Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind am Schluss der Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/9593 an den Innenausschuss. Die abschließende Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist
2. Juli 2012 zur Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen nach § 8 Nummer 1 GewStG in der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14. August 2007
Danke schön, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „Gewerbesteuer“ und hier die Hinzurechnungsvorschriften sind sicherlich ein steuerliches Feinschmeckerthema. Ich versuche daher, mich allgemeinverständlich auszudrücken.
Das Gewerbesteuergesetz sieht Hinzurechnungsvorschriften vor, die es ermöglichen, einen Unternehmensgewinn, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuerrechts zutreffend ermittelt wurde, für die Gewerbebesteuerung zu berichtigen. Ich erspare Ihnen andere Beispiele und möchte nur die Hinzurechnung von Mieten und Pachten aufgreifen, die den Grund unseres Antrags darstellen.
Haben zum Beispiel Miet- oder Pachtkosten für das Betriebsgebäude, welches in fremdem Eigentum ist, den Gewinn eines Betriebs gemildert – ich ergänze ausdrücklich: steuerlich zulässig gemildert –, sieht § 8 Nr. 1e Gewerbesteuergesetz die Hinzurechnung eines Viertels der steuerlich geltend gemachten Mieten oder Pachten vor, wenn die Pachten eine bestimmte Höhe übersteigen.
Der Gewinn nach Gewerbesteuergesetz ist somit höher als der Gewinn nach Einkommensteuerrecht. Dies ist auch in Ordnung und nicht zu beanstanden. Der Anwendungserlass aus dem Jahre 2012, gegen den sich unser Antrag richtet, regelt, dass in der Tourismusbranche die Zahlungen für die Anmietung von Hotelzimmern, Miet- oder Pachtaufwendungen im Sinne dieser Hinzurechnungsvorschrift des Gewerbesteuergesetzes sind. Das war, als das Gesetz erlassen wurde, so nicht beabsichtigt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Tourismusbranche mietet keine Gebäude an, wie dies zum Beispiel bei produzierenden Unternehmen der Fall ist. Die Tourismusunternehmen kaufen komplexe Dienstleistungen ein, deren Bestandteil auch die Hotelübernachtungen sind. Sie mieten aber keine – ich zitiere – „unbeweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens an, die im Eigentum eines ande
Diese Hinzurechnungen, die laut Erlass rückwirkend geltend gemacht werden sollen, wird die Branche bis zu 1,4 Milliarden € kosten. Dies führt zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen auf europäischer Ebene, da die anderen Länder hiervon nicht betroffen sind bzw. die Regelungen derartig nicht greifen. Ich werbe für unseren Antrag und hoffe, dass sich auch die Regierungskoalition dem anschließen kann. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Anbetracht der fortgeschrittenen Uhrzeit, Herr Krückel, war das sehr dezidiert, was Sie da vorgetragen haben. Ich möchte vielleicht zwei Bemerkungen in aller gebotenen Kürze – selbstverständlich werden wir uns im Ausschuss mit dem Thema noch einmal auseinandersetzen müssen – machen.
„Feinschmeckerthema“ – da haben Sie sicherlich recht. Sie wissen allerdings auch, weil Sie sicherlich auch die Antworten der Landesregierung auf bestimmte Fragestellungen von der FDP-Fraktion zur Kenntnis nehmen, dass das „Feinschmeckerthema“ derzeit beim Finanzgericht in Münster zur Entscheidung vorliegt und dass in diesem Jahr noch eine Entscheidung erwartet wird.
Daraus folgt aus meiner Sicht sowohl für den Kommunalausschuss als auch für den Haushalts- und Finanzausschuss, wohin wir beides überweisen, dass wir das Thema soweit zurückstellen sollten, bis die Entscheidung letztlich getroffen ist, weil es aktuell keine Belastungen gibt, weil natürlich jeder Reisevermittler einen Antrag auf Nichtvollziehung stellen kann.
Von daher haben Sie recht mit dem „Feinschmeckerthema“. Nichtsdestotrotz wird es aktuell nicht vollzogen, wie das halt so ist, wenn es beim Finanzgericht vorgelegt wird.
Ich hoffe, dass der Verfahrensvorschlag angenommen wird – ich will mich auch noch einmal bedanken, dass die Parlamentarischen Geschäftsführer auch gesagt haben, wir überweisen es an den Kommunalausschuss, weil Gewerbesteuer nicht ganz unmaßgebliche Einkommensquelle der Kommunen ist –, dass das eine entsprechende Bremsung bis dahin erfährt. Anschließend sollten wir uns dann mit den möglichen Auswirkungen in beiden Ausschüssen auseinandersetzen.
