Wir sollten jetzt auch nicht beginnen, dieses grundsätzlich berechtigte Vertrauen, vielleicht auch politisch motiviert, zu erschüttern, womöglich noch einen Generalverdacht gegen unsere Polizei zu hegen oder den Rechtstaat infrage zu stellen. Ich glaube, das hat auch keiner hier in diesem Sinne getan.
Jeden Tag versehen Tausende Beamtinnen und Beamte ihren Dienst rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr. Dabei ergibt sich bereits aus der Aufgabe, dass die Beamtinnen und Beamten nicht nur zu Kindergeburtstagen gerufen werden, sondern mit Situationen konfrontiert werden, bei denen sie teilweise auch unmittelbaren Zwang anwenden müssen, um drohende Gefahren abzuwenden und/oder Straftaten verfolgen zu können. Hier muss innerhalb von Bruchteilen von Sekunden entschieden werden, und diese Entscheidungen treffen die Beamtinnen und Beamten in der weit überwiegenden Anzahl nach Recht und Gesetz, nach bestem Wissen und Gewissen.
Unsere Polizei leistet ihre harte Arbeit, nicht selten gefährliche Arbeit insgesamt mit bemerkenswert großer Umsicht. Dafür gebührt den Kolleginnen und Kollegen unser aufrichtiger Dank.
Jedoch – und das ist immer so, liebe Kolleginnen und Kollegen –, wenn Menschen handeln, geschehen bei dieser herausfordernden Arbeit auch Fehler. Das ist weder gut noch richtig und daher nicht herunterzureden oder zu beschönigen. Deshalb stellt sich tatsächlich die Frage, wie wir damit umgehen, die Frage, was wir aus Fehlern lernen und welche Instrumente für den Umgang damit notwendig bzw. wirkungsvoll sind. Hier stehen uns bereits heute zahlreiche Instrumente zur Verfügung.
Herausstellen möchte ich hier zunächst das im Grundgesetz verankerte Petitionsrecht. Hiernach hat jedermann das Recht, sich hier bei Ihnen im Landtag über die Polizei zu beschweren, dies insbesondere auch dann, wenn man mit einer Maßnahme oder dem Verhalten von Polizeibediensteten unzufrieden ist.
Unsere Gerichte, insbesondere die Verwaltungsgerichte, gewähren Bürgerinnen und Bürgern Schutz vor unrechtmäßigem staatlichem Handeln. Darüber hinaus verfügt die Polizei in Nordrhein-Westfalen als lernende Organisation auch selbst mit einem qualifizierten Beschwerdemanagement über ein probates Instrument. Dieses Beschwerdemanagement ist durch die regelmäßig vorgesehene Vorlage eines Beschwerdeberichts an den Landtag zudem transparent gestaltet.
Alle Beschwerden über Maßnahmen oder das Verhalten von Polizeibeamtinnen und -beamten sowie über Entscheidungen in dieser Sache werden in einem geregelten Verfahren geprüft und dann auch beschieden. Ergeben sich hinreichend tatsächliche Anhaltspunkte für ein strafrechtliches Fehlverhalten, wird dem im Rahmen eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens nach Recht und Gesetz nachgegangen. Soweit erforderlich, werden die polizeilichen Ermittlungen dabei einer anderen Polizeibehörde übertragen,
Die Untersuchung ist somit durch unabhängige Stellen gewährleistet. Dabei vertraue ich sowohl auf die Unabhängigkeit unserer Staatsanwaltschaften und Gerichte als auch auf das Prinzip unseres Rechtsstaats als solches.
Meine Damen und Herren, das polizeiliche Beschwerdemanagement ist kein statisches System. Es hat sich immer weiterzuentwickeln. Die andauernde Weiterentwicklung ist notwendig, aber auch sehr gewollt. Die Erfahrungen und Lehren aus Fehlern und Vorfällen finden Eingang in die strukturelle Ausgestaltung des Beschwerdemanagements.
Auch in der Ausbildung unserer Polizistinnen und Polizisten wird gewichtiges Augenmerk auf das Leben einer Fehlerkultur gelegt.
Das alles geschieht nicht unter äußerem Druck, sondern es geschieht, weil es gerade im eigenen Interesse der Polizei ist. Das Vertrauen und die Akzeptanz der Bevölkerung ist für die Polizei ein sehr kostbares Gut. Dies gilt es, auch im Interesse der Polizei selbst zu erhalten. Die Instrumente laufen, anhand von Erfahrungen etwas zu verbessern, sofern etwas zu verbessern ist. Das kann gerne im Ausschuss noch weiterführend eingehend erörtert werden. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind damit am Schluss der Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/8974 an den Innenausschuss – federführend –, an den Rechtsausschuss sowie an den Hauptausschuss. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenom
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Beitragszahlerinnen und -zahler des öffentlich
rechtlichen Rundfunks! Die Themen in der Politik, die wir heute hier diskutieren, sind sehr vielfältig. Zum Teil sind sie sehr komplex und auf den ersten Blick nur für wenige interessant, entpuppen sich dann aber als für alle relevant.
