Bundesvorgaben hinausgehen. So wird zum Beispiel eine etwas strengere Handhabung für Abschlüsse von Beraterverträgen vorgesehen oder eine höhere Anforderung an die Aus- und Fortbildung von Organmitgliedern angestrebt. Seitens der Landesregierung wird dieses Vorgehen insbesondere mit dem Informationsanspruch der Öffentlichkeit begründet, der dabei eine angemessene Berücksichtigung finden soll (LT-DS
In Zeiten eines wachsenden Partizipationsbedürfnisses auf Seiten der Bürgerschaft bei den Entscheidungen von Politik und öffentlichem Sektor ist es zeitgemäß und dringend geboten, dass endlich verbindliche Rahmenvorgaben bei der Leitung, Steuerung und Überwachung von Unternehmen mit Landesbeteiligung festgelegt worden sind, auch um so das Vertrauen in die Institutionen zurückzugewinnen und für die breite Öffentlichkeit nachvollziehbarer zu gestalten – liegen doch bei öffentlichen Unternehmen im weitesten Sinne die Eigentümerrechte eigentlich sogar direkt beim Steuerzahler und Bürger, der für etwaige Fehlentwicklungen zumeist finanziell aufzukommen hat.
Vor diesem Hintergrund ist es bedauerlich, dass dem Parlament trotz mehrerer entsprechender Nachfragen bis heute noch keine vollständige Übersicht über die vollzogenen Veränderungen in allen Landesbeteiligungen vorliegt, für die nach den sicher erfolgten Feststellungen durch die jeweiligen Ressorts der Landesregierung der PCKG nun Anwendung findet. Diese Klarheit sollte nunmehr hergestellt werden.
Bei der letzten Erörterung dieses Sachverhalts in der 51. Plenarsitzung vor rund einem Jahr hat Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans auf die Resultate per 31. Dezember 2013 abgestellt und unter anderem laut Wortprotokoll hierzu festgestellt:
„Es gibt weitere öffentliche Unternehmen, Beteiligungen und Institutionen in NordrheinWestfalen, die in diesen Anwendungsbereich fallen, bei denen aber die Implementierung noch aussteht. Da wirkt die Beteiligungsverwaltung weiter darauf hin, dass sie zeitnah erfolgt. (...) Zu einer verzögerten Verankerung des Landeskodex kann es auch dadurch kommen, dass der dazu erforderliche Rechtsakt noch aussteht, etwa weil Gesellschafterverträge, Satzungen erst im Laufe des Jahres 2014 neu gefasst und notariell beurkundet werden müssen. (...) Die Landesregierung wird auch hier auf eine zeitnahe Erledigung hinwirken.“
Es ist deshalb mehr als berechtigt, wenn der Landtag jetzt eine aktuelle Übersicht verlangt, welche (weiteren) Unternehmen mit Beteiligung des Landes bis Anfang 2015 den PCGK nun
umgesetzt haben, an welchen Stellen gebotene Implementierungen noch immer aus welchen Gründen ausstehen und wie der Finanzminister mit dem aktuellen Status quo weiter verfährt.
Der Finanzminister hat bei der Vorstellung des PCGK eingeräumt, dass diese Neuregelungen an der einen oder anderen Stelle sachlogisch zur personellen Neubesetzung von den Gremien führen müssen, wenn im konkreten Fall diese Voraussetzungen der nun gültigen Vorgaben ansonsten nicht gegeben sind bzw. im Widerspruch zu den Anforderungen des neuen PCGK stehen. Eine Identifikation der Inkompatibilitäten sollte nach früherer Zusage des Finanzministers eigentlich bis Mitte 2014 möglich gewesen sein.
Da mittlerweile das Jahr 2014 vollständig vorbei ist, sollte die Landesregierung final benennen, wie die abschließende Liste der unter den PCGK fallenden Landesbeteiligungen lautet und in jeweils welchen sich aus Inkompatibilitäten die Notwendigkeit personeller Anpassungen neu ergibt oder bereits vollzogen ist. Der Regierung sollte zu diesen Fragestellungen inzwischen ein ressortübergreifender Überblick vorliegen, wenn sie es denn mit der Umsetzung ihres eigenen Kabinettsbeschlusses so ernst nimmt wie dies objektiv für die Sache wünschenswert ist.
Welche Veränderungen hat der Finanzminister für eine bessere Aufsicht und Steuerung der zahlreichen Beteiligungsgesellschaften in den letzten zwei Jahren konkret erreicht bzw. stehen unverändert noch aus?
