Protokoll der Sitzung vom 24.06.2015

Die Ermittlungen wurden dann – zumindest offiziell – an andere Behörden abgegeben, um dem Anschein der Parteilichkeit zuvorzukommen. Nun, um dem zuvorzukommen, war es ein wenig spät, wie ich finde. Wie vor allem auch der Fall Herford zeigt, gibt es manchmal eben nicht nur den Anschein der Parteilichkeit, sondern sie ist im Einzelfall auch tatsächlich vorhanden. Ganz aktuell will der Minister sogar alle SEK-Einheiten mit einer Sonderinspektion überprüfen lassen.

Ich bin der Auffassung: Mit der im Antrag geforderten Polizeibeschwerdestelle hätte es vielleicht gar nicht erst soweit kommen müssen.

Ich finde es beschämend, dass einzelne Beamte es schaffen können, den Ruf der Institution Polizei und die hervorragende tägliche Arbeit des allergrößten Teils aller Polizeibeamtinnen und -beamten derart in den Dreck zu ziehen. Aufgrund der Redezeit will ich mich hier gar nicht über die Ursache dessen auslassen. In der Ausschussdebatte wird dafür definitiv genug Zeit sein, denke ich.

In manchen Fällen erscheinen mir allerdings die Gründe dieses Verhaltens der Beamten aus rein menschlicher Sicht durchaus nachvollziehbar. Ich betone ausdrücklich: Ich finde das nicht richtig. Es ist aus meiner Sicht auch nicht gerechtfertigt oder in irgendeiner Art und Weise akzeptabel. Aber aus rein menschlicher Sicht finde ich es manchmal nachvollziehbar. Genau deshalb ist es aber umso wichtiger, dass Ermittlungen bezüglich Beschwerden im Bereich der Polizei von einer unabhängigen Stelle geführt werden.

(Beifall von den PIRATEN)

Genauso wichtig sind dabei aus meiner Sicht aber auch Dinge, die den innerdienstlichen Bereich betreffen. Polizeibeamte und -beamtinnen müssen die Möglichkeit haben, sich bei behördeninternen Missständen oder persönlichen Problemen vor allem außerhalb des Dienstweges an eine unabhängige und fachlich geeignete Stelle wenden zu können. Deshalb halten es nicht nur wir Piraten, sondern auch einschlägige NGOs und Koryphäen aus dem

Bereich der Wissenschaft für unerlässlich, eine solche Stelle einzurichten. Auch andere Bundesländer und sogar der Bund kommen langsam zu diesem Schluss.

Ich hoffe sehr, dass wir im Rahmen der Ausschussdebatte bei diesem doch sehr wichtigen Thema zu einer guten Lösung kommen können.

An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass unser Antrag ganz bewusst sehr offen formuliert ist. Selbst in Bezug auf die unter Punkt II.5 genannten Grundsätze haben wir geschrieben: „sollten … Beachtung finden“. Das ist bewusst im Konjunktiv formuliert. Das ist kein Zufall. Wir haben uns dafür entschieden, einen runden Tisch zu fordern und gerade nicht mit einem konkreten Vorschlag voranzupreschen; denn dieses Vorgehen ermöglicht es, am Ende einen Kompromiss zu finden, der bei diesem wichtigen Thema für alle Beteiligten oder zumindest für eine breite Mehrheit tragbar sein wird.

Daher möchte ich für diesen Antrag werben. Ich bitte natürlich um Überweisung in den Ausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schatz. – Für die SPD spricht Herr Kollege Bialas.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn ich den Antrag richtig verstanden habe, geht es im Kern um zwei wesentliche Dinge, die eine von Ihnen so genannte unabhängige Beschwerdestelle zu leisten habe.

Der erste Strang ist die Bearbeitung von Beschwerden seitens der Bürger gegenüber der Polizei, wobei ich das hier etwas schärfer fassen muss. Es soll nicht allein um eine gemeldete Unzufriedenheit des Bürgers gehen, sondern darum, dass Polizisten Straftaten begehen und diese ungeahndet blieben, wenn es diese unabhängige Stelle nicht gäbe und diese unabhängige Stelle nicht ermitteln würde. Ihr Antragstext und auch die Beispiele, die Sie hier in Ihrer Rede angeführt haben, weisen klar in diese Richtung.

Damit berühren Sie die Rechtsgrundlage für die Ermächtigung zur Ermittlung, die in der Strafprozessordnung geregelt ist und klar der Staatsanwaltschaft und ihren Zuarbeitern, der Polizei, zugewiesen wird. Sie würden aus dieser Rechtssystematik herausgehen und eine neue Ermächtigungsgrundlage jenseits der jetzigen Zuständigkeit einzig für Ermittlungsverfahren gegen Polizisten benötigen. Daher müssten Sie erklären, worin sich ein Polizist, gegen den zu ermitteln wäre, grundlegend von anderen Personen unterscheidet. Ich finde selbst keine Antwort darauf.

Der von Ihnen angesprochene Beauftragte für die Landespolizei in Rheinland-Pfalz darf dies ebenfalls ausdrücklich nicht. Im § 3 des Landesgesetzes über den Bürgerbeauftragten des Landes RheinlandPfalz und den Beauftragten für die Landespolizei ist klar die Grenze genannt. So kann er auf staatsanwaltschaftliche Ermittlungen nur bezüglich des zeitlichen Verfahrens einwirken. Weitere Rechte hat er nicht, schon gar keine eigenen Ermittlungsrechte. Das geht ja auch kaum, weil dies Bundesrecht beträfe.

Derzeit bestehen in Nordrhein-Westfalen folgende Möglichkeiten, sich gegen eine gefühlte oder auch zu Recht angemahnte ungerechtfertigte Maßnahme seitens der Polizei zur Wehr zu setzen: Jeder kann eine Strafanzeige stellen. Jeder kann auch eine Klarstellung im gegen den Betroffenen selbst gerichteten Verfahren erwirken. Es gibt die Dienstaufsichtsbeschwerde. Außerdem haben wir in unserer Verfassung das Petitionsrecht.

Hier darf ich auch einmal auf das in diesem Zusammenhang häufig geäußerte Argument eingehen, dass der Korpsgeist eine Rolle spiele. Einen Korpsgeist kann es an der einen oder anderen Stelle geben. Das verneint niemand von uns – genauso wenig, dass Fehler und Straftaten geschehen. Auch das verneint keiner von uns. Es fragt sich nur, ob sie derartig häufig und signifikant sind – und vor allem, ob sie unerkannt sind und bleiben.

Eines sei an dieser Stelle auch klar gesagt: Der § 163 der Strafprozessordnung zwingt die Polizei zur Ermittlung beim Verdacht einer Straftat, weil man sich ansonsten selbst strafbar macht –

(Beifall von Hans-Willi Körfges [SPD])

auch wenn der vermeintliche Täter ein Polizist sein sollte. Diese klare Rechtsposition ist auch ein klarer Riegel vor dem unreflektierten Mitmachen oder Tolerieren. Falscher Gehorsam oder Cliquenmauscheln sind beim Decken von Straftaten selbst strafbar.

Der zweite Strang ist die Bearbeitung von Beschwerden innerhalb der Polizei selbst, also von einer unabhängigen Stelle, um möglichen Folgen in Form von Mobbing oder Ähnlichem bei Kritik an Einsätzen oder Personen, die sonst nur intern geäußert werden könnte, Vorschub zu leisten. Dieser zweite Strang unterscheidet sich erheblich vom ersten. Hier geht es um das innere Konfliktmanagement, um offene und ehrliche Einsatznachbereitung, um eine Fehlerkultur und die Fähigkeit, ob und inwieweit die Polizei eine lernende Einheit ist.

Diese innere Angelegenheit ist für die Leistungsfähigkeit der Polizei und für das Betriebsklima von größter Bedeutung.

Daher kann es sich hier auch immer nur um einen Prozess handeln, der stetig auf hohem Niveau und ernsthaft vorangetrieben werden muss. Hierfür gibt

es klare Dienstanweisungen, es gibt Vorgesetzte mit ihrer wahrzunehmenden Verantwortung, Personalräte und Gewerkschaftsangehörige als Ansprechpartner sowie Soziale Ansprechpartner und Vertrauenspersonen. Es gibt also eine Vielzahl von Möglichkeiten. Man muss nur darauf achten, dass diese Stellen und Personen ihre Arbeit auch gut machen. In der Tat muss man diesen Bereich immer in den Fokus nehmen.

Aber dies sei mir zum Schluss gestattet: Um Positionen zu bezeichnen, muss man mitunter auch klar die Ränder des Möglichen zeichnen. Das bedeutet nicht, dass Mobbing und Korpsgeist ein integraler Bestandteil unserer Polizei sind, sondern Phänomene, die es eben mitunter leider auch gibt.

Unsere Polizei macht hervorragende Arbeit. Sie genießt zu Recht hohes Ansehen. Polizistinnen und Polizisten stehen unter einem hohen psychischen Druck. Sie stehen für unser Rechtssystem und unsere Werte ein. Sie stehen für die Bürger und auch sich ein. Unter einen Generalverdacht gestellt zu werden, kommt unserer Polizei nicht zu.

Den Antrag lehnen wir ab. Der Überweisung stimmen wir selbstverständlich zu. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Bialas. – Für die CDU-Fraktion spricht nun Herr Kollege Golland.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie die Landesregierung in ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage mit dem Titel „Gewalt gegen Polizeibeamte in Nordrhein-Westfalen“, Drucksache 16/8781, kürzlich mitgeteilt hat, sind Gewalt und Respektlosigkeit gegenüber Polizeibeamten in den letzten Jahren dramatisch gestiegen. Während im Jahr 2011 rund 6.000 Polizistinnen und Polizisten in NRW Opfer einer Straftat geworden sind, belief sich die Zahl im Jahr 2014 bereits auf 7.900. Das ist ein Zuwachs von gut 30 % binnen vier Jahren.

„Die erhöhte Aggressionsbereitschaft gegenüber unseren Polizisten“

so die Antwort der Landesregierung wörtlich –

„geht einher mit einem erhöhten Respekt- und Autoritätsverlust gegenüber der Staatsgewalt.“

Wie die Folgen dieser Entwicklung praktisch aussehen, können wir regelmäßig den Nachrichten entnehmen. In diesem Zusammenhang verweise ich nur beispielhaft auf die HoGeSa-Krawalle Ende vergangenen Jahres in Köln, wo 49 Polizisten verletzt wurden, oder auf die Ausschreitungen im Zusammenhang mit der Eröffnung des neuen EZBGebäudes im März 2015 in Frankfurt. Dort wurden

150 Polizeibeamtinnen und -beamte zum Teil schwer verletzt, etwa 80 von ihnen mit einem ätzenden Reizstoff, der von der linksautonomen Szene eingesetzt wurde. Außerdem wurden 55 Dienstfahrzeuge beschädigt, sieben weitere brannten aus.

Meine Damen und Herren, warum sage ich das hier? Vor diesem Hintergrund wirkt der vorliegende Antrag der Piratenfraktion seltsam aus der Zeit gefallen. Darin wird die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle angeregt, bei der sich Bürger künftig über polizeiliches Fehlverhalten beschweren könnten. Als vermeintlich leuchtendes Beispiel wird in diesem Zusammenhang die Institution eines Polizeibeauftragten genannt, die SPD und Grüne im vergangenen Jahr in Rheinland-Pfalz eingeführt haben.

Damit wir uns nicht falsch verstehen: In jedem Beruf finden sich schwarze Schafe. Davon ist natürlich auch die Polizei nicht ausgenommen. Deshalb mag es auch in Einzelfällen zu einem Fehlverhalten ebendieser Beamten gegenüber den Bürgern kommen.

(Matthi Bolte [GRÜNE]: Das sind bedauerli- che Einzelfälle!)

Die Situationen, die ich eingangs beschrieben habe, machen jedoch deutlich, dass unser eigentliches Problem nicht die Gewalt durch bzw. von Polizeibeamten ist, sondern die massiv zunehmende Gewalt gegen Polizeibeamte.

Bevor man die Einrichtung einer Beschwerdestelle im Sinne des Antrags fordert, sollte man sich deshalb zunächst einmal die Frage stellen, ob eine solche Institution überhaupt nötig ist. Hier lohnt ein Blick auf die Debatte um die Ernennung des Polizeibeauftragten in Rheinland-Pfalz. Dort hat zum Beispiel der Bund Deutscher Kriminalbeamter verdeutlicht, dass es bislang keinen einzigen Fall gegeben habe, bei dem eine Dienstaufsichtsbeschwerde oder gar eine Strafanzeige gegen einen Polizeibeamten abgewiesen oder nicht ordnungsgemäß und zeitnah bearbeitet worden sei. Insofern schließe ich mich in dieser Sache auch gern dem Vorredner an.

Die Schaffung einer weiteren Ebene mit einem Polizeibeauftragten werde diese Sachaufklärung zeitlich verzögern und die Beweiserhebung, die Beweissicherung dagegen erschweren, so der BDK weiter.

Auch das immer wieder vorgetragene Argument, dass schließlich auch die Bundeswehr in Gestalt des Wehrbeauftragten über eine entsprechende Beschwerdeinstanz verfüge, lässt sich bei genauerem Hinsehen nicht auf den Polizeibereich übertragen.

(Zuruf von Matthi Bolte [GRÜNE] – Lachen von Frank Herrmann [PIRATEN])

Im Übrigen geht es hier um die Bereiche des Inneren und das, was in der Organisation selber pas

siert. Denn der Wehrbeauftragte ist zu Zeiten der Wehrpflichtarmee eingesetzt worden, in der es noch keine ausgeprägten Gewerkschaftsstrukturen gab. Bei der Polizei ist das völlig anders: Mit der Deutschen Polizeigewerkschaft, der Gewerkschaft der Polizei und dem bereits erwähnten Bund Deutscher Kriminalbeamter gibt es bundesweit drei Gewerkschaften, die Kritik bearbeiten und auch öffentlich kommunizieren.

(Frank Herrmann [PIRATEN]: Die haben an- dere Aufgaben!)

Wo vor diesem Hintergrund der Mehrwert einer zusätzlichen Beschwerdestelle liegen soll, erschließt sich mir nicht.

Es geht zum einen natürlich um Beschwerden aus dem Polizeiapparat. Aber es geht auch um die Beschwerden der Bürger.

(Frank Herrmann [PIRATEN]: Ja!)

Diese können ausreichend angebracht werden. Dafür haben wir ein Rechtssystem, das jedem Bürger diese Möglichkeit eröffnet. Da werden Polizeibeamte nicht anders behandelt als Sie, als ich, als andere Bürger in diesem Land.