen, dass einige Schulen sehr viele Schüler aufnehmen. Aber die Frage ist – das erleben Sie draußen im Lande auch, wenn Sie mit den Vertretern der Seniorenheime und der ambulanten Pflegeeinrichtungen sprechen –, dass die Qualität teilweise auch zu wünschen übrig lässt. Und wir brauchen Qualität in der Altenpflegeausbildung. Das ist ja auch Ihr Ziel, das Sie in dem Gesetz festgeschrieben haben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Zu einer guten Pflege gehört eine ausreichende Zahl gut ausgebildeter Pflegekräfte. Der Bedarf ist groß und wird angesichts des demografi
So leben derzeit in NRW rund 550.000 Menschen mit Pflegebedarf. Die Prognosen gehen davon aus, dass im Jahre 2030 dieser Bedarf auf 700.000 Menschen steigen wird. Dies wird sich auch auf den Bedarf nach Pflegekräften auswirken. In der Pflege sind in NRW ungefähr 95.000 Fachkräfte beschäftigt. Die Prognosen gehen davon aus, dass es bis 2030 eventuell einen Bedarf von 130.000 Fachkräften in der Pflege geben wird.
Der Pflegepersonalnotstand ist eigentlich kein neues Phänomen. In den Jahren 2006 bis 2010 haben sehr viele Pflegeeinrichtungen, sehr viele Organisationen und Gewerkschaften regelmäßig auf dieses wachsende Problem in Nordrhein-Westfalen aufmerksam gemacht. In der Regierungszeit von Schwarz-Gelb wurde allerdings die Ausbildungsumlage durch den damaligen Sozialminister Herrn Laumann mehrfach verhindert und abgelehnt – mit der Folge, dass sich in diesen Jahren ein erhebliches Defizit bei den Ausbildungsplätzen angehäuft hatte.
Allein in 2009 fehlten dem System 2.500 Ausbildungsplätze in der Altenpflege. Rot-Grün hat in 2011 mit der Einführung der Altenpflegeumlage auf diesen Personalnotstand in der Pflege reagiert und damit einen wichtigen Schritt zur Beseitigung des Fachkräftenotstandes in NRW getan.
Die Entwicklung in den letzten Jahren war wirklich sehr erfreulich. Zum Ende der schwarz-gelben Regierung in NRW 2009 standen 9.300 Ausbildungsplätze zur Verfügung. Jetzt in 2014 haben wir in NRW 16.500 Ausbildungsplätze.
Für 2015 ist geplant, 17.800 Ausbildungsplätze auszuweisen. Im Haushalt 2015 haben wir dafür 64 Millionen € bereitgestellt.
Auch der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Herr Laumann, lobt heute die Einführung der Ausbildungsumlage in NRW und die Steigerung der Zahl der Ausbildungsplätze. Das ist richtig, und das ist bundesweit vorbildlich. Man muss anerkennen, dass wir – bundesweit einmalig – die Zahl der Plätze derart erhöht haben.
Das Ziel auf Bundesebene lautete nur, die Anzahl der Ausbildungsplätze um 10 % zu erhöhen. Wir haben sie innerhalb von vier Jahren verdoppelt, und das muss man neidlos anerkennen.
Die Altenpflegeausbildung in NRW hat natürlich ihre Auswirkungen im Landeshaushalt. Wir haben bei dieser Ausbildung die bislang freiwillige Leistung in Höhe von 280 € nun als Pflichtleistung in diesem Gesetz vorgeschrieben. So gesehen kann man diesem Gesetzentwurf eigentlich mit gutem Gewissen zustimmen.
Herr Kollege Yüksel hatte erwähnt, dass zu einer guten Pflege natürlich auch Kommunikation gehört. Zur Überprüfung der notwendigen Sprachkompetenzen ist ein einheitliches Verfahren notwendig. Das streben wir – in Absprache mit anderen Bundesländern – auch auf Bundesebene an.
Schließlich haben wir noch den Weg hin zu einer gemeinsamen Pflegeausbildung in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege vor uns. Hier muss die Ausbildung aller Pflegeberufe perspektivisch vereinheitlicht und solide finanziert werden.