Herr Präsident! Herr Witzel! Meine Damen und Herren! Das Thema ist als Thema einer Fragestunde nicht neu. Deswegen wiederhole ich mich, wenn ich sage, dass dieser Kodex keine Einrichtung ist, die einmal beschlossen und am nächsten Tag umgesetzt wird. Vielmehr muss dieser über die Zeit – das sind teilweise ein, zwei Jahre und länger – umgesetzt werden, weil bestimmte Schritte erst erreicht werden, wenn Gremien neu besetzt werden, wenn entsprechende Veränderungen in Unternehmen vorgenommen werden, bei denen dann die Vorgaben dieses Kodex ziehen.
Den Public Corporate Governance Kodex des Landes hat die Landesregierung im Frühjahr des Jahres 2013 beschlossen. Das Thema „Gute und verantwortungsvolle Führung und Kontrolle der öffentlichen Landesunternehmen“ ist für diese Landesregierung von großer Bedeutung. Der Landeskodex zählt die Unternehmen, die in den Anwendungsbereich fallen, nicht im Einzelnen, also nicht enumerativ, auf. Damit ein Unternehmen von diesem Kodex erfasst wird, muss es in den Anwendungsbereich
Für die Landesregierung besitzen die Implementierung und die Einhaltung des Kodex einen hohen Stellenwert. An die Adresse der Zuhörerinnen und Zuhörer will ich noch einmal sagen: Es geht dabei darum, Transparenz, gute Unternehmensführung und etwa einen angemessenen Anteil von Frauen in Aufsichtsgremien sicherzustellen. Es soll deutlich werden, dass Unternehmen so geführt werden, wie man es in der Öffentlichkeit annimmt, und dass die Öffentlichkeit erfahren kann, ob diese Unternehmensführung so gewährleistet ist.
Das Finanzministerium hat die einzelnen Beteiligungsverwaltungen in den unterschiedlichen Ministerien bereits mehrfach darauf hingewiesen – zuletzt im Sommer des letzten Jahres –, dass dieser Kodex anzuwenden ist und dass darauf geachtet wird, dass er umgesetzt wird. Jetzt haben wir einen weiteren Zwischenschritt eingeleitet. Es ist mitzuteilen, in welcher Weise die Umsetzung bisher erfolgt ist bzw. warum sie an bestimmten Punkten noch nicht erfolgt ist.
Nach unseren Erkenntnissen wirken die einzelnen Beteiligungsverwaltungen mit Nachdruck darauf hin, dass der Kodex in den jeweils beteiligten Unternehmen implementiert und eingehalten wird.
Da es keine zentrale Beteiligungsverwaltung im Land gibt, sind Daten zu Unternehmen – dazu zählen auch die Daten, ob der Kodex eingeführt ist oder nicht – im Rahmen einer landesweiten Erhebung abzufragen. Die nächste landesweite Erhebung zum Landeskodex wird mit Stand zum 31.12.2014 erfolgen.
Landesweit werden zu diesem Stichtag die folgenden Daten bzw. Erkenntnisse zum Landeskodex bei den Ressorts abgefragt. Erstens: Übersicht über die Unternehmen, die dem Anwendungsbereich des Kodex unterfallen. Zweitens: Stand der Implementierung des Kodex. Des Weiteren: Gründe für den Fall einer fehlenden Implementierung. Dann: Stand der Erstellung und Veröffentlichung der Kodexberichte.
Weiter geht es darum, dass Erkenntnisse zur Einhaltung und die Auswirkungen des Landeskodex interessieren. Wir wollen ja nicht nur wissen, ob formal die Kriterien eingehalten werden, sondern auch, ob die beabsichtigten Wirkungen damit eingetreten sind: die Auswirkungen in der Besetzung der Unternehmensorgane, die auf die Einführung des Landeskodex zurückzuführen sind.
Auf der Basis dieser Abfrage kann dann im Hinblick auf die nunmehr vor knapp zwei Jahren erfolgte Einführung des Landeskodex eine aussagekräftige Bewertung der Wirkung des Landeskodex erfolgen. Den Haushalts- und Finanzausschuss werde ich über die Ergebnisse der landesweiten Abfrage informieren.
Vielen Dank, Herr Minister. – Es liegt eine erste Wortmeldung für eine Frage von Herrn Abgeordneten Witzel vor. Herr Kollege Witzel, bitte schön.
Herr Minister Dr. Walter-Borjans, der Public Corporate Governance Kodex sieht bekanntlich ausdrücklich auch eine quantitative Beschränkung von Gremiensitzen vor, damit rein zeitlich die qualifizierte Wahrnehmung der Aufsichtsfunktionen sichergestellt ist. Nach Ihrer letzten aktuellen Veröffentlichung Ende letzten Jahres sind Mitglieder der Landesregierung aber in zahlreichen Gremien von Unternehmen vertreten und überschreiten den Richtwert von fünf Aufsichtsgremien. Sie selber haben angegeben, beispielsweise bei der Portigon AG, RAG, NRW.BANK, KfW etc. in insgesamt 14 Unternehmensgremien zu sitzen, der Wirtschaftsminister in acht und der Bauminister in sieben.
