Die Höhe der Kindpauschalen hängt bekanntlich stark vom Alter des Kindes und den gewählten Betreuungszeiten ab.
Im Anhang zum Gesetz zur Regelung des Kostenausgleichs für Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe findet sich jedoch der durchschnittliche Kostenanteil des Landes an den Kindpauschalen für U3-Kinder im Kindergartenjahr 2011/12. Dieser Wert liegt bei 3.430 €. Unter Berücksichtigung der jährlichen Steigerung von 1,5 % läge der Betrag für das Kindergartenjahr 2012/13 entsprechend bei 3.482 €.
Auch Ministerin Schäfer beziffert die damalige Höhe bei 3.500 € (Pressemitteilung des MFKJKS vom 20. August 2012). 75,8 Millionen € würden damit inklusive U3-Pauschale ca. 14.000 Plätzen entsprechen. Ministerin Schäfer hat jedoch gegenüber der Presse bekannt gegeben, dass „zu einem weitaus größeren Teil“ (Katholische Nach- richten-Agentur vom 13.03.2015) die Rückflüsse auf Ü3-Plätze zurückzuführen seien. Angesichts der Kibiz- und Haushaltsplanungen ließen sich die durchschnittlichen Kosten eines Ü3-Betreuungsplatzes für das Kindergartenjahr 2012/13 auf ca. 2.000 € beziffern.
Dies entspräche dann fast 37.000 fehlenden Ü3Plätzen, weit mehr als die 13.000 Plätze, die laut amtlicher Statistik am 1. März 2013 nicht besetzt waren.
Aufgrund dieser Widersprüchlichkeiten und der eindeutigen Indizien, dass Betreuungsplätze in einer relevanten Größenordnung nicht besetzt werden, ist eine detaillierte Aufschlüsselung erforderlich, wie viele der geplanten Betreuungsplätze gemäß der Feststellungen der Jugendämter tatsächlich genutzt wurden.
In der Beantwortung der Kleinen Anfrage 3084 verweist die Landesregierung lediglich auf die Verantwortung der kommunalen Jugendhilfeplanung. Es ist weder faktisch noch normativ vorstellbar, dass der Landesregierung die Zahl der tatsächlich betreuten Kinder unbekannt ist. Speziell für die U3-Pauschale gilt der gleiche Stichtag wie für die Bundesstatistik. Ddiese Zahlen würden daher durchaus einen direkten Vergleich mit der amtlichen Statistik ermöglichen.
Im Zuge des U3-Ausbaus sind erhebliche investive Mittel geflossen. Der Landtag muss darüber informiert werden, ob diese Mittel tatsächlich in genutzte U3-Betreuungsplätze gemündet sind.
Wie viele Kinder werden in Nordrhein-Westfalen in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege tatsächlich betreut?
Danke. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Lieber Herr Hafke, für die Landesregierung ist das nicht die ganz entscheidende Frage, sondern für die Landesregierung ist die entscheidende Frage: Wie können die Bedarfe jeder Familie in Nordrhein-Westfalen für ihre Kinder mit einem qualitätsvollen Platzangebot optimal erfüllt werden? Hierauf haben wir seit 2010 gemeinsam mit den Jugendämtern und den Trägern unser ganzes Engagement gerichtet, und man kann sagen: Wir haben es tatsächlich geschafft, in Nordrhein-Westfalen den Rechtsanspruch auch für die U3-Plätze erfolgreich umzusetzen.
Seit 2010 – seit der Regierungsübernahme – haben wir rund 67.000 Plätze neu geschaffen. Das entspricht einer Steigerung von round about 75 %. Es kommt also tatsächlich auf ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot an, das dazu beiträgt, diesen Rechtsanspruch der Eltern in Nordrhein-Westfalen zu erfüllen.
