Protokoll der Sitzung vom 28.01.2015

Gerade habe ich es mit den Sparkassen verglichen. Ich bin auch durchaus gewillt, dort, wo der Kodex nicht eingehalten wird, deutlich zu machen, dass das der Fall ist, und Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben, warum man diesem Kodex bisher noch nicht gefolgt ist.

Danke schön, Herr Minister. – Der Abgeordnete Wedel hat sich zu einer Frage gemeldet.

Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben mir vor einem Jahr bei der letzten Fragestunde zu diesem Thema eine rechtliche Prüfung zugesagt, ob und aus welchen Gründen gegebenenfalls individuelle Ansprüche einer transparenten Publikation im Wege stehen, in welchem Umfang

Organmitglieder den Auflagen guter Unternehmensführung nachkommen. Beispielsweise wäre es interessant zu wissen, wenn eine Person eine zu geringe Sitzungsteilnahme praktiziert, was dem Kodex bei den Anforderungen an Kontinuität der Arbeit widerspricht.

Wann werden nun entsprechende Angaben nach den Ergebnissen Ihrer sicherlich längst abgeschlossenen Prüfung transparent publiziert?

Bitte schön, Herr Minister.

Die Prüfung läuft zum Teil noch. In bestimmten Punkten gibt es auch Ergebnisse, bei denen wir Wert darauf gelegt haben, dass das nicht automatisch ein Fall für die öffentliche Darstellung sein kann. Hier geht es vielmehr darum, dass es sehr wohl Gründe gibt, warum Gremienmitglieder an einzelnen Gremiensitzungen oder einer Reihe von Gremiensitzungen nicht teilgenommen haben. Ihnen muss die Möglichkeit gegeben werden, das notfalls noch einmal zu erläutern. Das muss aufgearbeitet werden, und das tun wir auch.

Danke schön. – Herr Kollege Nückel hat sich gemeldet.

Vielen Dank. – Herr Minister, der Kodex sieht vor, dass Geschäftsleitung und Überwachungsorgan jährlich transparent einen öffentlichen Bericht über die eigene Umsetzung der Corporate-Governance-Vorschriften vorlegen sollen. Für welche Landesbeteiligungen gibt es bereits einen solchen Transparenzbericht? Wann werden diese Berichte für alle Gesellschaften spätestens vorliegen?

Herr Minister, bitte schön.

Die Abfrage läuft. Wir wissen es bislang definitiv von der Beteiligungsverwaltungsgesellschaft und, wie ich gerade höre, vom Wuppertal Institut. Für diese beiden Landesbeteiligungen liegt das schon vor.

Danke schön. – Herr Kollege Lürbke.

Vielen Dank, Herr Minister. – Seit der Implementierung des Landeskodex können wir nun seit fast zwei Jahren positive wie auch negative Erfahrungen mit den neuen Regelungen einer guten Unternehmensführung von Landesbeteili

gungen sammeln. Da Sie als Finanzminister einer qualitativen Weiterentwicklung des Landeskodex sicher nicht im Wege stehen, stellt sich mir die Frage, welchen Verbesserungsbedarf denn die Landesregierung beim bisherigen Vollzug des neuen Kodex identifiziert, sodass bei bestimmten Regelungen noch mit Überarbeitungen oder der Neufassung von Vorschriften absehbar zu rechnen ist.

Herr Minister.

Das wird Gegenstand der Auswertung sein. Ich sage noch einmal: Das muss man dann machen. Das wollen wir auch regelmäßig von Jahr zu Jahr machen.

Mein Ziel ist es, dass wir es schaffen, bis zum Ende des ersten Quartals in diesem Jahr die Daten vorliegen zu haben und vor allem zumindest auch erste Auswertungsergebnisse präsentieren zu können. Das hängt ein bisschen davon ab, dass die Ressorts dieser Zulieferungspflicht auch nachkommen. Darauf werden wir noch einmal hinwirken. Das mache ich im Übrigen von Zeit zu Zeit auch innerhalb des Kabinetts. Das werden wir noch machen. Wir werden dann auch den Änderungsbedarf, der sich ergeben hat, identifizieren können.

Herr Dr. Stamp hat sich gemeldet.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie haben vor einem Jahr 17 Beteiligungen angegeben, die den Landeskodex implementiert haben. Heute ist von Ihnen bislang kein weiteres Unternehmen genannt worden. Daher ist meine Frage: Ist Ihnen aus dem letzten Jahr kein einziger Fall bekannt, bei dem es Verbesserungen gegeben hat?

Bitte schön, Herr Minister.

