Herr Stotko ist der nächste Redner für die SPDFraktion. Mal gucken, ob er das auch hinkriegt. Gefühlte fünf Minuten.
Herr Kollege Herrmann, eigentlich wollte ich es ganz kurz machen. Aber eines kann ich hier nicht so stehen lassen: Erst zu behaupten, es würde der Eindruck entstehen, verdiente Mitarbeiter würden einen solchen Posten bekommen, und zwei Sätze später zu sagen: „So habe ich es aber nicht ge
meint“, finde ich eine bodenlose Frechheit gegenüber der Kandidatin und gegenüber dem Verfahren. Man kann sich über das Verfahren selber unterhalten. Aber Leuten zu unterstellen, sie würden den Posten nur bekommen, weil sie … Das kann nicht sein. Tragen Sie das mit Frau Block aus!
Erstens. Wie kommen Sie auf die Idee, das sei undemokratisch, wir hätten keine Wahl. Genau die haben wir doch hier. Wer, wenn nicht Sie, die Piraten, wüssten es besser, dass dieses Parlament, wenn jemand einen Vorschlag macht, den er nur alleine machen darf, damit im Parlament nicht durchkommt, was das Thema „Landtagspräsidium“ angeht. Natürlich kann dieses Parlament entscheiden und sagen: Der Vorschlag der Regierung gefällt uns nicht. – Das steht uns allen frei. Wir haben eine Auswahl. Das ist Demokratie.
Zweitens. Wenn Sie einen so klugen Vorschlag machen, wir sollen irgendwelche Gesetze ändern, gebe ich Ihnen ein bisschen Nachhilfeunterricht. Wenn, dann muss die Verfassung geändert werden. In der Verfassung steht, das Vorschlagsrecht liegt bei der Landesregierung, und das Wahlrecht liegt beim Parlament. Das steht in Ihrem Antrag bisher nicht. Im Rahmen der weiteren Beratung können wir das noch mal diskutieren. Gucken Sie mal nach! Das war eine kleine Hilfestellung für Sie.
Drittens. Ich will Ihnen ganz deutlich sagen, ich glaube fest daran, dass dieses Parlament, auch wenn nur ein Vorschlag ins Parlament kommt, durchaus entscheiden kann, ob jemand qualifiziert, geeignet und auch im Sinne einer Kontrolle der Exekutive selber sein Amt wahrnimmt. Ich sage Ihnen das ganz deutlich: Das gilt für die Vorgänger, das gilt für den Amtsinhaber, und das gilt für Frau Block. Wir werden Ihr Vorhaben, wie Sie hören, deutlich ablehnen. – Besten Dank.
Die Probleme mit unserer Mikrofonanlage heute Abend sind deutlich gemacht worden. Vielleicht ist eine Motivation, die fünf Minuten nicht unbedingt auszunutzen.
Ich brauche keine fünf Minuten. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Stotko hat schon einiges dazu gesagt. Über das Verfahren kann man sich sicherlich mal unterhalten. Sie hatten ja auch den Antrag im Innenausschuss gestellt, dass sich beispielsweise die Kandidatin vorstellt. Das haben wir abgelehnt, weil
„Der Landtag wählt auf Vorschlag der Landesregierung einen Landesbeauftragten für den Datenschutz mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder;“
Sie müssten also die Verfassung ändern, zwei Drittel dieses Hauses für sich gewinnen, und schon ist Ihr Vorschlag in die Tat umgesetzt worden. Das hätte heute keines Antrags bedurft.
Aber eines möchte ich Ihnen auch sagen: Wir haben parteiübergreifend jedes Mal, wenn der Landesdatenschutzbeauftragte hier seinen Bericht vorgestellt hat, die hohe Kompetenz des Beauftragten gewürdigt – über die Parteigrenzen hinweg, unabhängig. Das, was Sie gerade getan haben, sagen Sie auch dem bisherigen Amtsinhaber gegenüber aus, einen Verdacht zu haben, dass er nicht unabhängig ist.
Ich glaube, dass Sie sich da gerade auf einem Glatteis bewegt haben, wo wir alle nicht hinwollen. Alle Landesdatenschutzbeauftragten waren bis jetzt unabhängig, und die zukünftigen werden es auch sein.
Ich hoffe, dass wir in diesem Verfahren so weitergehen können. Über das Verfahren an sich können wir gerne auch noch einmal im Innenausschuss sprechen. Diesen Verdacht aber finde ich unerhört. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Sieveke. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Bolte.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts des Zeitfortschritts möchte auch ich mich relativ kurz halten. Kollege Herrmann, ich möchte allerdings noch einen Punkt aufgreifen, den Sie vorgetragen haben. Sie haben sich mit der Frage beschäftigt:
Wozu ist der LDI eigentlich da? Wofür hat er eigentliche eine Aufsichtsfunktion? Sie haben das hier so dargestellt, als bestehe die Aufgabe des LDI darin, die Landesregierung zu überwachen. Die Datenschutzaufsicht über den öffentlichen Bereich ist nicht seine einzige Funktion, sondern natürlich übt der LDI die Datenschutzaufsicht auch für den privaten, den nichtöffentlichen Bereich aus. Das tut er
bzw. sie in vollständiger, in tatsächlicher Unabhängigkeit. Genau das war das Ziel unseres Gesetzgebungsvorhabens 2011, mit dem wir für die vollständige Unabhängigkeit gesorgt haben.
Übrigens war damals genau dieses Thema des öffentlichen bzw. nichtöffentlichen Datenschutzes eine der größten Hürden in der Umsetzung des EuGHUrteils. Wir mussten nämlich dafür sorgen, dass ein dann vollständig unabhängig gesetzter LDI diese Aufsichtsfunktion auch vollständig wahrnehmen kann. Ich glaube, das haben wir damals gut organisiert, und wir haben den LDI in seiner Unabhängigkeit und auch in seiner Ausstattung gestärkt. Wir tun das weiter. Auch das ist gut so.
Thomas Stotko hat gerade ein Beispiel dafür genannt, dass Wahlgänge natürlich nicht immer so ausgehen, wie sich die Kandidierenden das wünschen. Ich nenne ein anderes Beispiel aus Schleswig-Holstein. Da gibt es eine funktionierende parlamentarische Mehrheit. Es gab da einen Kandidaten, der in der deutschen Datenschutzszene hochprofiliert ist. Er ist trotz alledem nicht gewählt worden. Insofern finde ich es auch falsch, hier davon zu sprechen, es gäbe überhaupt keine Demokratie. Sie können sich am Freitag entscheiden. In Debatten kann man jederzeit über Verfahrensfragen reden. Die Kollegen haben aber gesagt, in welchen Restriktionen wir uns da bewegen. Insofern schauen wir einmal, was die Ausschussdebatte so bringen wird. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der zu beratende Antrag der Piraten verkennt evident, dass Rechtsgrundlage des Vorschlagsrechts der Landesregierung für den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nicht allein das Landesdatenschutzgesetz NRW, sondern nicht weniger als die Landesverfassung ist. Die Kollegen Stotko und Sieveke haben bereits auf Art. 77a Abs.1 der Landesverfassung hingewiesen.
Bezeichnend ist, dass derzeit eine Verfassungskommission hier im Landtag arbeitet, in der alle Fraktionen einschließlich der Piraten vertreten sind. Und die Piraten dort haben bis zum heutigen Tag dieses Thema mit keiner Silbe angesprochen oder Änderungsbedarf an Art. 77a Abs.1 der Landesverfassung geltend gemacht. Deshalb kann Ihr Antrag nur als unausgegorener Schnellschuss gewertet werden, dem es an rechtlicher Substanz fehlt.
Abs. 1 Satz 1 des Bundesrechnungshofgesetzes kennen Art. 87 der Landesverfassung und § 3 Abs. 1 Satz 1 Landesrechnungshofgesetz dagegen kein entsprechendes Vorschlagsrecht der Landesregierung zur Wahl des Präsidenten des Landesrechnungshofs. Trotzdem gab es zuletzt nur eine Kandidatin. Somit führt die Abschaffung des Vorschlagsrechts der Landesregierung oder die Einführung neuer Vorschlagsrechte der Fraktionen nicht zwingend zu mehr Kandidaten.
