Protokoll der Sitzung vom 24.06.2015

Diese können ausreichend angebracht werden. Dafür haben wir ein Rechtssystem, das jedem Bürger diese Möglichkeit eröffnet. Da werden Polizeibeamte nicht anders behandelt als Sie, als ich, als andere Bürger in diesem Land.

Gleichwohl wird die CDU-Fraktion natürlich der Überweisungsempfehlung des Ältestenrates zustimmen. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Innenausschuss. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Herzlichen

Dank, Herr Kollege Golland. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Schäffer.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Golland, die Debatte über Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte

(Zuruf von Hans-Willi Körfges [SPD])

haben wir ja schon heute Mittag geführt. Das ist eine wichtige Debatte, die wir hier immer wieder ansprechen sollten. Nur, hier geht es um ein ganz anderes Thema; jetzt geht es um Missstände und Fehler innerhalb der Polizei. Sie können doch nicht ernsthaft sagen, dass diese nicht vorkommen. Im Gegenteil: Wir müssen gerade diese thematisieren, auch im Interesse der Polizei, finde ich. Wenn Sie das so negieren, finde ich das, ehrlich gesagt, ein bisschen schwierig.

Ich will aber auch noch eine Vorbemerkung zu den Vorfällen beim SEK in Köln machen. Diese Vorfälle erschüttern mich persönlich sehr. Menschenverachtende Aufnahmerituale innerhalb der Polizei sind in keiner Weise hinnehmbar. Dass gerade innerhalb der Polizei, also einer Behörde, die für den Schutz von Grundrechten, für die Durchsetzung von

Rechtsstaatlichkeit steht und dafür verantwortlich ist, so etwas möglich ist, erschüttert mich umso mehr. Ich frage mich auch, warum andere Polizeibeamte, die davon mitbekommen haben müssen, diese Missstände nicht aufgedeckt, sondern womöglich sogar noch mitgemacht haben.

Möglicherweise liegt das an den Strukturen innerhalb des SEK. Wahrscheinlich gibt es eine hohe Geschlossenheit, die in gefährlichen Situationen auch notwendig ist. Man muss sich aufeinander verlassen. Möglicherweise begünstigt das solche Strukturen und gruppendynamische Prozesse. Aber das ist natürlich keine Entschuldigung.

Genauso wenig wie man sagen kann, dass diese Missstände bei allen SEK vorkämen, kann man sagen, diese Vorwürfe beträfen die gesamte Polizei. Aber es ist eben möglich, dass es zu solchen Missständen und Fehlern kommt, Herr Golland. Deshalb finde ich es wichtig, dass wir das thematisieren und gegensteuern können.

(Beifall von den GRÜNEN)

Im Fall des SEK in Köln ist jetzt die Staatsanwaltschaft mit ihren Ermittlungen am Zuge. Das ist auch richtig so. Ich glaube, wir benötigen aber auch eine Debatte darüber, wie solche Strukturen überhaupt möglich werden und welche Ursachen sie haben. Ich hatte gerade schon gesagt, wir müssen klären, warum es Polizeibeamte gibt, die davon erfahren, aber nicht eingreifen oder sogar – schlimmer noch – mitmachen.

Eine Beschwerdestelle, ein Polizeibeauftragter kann aus meiner Sicht durchaus dazu beitragen, eine andere Haltung zu stärken. Ich will es nicht immer nur Fehlerkultur nennen. Es ist eine Frage der Haltung, wie man damit umgeht. Deshalb sind wir Grüne grundsätzlich sehr offen in dieser Debatte über einen Polizeibeauftragten. Aber es ist immer auch eine Frage der Konzeption, eine Frage, wie man es ausgestaltet. Das muss aus meiner Sicht sehr klug überlegt sein, damit es wirksam sein kann.

Ich verstehe Ihren Antrag so, dass diese Stelle auch Ermittlungen gegen Polizeibeamtinnen und -beamte führt. Das wollen wir nicht. Aus meiner Sicht sollte eine solche Stelle Beschwerden, Anliegen und Missstände entgegennehmen. Das sollte auch anonym geschehen können; das haben Sie in Ihrem Antrag nicht aufgeführt. Die Stelle sollte aber eben nicht ermitteln. Das ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft, sowohl im Fall Herford als auch bei den aktuellen Vorfällen des SEK in Köln.

Frau Kollegin, würden Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Schatz zulassen?

Bitte schön.

Werte Frau Schäffer, vielen Dank dafür, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich finde es gut, dass Sie grundsätzlich mit uns in einer Linie stehen. Im Detail haben Sie leichte Abweichungen.