Ich könnte Ihnen jetzt eine Anlage mit den einzelnen Gesellschaften vortragen. Das kann ich gerne machen. Also: Bislang sind es die Beteiligungsverwaltungsgesellschaft – das habe ich schon angesprochen –, d-NRW Besitz-GmbH & Co. KG, d-NRW Besitz Verwaltungsgesellschaft, Expo Fortschrittsmotor Klimaschutz, Gollwitzer-Meier-Klinik, ILS – Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung, Internationales Konversionszentrum Bonn, Klinik am Rosengarten im Staatsbad Oeynhausen, Krankenhausbetriebsgesellschaft Bad Oeynhausen, Nordwestlotto, NRW.BANK – indirekt durch den eigenen Kodex der NRW.BANK, der aber nach dem

Vorbild des Landeskodex aufgestellt und ergänzt worden ist –, dann die NRW.ProjektArbeit GmbH, die NRW.URBAN GmbH, die NRW.URBAN GmbH & Co. KG, die NRW.URBAN Servicegesellschaft, Public Konsortium d-NRW, START Zeitarbeit.

Im Jahresverlauf 2014 sind nach unserer Kenntnis noch dazugekommen: die BahnflächenEntwicklungsGesellschaft, BEW – Bildungszentrum für die Ver- und Entsorgungswirtschaft, der Duisburger Hafen, der Flughafen Essen-Mülheim, die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung, die Westdeutsche Lotterie GmbH und die WestEvent GmbH & Co. KG.

Man sieht, dass das mittlerweile ein großer Teil ist. Wir erhoffen uns mit der Berichterstattung jetzt zum Jahresende da auch konkret zu sagen, wie weit das ist, wo es hapert und worauf man drängen muss. Sie wissen, das ist keine gesetzliche Handhabe. Aber das ist durchaus auch eine, die am Ende auch im Interesse dieser Unternehmen liegen muss.

Vielen Dank. – Zu einer Zusatzfrage hat sich Frau Kollegin Freimuth gemeldet.

Herr Minister, vielen Dank für Ihre Beantwortung gerade. Aber ich habe eine Nachfrage genau zu dieser von Ihnen gegebenen Antwort. Sie haben dargestellt, dass Sie in 14 Gremien Mitglied sind, die aber, wenn ich das richtig verstanden habe, doch alle 14 vom Kodex erfasst sind. Aus dieser Interpretation, dass der Kodex auch durchaus eine Lex specialis für Mitglieder der Landesregierung darstellt, habe ich die Bitte, dass Sie mir erläutern, warum der Kodex ausdrücklich von Gremien und nicht von Unternehmen spricht.

Herr Minister.

Es ist so, dass selbst unter den fünf – ich sage es noch einmal – Unternehmen zwei sind, die dem Landeskodex gar nicht unterliegen. Das ist die RAG und das ist die KfW. Es geht darum, dass die Unternehmen den Kodex anzuwenden haben, dass er aber natürlich in den einzelnen Ausprägungen – ich habe zum Beispiel davon gesprochen, was die Zusammensetzung eines Gremiums angeht – auch für die einzelnen Gremien gilt.

Insofern ist das ja kein Widerspruch. Wenn wir etwa sagen, es gibt einen bestimmten Anteil von Frauen und Männern, die in einem Gremium sein sollen, dann ist das eine Aufforderung an das Unternehmen – ich nenne jetzt mal NRW.BANK oder Hafen Duisburg. Wenn dort mehrere Gremien sind, ist das natürlich gleichzeitig auch eine Erwartung an die Zusammensetzung dieser einzelnen Gremien.

Danke schön. – Herr Kollege Bombis hat sich gemeldet. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie haben bei der letzten Plenardebatte zu diesem Komplex vor etwa einem Jahr erklärt, eine Verzögerung bei der Umsetzung des neuen Kodex träte teilweise auch deshalb ein, weil im Laufe des abgelaufenen Jahres 2014 noch Gesellschaftsverträge und Satzungen geändert und beurkundet werden müssten. Ich frage Sie deswegen: In welchem Unternehmen sind im letzten Jahr diese von Ihnen avisierten Rechtsakte abschließend vollzogen worden bzw. in welchen Unternehmen sind sie unverändert noch nicht vollständig oder zufriedenstellend erfolgt? Können Sie dazu etwas sagen?

Herr Minister, bitte schön.

Auch das werde ich Ihnen mit der Abfrage berichten. Ich kann Ihnen nur zurufen, was sozusagen aus Einzelinformationen zustande kommt. Das ist zum Beispiel, dass Westlotto auf veränderter vertraglicher Grundlage arbeitet. Das wird bei einigen anderen auch der Fall sein. Das ist Gegenstand dieser Abfrage zum Jahresende 2014.