Eine Wahl wird auch nicht zwingend demokratischer, wenn aussichtslose Kandidaten als Statisten der Wahl einen Rahmen geben, aber chancenlos gegen die von den Mehrheitsfraktionen verabredeten Kandidaten sind. Natürlich ist die Möglichkeit, einen gemeinsamen Gegenkandidaten zu stellen, nicht verkehrt, bedürfte aber eben einer Verfassungsänderung mit Zweidrittelmehrheit.
Der führende Kommentar zur Landesverfassung von Heusch/Schönenbroicher weist zu Recht auf die zutreffende Einschätzung der FDP-Fraktion in Person des Abgeordneten Heinz in der 8. Legislaturperiode hin, die Ansiedlung und Bestellung des LDI sei eher nebensächlich. Bedeutsamer für seine bzw. ihre Unabhängigkeit dürfte im Ergebnis dessen Person sein.
Die Gewährleistung der Unabhängigkeit der Landesdatenschutzbeauftragten soll die wirksame und zuverlässige Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sicherstellen.
Der EuGH hatte eine unmittelbare und mittelbare Einflussnahme auf die Funktion des LDI als kritisch angesehen und die völlige Unabhängigkeit gefordert, wie sie nun in NRW umgesetzt ist. So wird die Leitung der Kontrollstelle des Landesdatenschutzbeauftragten vom Parlament bestellt. Zum anderen hat der Gesetzgeber die Kompetenzen der Kontrollstelle festgelegt.
Der EuGH hat zudem in seinem Urteil zur Unabhängigkeit von behördlichen Datenschutzbeauftragten betont, „dass bereits die bloße Gefahr einer politischen Einflussnahme der Aufsichtsbehörden auf die Entscheidungen der Kontrollstellen ausreicht, um deren unabhängige Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beeinträchtigen“. Zum einen könnte es einen vorauseilenden Gehorsam der Kontrollstellen im Hinblick auf die Entscheidungspraxis der Aufsichtsstellen geben. Zum anderen erfordere die Rolle der Kontrollstellen als Hüter des Rechts auf Privatsphäre, dass ihre Entscheidungen – also sie selbst – über jeglichen Verdacht der Parteilichkeit erhaben sind.
Sicher erscheint danach der jetzige Wahlvorschlag der Landesregierung in Form einer Person aus der unmittelbaren beruflichen Nähe des später zu kontrollierenden Innenministers ebenso wie der derzeit regelmäßig stattfindende Personalaustausch des
LDI mit dem Ministerium – sprich: Rotation – nicht von vornherein problemfrei, ist formalrechtlich bisher aber nicht als der von Art. 28 der Richtlinie 95/46 geforderten „völligen Unabhängigkeit“ nicht genügend bewertet worden. Eine Emanzipation von bisherigen Loyalitäten und alten Verbindungen wird somit notwendig sein, um das Amt einerseits mit der notwendigen Verbindlichkeit und andererseits im Konfliktfall mit dem erforderlichen Nachdruck für den Datenschutz ausfüllen zu können.
Innere Unabhängigkeit, meine Damen und Herren, kann aber nicht verordnet, sondern muss gelebt werden. Darauf werden wir als Freie Demokraten ein wachsames und kritisches Auge haben. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will es auch kurz machen. Eigentlich ist es unüblich, dass die Landesregierung in Fragen der Landesverfassung, des Parlamentes überhaupt Stellung bezieht. Ich will es doch tun, weil ich finde, dass sich dieses Parlament nicht unnötig klein machen sollte.
Das Parlament wählt auf Vorschlag die Ministerpräsidentin, vier Richter des Landesverfassungsgerichtes, den Landtagspräsidenten. Ich habe das Gefühl, Herr Herrmann, dass Ihre Fraktion diesen Antrag ausschließlich aus taktischen Gründen einbringt, um – ich glaube, am Freitag ist die Wahl – mit Hinweis auf das aus Ihrer Sicht vermeintlich undemokratische Verfahren eine Person nicht zu wählen, die Sie gerade als verdiente Mitarbeiterin bezeichnet haben. Ich will Ihnen zugutehalten: Wenn Sie diese Mitarbeiterin als verdient durch Erfahrung und Kompetenz definieren, dann will ich Ihnen das durchgehen lassen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.