Haben Sie mir gerade zugehört, als ich sagte, der Antrag ist sehr bewusst ganz offen formuliert? Die Grundsätze, die wir aufgestellt haben, sind ganz bewusst mit „sollte“ formuliert. Ich möchte schon, dass am Ende ein Konsens steht, mit dem alle Beteiligten leben können. Damit möchte ich in die Ausschussdebatte gehen. Wenn wir uns dann am Ende einigen könnten, wäre das super. Finden Sie das nicht auch?

Ich mache gerade nichts anderes, als auf Ihre Argumente einzugehen und eigene Argumente vorzubringen. Ich finde, das ist Teil einer Debatte, die wir führen müssen, und zwar sowohl hier im Plenum als auch später im Ausschuss. Es ist eine Debatte, die ich übrigens hochspannend finde.

Ich will noch einmal bei den Ermittlungen ansetzen und da weitermachen. Ich finde, es ist eine Frage, wie man damit umgeht. Wenn Sie diese Stelle dem Legalitätsprinzip verpflichten wollen, wenn also strafrechtlich relevante Sachverhalte verfolgt werden müssen, werden sich viele nicht mehr an diese Stelle wenden, glaube ich. Das gilt zum Beispiel für Polizeibeamtinnen und -beamte, die durchaus einen Vorfall melden wollen, dies aber nicht unmittelbar tun, sondern mit einem zeitlichen Abstand. Dann müsste eine solche Stelle sofort gegen diese Person wegen Strafvereitelung im Amt ermitteln. Das geschähe eigentlich auch zu Recht. Diese Personen werden sich aber nicht mehr an diese Stelle wenden. Damit führen Sie das zum Teil ad absurdum. Das möchte ich zumindest als einen Punkt in die Debatte geben, den man mit bedenken muss.

In Nordrhein-Westfalen sind wir bisher einen anderen Weg gegangen. Wir haben gesagt, wir bringen ein dezentrales Beschwerdemanagement bei den Kreispolizeibehörden auf den Weg. Der erste Bericht ist im vergangenen Jahr schon erschienen und wird nun regelmäßig jährlich veröffentlicht.

Diese Bearbeitung von Beschwerden und Fragen von Bürgerinnen und Bürgern ist nicht nur als Wert an sich wichtig. Es ist nicht nur wichtig, dass die Anliegen abgearbeitet werden und die Personen, die sich beschweren, eine Antwort von der Polizei bekommen. Ich finde sie auch intern für die Polizei wichtig. Es sollte dazu führen, dass polizeiliche Arbeit weiterentwickelt wird.

Beim vorhandenen Beschwerdemanagement sollten wir schauen, wo wir Verbesserungen erreichen können. Insofern ist es eine unheimlich spannende

Debatte. Wir haben momentan leider viele sehr erschütternde Anlässe, um diese Debatte zu führen. Herford ist genannt worden. Köln ist genannt worden. Es gibt aber auch den Fall bei der Bundespolizei in Hannover. Diese Anlässe sind beschämend für die Polizei. Deshalb sollten wir die Debatte dazu ausführlich im Ausschuss führen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Vereinzelt Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schäffer. – Für die FDP-Fraktion spricht nun Herr Kollege Lürbke.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich vorweg eines sagen. Das ist wichtig, und zwar nicht nur, wenn wir über das Thema Polizeibeschwerdestelle sprechen. Ich habe großes Vertrauen in die Arbeit der Polizei. Unsere Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen leisten jeden Tag einen

schwierigen und fordernden Job. Sie machen das ohne Frage hervorragend.

(Beifall von der FDP)

Zur Wahrheit gehört aber auch, dass Streit, Probleme und Verfehlungen auch in den besten Familien vorkommen können. Es ist schon angesprochen worden: In jüngster Vergangenheit sind leider in der Tat über Medienberichte mehrere Einzelfälle von Mobbing bei der Polizei, Querelen in Dienststellen, durch Kollegen gedeckte Rechtsverstöße, Überreaktionen durch Beamte mit teilweise mit fatalen Folgen, Misshandlungs- und Untreuevorwürfe zutage getreten.

Ich will diese Vorfälle gar nicht einzeln bewerten oder kommentieren. Natürlich stellt sich in diesem Zusammenhang aber eine gewisse Ernüchterung ein. Beamte haben innerbehördliche Missstände oder Verfehlungen von Kollegen in einigen Fällen nicht nur nicht gemeldet, obwohl dies – jedenfalls ab einer gewissen Schwelle – geboten war, sondern diese teilweise sogar in einem kollektiven Zusammenwirken gedeckt. Das gibt Grund zur Sorge.

