Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich finde, dass die Beiträge der Opposition etwas darüber hinwegtäuschen, was das heute doch für ein relevanter Schritt in diesem Hause ist.
Die heutige Gesetzesnovelle zu den Bekenntnisschulen ist wirklich nicht kleinzureden. Ich finde, Sie sind ausgewichen, um ein bisschen davon abzulenken.
Eines meiner Lieblingszitate stammt von Victor Hugo und lautet: „Nichts ist so mächtig wie eine Idee, deren Zeit gekommen ist.“
Ich bin froh, die Landesregierung ist froh, dass der Gesetzentwurf auf einem so breiten gesellschaftlichen Konsens beruht. Die zahlreichen Gespräche vor der Einbringung des Gesetzentwurfs im Dezember, insbesondere auch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Kirchen, die hier ja in besonderer
Die öffentliche Anhörung der Sachverständigen und deren Stellungnahmen im Schulausschuss Anfang Februar haben dies bestätigt. Die Neuerungen wurden von den Expertinnen und Experten ganz überwiegend positiv beurteilt.
Die Rechtsexperten sind sich einig, dass der Gesetzentwurf in vollem Umfang mit dem Grundgesetz und der Landesverfassung vereinbar ist. – Herr Marsching, wir haben das ja auch im Schulausschuss diskutiert: Die Umsetzung der Frage, die Sie hier ansprechen, die wäre dann eben verfassungsrechtlich nicht mehr auf der sicheren Seite gewesen. Und es ist doch klar, dass diese Koalition verfassungsrechtlich auf der richtigen Seite sein will.
Die kommunalen Spitzenverbände befürworten, dass die Umwandlung von Grundschulen durch die Absenkung der erforderlichen Elternquoren erleichtert wird.
Sie begrüßen auch ausdrücklich das neue Initiativrecht für den Schulträger. So kann der Schulträger initiieren, dass das Grundschulangebot in einer Gemeinde erweitert wird und beispielsweise neben Bekenntnisgrundschulen auch Gemeinschafts
Das finde ich bezeichnend an Ihrem Beitrag. Außerdem: Es bleibt beim Elternwillen. Darüber kann sich der Schulträger nicht hinwegsetzen.
Entschuldigung, Frau Gebauer! In NordrheinWestfalen sind entscheidend für das Bestehen von Schulen der Elternwille und der Bedarf. Das sind die entscheidenden Parameter, welche Schulen es in Nordrhein-Westfalen gibt.
Das ist richtig so. Das ist zukunftsfest. Das ist angemessen. Und das ist Teil des Schulkonsenses, meine Damen und Herren.
Auch von den Kirchen wird betont – das finde ich auch richtig –: Das Entscheidungsrecht über die Schulart liegt nach wie vor bei der Mehrheit der betroffenen Eltern. Das ist wichtig. Das möchte ich noch einmal hervorheben.
Die Kirchen begrüßen auch, dass im Gesetzentwurf alle Regelungen, die dem bekenntnisorientierten Profil der Bekenntnisschule dienen, erhalten bleiben. Die Bekenntnishomogenität der Lehrerschaft bleibt gewahrt. Zur Sicherung des Unterrichts soll es aber künftig möglich sein, dass auch nicht dem Bekenntnis angehörende Lehrkräfte – mit Ausnahme der Schulleiterin bzw. des Schulleiters – eingesetzt werden. Dafür müssen sie allerdings bereit sein, nach den Grundsätzen des Bekenntnisses zu unterrichten und zu erziehen.
Meine Damen und Herren, heute wird außerdem diskutiert – genau wie in der Anhörung im Schulausschuss –, ob es über die bisherigen Möglichkeiten hinaus auch an Bekenntnisschulen Religionsunterricht für jene Kinder geben kann, die nicht dem Bekenntnis angehören. Die Vertreter des Katholischen Büros und der Katholischen Elternschaft in Nordrhein-Westfalen hatten diesen Aspekt eingebracht. Beide sprachen sich ausdrücklich dafür aus, dass es an einer öffentlichen Bekenntnisschule für die Schülerinnen und Schüler eines anderen Bekenntnisses immer auch ein Angebot für Religionsunterricht ihres Bekenntnisses geben sollte.
Gegen dieses Ansinnen gibt es keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Eine Zulassung von sogenanntem fremdkonfessionellem Religionsunterricht an Bekenntnisschulen sei, solange die Bekenntnisprägung gesichert sei, generell möglich. Die Bekenntnisprägung einer Schule entscheide sich außerhalb des Religionsunterrichts. Deshalb sei auch bekenntnisfremder Religionsunterricht zulässig.
Sofern der Bedarf besteht und die Lehrkräfteversorgung gewährleistet werden kann, begrüße ich es, wenn auch die Schülerinnen und Schüler an Bekenntnisschulen, die nicht dem Bekenntnis angehören, die Möglichkeit erhalten, ihren Religionsunterricht zu besuchen.
