Protokoll der Sitzung vom 18.03.2015

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Für die SPD-Fraktion hat noch einmal Frau Kollegin Voigt-Küppers das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als letzte Rednerin kann ich mit Fug und Recht sagen, dass wir mit der heutigen Beratung zum 11. Schulrechtsänderungsgesetz einem langen Beratungsprozess einen Abschluss geben. Der Prozess zeichnete sich dadurch aus, dass auf allen Seiten und bei allen Betroffenen der Wille zur Gestaltung im Vordergrund stand. Der Prozess zeichnete sich darüber hinaus dadurch aus, dass lösungsorientiert ohne Ideologisierung und ohne Dogmatismus gearbeitet wurde.

Die berechtigten Interessen der Einzelnen wurden mit den Notwendigkeiten gesellschaftlicher Veränderungen in Einklang gebracht. Herausgekommen ist ein guter Gesetzentwurf. Ich bin stolz, das sagen zu können. Das wurde uns von allen Sachverständigen bestätigt: von den Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen, der Kirchen, der Schulen und der Eltern. – Dafür danke ich – wie alle anderen Redner auch – allen Beteiligten, insbesondere den Kirchen, für die die Verhandlungen vielleicht am schwersten waren.

Sigrid Beer hat gerade gesagt, wir haben hier zwei Jahre lang diskutiert. Insofern verstehe ich die heutigen Debattenbeiträge nach diesem langen Prozess nur wenig. Wir haben gekämpft. Wir haben

sachlich miteinander gerungen. Dass hier heute jemand sagt, sich bei der Abstimmung zu enthalten, kann ich angesichts der sachlichen Diskussion nicht verstehen. Auch ich habe in meinem Wahlkreis Kirchengemeinden, die das, was wir heute beschließen wollen, nicht goutieren. Es ist ein einfacher Weg, sich zu enthalten. Auf der einen Seite sagen die Büros der Kirchen, es sei ein guter Weg. Auf der anderen Seite versteht der Wähler vor Ort das vielleicht nicht. Dann ist es am einfachsten, man bezieht keine Stellung und kann mit jedem Wolf heulen, der sich am Wegesrand findet.

Mit diesem Gesetzentwurf gehen wir konsequent den Weg der Ermöglichung weiter. Diesen Weg haben wir mit dem Schulkonsens begonnen, wie Frau Löhrmann gerade sagte. Wir werden ihn mit dem gemeinsamen Lernen und mit dem heutigen 11. Schulrechtsänderungsgesetz fortsetzen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Für uns sind Eltern die Experten in Bezug auf das Gelingen der Zukunft ihrer Kinder. Eltern wünschen sich gute Schulen im Lebensumfeld ihrer Kinder. Sie entscheiden auch, in welchem Wertesystem ihre Kinder erzogen werden und welchen Stellenwert dieses Wertesystem für sie haben soll.

Wie das Lebensumfeld zu gestalten ist, liegt zum großen Teil in der Kompetenz und der Hand der Kommunen. Sie wissen, was gebraucht wird und was fehlt. Durch den demografischen Wandel sinkt die Zahl der zu beschulenden Kinder. Daraus ergibt sich, dass nicht mehr jede Kommune jede Schule und jeden Schultyp vorhalten kann. Insofern ist es umso wichtiger, Möglichkeiten zur Flexibilisierung zu geben.

Wir schaffen neue Möglichkeiten für die Kommunen, die in manchen Orten nur noch eine Bekenntnisschule haben und diese gemeinsam mit den Eltern umwandeln möchten. Durch das kommunale Initiativrecht und die gesenkten Quoren wird das künftig einfacher. Die Äußerungen der kommunalen Spitzenverbände in der Anhörung bestärken uns, im Sinne der Kommunen zu handeln. Wir schaffen neue Möglichkeiten für die Eltern, die sich Flexibilität und Mitbestimmung wünschen. All das führt dazu, dass Schullandschaften vor Ort gestaltet werden können, die den Bedürfnissen der Kinder und der Eltern entsprechen.