Ich kann nicht umhin, hier und heute noch einmal festzustellen, dass es mich schon verwundert, wie sich Ihre Argumentation verändert hat. 2013 haben wir hier auch in einer Fragestunde zusammengesessen. Da haben Sie gesagt: Es wird eine Klagewelle über Nordrhein-Westfalen hereinbrechen. Sie werden Ihr Ziel nicht erreichen. Es wird keinen Rechtsanspruch für alle Eltern in NordrheinWestfalen geben. – Jetzt haben wir 2015, und jetzt reden Sie auf einmal von zu viel Betreuungsplätzen
Deswegen möchte ich Ihnen noch einmal erklären, wie wir die Finanzierung unserer Plätze vornehmen und was für uns als gesetzliche Grundlage auch relevant ist.
Zum jeweils 15. März melden die 186 Jugendämter den Landesjugendämtern die Kindpauschalen, die sie für das kommende Jahr beantragen. Die melden es dann an uns weiter. Hinter jeder dieser Kindpauschalen steckt ein realer Platz.
Wie viele dieser Kindpauschalen aber angemeldet werden, wird im Rahmen der örtlichen kommunalen Jugendhilfeplanung entschieden. Diese Jugendhilfeplanung vor Ort richtet sich nach der Bedarfslage in der Kommune bzw. in der Stadt oder der Gemeinde. Die Entscheidung darüber ist keine reine Verwaltungsentscheidung, sondern sie wird in den politischen Gremien vor Ort – im Jugendhilfeausschuss bzw. im Rat – getroffen. Sie ist für das Land Nordrhein-Westfalen dann verbindlich. Auf dieser Basis – so steht es in unserem Gesetz – finanzieren wir dann die Plätze in den Kindertageseinrichtungen.
Zum Ende des Kindergartenjahres gibt es dann die finanzielle Abrechnung. Abweichungen – das wissen Sie auch aus Ihrer langjährigen Tätigkeit als Abgeordneter – zwischen den Ergebnissen dieser Jugendhilfeplanung und der tatsächlichen Inanspruchnahme werden dabei bis zu diesem Kindergartenjahr nur berücksichtigt, wenn sie, bezogen auf die Einrichtung, über 10 % der Fördersumme hinausgehen. Diese Abweichungen werden nach Ablauf des Kindergartenjahres vom Jugendamt festgestellt und dem Land jeweils in Summe gemeldet.
Für diese Abweichungen kann es sehr unterschiedliche Gründe geben. Es kann zum Beispiel sein, dass sich Eltern entschieden haben, dass ein 35Stunden-Platz ausreicht, obwohl sie vorher 45 Stunden angemeldet haben. Genauso gut kann es aber umgekehrt sein: Sie haben 35 Stunden angemeldet und möchten auf einmal 45 Stunden haben. Vielleicht haben sie gegenüber dem Jugendamt einen Bedarf angemeldet, den dieses auch berücksichtigt hat, möchten ihr Kind dann aber doch erst später in eine Kita geben.
Das alles ist – auch für die Kommune – nicht immer sofort festzustellen. Das heißt mit anderen Worten: Die Jugendämter machen etwas, was das Land genauso machen muss. Sie müssen eine Vorsorge mit Plätzen für die Eltern in ihrer Gemeinde treffen. Selbstverständlich handeln sie dabei vorausschauend und lassen auch ihre Erfahrungen aus dem Lauf der Jahre in diese Bedarfsplanung einfließen.
Dann ist auf folgende Frage hinzuweisen: Wie funktioniert das mit den Endabrechnungen? Dazu kann ich nur sagen: Bis zur KiBiz-Revision zum 1. August 2014 gab es für die Jugendämter noch keine richti
gen Sanktionen, damit die Endabrechnungen fristgerecht durchgeführt werden konnten. Die konnten sich ein bisschen Zeit lassen. Aus unserer Sicht war das gelegentlich zu viel Zeit. Das hat nämlich zu Verzögerungen geführt. Zuletzt war das beim Kindergartenjahr 2012/2013 so. Dafür haben wir immer noch nicht alle Endabrechnungen.
Wir haben aber mit der zweiten KiBiz-Revision tatsächlich das System verändert. Jetzt haben wir dafür Sorge getragen, dass es, wenn nicht zeitgemäß abgerechnet wird, durchaus Sanktionen gegen die Jugendämter geben kann. Von daher sagen wir jetzt: Wir gehen davon aus, dass wir aufgrund der zweiten Revisionsstufe hoffentlich eine schnellere und bessere Datenlage haben werden. Das wird ab dem nächsten Kindergartenjahr greifen. Dann können wir auch die Endabrechnungszeiten aufarbeiten und diese dann natürlich gerne sofort zur Verfügung stellen. Wir haben das aber an der Stelle für 2012/2013 immer noch nicht fertig.