Ich frage Sie deshalb: Welche konkreten Positionsveränderungen im Sinne einer Reduzierung von zu zahlreichen Sitzen in Aufsichtsgremien beabsichtigen die jeweiligen Mitglieder dieser Landesregierung konkret, um ihren eigenen Qualitätsanforderungen des Public Corporate Governance Kodex zu entsprechen?
Herr Witzel, Sie wissen ja persönlich sehr genau, was sich hinter einer solchen Zahl verbirgt, und zwar sowohl inhaltlich als auch quantitativ. Das ist auch für die Zuhörer, die sich ein Bild machen wollen, wichtig zu wissen.
Wenn der Finanzminister in 14 Aufsichtsgremien sitzt, sollten Sie dazusagen, dass es sich dabei nicht etwa um 14 verschiedene Institutionen und Unternehmen handelt, sondern dass das innerhalb der NRW.BANK der Verwaltungsrat, der Förderausschuss und der Präsidialausschuss, also unterschiedliche Teile innerhalb der Beaufsichtigung eines Unternehmens sind, zum Teil drei oder vier für ein Unternehmen, sodass man bei der Zahl von 14 Sitzen sehr schnell auf die kleine Zahl von fünf unterschiedlichen Unternehmen kommt.
Als Zweites wird der Eindruck erweckt, es mache einer eine Menge zusätzlicher Kohle, wenn er in all diesen Gremien sitzt und dort seinen Einfluss ausüben kann. Sie wissen – das möchte ich auch noch einmal deutlich machen –, dass ein Mitglied der Landesregierung aus all diesen Tätigkeiten monatlich 500 € behalten darf. Das heißt, Sie können daraus auch ableiten, dass allein aus diesen Erwägun
gen heraus ein Finanzminister und jedes andere Mitglied der Landesregierung gerne bereit wäre, seine Beteiligung an Aufsichtsgremien deutlich einzuschränken, weil es, was etwa Vorteile angeht, überhaupt nichts bringt, außer dass man eine hohe Verantwortung übernimmt und eine Menge an Entscheidungen mitträgt, die auch von Ihnen immer wieder gerne aufgegriffen werden.
Außerdem muss man sich fragen, welchen Sinn es ergeben würde, wenn ich diese Konsequenz zöge und sagte, gut, dann reduzieren wir diese Zahl, und der Finanzminister wird sich in diesen Aufsichtsgremien nicht mehr sehen lassen. Dann wird man feststellen, dass das Aufsichtsgremien sind, bei denen nicht nur das Parlament, sondern auch die Öffentlichkeit erwartet, dass die Landesregierung sehr wohl in diesen Bereichen nicht nur Flagge zeigt, sondern auch ihre Aufsichtspflicht wahrnimmt und dass das von der thematischen Zuordnung in den Bereich des Finanzministers oder, wie Sie es angesprochen haben, des Wirtschaftsministers oder anderer Kolleginnen und Kollegen führt.
Wenn wir das also einmal reduzieren auf die Frage, die mit dem Kodex ebenfalls benannt ist, der hier nicht eindeutige Grenzen zieht, sondern einen gewissen Ermessensspielraum lässt, und man sagt, es gibt diese Bereiche, und sich ansieht, um wieviel verschiedene Unternehmen es in diesem Sinne geht, dann kommen wir zu einem ganz anderen Bild, als das in der öffentlichen Darstellung erscheint, wenn gesagt wird, ein Kabinettmitglied geht in 14 verschiedene Gremien.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich will auf Ihre interessanten Ausführungen zu der Frage, ob der Kodex zwischen Entgeltlichkeit und pekuniären Interessen oder Gremien und Unternehmen unterscheidet, nicht näher eingehen.
Ich habe eine Nachfrage, weil die Landesregierung erklärt hat, selbst bei den von ihr selber festgestellten Inkompatibilitäten der von ihr in Aufsichtsgremien entsandten Mitglieder wolle sie keine zeitnahe personelle Änderung vornehmen, sondern das Ende der regulären Amtszeiten abwarten. Das kann in einigen Fällen noch einige Jahre dauern, bevor es zu einer Anpassung kommt. Deswegen meine Frage: Wenn der Landesregierung an einer möglichst zügigen Anwendung der neuen Unternehmensgrundsätze gelegen ist, warum nimmt sie nicht bei den von ihr selbst entsandten Mitgliedern in Kontrollgremien eine entsprechend schnellere Umbesetzung vor, wenn Kollisionen mit den neuen Kodexregelungen identifiziert werden oder bereits identifiziert worden sind?