Zu einer Zusatzfrage hat sich Frau Kollegin Schmitz gemeldet.

Herr Präsident, vielen Dank. – Werter Herr Minister, bei der Vorgehensweise des Landes, in laufenden Amtszeiten von Gremienmitgliedern keine Änderungen an der Zusammensetzung von Organen vorzunehmen, stellt sich mir die folgende Frage: Bis zu welchem Datum werden spätestens die Gremienentsendungen, die das Land vornimmt, den neuen Regelungen des Kodex in allen Beteiligungsgesellschaften vollständig entsprechen?

Herr Minister, bitte schön.

Ich kann Ihnen das im Augenblick nicht beantworten. Das wird auch mit der Abfrage abgefragt. Wir wissen, im Regelfall ist das ein Turnus von zwei Jahren, gegebenenfalls auch darüber hinausgehend.

Das heißt – noch einmal –, wir sind jetzt in einem Bereich, in dem es ehrlicherweise zum ersten Mal Sinn macht, nachzufragen, weil sich die Gremien jetzt langsam, aber sicher in sich, in ihrem Wahlturnus einmal gedreht haben. Das ist natürlich auch

Gegenstand des Interesses, das wir mit der Abfrage verbinden.

Zu einer Zusatzfrage hat sich der Kollege Nückel gemeldet.

Vielen Dank. – Herr Minister, wir sind uns hier im Haus sicher einig, dass die Grundsätze des neuen Kodex wichtig sind und auch mit aller Ernsthaftigkeit umgesetzt werden sollen.

Wenn uns dieses Ziel verbindet, dann habe ich ein bisschen Bauchschmerzen bezüglich der Frage, warum die Landesregierung für bestimmte Gesellschaften, wie beispielsweise die Portigon AG, die Anwendung eines – so nenne ich es einmal – abgeschwächten Kodex erlaubt, dessen Anforderungen hinter dem Landeskodex zurückbleiben. Deswegen stellt sich mir die Frage: Warum gestattet die Landesregierung in bestimmten Fällen Standardabweichungen nach unten, zum Beispiel bei der Kontrolle von Beraterverträgen oder auch den Auflagen für die Fortbildung von Organmitgliedern?

Herr Minister, bitte schön.

Das kann ich Ihnen sagen. Die Portigon zum Beispiel ist Nachfolgerin eines ursprünglich weltweit agierenden Unternehmens. Beteiligte ist neben dem Land zu einem erheblichen Umfang immer noch die FMSA, also indirekt der Bund. Die Portigon hat sich deshalb dem deutschen Kodex, also nicht dem NRWKodex, unterworfen. Ich glaube, dass man auf der Grundlage auch zu guten Ergebnissen kommt. Das ist ein Punkt, den man nach meiner Auffassung, wenn der deutsche Kodex eingehalten wird, auch akzeptieren kann.

Vielen Dank. – Zu einer Zusatzfrage hat sich Herr Kollege Wedel gemeldet.

Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben bei der letzten Fragestunde zu diesem Thema deutlich gemacht, dass das Land seine Zielvorstellungen in den Unternehmen gegebenenfalls nicht realisieren kann, in denen es nur eine Minderheitsbeteiligung des Landes gibt, wenn andere Eigentümer dies nicht wollen. Für die Entsendung von eigenen Gremienvertretern, über die nur das Land selbst entscheidet, können aber die Vorgaben des Kodex zur Berufungsvoraussetzung gemacht werden.

Inwieweit und wie haben Sie mittlerweile bei allen vom Land in Aufsichtsgremien entsandten Personen sichergestellt, dass diese Repräsentanten des

Landes die Inhalte des Landeskodex in eigenen Angelegenheiten befolgen?

Bitte schön, Herr Minister.

Wie ich eben gesagt habe: indem ich angefangen von der Berichterstattung im Kabinett bis hin zu schriftlichen Informationen an die einzelnen Ressorts auf diese Hinwirkungspflicht hingewiesen habe. Ich gehe davon aus, dass die nicht nur ernst genommen wird, sondern auch von allen Beteiligten gewollt war, und dass wir jetzt mit der Abfrage, die wir gemacht haben, mehr über den Stand der Umsetzung erfahren und dann gegebenenfalls auch Defizite sehen.

Ich will ja nicht ausschließen, dass in dem einen oder anderen Bereich noch nachzujustieren ist, wenn man feststellt, dass einzelne Passagen des Kodex möglicherweise nicht in vollem Umfang umgesetzt sind. Dann muss man nach den Gründen fragen, warum das so ist, und nach dem Zeitraum, bis wann es geändert werden kann.