Im Übrigen möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass die Ergebnisse der bisher vorliegenden Endabrechnungen gezeigt haben, dass die Landesmittel in der Summe in einer Größenordnung von ca. 1,5 % von den jeweils zum 15. März angemeldeten Beträgen abgewichen sind. Das heißt, dass es bei den bisher vorliegenden Abrechnungen fast eine Punktlandung gab; das muss man an dieser Stelle auch einmal deutlich machen.
Ich sage hier ganz klar: Für uns – die Platzzahlen muss ich Ihnen jetzt nicht noch einmal sagen; Sie können sie in allen Statistiken nachlesen – ist es aber wirklich das ganz Entscheidende, wie viele Plätze im Laufe des Kindergartenjahres tatsächlich für unsere Eltern und für die Kinder zur Verfügung stehen. Das interessiert auch die jungen Familien im Land, und das kann ich auch sehr gut nachvollziehen. – Danke.
Ganz herzlichen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin Schäfer, Sie haben beispielsweise das Thema Haushaltsmittelrückflüsse angesprochen. Ich möchte an der Stelle noch mal einsteigen, weil mich das aus kommunaler Sicht und aus Sicht der Haushaltskontrolle besonders interessiert.
Wir haben folgenden Tatbestand festzustellen: 2011 haben wir 23 Millionen € an Mitteln, die für Kindpauschalen vorgesehen waren, aber nicht verwertet worden sind, 2012 haben wir 40 Millionen und 2013 sind es 76 Millionen, also für diese dreijährige Betrachtungsweise in toto rund 140 Millionen €. Da lohnt es schon, das unter den Gesichtspunkten
Wie erklären Sie sich diese kontinuierlich erheblich angestiegenen Rückflüsse in den letzten Jahren? Und was prognostizieren Sie für die kommende Zeit?
Ich danke Ihnen für die Frage. So kann ich einiges klarstellen, damit es nicht zu Verwirrungen kommt. – Zum einen muss man wissen, dass ein Haushaltsjahr nicht ein Kitajahr ist. Das Haushaltsjahr zählt von Januar bis Dezember, das Kitajahr von August bis Juli. Der Haushaltsansatz für die Kindpauschalen wird also über zwei Kindergartenjahre prognostiziert oder geschätzt, und zwar wie folgt:
Wenn ich das Jahr 2015 nehme, kann ich sagen: Für die sieben Monate in 2015, die wir schon wissen, weil die Anmeldungen da sind, kann ich die Mittel genau berechnen. Für die anderen Monate mache ich eine Schätzung. Ich mache eine Schätzung für eventuell steigende Zahlen. Wenn die eintreffen, haben wir Vorsorge dafür getroffen. Wenn wir die Mittel nicht brauchen, fließen sie wieder an den Finanzminister zurück.
Das heißt, wir machen eine Schätzung, weil wir eine zweigeteilte Finanzierung über das Kindergartenjahr haben. Und ich kann Ihnen sagen, dass die Größenordnung der Haushaltsansätze, die wir zurückzahlen, zwischen 1,9 und 5 % liegt. Die 75 Millionen in diesem Jahr entsprechen 5 %. Wir wissen aber schon, dass wir zum Beispiel 2014 wieder bei 3,8 % liegen. Das mendelt sich immer so ein bisschen ein. Eine solche Nichtverausgabungsquote in dem Kontext liegt bei der Größenordnung, über die wir hier reden, bei 1,4 oder 1,6 Milliarden.
Bei 1,5 Milliarden. – Das ist eine normale Marge für das, was man zurückfließen lassen kann oder nicht. Das schwankt von Jahr zu Jahr. Dieses Jahr war es etwas höher. Für 2014 wird es wieder etwas niedriger werden.