Das Thema, das wir jetzt behandeln, ist ein Thema, das eher so gestrickt ist, dass es jeden interessieren kann und jeder etwas dazu sagen kann, weil jeder von uns schon einmal Werbung im öffentlichrechtlichen Rundfunk, im TV- oder im Hörfunkbereich, mitbekommen hat, sie akzeptiert hat, sie genutzt oder umgeschaltet hat.
Bevor ich mich aber den Pro- und Contra-Argumenten von Werbung und den Detailfragen widme, möchte ich Ihnen unsere Beweggründe darstellen, die zu diesem Antrag geführt haben. Wir haben uns im Vorfeld eine wichtige Frage gestellt, die lautet:
Wie sieht der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Zukunft aus? Wenn wir in andere Länder blicken, zeigt sich, dass genau im Zusammenhang mit dieser Zukunftsfrage zugleich auch eine Legitimationsdebatte um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wie zum Beispiel um die BBC in Großbritannien läuft. Auf diese Form der Debatte kann ich hier gern verzich
Publizistische Vielfalt und journalistische Qualität sind ein hohes Gut. Das wird deutlich, wenn wir in andere Länder blicken und dort sehen, in wie vielen Ländern keine Meinungsfreiheit und keine Pressefreiheit herrschen. Unsere Demokratie lebt von gut informierten Bürgerinnen und Bürgern, die von einer vielfältigen Medienlandschaft partizipieren können.
Diese Landschaft verändert sich aber unaufhörlich. Redaktionen schließen. News-Aggregatoren, Facebook, BuzzFeed oder Twitter kommen hinzu. Daher brauchen wir verlässliche Leuchttürme in der Berichterstattung wie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit seinem gesetzlich verankerten Programmauftrag. Neben den zahlreichen privaten Angeboten trägt er zur Vielfalt in unserem Land bei.
Die Landesregierung hat anlässlich der Novellierung des WDR-Gesetzes im Februar und März eine Onlinekonsultation durchgeführt und Bürger gefragt, wie sie sich ihren Leuchtturm WDR vorstellen. Es wurden das Angebot, die Struktur, die Transparenz sowie das Thema „Werbung und Sponsoring“ beleuchtet. Über 8.000 Besucher haben mit knapp 1.300 Kommentaren davon Gebrauch gemacht.
Lesen Sie sich einmal – die Antworten stehen immer noch im Netz – die Kommentare – das sind über 180 – zu den Fragen 17, 18 und 19 durch. Die Kommentatoren wünschen sich mehrheitlich weniger Werbung. Durch die bereits geleisteten Rundfunkbeiträge ist die Akzeptanz für Werbung und Sponsoring geringer.
Hierzu ein kurzer Exkurs vom soeben durchgeführten Medienforum. Als Einschätzung zur Akzeptanz von Werbung äußerte sich beispielsweise Mathias Müller von Blumencron von der „FAZ“. Er beschrieb die vielfach von den Usern genutzten Adblocker und die auftretende Problematik bei den Verlagen, Werbung im Onlinebereich zu vermarkten.
Meine Damen und Herren, ohne Frage: Die privaten Medienunternehmen brauchen Werbeeinnahmen und Sponsoring zur Refinanzierung. Dies gilt auch für den Lokalfunk. Dieser ist wichtig für NRW und muss auch weiterhin eine tragfähige finanzielle Grundlage haben. Weniger Werbung im öffentlichrechtlichen Rundfunk bietet die Chance auf eine größere Unterscheidbarkeit von den privaten Sendern.
Die aktuelle Diskussion um die Verträge mit dem Moderator Gottschalk ist schädlich für die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Systems. Argumente, dass das Programm der ARD am Vorabend durch Werbeeinnahmen finanziert werde und daher den Beitragszahler nicht betreffe, sind, mit Verlaub, eine recht wilde Argumentation.
zwingend notwendig, ist seit der Umstellung auf die Haushaltsabgabe hinfällig. Aktuelle Schätzungen liegen bei Mehreinnahmen von mindestens 1,5 Milliarden €. Wenn wir uns die Werbepreise und -einnahmen ansehen, zeigt sich, dass Werbung für ARD und ZDF in den letzten Jahren immer weniger in die Kasse gespült hat.
Ja, es ist angesichts dieser Mehreinnahmen richtig und auch in unserem Sinne, dass die Ministerpräsidenten gefordert haben, der Beitrag solle bis 2020 stabil bleiben. Letztlich entscheidet darüber aber staatsunabhängig die KEF.