Aber auch der vorliegende Antrag gibt als Lösung dieser Problemlage noch keine fest Antwort, liebe Kolleginnen und Kollegen der Piratenfraktion. Sie haben das als offenen Prozess beschrieben.

(Dirk Schatz [PIRATEN]: Richtig!)

Sie bringen die Schaffung einer unabhängigen Polizeibeschwerdestelle als Anlaufstelle für Polizei und auch für Bürger ins Spiel.

Ich finde, das ist noch nicht zu Ende gedacht, es ist aber durchaus diskussionswürdig. Sie erwähnen in dem Antrag auch den seit Juli 2014 in RheinlandPfalz tätigen Beauftragten für die Landespolizei.

Ähnliches haben wir in Nordrhein-Westfalen bereits durch den Landesrechnungshof, den LDI, den Justizvollzugsbeauftragten. Darüber sollten wir diskutieren.

Ich glaube, wichtig ist: Es muss die Möglichkeit für Polizeibeamte geben, auch unter Wahrung der Anonymität auf interne Missstände und Fehler hinzuweisen, damit gemeldete Vorgänge zu rechtswidrigem polizeilichem Handeln oder sonstigen Missständen in den Behörden unabhängig überprüft werden können. Diese Möglichkeit muss es geben. So können betroffene Polizeibeamte vor gefürchtetem Mobbing oder Nachteilen und Sanktionen jedweder Art dann auch besser geschützt werden.

Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Antrag wird eine wichtige Problemstellung ausgeklammert. Herr Bialas hat das eben recht treffend schon dargestellt. Problematisch ist, dass in den relevanten Fällen, in denen zugleich Straf-, Bußgeld- oder Disziplinarverfahren eingeleitet werden, der Beauftragte für die Landespolizei in Rheinland-Pfalz ja gar nicht tätig wird. Vielmehr werden laufende Beschwerden und Eingaben in diesen Fällen vorläufig eingestellt. Der Knackpunkt ist, inwieweit die Stelle mit eigenen und umfassenden Ermittlungsbefugnissen ausgestattet sein soll, insbesondere mit Akteneinsichts-, Befragungs- und Inspektionsrecht.

Wie ist die Lage derzeit? Derzeit besteht zwar die Möglichkeit, behauptetes polizeiliches Fehlverhalten im Rahmen einer Fach- oder Dienstaufsichtsbeschwerde oder nach Strafanzeige geltend zu machen, ja. Jedoch wird über diese Beschwerden nur innerhalb der Organisationsstruktur der Polizei selbst entschieden. Auch bei Strafanzeigen wird der Großteil der Ermittlungen in der Regel durch die Polizei selbst geführt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich darf die Ermittlungsbefugnis der Staatsanwaltschaft von Straftaten nicht beeinträchtigt werden. Aber auch hier gibt es leider Defizite, indem oft die Staatsanwaltschaft, selbst wenn ein Sonderdezernat besteht, gegen Polizeibeamte nicht selbst als Herrin des Ermittlungsverfahrens ermittelt und Beweise höchstselbst in Augenschein nimmt, sondern dies oft durch Beamte derselben Polizeibehörde geschieht.

(Dirk Schatz [PIRATEN]: Genau das ist das Problem!)

Umstände dieser Art haben wir zuletzt mehrfach im Innenausschuss debattiert. Insofern glaube ich, dass künftig besser generell unabhängige Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ohne Einschaltung der betroffenen Polizeidienststelle in alle Richtungen gewährleistet sein müssen und dies in den entsprechenden Gesetzesgrundlagen wie im Polizeiorganisationsgesetz auch rechtlich verankert werden muss.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein wichtiges Thema. Es ist diskussionswürdig. Ich glaube,

die Diskussion sollten wir im Ausschuss weiter fortsetzen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Lürbke. – Für die Landesregierung spricht in Vertretung von Minister Jäger Herr Minister Kutschaty.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zu Beginn eines festhalten: Das Vertrauen in unsere Polizistinnen und Polizisten hier in NordrheinWestfalen ist hoch. 81 % der Bundesdeutschen vertrauen der Polizei voll und ganz bzw. weit überwiegend. Das zeigen neueste Erkenntnisse einer Studie der GfK. Ich will ergänzen und betonen: Dieses Vertrauen haben sich die Beamtinnen und Beamten auch verdient.

(Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP)

Wir sollten jetzt auch nicht beginnen, dieses grundsätzlich berechtigte Vertrauen, vielleicht auch politisch motiviert, zu erschüttern, womöglich noch einen Generalverdacht gegen unsere Polizei zu hegen oder den Rechtstaat infrage zu stellen. Ich glaube, das hat auch keiner hier in diesem Sinne getan.