Ich meine, diese Ergänzung, die sich jetzt im Verfahren ergeben hat und die so viel Zustimmung findet, spricht dafür, dass wir in Nordrhein-Westfalen nicht nur einen interreligiösen Dialog führen, sondern dass wir hier auch zu guten interreligiösen Verständigungen kommen.
Sie können sich darauf verlassen, dass wir das weiterhin tun werden und mit allen Verbänden hierzu im Gespräch bleiben.
Ich habe den Eindruck – das ist besonders bei der CDU zu spüren –: Die katholische Kirche, die evangelische Kirche sind hier weiter als die Opposition in diesem Hause.
Ich habe Sie ja jetzt auch bewusst ausgenommen, Herr Marsching. Ihnen geht es nicht weit genug, denen geht es schon zu weit – also scheint es doch mit Maß und in der Mitte angelegt zu sein.
Meine Damen und Herren, Religionszugehörigkeit und die Auseinandersetzung mit verschiedenen Religionen sind Teil der kulturellen Basis und bilden die Identität vieler Menschen, nicht aller. Religionsunterricht trägt dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler eine eigene Werthaltung entwickeln, sie kritisch überprüfen und Brücken des Respekts, des Verständnisses miteinander aufbauen.
Religionsunterricht bietet aber noch mehr als ethische Orientierung. Neben der Vermittlung von grundlegendem Wissen über die eigene Religion und ihren kulturellen und historischen Kontext schaut der Religionsunterricht hinter die ersten und die letzten Dinge, gerade auch dort, wo andere Antwortmöglichkeiten versagen.
Schülerinnen und Schüler lernen im Religionsunterricht auf der Grundlage der Schriften ihres Bekenntnisses. An Beispielen aus der Geschichte und dem Leben sowie den Traditionen der Religionsgemeinschaften beschäftigen sich Kinder und Jugendliche altersgemäß mit den Grundzügen eines religiös geprägten Lebens. So lernen sie, Wertmaßstäbe und Orientierung zu entwickeln, hinter die Dinge zu sehen und die Welt als Schöpfung zu verstehen.
Meine Damen und Herren, ein wichtiges Anliegen des Religionsunterrichtes ist dabei, das Zusammenleben mit Angehörigen anderer Glaubensgemeinschaften in gegenseitiger Achtung und Zuwendung zu fördern. Schülerinnen und Schüler lernen, dass Offenheit, Toleranz und Respekt zwischen Menschen und Gesellschaften mit verschiedenen Religionen und Weltanschauungen wichtig sind. Dies ist ein wesentlicher Bestandteil der persönlichen Identitätsbildung.
Noch eines liegt mir persönlich am Herzen: Wir haben in den Lehrplaninhalten darauf geachtet, dass vergleichende Informationen über andere Religionen jeweils einen hohen Stellenwert erhalten. Daher ist der Besuch von kirchlichen Einrichtungen – Kirchen, Moscheen oder Synagogen – durchaus möglich. Schülerinnen und Schüler erfahren somit, wie Mitglieder anderer Bekenntnisse leben und feiern.
Sie dürfen allerdings nicht dazu verpflichtet werden, an religiösen Handlungen teilzunehmen – das ist ganz klar geregelt –, damit kein Überwältigungsgebot – so wird das genannt – stattfinden kann.
Meine Damen und Herren, die heutige Beschlussfassung zur Weiterentwicklung der Bekenntnisgrundschulen in Nordrhein-Westfalen reiht sich in eine Kette wesentlicher schulpolitischer Entschei
Zunächst der Schulkonsens mit der Einführung der Sekundarschulen und Erleichterung des längeren gemeinsamen Lernens. Das war so gewollt. Das findet auch statt. Zu diesem Schulkonsens gehört auch das Grundschulkonzept. Außerdem nenne ich die weitsichtige und wegweisende Einführung des islamischen Religionsunterrichts.
Prägend sind bei all diesen Vorhaben folgende Leitlinien: Pragmatismus statt Ideologie, breiter zivilgesellschaftlicher Konsens und Beteiligung sowie Stärkung der örtlichen Entscheidungskompetenz und des Elternwillens. – Das sind die prägenden Merkmale unseres Vorgehens. Sie tragen auch hier und bewähren sich in der Praxis immer und immer wieder.
Lassen Sie uns diesen Weg weiter gemeinsam gehen, meine Damen und Herren. Das ist gut für die Kinder und Jugendlichen. Es ist gut für die Schulen, dass sie durch diese starke und breite Fundierung eine Perspektive und Verlässlichkeit haben, und das ist damit auch gut für die Schulpolitik in NordrheinWestfalen. – Herzlichen Dank.