Die Diskussion um den schrittweisen Werbeverzicht läuft schon länger. Herr Prof. Dr. Kirchhof beispielsweise spricht in seinem Gutachten zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks davon, dass die Werbefinanzierung eine schlechtere Art der Finanzierung von Rundfunk darstelle. Die Ministerpräsidentin hat schon auf dem Medienforum 2011 über die Notwendigkeit der Werbereduzierung gesprochen.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss. – Die SPD und die Grünen haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir für einen schrittweisen Ausstieg aus Werbung und Sponsoring im öffentlichrechtlichen Programm sind. Dies tun wir mit diesem Antrag im Sinne einer starken Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Systems, einer Unterscheidbarkeit von den privaten Sendern und einem noch hochwertigeren Programm. Das kommt uns allen zugute. Darum werben wir um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Vogt. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht der Kollege Keymis.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die Gelegenheit, noch ein paar Sätze anzufügen. Herr Kollege Vogt hat das ganz Wesentliche, was in unserem gemeinsamen Antrag steht, schon vorgetragen, aber auch, was zu ihm geführt hat. Auf den Punkt möchte ich gern einen Moment eingehen, weil das die Öffentlichkeit doch schon stark berührt hat. Man hat es auch in vielen Veröffentlichungen lesen können.
Die Tatsache, dass der viel gelobte Herr Gottschalk als Moderator noch Geld verdient hat, obwohl er gar nicht mehr moderierte, und das auch noch aus Taschen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, hat viele wirklich verstört, und zwar zu Recht, weil es im Grunde eine sehr merkwürdige Form ist, Geld zu verdienen, indem man nichts mehr dafür tut. Das kennen die Menschen im Land sonst nicht.
An der Stelle ist für Thomas Gottschalk das aufgegangen, was seine Experten gut mit dem öffentlichrechtlichen Rundfunk verhandelt haben. In dem Fall haben sie aber – um es genau zu sagen – mit der mediagroup verhandelt, also mit einer Firma, die ausgegründet wurde, um eben das werbefinanzierte Vorabendprogramm zu organisieren. Das war der Grund, warum wir im Rundfunkrat des Westdeutschen Rundfunks, dem ich angehöre, entsandt vom Landtag, die Vertragsverhandlungen überhaupt nicht zur Kenntnis nehmen konnten, jedenfalls nicht dem Inhalt nach. Wir wussten zwar, dass es einen solchen Vertrag gab, aber wir wussten leider nicht, was in diesem Vertrag stand.
Diese Dinge – das haben wir gerade dort auch besprochen – werden künftig geändert. Der Rundfunkrat wird künftig an diesen Diskussionen teilhaben. Es wird solche Art Geheimniskrämerei nicht mehr geben. Das ist schon einmal ein ganz entscheidender Punkt auch für die binnenplurale Kontrolle, wie wir sie in Nordrhein-Westfalen Gott sei Dank organisiert haben.
Wir gönnen den Moderatoren ihr Geld, aber wir sind natürlich dann enttäuscht, wenn solche Verträge zulasten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gemacht werden. Natürlich ist das Geld, das durch Werbung eingenommen wird, auch Geld, das dem Programm zugutekommen soll.
Aus dem Grunde haben wir – das finde ich sehr gut – gemeinsam – SPD und Grüne – gesagt, wir wollen das, was in unserem Koalitionsvertrag steht, noch einmal deutlich in einen Antrag schreiben und die Regierung auffordern, weiter in diesem Sinne aktiv zu sein und tätig zu bleiben, nämlich Werbung und Sponsoring im öffentlichen-rechtlichen Rundfunk – hier bei uns beim WDR – schrittweise zu reduzieren.
Es geht aber nicht darum, das nur beim WDR zu tun, sondern es geht um eine ganz grundsätzliche Richtungsänderung, die wir vornehmen sollten. Das hat ganz viel mit den aktuellen Entwicklungen zu tun, die sich auf das Internet beziehen.
Es geht um die Marke und die Erkennbarkeit. Es geht um ein Alleinstellungsmerkmal. Werbefreiheit ist ein Alleinstellungsmerkmal. Der Deutschlandfunk macht uns das vor. Der sendet werbefrei, aber eben nur Radio. Wir wollen, dass das insgesamt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk schrittweise eingeführt wird, weil – wir sehen das an der BBC in England – dieses Alleinstellungsmerkmal einfach zu einer größeren Akzeptanz führt. Die Menschen haben es satt – das hat eben schon Kollege Vogt gesagt –, dass sie einerseits Beitrag zahlen und andererseits noch Werbung sehen sollen. Sie unterscheiden sehr stark zwischen den Angeboten und wählen sich das Programm eben auch nach solchen Maßstäben aus.