Allerdings sind noch zahlreiche Fragen zur inhaltlichen Ausgestaltung sowie zur Finanzierung der neuen Ausbildung zwischen Bund und Ländern offen. Damit die speziellen Bedürfnisse der einzelnen Berufsbilder in der Ausbildung angemessene Berücksichtigung finden, wäre unserer Auffassung nach auch die Differenzierung im letzten Ausbildungsjahr ein gangbarer Weg. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetz wird die landesseitige Schulkostenpauschale nun gesetzlich festgeschrieben. Das ist eigentlich eine gute Entscheidung, nachdem die Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung für die Alten- und Familienpflege sowie der Altenpflegehilfe bisher nur im Rahmen einer Richtlinie – und damit freiwillig – geregelt wurden.
Das Gesetz der Landesregierung enthält nach Meinung der FDP-Fraktion aber auch kritische Elemente, darunter vor allem die nicht unerhebliche finanzielle Belastung, die die Festschreibung der Schulgeldpauschale auf die Landeshaushalte in den nächsten Jahren haben wird.
Wir sind uns sicherlich einig, dass wir mehr Altenpflegerinnen und Altenpfleger benötigen. Wir haben hier in NRW, wenn wir dem Gros der Prognosen Glauben schenken, in den nächsten 35 Jahren mit einer Verdoppelung der Zahl der Pflegebedürftigen zu rechnen. Von daher ist es wichtig und richtig, die Altenpflegeausbildung zu stärken.
Dennoch dürfen wir die Kosten und vor allem auch die Kostenrelation nicht außer Acht lassen. Laut Haushalt stehen für 2015 bis zu rund 18.000 Plätze zur Verfügung. Auf einen Platz bezogen macht das durchschnittlich 3.360 € an Schulkosten aus. Zum Vergleich: Das Statistische Bundesamt rechnet für die Schülerinnen bzw. Schüler an Berufsschulen des dualen Systems mit Ausgaben von rund 2.100 €. Es wäre also nicht ganz falsch, darüber nachzudenken, ob die Altenpflegeausbildung sich nicht zukünftig im berufsbildenden System wiederfinden sollte.
Es stellt sich weiterhin die Frage, ob es Unterschiede in den qualitativen Anforderungen der Altenpflegeausbildung gegenüber der Gesundheits- und Krankenpflege gibt, die eine getrennte Finanzierung rechtfertigen würden. Nach Ansicht von Experten ist das nicht der Fall. Die Kolleginnen und Kollegen in den Pflegeeinrichtungen tragen ebenso eine sehr hohe Verantwortung, weil eben nicht nur alte, sondern auch multimorbide Menschen versorgt werden müssen. Sie sind die ersten, die Veränderungen des Gesundheitszustandes erkennen, richtig zuordnen und das richtige Handeln einleiten müssen. Insofern ist ein qualitativer Unterschied in den Ausbildungsgängen nicht zu begründen, und damit die unterschiedliche Finanzierungssystematik eigentlich auch nicht.
Ich nehme daher an und setze mich dafür ein, dass das heute zu beschließende Gesetz keine allzu lange Haltbarkeit aufweisen wird. Wir sollten uns alle auf den Weg machen, eine generalistische Ausbildung umzusetzen.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, das Gesetz hat einen weiteren Schwachpunkt: Qualität und Finanzierung gehören zusammen und sollten nie losgelöst voneinander betrachtet werden.
Von daher ist es mir gänzlich unverständlich, dass die Landesregierung bisher noch nichts zur Qualität in der Ausbildung gesagt hat. Zunächst wird die Schulkostenpauschale fixiert und erst im Nachgang über Qualität und Ausbildungsstruktur geredet. All
Ich halte es für essenziell, sich zunächst über Standards zu unterhalten und an diesen die staatlichen Fördersummen festzumachen.
Eine entscheidende Frage ist auch: Wie lange bleiben die Absolventinnen und Absolventen im gewählten Beruf? Wir kennen die Abbruchquoten in der Ausbildung, die bei rund 30 % liegen. Wir wissen aber gar nichts über die Verweildauer dieser Personen hinterher in der Altenpflege. Wenn das Land Finanzmittel in eine Ausbildung steckt und das Ziel verfolgt, dem Altenpflegekräftemangel zu begegnen, sollte es auch einmal evaluieren, was aus seinen Geldern geworden ist. – So viel zur Nachhaltigkeit von Finanzmitteln.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, zum Schluss möchte ich es nicht versäumen, all den Menschen zu danken, die tagtäglich sowohl in der Krankenpflege als auch in der Altenpflege einen wertvollen Dienst in unserer Gesellschaft leisten. – Ihnen allen danke ich fürs Zuhören.