Frau Freimuth, weil, wie ich Ihnen eben schon gesagt habe, dem Geiste dieser Verabredung oder dieser Vorgabe nach beispielsweise ich mit den von Ihnen genannten 14 Mitgliedschaften in Gremien Aufsichtsfunktionen in fünf Unternehmen habe.
Ich habe mir das hier gerade auch noch einmal vorlegen lassen: Ich bin im Aufsichtsrat der Portigon. Als Aufsichtsratsmitglied und Vertreter des Landes in der Portigon bin ich aber auch in dem sogenannten Präsidialausschuss, der vor dem Aufsichtsrat tagt. Das zählt dann als zwei Mitgliedschaften. Es ist aber die Aufsicht über die Portigon. Außerdem bin ich in der Aufsicht über die RAG, die Deutsche Steinkohle, über die NRW.BANK und über die KfW. Das sind insgesamt fünf Unternehmen.
Wenn wir das jetzt jeweils in alle Einzelteile zerlegen, dann möchte ich gerne wissen, wie dem Geist des Kodex Rechnung getragen wird, wenn diese Aufgaben von völlig verschiedenen Menschen wahrgenommen werden, die mit den Tatbeständen der Gesamtfrage überhaupt nichts zu tun haben. – Das ist der eine Punkt. Der zweite ist, dass man eine Überprüfung, ob bei Neubesetzungen möglicherweise auch eine etwas breitere Grundlage geschaffen werden kann, durchaus mit dem ganz normalen Ablauf der Wahlperioden für diese Aufsichtsratsmandate verbinden kann.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, bei Minderheitsbeteiligungen des Landes, für die der neue Verhaltenskodex auch gilt, bestehen nur beschränkte Einwirkungsmöglichkeiten zur Durchsetzung der neuen Grundsätze einer guten Unternehmensführung. Auch dies ist eine Quelle für Umsetzungsdefizite. Auf welche Art und Weise geht das Land in den Fällen im Einzelnen vor, in denen aufgrund niedriger Beteiligungswerte möglicherweise andere Mehrheitseigentümer eine sachgerechte Anwendung des PCGK torpedieren?
Sie haben recht: Dort, wo wir Minderheitsgesellschafter mit einer geringen Beteiligung sind, haben wir keine Durchgriffsmöglichkeit. Wir haben aber in den De
batten, die wir in der Vergangenheit geführt haben, schon festgestellt, dass diese Unternehmen nicht selten auch eigene Kodizes haben, die durchaus akzeptabel sind. Das ist das eine. Das Zweite ist, dass wir über die Gremien in diese Unternehmen hineinwirken und es auch deutlich machen, wenn die Standards aus unserer Sicht nicht ausreichend sind.
Ich sage Ihnen direkt noch etwas dazu. Wir haben hier auch schon über die Transparenz beispielsweise bei Sparkassen debattiert. Ich bin absolut gewillt, das Ganze nach einer ausreichend langen Phase, um sich diesem Kodex zu unterwerfen, noch einmal zu überprüfen. Wir sind hier auch nicht an einem Punkt, dass in den Unternehmen in den letzten Jahren vor der Einführung des Kodex alles drunter und drüber gegangen ist, sodass es jetzt darauf ankommt, in den nächsten Wochen etwas zu machen, weil etwas schiefläuft.
Westfalen – zum Beispiel, was die Beteiligung der Geschlechter angeht – Erwartungen haben, wie Gremien zusammengesetzt sind bzw. wie transparent sie ihre Arbeit machen. Dann kann man durchaus mal sagen, dass das auch eine Zeit dauern darf, nämlich die Zeit, für die die jetzigen Mitglieder gewählt sind. Wenn dann die nächste Wahl ansteht, kann man alle Gremien, die das entscheiden, auffordern, jetzt bitte den Kodex einzuhalten. Sie müssen nicht mittendrin plötzlich alles umwerfen. In diesem Rahmen sollte man vorgehen.
Wie gesagt, sind wir jetzt bei ungefähr zwei Jahren. Langsam, aber sicher müsste sich jede Wahlperiode irgendwann einmal ihrem Ende zuneigen und eine neue Bestellung vonstattengehen. Deswegen haben wir uns für eine Berichterstattung zum 31. Dezember ausgesprochen. Wir wollen diese Berichterstattung auch nicht nur zum 31. Dezember 2014 haben, sondern jeweils am Jahresende abfragen, wie es im vergangenen Jahr ausgesehen hat.
Gerade habe ich es mit den Sparkassen verglichen. Ich bin auch durchaus gewillt, dort, wo der Kodex nicht eingehalten wird, deutlich zu machen, dass das der Fall ist, und Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben, warum man diesem Kodex bisher noch nicht gefolgt ist.