Ich begrüße ausdrücklich, dass zukünftig auch Religionsunterricht gegeben werden kann, der nicht dem Bekenntnis der Schule entspricht, sofern genügend Kinder eines anderen Bekenntnisses dies wünschen.

Im Sinne der Werteerziehung begrüße ich perspektivisch auch die Werteerziehung in der Grundschule, sprich: die praktische Philosophie. Perspektivisch bedeutet aber nicht: innerhalb der nächsten zwei Jahre. – Frau Gebauer, insofern widerspricht das in

keiner Weise Äußerungen, die die Ministerin gemacht hat.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich betone an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich: Wir schaffen keine Bekenntnisschulen ab! Bekenntnisschulen haben in einem pluralen Bildungsangebot genauso ihre Berechtigung wie alle anderen Schulen, die übrigens ebenso im Sinne einer Wertegrundlage erziehen und bilden.

Lassen Sie mich abschließend sagen: Das Wesen der Politik ist der Kompromiss. Ein guter Kompromiss – so sagt man – muss allen etwas wehtun. Insofern habe ich Verständnis dafür, dass dieser Gesetzentwurf manchen von Ihnen, liebe Kollegen von den Piraten, nicht weitreichend genug ist, und anderen zu weit geht, liebe Kollegen von der CDU und der FDP. Das zeigt mir: Der Entwurf ist gut.

Das 11. Schulrechtsänderungsgesetz nimmt sich den Herausforderungen an, vor denen wir bei den Bekenntnisschulen stehen. Es wurde gründlich erarbeitet. Die Betroffenen wurden angehört und ihre Positionen in den Entwurf einbezogen.

Wir stehen voll und ganz hinter dem Entwurf und werden ihm daher zustimmen. Ich lade alle Kolleginnen und Kollegen im Haus ein, sich uns anzuschließen. – Glück auf!

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Voigt-Küppers. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Kollege Schulz von der Fraktion der Piraten möchte gemäß § 31 unserer Geschäftsordnung eine Erklärung abgeben. Dazu gebe ich ihm jetzt das Wort.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin! Herr Finanzminister! Ich habe eben behauptet, wir, die Piratenfraktion, seien im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushaltsverfahren an dem Verfahren zur Verabredung eines verkürzten Einbringungs- und Beratungsverfahrens nicht beteiligt worden. Dies war in dieser Weise nicht zutreffend.

Deshalb hatten Sie, Frau Ministerpräsidentin, mit Ihrer hier eingeworfenen Anmerkung recht.

Tatsächlich sind wir mit Hinweis auf die Absicht der regierungstragenden Fraktionen, ein verkürztes Verfahren zu wünschen, und insbesondere mit Blick auf eine Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschusses gefragt worden und haben diesem Einschub mit großen Bauchschmerzen zugestimmt.

Meine Behauptung, die Behauptung des Finanzministers hier an diesem Pult, wir seien wie alle Fraktionen beteiligt worden in der Vorbereitung eines verkürzten Verfahrens zur Einbringung des Nachtragshaushaltes, sei eine Lüge, war daher unzutreffend. Ich nehme sie mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns und mit der Bitte um Entschuldigung und auch mit Blick auf die hierdurch irritierten Kolleginnen und Kollegen dieses Hauses, die sich an dieser Stelle zu Recht dann, wenn erfolgt, aufgeregt haben, zurück.

Meine Behauptung fußte auf meinem – ich betone: meinem – Missverständnis und meiner – ich betone: meiner – Fehlinterpretation einer mir vorliegenden Information des Büros unseres Parlamentarischen Geschäftsführers. – Danke schön.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. Ich war davon ausgegangen, das war eine Erklärung zu diesem Tagesordnungspunkt. Ansonsten hätte ich das nach der Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 2 aufgerufen. Vielen Dank für Ihre Erklärung.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am Schluss der Aussprache zum Tagesordnungspunkt 2.

Wir kommen zur Abstimmung. Wir haben insgesamt vier Abstimmungsvorgänge, die wir jetzt vornehmen müssen. Ich bitte um Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.

Wir stimmen erstens ab über den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/8199. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/8199 angenommen mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Gegenstimmen von einem Abgeordneten der CDU-Fraktion und von zwei Abgeordneten der FDP-Fraktion und bei Enthaltung der Mehrheit der CDU-Fraktion, der Mehrheit der FDP-Fraktion und der Fraktion der Piraten.

Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/8205 — Neudruck. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der Piraten abgelehnt mit den Stimmen von der SPD, der CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP bei Zustimmung der Fraktion der Piraten.

Wir kommen drittens zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/7544. Der Ausschuss

für Schule und Weiterbildung empfiehlt in Drucksache 16/8142, den Gesetzentwurf Drucksache 16/7544 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 16/8142 unter Berücksichtigung der soeben vorgenommenen Änderungen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, also dem Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Beschlussempfehlung in der genannten Form angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 16/7544 in zweiter Lesung mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen verabschiedet. Aus der CDU-Fraktion hat es eine Neinstimme gegeben. Bei der FDP hat es sechs Neinstimmen gegeben. Bei der Fraktion der Piraten hat es neun Neinstimmen gegeben. Enthalten haben sich außerdem die Fraktion der CDU, die FDPFraktion und die übrigen Mitglieder der Fraktion der Piraten.

(Zuruf von den PIRATEN: Wir sind nur neun!)

Dann korrigiere ich mich. Wir haben noch einmal nachgezählt. Es sind neun Abgeordnete der Piraten anwesend, und alle haben mit Nein gestimmt.

Wir kommen viertens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/8200 – Neudruck. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/8200 – Neudruck mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion der CDU – es hat eine Neinstimme aus der Fraktion der CDU gegeben –, der Fraktion der FDP und der Fraktion der Piraten angenommen.

Ich rufe auf

3 Städte und Gemeinden bei der Unterbringung

von Flüchtlingen unterstützen!

Antrag der Fraktion der CDU der Fraktion der FDP Drucksache 16/8122 – Neudruck

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die CDUFraktion dem Kollegen Kuper das Wort.

(Unruhe)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich habe Verständnis dafür, dass der eine oder andere einen anderen Termin hat, aber ich bitte Sie sehr herzlich, den Plenarsaal geräuschlos zu verlassen, damit der Kollege Kuper nun seine Rede halten kann. Herr Kollege Kuper, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die aktuellen Flüchtlingszahlen zeigen deutlich auf, dass das Thema „Flüchtlinge“ weiter ganz oben auf der Tagesordnung dieser Landesregierung stehen muss.

Es ist aber verfehlt, meine Damen und Herren der Regierungsfraktionen, wieder nur Forderungen an den Bund zu richten, so verführerisch diese im Einzelnen auch sein mögen.

Sie als Landesregierung stehen in der Pflicht, das Asylverfahren in NRW besser zu organisieren und die Schwächen der Finanzierung endlich anzugehen,

(Beifall von der CDU)

denn die Probleme in den Kommunen zur Findung geeigneter Flüchtlingsunterkünfte werden immer größer. Unsere Städte und Gemeinden müssen vom Land in die Lage gebracht werden, Menschen, die berechtigt um Asyl bitten, für die notwendige Zeit – das kann auch ein Leben lang sein – bei uns aufzunehmen. Das ist ein humanitärer Akt, der im Übrigen auch im Grundgesetz verankert ist.

Uns allen ist klar, dass die aktuelle Situation – wie zum Beispiel die Unterbringung der Flüchtlinge in Turnhallen – keineswegs befriedigend ist und dauerhaft sein darf. Viele Städte wissen sich aber nicht mehr anders zu helfen, letztlich weil sie vom Land im Regen stehen gelassen werden. Dass das Land weiterhin alle ankommenden Flüchtlinge ungeprüft, ungefiltert binnen 14 Tagen an die Städte weiterleitet, ist nicht zu vermeiden.

Leider kann ich bzw. konnten wir bei Ihnen, bei der Landesregierung und den regierungstragenden Fraktionen, bislang kein ausreichendes Engagement in der Richtung erkennen, dass sich die Organisation endlich verbessert.