Protokoll der Sitzung vom 29.04.2015

Beratung sicher noch zu weitergehenden Erkenntnissen kommen, was die mögliche Ausgestaltung des Gesetzes angeht.

Schulentwicklung braucht Zeit, und Prozesse müssen begleitet werden. Ich habe eben schon gesagt, dass der Bericht des Schulministeriums zum Thema „Bildungskonsens“ noch einmal sehr deutlich gemacht hat, wie dynamisch sich das Schulsystem in Nordrhein-Westfalen verändert hat und dass wir jetzt auch nachsteuern müssen, wenn wir in der Fläche Bildungsbiografien von Kindern und Jugendlichen sichern wollen, und zwar insbesondere da, wo das gegliederte Schulwesen in seiner Vollständigkeit nicht mehr vorhanden ist.

Die von den Eltern nicht mehr nachgefragten Hauptschulen und die Umgestaltung des öffentlichen Schulangebotes haben dazu geführt, dass dieses gegliederte Schulwesen nicht mehr vorhanden ist. Die Entwicklung hatte allerdings – das muss man an dieser Stelle auch sagen – bereits vor dem Schulkonsens begonnen; das Hauptschulsterben hat schon deutlich früher angefangen.

Die individuellen Bildungsverläufe von Schülern und Schülerinnen in der Fläche wollen wir sichern. Deshalb ermöglichen wir es Realschulen dort, wo die Schulträger das in Absprache mit der Schulaufsicht erreichen wollen, ab Klasse 7 einen Hauptschulgang nach § 47 Schulgesetz einzurichten. Das heißt, dass Schüler und Schülerinnen dann an den Realschulen in der Regel binnendifferenziert ihren Hauptschulabschluss machen können. Diese Möglichkeit sieht auch vor, dass äußere Differenzierungen an den Realschulen angeboten werden können. Wir wollen aber bewusst keine Hauptschulklassen an den Realschulen einrichten, sondern es soll ein binnendifferenziertes Angebot sein.

Meine Damen und Herren, damit wird es den Kindern, die die Erprobungsstufe nicht mit Erfolg absolviert haben oder möglicherweise zwei Mal eine Nichtversetzung haben erfahren müssen, möglich, dort ein Anschlussangebot zu bekommen, wo das gegliederte Schulsystem nicht mehr vollständig vorhanden ist. Die integrierten Schulen in diesen Gemeinden können die Kinder aufgrund struktureller Gründe oder wegen fehlenden Platzangebots oft nicht aufnehmen. Die FDP hat dazu noch einmal eine ausführliche Anfrage gestellt, aus deren Beantwortung das auch in weiten Teilen hervorgeht.

Mit der Neuregelung in § 132c machen wir zudem deutlich, dass es sich um eine Übergangsvorschrift handelt, die in der Gliederung des Schulgesetzes nicht unter „Aufbau und Gliederung des Schulwesens“ aufgeführt ist, sondern unter „Übergangs- und Schlussvorschriften“, was auch deutlich macht, dass es auf dem weiteren Weg der Schulentwicklung in Nordrhein-Westfalen sicherlich noch weitere Nachjustierungen geben muss.

Wir nehmen eine zweite Änderung auf – neben vielen anderen, bei denen es sich um redaktionelle Änderungen oder Ergänzungen handelt. Ich komme in meinem Statement jetzt nicht dazu, sie alle aufzuführen, möchte aber gerne noch § 61 erwähnen. Mit dem Schulgesetz 2006 ist die Schulleiterwahl den Schulkonferenzen übertragen worden. Das hat das Oberverwaltungsgericht für das Land NordrheinWestfalen moniert, wenigstens in Teilen. Deshalb ist das Verfahren, das im Gesetz verankert ist, nicht mehr möglich. Das hat zu vielen Irritationen an den Schulen geführt, weil die Schulen nicht abschätzen konnten, dass das, was im Gesetz steht, faktisch nicht mehr umgesetzt werden kann.

Mit den jetzt vorgenommenen Korrekturen wird deutlich, dass sowohl Schulkonferenz als auch Schulträger beteiligt werden, dass aber die

Letztentscheidung bei den Bezirksregierungen liegt. Das OVG hat auch noch einmal sehr deutlich gemacht, dass die Bestenauswahl alternativlos ist und durch die Schulaufsichtsbehörde umgesetzt werden muss. Insofern denke ich, dass wir mit den jetzt auf den Weg gebrachten Regelungen auch die Landschaft befrieden. Erst vor Kurzem hatte ich wieder mit einem Fall zu tun, in dem es ganz massive Kontroversen mit der Bezirksregierung gegeben hat, weil man nicht glauben wollte, dass das, was im Gesetz steht, nicht angewandt werden kann.

Meine Damen und Herren, ich habe gerade schon etwas zum Kopftuchverbot gesagt.

Wie ich ebenfalls bereits erwähnt habe, haben wir eine ganze Reihe von weiteren Änderungen im Gesetz vorgenommen, bei denen es sich um kleine Änderungen handelt.

Lassen Sie mich aber noch eine Änderung ansprechen, die mir ganz wichtig ist, nämlich die Änderung, die wir aufnehmen, nachdem die Bildungskonferenz von 2011, also die erste Bildungskonferenz, erklärt hat, dass wir auch die Zusammenarbeit mit den Trägern in der OGS und in der Ganztagsschule verbessern wollen. Insofern können die pädagogischen Mitarbeiter dieser Träger jetzt auch in der Schulkonferenz mitwirken. Das bedeutet ein Heranrücken der Jugendhilfe. Damit können wir die Jugendhilfe auch stärker in der Schule verankern.

Frau Kollegin.

Ich freue mich auf die weiteren Beratungen. Wir haben ja noch Gelegenheit, das Ganze in der Anhörung und anschließend im Ausschuss und im Parlament noch einmal gemeinsam zu besprechen. – Ich bedanke mich.

(Vereinzelt Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Hendricks. – Für die CDU-Fraktion spricht der Kollege Klaus Kaiser.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seitens der CDUFraktion haben wir diesen Gesetzentwurf gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen eingebracht, weil er pragmatische Lösungen für konkrete Fragestellungen bietet, insbesondere auch – Frau Hendricks hat es angesprochen – infolge des Schulkonsenses. Neben den redaktionellen Klarstellungen sind für uns vor allem drei Punkte, die aber auch schon angesprochen worden sind, bei der Suche nach neuen Lösungsmöglichkeiten wichtig.

Zunächst geht es um die Bestellung der Schulleitungen. Ansinnen auch der früheren Landesregierung war es, die Position der Schulkonferenzen und damit auch der Eltern bei der Bestellung der Schulleitungen zu stärken. Aufgrund von rechtlichen Auseinandersetzungen zum Beamtenrecht gab es immer wieder Probleme und kein durchgängiges Handlungssystem, zu dem man sagen kann, das ist rechtssicher unterwegs. Deshalb wird durch diese neue Regelung einmal mehr deutlich, dass die Schulkonferenz weiterhin ein wichtiges – kein beliebiges – Vorschlagsrecht hat, von dem nur begründet abgewichen werden kann.

Was wir seitens der CDU allerdings ebenfalls begrüßen, ist, dass die Position der Schulträger gestärkt wird, die ebenfalls Vorschlagsrechte haben und damit wieder stärker in den Verfahren dabei sind. Nicht ganz unwichtig ist auch, dass Schulleitung und Schulträger in einem kooperativen und konstruktiven Verhältnis zueinander stehen sollten. Auch das halten wir für eine vernünftige Klarstellung, insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung.

Ein zweiter Punkt lässt sich insbesondere aus kommunaler Sicht darstellen, nämlich die Möglichkeit für Realschulen, als letzter Schule in einem Ort ab Klasse 7 einen Hauptschullehrgang anzubieten, weil es eine Möglichkeit ist, alle Schülerinnen und Schüler aus einem Ort, aus einer Stadt – das ist natürlich nur bis zu einer gewissen Größenordnung relevant – wohnortnah zu beschulen. Denn wenn es in den Städten und Gemeinden keine Hauptschulen mehr gibt – das wird bei kleineren Städten und Gemeinden immer häufiger der Fall sein; in Südwestfalen kenne ich mehrere sehr konkrete Beispiele –, werden Hauptschülerinnen und -schülern oftmals sehr weite Schulwege bis zur nächsten Hauptschule zugemutet. Von daher ist diese neue Regelung auch ein Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit gerade gegenüber diesen Schülerinnen und Schülern.

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

Für die Realschulen ist es andererseits ebenfalls eine neue Perspektive zur Absicherung von Stand

orten. Kommunalpolitisch ist für Städte und Gemeinden eine Perspektive gegeben, die auf Dauer eben nicht die nötige Mindestzügigkeit für eine Sekundarschule erfüllen und wo vielleicht eine Dependance nicht die Lösung ist, die kommunalpolitisch den Konsens findet.

Deshalb ist es wichtig, dass durch die Gesetzesänderung die Qualität der Realschulen, die einen Hauptschullehrgang einrichten, nicht gefährdet wird. Wir alle wissen von hohen Prozentanteilen, die die Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe an den Realschulen erreichen. Das soll natürlich nicht gefährdet werden. Deshalb ist es wichtig, dass wir hier binnendifferenziert arbeiten, dass wir leistungsdifferenziert, aber teilweise auch angebotsdifferenziert unterrichten.

Doch wir müssen darauf achten, dass die Qualität dieser Schulen, die dieses zusätzlich einrichten, gewährleistet bleibt. Das wird der Fokus sein, den wir uns als CDU-Fraktion ganz besonders ansehen werden.

Wir wissen aber auch, dass Binnendifferenzierungen da sein müssen. Auch wir als CDU haben uns gefragt: Ist es nicht besser, wenn man Klassen bildet? - Nur haben die Schulen, die diese Lehrgänge anbieten werden, nicht mehr die erforderliche Zahl, um eine eigene Hauptschulklasse zu bilden. Für diejenigen, die sich das sehr genau ansehen – ich könnte mir Fraktionen vorstellen –: Das ist genau das sachliche Argument, mit dem man sich da auseinandersetzen muss. Sonst gäbe es diese Perspektive nicht.

Im 12. Schulrechtsänderungsgesetz wird noch ein dritter Punkt geregelt. Er folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2015 zur Aufhebung des Kopftuchverbots, Satz 3 in Abs. 4 des § 57 Schulgesetz. Frau Hendricks hat es angesprochen. Es ist auch sinnvoll, das anzugehen. Wir sind uns mit den Regierungsfraktionen darin einig, dass wir totalitäre und eben auch religionstotalitäre Ansätze in unseren Schulen nicht wollen, auch nicht nach Aufhebung des Kopftuchverbots. Gesellschaftlich hat sich seit der Verabschiedung des Kopftuchverbots im Schulgesetz sicherlich einiges verändert.

Zum Tragen des Kopftuchs aus religiöser Sicht – wir haben es im Gesetz als politisches Symbol verstanden – besteht sicherlich heute eine andere Sichtweise als noch vor gut zehn Jahren. Die Bedenken der Lehrerverbände, dass sich Schülerinnen und Schüler durch kopftuchtragende Lehrerinnen unter Druck gesetzt sehen könnten, sind nicht trivial. Auch das müssen wir sehen. Uns ist aber auch wichtig, dass weiterhin das Kreuz in der Schule, das Vorbereiten von Weihnachten und Ostern, die christlichen Feiern und auch ein Priester im Gewand zum Schulalltag gehören. Das wollen wir auch gesichert wissen.

Deshalb sind wird, Frau Ministerin, der Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen dankbar, dass wir übereingekommen sind, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu einvernehmlichen Lösungen zu kommen, falls sich, zum Beispiel als Folge der Anhörung, herausstellen sollte, dass durch andere Formulierungen oder durch andere Streichungen im Gesetzestext weitere Klarheit geschaffen werden kann. Diese Übereinkunft war uns besonders wichtig.

Herr Kollege, die Zeit.

Von daher begrüße ich sehr, dass wir uns darauf haben einigen können. Ich halte es für sinnvoll, dass wir diese Frage im Konsens regeln.

Ihre Redezeit, Herr Kollege.

Herr Präsident, ich komme zum Schluss. Deshalb mein letzter Satz: Von daher machen wir guten Gewissens mit, glauben an pragmatische Lösungen für die aufgezeigten Fragestellungen und hoffen auf einen konstruktiven und guten Gesetzgebungsprozess. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Kaiser. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Beer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin froh, dass wir als die Fraktionen, die den Schulkonsens hier im Parlament tragen, auch zu dieser Frage das 12. Schulrechtsänderungsgesetz gemeinsam eingebracht haben.

Mein Kollege Kaiser hat schon sehr genau auf die Details hingewiesen; meine Kollegin Frau Hendricks hat das sehr ausführlich getan. Deswegen will ich mir auf die großen Linien beschränken. In der Tat sind es neben den Rechtsbereinigungen drei wesentliche Punkte, die uns gemeinsam auf dem Weg in die Anhörung begleiten.

Das eine ist die Frage der Schulleitung. Es ist so, dass bei den Schulkonferenzen mit dem Schulrechtsänderungsgesetz 2006 völlig falsche Erwartungen gehegt worden sind, vor allen Dingen bei den Eltern, die meinten, sie könnten jetzt über die Schulleitung bestimmen. Leider mussten sie wahrnehmen, dass das Beamtenrecht diese Regelung nicht zulässt und dass natürlich die Bestenauslese greift. Das hat die Bezirksregierung oft in die Rolle

des Schwarzen Peters und des Sündenbocks gebracht, die diese rechtlichen Regelungen dann auch durchsetzen mussten.

Um diese unschönen Situationen jetzt zu bereinigen, haben wir eine Neuordnung vorgenommen, die eine klare Beteiligung der Schulkonferenzen und des Schulträgers vorsieht und auch deutlich macht, in welcher Rolle das passieren kann. Es wird den Schulkonferenzen in Zukunft im Vorfeld mit mehr Informationen die Bewerberinnenlage dargestellt, sodass da eine entsprechende Entscheidung gefällt werden kann.

Also: Rechtsbereinigung in größerem Umfang auch hier, damit wirklich das Schulgesetz zu den rechtlichen Realitäten passt und alle Beteiligten wissen, wie es im Verfahren gut gelingen kann.

Der zweite Punkt ist in der Tat die dynamische Schulentwicklung, die wir in Nordrhein-Westfalen auf der Grundlage des Schulkonsenses feststellen können. Ich möchte an dieser Stelle, und wir haben das sehr bewusst gemacht, die Empfehlung der Bildungskonferenz ins Gedächtnis rufen, die wir jetzt in der aktuellen Runde noch einmal bekräftigt haben, mit der die Bildungskonferenz festgestellt hat, dass die Empfehlung vom Mai 2011 weiterhin Bestand hat. Ich will sie gerne zitieren:

„Jede Schule übernimmt die Verantwortung für den Bildungsweg der ihr anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Es ist Aufgabe und Zielsetzung der Schule, gemeinsam mit den Eltern, die von ihr aufgenommenen Kinder und Jugendlichen unter Wahrung der Bildungsstandards zumindest zum ersten von ihr angebotenen Abschluss (Sekundarstufe I) zu führen.“

Das bleibt weiterhin die Aufgabe.

Wir haben in der Bildungskonferenz auch noch einmal – das war sehr eindrücklich – feststellen können, dass wir das integrierte System jetzt in der Landesverfassung verankert haben, und dass es genau zwei Wege für die Eltern gibt. Es muss bei der Anmeldung zur weiterführenden Schule viel transparenter dargestellt werden, wohin der Weg im gegliederten Schulsystem führt, falls es doch zu einer Entscheidung mit den Eltern kommt, dass die Schule verlassen werden sollte.

Deswegen ist es wichtig, dass wir gerade aufgrund der demografischen Entwicklung auch an den Standorten, wo es nur noch ein eingeschränktes Schulangebot gibt, dafür Sorge tragen, dass dort die Kinder vor Ort weiter beschult werden können. Auf die Problematik der Hauptschulen hat Herr Kaiser schon hingewiesen. Die Schulen sollen genau das auch rechtlich tun dürfen, was sie gerne tun wollen, nämlich die Kinder ihrer Gemeinde gelingend zu beschulen.

Bezüglich der Qualitätssicherung sind wir uns völlig einig. Für alle Schulen und alle Schulformen gilt: Wir

werden ein Auge darauf haben, dass vor Ort für die Kinder der Gemeinde Sorge getragen wird. Dass uns die individuellen Bildungsverläufe wichtig sind und dass wir all diese Entscheidungen aus dem Blick der Kinder und Jugendlichen treffen, das ist das, was uns in diesem Gesetzentwurf auch eint.

Ich will nun zu dem dritten Punkt kommen. In der Tat ist zunächst deklaratorisch das nachzuvollziehen, was das Bundesverfassungsgericht uns in der Frage des Kopftuchparagrafen aufgegeben hat. Wir werden auch hier in einen Diskurs hineingehen – Frau Hendricks und Herr Kaiser haben dies bereits angedeutet – und gemeinsam über die Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils mit der Perspektive „Anhörung“ miteinander reden. Wir möchten sowohl mit den Kirchen als auch mit den muslimischen Verbänden und natürlich ebenfalls mit den Vertretern der jüdischen Gemeinden sprechen, sodass wir insgesamt übereinkommen, wie wir das Schulgesetz gegebenenfalls an anderen Stellen in der Folge ausgestalten können und werden.

Wichtig ist, dass das Bundesverfassungsgericht klargestellt hat, dass es hier keine Diskriminierung geben darf, sondern eine rechtliche Gleichstellung erfolgen muss, so wie es das Grundgesetz vorgesehen hat. Ich habe schon erwartet, dass dieses Urteil so kommen wird, weil wir über die Gleichstellung miteinander reden müssen. Wir sind in vielen anderen Diskursen, wir haben schon lange den islamischen Religionsunterricht hier im Land. Daher haben wir auch einen festen Diskurs mit allen Partnern sowohl der muslimischen Verbände wie auch der Kirchen installiert.

Auf diesen Weg werden wir uns jetzt machen. Ich freue mich auf die Anhörung und die weitere Beratung hier im Haus.