Danke schön, Frau Ministerin. – Zu einer ersten Frage hat der Antragsteller, Herr Kollege Hafke, das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Auch Ihnen, Frau Ministerin, vielen Dank für die einleitenden Worte, in denen Sie wieder die Formulierung „Plätze“ gewählt haben. Mich würde allerdings interessieren, wie viele Kinder unter drei
Jahren seit Ihrer Regierungsübernahme in Kindertageseinrichtungen – Sie können sich ein Jahr aussuchen – tatsächlich betreut wurden. Mich interessiert also nicht, wie viele Plätze zur Verfügung gestellt wurden, sondern:
Wie viele Kinder wurden tatsächlich beispielsweise im Kindergartenjahr 2011/2012, 2012/2013 oder 2013/2014 tatsächlich betreut?
Jetzt sind wir bei dem Problem mit den unterschiedlichen Stichtagen, das wir immer haben. Sie heben immer auf die Kinder- und Jugendhilfestatistik ab, und wir rechnen mit der KiBiz.web-Statistik. Ich will das noch einmal erklären:
Es gibt einmal den Stichtag 1. November. Danach berechnet das Land die zur Verfügung gestellten Plätze, die uns angemeldet worden sind.
Im Jahr darauf kommt am 1. März die Kinder- und Jugendhilfestatistik, die die Kinder zählt, die in den Tageseinrichtungen sind. Die Kinder, die am 1. November in die Kitas kommen, werden natürlich älter. Sie bleiben nicht alle unter zwei Jahren, sondern in jedem Monat haben soundso viele Kinder Geburtstag. Das heißt, die Zahl der Kinder, die im Laufe des Kindergartenjahres drei Jahre alt werden, weil sie vorher zwei Jahre alt waren, ändert sich innerhalb von vier Monaten, wie sich die Geburtstage auf das Jahr verteilen.
Das ist die Verwirrung, die häufig zum Tragen kommt. Deshalb meinen Sie, wir hätten nicht so viele U3-Plätze, wie wir eigentlich vorgeben zu haben, weil die KJH-Statistik einen anderen Stichtag nimmt.
Ich sage Ihnen eine andere Zahl, mit der ich Sie vielleicht zufriedenstellen kann, weil Sie immer glauben, wir würden Plätze ansprechen, die nicht besetzt sind. Wenn man die KJH-Statistik, die U3Statistik und die Ü3-Statistik nimmt, also alle Kinder, die im Laufe eines Jahres in einer Kita sind, stellt man fest, dass wir im Jahr 2012/2013 eine Abweichung zwischen Kindern und Plätzen von 1 % hatten – 1 % bei knapp 600.000 Plätzen. Im nächsten Kindergartenjahr war es eine Abweichung zwischen Kindern und Plätzen über alle Altersstufen von 2 %.
Das ist wahrlich kein Grund zu sagen: Hier wird irgendwo etwas vorgehalten, was wir nicht brauchen, sondern wir müssen natürlich für die Eltern, die ihre Kinder in die Kitas geben wollen, Bedarfe anbieten. Diese Abweichungen von 1 % und 2 % sind in diesem Kontext so minimal, dass man fast von einer Punktlandung sprechen könnte. Nur, die Tatsache, dass wir bei U3 und Ü3 die beiden Stichtage haben, führt dazu, dass wir auf U3-Plätzen Kinder zählen,
die schon drei Jahre alt sind, und dass die KJHStatistik nur Kinder zählt, die am 1. März unter drei Jahren sind. Also: Die Kinder werden zwischen November und März älter.
Frau Ministerin, es geht, wenn man in diesen Problemkreis eintaucht, um die Kindergartenplätze und um das, was tatsächlich gemacht worden ist. Sie haben gesagt, es gibt unterschiedliche Stichtagsregelungen, die das erschweren. Sie haben gesagt, selbst das Jahr 2012/2013 ist noch nicht fertig.
Selbst das Jahr 2012/2013 ist noch nicht fertig, hatten Sie gesagt. – Dann stelle ich mir die Frage: Wie kommt Ihr Haus dann dazu, in einer Pressemitteilung vom September letzten Jahres sehr dezidiert zu sagen: