Leider kann ich bzw. konnten wir bei Ihnen, bei der Landesregierung und den regierungstragenden Fraktionen, bislang kein ausreichendes Engagement in der Richtung erkennen, dass sich die Organisation endlich verbessert.
Es wird Zeit, für vernünftige Verfahren zu sorgen und die Städte und Gemeinden besser zu unterstützen. Darum haben wir Ihnen diesen Antrag vorgelegt. Setzen Sie ihn in die Praxis um!
Woran mangelt es denn beispielsweise? – Stichwort „Verweildauer“: Heute werden die Flüchtlinge bereits nach 14 Tagen an die Kommunen weitergeleitet. Das bedeutet auch, dass in so einem frühen Stadium des Prüfungsverfahrens – wenn zumeist eben nichts geklärt ist – die Städte und Gemeinden für die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern zuständig werden. Hier muss eine Beschleunigung des Verfahrens erreicht werden.
Das Personal beim zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird aufgestockt. Aber auch das Land muss die Realität der Zahlen anerkennen und ausreichend Plätze in den EAEs und ZUEs des Landes schaffen. 10.000 reichen nicht mehr.
möglichst nur anerkannte Flüchtlinge den Kommunen zugewiesen werden; denn das sorgt in der Praxis für eine Entlastung der Situation und ermöglicht sofortige Integration.
Stichwort „Asylverfahren“: Auch da muss die Landesregierung dafür sorgen, dass für die wirklich bedürftigen und berechtigten Flüchtlinge Platz vorhanden ist. Das Asylrecht dient dem Schutz vor Krieg und Verfolgung und ist eben kein Einwanderungsrecht. Wir wünschen uns alle Frieden und gesicherte Menschenrechte. Doch leider ist das nicht überall gegeben. Umso wichtiger ist es, daran zu arbeiten, sogenannten Wirtschaftsflüchtlingen aufzuzeigen, dass sie – dafür muss auch gesorgt werden – auch in ihrer Heimat eine Zukunft haben können.
Des Weiteren geht es um die Planlosigkeit in Bezug auf zusätzliche Hilfen bei den Mitteln für die Flüchtlingsfrauen und -kinder. Da müssen wir vorankommen. Leider gibt es da aktuell Stillstand.
Zum BLB: Landeseigene Unterkünfte sind zunächst einmal nicht infrage gestellt worden. Das muss nunmehr schnellstens umgesetzt werden.
Ich will noch den Finanzaspekt ansprechen. Die Kommunen brauchen endlich eine angemessene Finanzausstattung. Das heißt, die Bundesmittel aus dem Flüchtlingskompromiss müssen zu 100 % zusätzlich zu den NRW-Maßnahmen des Flüchtlingsgipfels weitergeleitet werden.
Wir brauchen eine aktuelle Kostenerstattung. Es kann nicht sein, dass nur für 28.000 Flüchtlinge Geld erstattet wird, obwohl bereits 50.000 in den Kommunen sind. Hier muss das Land mit den Kommunen eine Lösung finden. Außerdem muss für die abgelehnten, aber geduldeten Flüchtlinge – sie kosten jährlich derzeit 500 Millionen €, die von den Bürgerinnen und Bürgern in den Kommunen allein zu zahlen sind – eine Landesunterstützung kommen.
Zum Stichwort „interkommunale Hilfe“: Hierzu haben wir im letzten Kommunalausschuss gehört, dass das nach dem derzeitigen FlüAG noch nicht möglich ist. Das brauchen wir. Hindernisse müssen abgebaut, und finanzielle Fragen müssen geklärt werden.
Abschließend: Verspielen Sie nicht weiter die Bereitschaft der Städte, Gemeinden und Kreise sowie vieler Ehrenamtlicher in der Bevölkerung, die Flüchtlinge aktuell unterstützen wollen, durch mangelhafte Organisation. Alle Beteiligten sollten spüren können, dass auch und gerade der Landespolitik diese Aufgabe ein Herzensanliegen ist. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe meine Rede eigentlich damit einleiten wollen, dass ich nach intensivem Studium des CDU-Antrags festgestellt habe, dass eigentlich nur weniges richtig falsch war. Nach dem Wortbeitrag des verehrten Kollegen Kuper muss ich davon ausgehen, dass sich die Verdrehungen und bewussten Fehlinterpretationen mal wieder im oppositionsüblichen Rahmen gehalten haben, lieber Herr Kollege.
Dass Sie einfach Fakten nicht zur Kenntnis nehmen wollen, ist trotz der vielen Beratungen – sowohl im Innenausschuss als auch im Ausschuss für Kommunalpolitik – sehr zu bedauern. Denn eigentlich – das hat uns bis jetzt alle geeint – liegt in diesem Bereich durchaus ein hohes Maß an Übereinstimmung zwischen den einzelnen Fraktionen im Landtag vor.
Die Feststellungen in Ihrem Antrag sind zum Teil richtig. Es ist unbestritten, dass zum Beispiel – ich zitiere aus Ihrem Antrag – die rapide steigende Zahl von Flüchtlingen unsere Städte vor große Herausforderungen stellt. – Das ist vollkommen richtig. Ich will mich ausdrücklich dafür bedanken, dass sich unsere Kommunen in Nordrhein-Westfalen dieser Herausforderung in so überzeugender Art und Weise stellen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Denn viele der Probleme, die Sie gerade angesprochen haben, existieren nur in Ihrer Fantasie und Gott sei Dank nicht vor Ort.
Darüber hinaus haben wir uns auch auf die Tatsache bezogen, dass man sich bei Prognosen irren kann. In diversen Ausschussberatungen und auch hier im Plenum haben wir uns schon sehr deutlich mit der Frage „Was hat denn das BAMF an Flüchtlingszahlen prognostiziert?“ auseinandergesetzt.
Ich darf allerdings – bei einigen ist offensichtlich das Kurzzeitgedächtnis ein bisschen abhandengekommen – Herrn Laschet zitieren, der früher einmal zuständig war, jetzt Gott sei Dank nicht mehr. Er hat am 26. Oktober 2008 gesagt:
„De facto gibt es kaum mehr Zuwanderung. Wir haben den niedrigsten Stand von Asylbewerbern seit 30 Jahren. Spätaussiedler kommen so wenige, dass wir die Aufnahmestelle Unna-Massen bald schließen werden, …“
Das ist leider auch so passiert, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ein historischer Irrtum. Das will ich hier mal feststellen. So geht es immer, wenn Sie mit Fingern auf andere zeigen. Ich frage mich tatsächlich: Wo waren Sie bei den einzelnen Beratungen?
Ich komme nun zur Kategorie „Beschlussvorschläge und bedenkenswerte Anregungen“. Ja, wir können eine Menge machen. Wir können zum Beispiel Druck auf den Bund ausüben und diesen Druck aufrechterhalten, wie es die Landesregierung – wie viele andere Länderregierungen auch – seit einiger Zeit macht. Dem ist es zu verdanken, dass es tatsächlich zu einigen Verbesserungen gekommen ist. Denn Asylpolitik ist in erster Linie Bundespolitik. Der Bund ist dazu verpflichtet, sich stärker einzubringen, wenn die Anzahl der Menschen steigt, die bei uns Schutz und Hilfe suchen.
Ich will im Übrigen die Wortwahl „Wirtschaftsflüchtlinge“ ein wenig kritisieren, die bei uns als Terminologie aus gutem Grund nur noch in ganz geringem Umfang vorkommt. Ich halte die Bezeichnung eigentlich für falsch. Denn es geht hier um Menschen, die aus nachvollziehbaren Gründen zu uns kommen, und wenn sich das Asylbegehren im Nachhinein nicht als rechtlich begründet erweist, heißt das noch lange nicht, dass wir diese Menschen abqualifizieren dürfen.
Lassen Sie mich zu der Verpflichtung im Koalitionsvertrag, das Asylverfahren innerhalb von drei Monaten abzuschließen, kommen. Es ist folgerichtig, dass der Bund den Ländern die Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge bis zum Abschluss des Asylverfahrens erstatten muss. Die Länder haben diese dann natürlich eins zu eins an die Kommunen weiterzugeben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein alter Hut. Wir fordern das gemeinsam mit der Landesregierung schon sehr lange.
Darüber hinaus will ich folgende Bitte erneuern: Das wäre doch ein tolles Zeichen – deshalb diskutieren wir auch gerne mit Ihnen im Ausschuss weiter –, wenn sich der Landtag einmütig über alle Fraktionen hinweg zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes auf Bundesebene bekennen würde. Das ist die Art und Weise, wie wir gemeinsam allen Menschen, die bei uns Schutz und Hilfe suchen, und den Kommunen am intensivsten helfen könnten.
Zum Abschluss, liebe Kolleginnen und Kollegen – Sie können es ja nicht unterlassen, Ihre arithmetischen Fertigkeiten zu produzieren –: Ich mache es mal ganz einfach – auch für die, die es bis jetzt nicht verstanden haben --: Wir haben 54 Millionen vom Bund bekommen, die wir eins zu eins weiterleiten. Darüber hinaus gibt es weitere 54 Millionen, die unser Land Nordrhein-Westfalen an den Bund zurückerstatten muss.
helfen. Jetzt gebe ich Ihnen die Antwort auf die spannende Frage – wir haben auf der einen Seite 108 Millionen und auf der anderen Seite
Vielen Dank, Herr Kollege Körfges. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Düker.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kuper, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Sie beginnen Ihren Antrag gleich mit einigen gewagten Feststellungen. Sie schreiben:
„Die Bundesrepublik Deutschland hat das modernste und liberalste Asylrecht der Welt. Durch Artikel 16 a des Grundgesetzes wird … Verfolgten ein … Anspruch auf Asyl mit Verfassungsrang eingeräumt. Auch Nordrhein-Westfalen soll für eine humane Asylsozialpolitik stehen.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was ist eigentlich daran liberal und modern, wenn Ihren hochgelobten individuellen Anspruch mit Verfassungsrang im Jahr 2014 gerade einmal 1,8 % aller Asylbewerber bekommen haben? Die meisten, die hierbleiben, bekommen einen humanitären Anspruch nach der Genfer Flüchtlingskonvention, aber nicht mehr nach dem von Ihnen so hochgelobten Anspruch auf Asyl.
Ich frage Sie auch: Was ist daran modern und liberal, wenn mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Ihres Bundesinnenministers –, der gerade im Bundesrat auf der Tagesordnung stand, zu befürchten steht, wenn er Wirklichkeit wird, dass quasi jeder Flüchtling, der aus einem anderen EU-Land einreist, sogenannte Dublin-III-Fälle, inhaftiert werden kann?
Und was ist daran liberal und modern, wenn junge motivierte Flüchtlinge, die hier mit viel Potenzial und viel Energie ankommen, keine Lehrstelle bekommen, weil man ihnen nur befristete Duldungen oder nur befristete Aufenthaltsgenehmigungen aus
spricht, und sie ständig befürchten müssen, wieder abgeschoben zu werden und ihre Ausbildung hier nicht zu Ende machen zu können? Was, bitte schön, ist daran liberal und modern?
Im Bundesrat hat daher die rot-grüne Landesregierung sehr viele Änderungsanträge zu diesem Gesetzentwurf gestellt. Die liegen jetzt im Bundestag auf dem Tisch, und es steht zu befürchten, dass gerade Ihr Innenminister alles versuchen wird, zu ver
hindern, dass tatsächlich eine liberale, moderne und humane Asylpolitik durchgesetzt wird. Für NRW bin ich froh, dass genug Bundesländer im Bundesrat sitzen, die dem etwas entgegenstellen können. Leider handelt es sich, wie wir wissen, nur um ein Einspruchsgesetz.
Ja, in Ihrem Antrag, in Ihren Forderungen steht viel Richtiges drin. Selbstverständlich müssen Asylverfahren beschleunigt werden. Es kann nicht sein, dass Menschen teilweise über ein Jahr auf ihre Asylentscheidung warten. Und selbstverständlich ist es richtig – das steht ja auch im Asylverfahrensgesetz –, dass der Aufenthalt in den Erstaufnahmeeinrichtungen bis zu sechs Wochen, längstens drei Monate dauern soll. Als Ziel ist das völlig richtig, aber auch dafür brauchen wir mehr Plätze.
Herr Kuper, Sie haben mit Ihrem Antrag eine Chance vertan, hier mal die richtigen Adressaten für beschleunigte Asylverfahren zu benennen. Sie schreiben „Der Landtag fordert die Landesregierung auf“, und im ersten Unterpunkt kommt doch tatsächlich die Forderung nach dem beschleunigten Asylverfahren.
Ist Ihnen entgangen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das für diese Asylverfahren zuständig ist, eine Bundesbehörde ist? Die 350 hochgelobten Stellen, die man dort neu bekommt, werden nichts, aber auch gar nichts daran ändern, dass wir dieses Ziel – also Entscheidung innerhalb sechs Wochen bis drei Monaten – in 2015 nie werden erreichen können. Niemals!