Ein Letztes, weil Sie die Auswirkungen als gigantisch groß dargestellt haben: Es gibt die interessan
te Situation, dass der Bundestag über einen eigenen Tourismusbranchen-Ausschuss verfügt. Ich habe mir im Vorhinein noch einmal angeguckt, wie viele Tagesordnungspunkte da in der Regel aufgerufen worden sind. Das waren nie ganz so viele Tagesordnungspunkte.
Ich glaube, dass der Bundestag, wenn er sich in diesem Lobbyausschuss mit der Thematik auseinandersetzen muss, auch noch einmal zu einer Entscheidung kommen muss und dass das nicht ausschließlich bei uns in Nordrhein-Westfalen und im Finanzministerium zu klären ist, sondern dass das auf Bundesebene zu klären ist. Das sollte zugegebenermaßen der Lobbyausschuss im Bundestag entsprechend bearbeiten. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Hübner. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht der Kollege Abel.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man kann es bei diesem Tagesordnungspunkt kurz machen. Zur Historie: Wir alle haben vor einiger Zeit Zuschriften aus der Branche bekommen. Die Union nimmt solch ein Material natürlich dankbar an und gießt es sofort um in einen Antrag.
Dumm nur, dass es hierzu schon einmal eine Kleine Anfrage gab und eine ausführliche Stellungnahme der Landesregierung dazu, Drucksache 16/5942. Daraus geht klar hervor, dass die Landesregierung nicht etwas zurücknehmen kann, was sie selber nicht erlassen hat. Dazu gibt es eine bundesweit abgestimmte Verwaltungsauffassung. Diese wird gerade in einem Musterverfahren auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft. Der Ausgang ist abzuwarten.
Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen gewähren derzeit schon den betroffenen Reiseveranstaltern bei anhängigen Einspruchsverfahren auf Antrag eine Aussetzung auf Vollziehung, sodass für die Unternehmen keine finanziellen Nachteile zu erwarten sind.
Das ist mit Verweis auf die ausführliche Antwort eigentlich alles, was man dazu sagen kann. Dabei will ich es auch bewenden lassen. Alles Weitere im Ausschuss. – Vielen Dank.
Herzlichen Dank, Herr Präsident! Sehr verehrte Damen, meine Herren! Ungeachtet der Frage, dass ein Verfahren anhängig ist, steht es uns durchaus auch zu später Stunde nicht schlecht an, solch ein Thema noch einmal politisch zu würdigen.
Einige der größten Reiseveranstalter haben ihren Sitz in unserem Land. 15.000 Menschen sind bei Reisebüros und Reiseveranstaltern in NRW in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung tätig. Ich glaube, alleine diese Menschen verdienen es schon, dass wir uns mit dem Thema beschäftigen und dass wir ihnen eine Perspektive in ihren Betrieben bieten. Diese ist momentan nämlich in Gefahr.
Wir haben die Gewerbesteuerreform 2008 und vor allem die seit 2012 zunehmenden Einbeziehungen von Hotelzimmerbuchungen durch Reiseveranstalter in die Gewerbesteuerpflicht schon thematisiert. Dazu hatten wir eine Kleine Anfrage gestellt. Wir haben das Ganze auch in einer Fragestunde thematisiert.
Es handelt sich dabei unbestreitbar um Vorleistungen, die typischerweise nicht der Gewerbesteuerpflicht unterfallen sollten. Es drohen sogar rückwirkende Steuerbelastungen, die sich nach Branchenangaben auf über 1 Milliarde € summieren. Das würde definitiv eine Existenzgefährdung für viele Betriebe bedeuten und zusätzlich die Gefahr mit sich bringen, dass größere Unternehmen ihren Standort ins Ausland verlegen könnten.
Die Auswirkungen auf die Beschäftigten und die Wertschöpfung hier in Nordrhein-Westfalen wären damit, so denke ich, auch klar. Deswegen sage ich ganz klar: Es ist relativ erstaunlich, dass der Finanzminister – obwohl er seinerzeit in der Fragestunde und auch in der Beantwortung der Kleinen Anfrage deutlich gemacht hat, dass er im Gespräch mit der Branche steht, ebenso wie mit seinen Finanzministerkollegen – nicht darauf hingewirkt hat, dass Maßnahmen ergriffen werden, die für die Branche wirklich eine Perspektive bieten.
Ich halte deswegen den Antrag, der hier von der CDU-Fraktion vorgelegt wird, für richtig. Außerdem halte ich es für richtig, sich im parlamentarischen Verfahren mit dieser Fragestellung zu befassen, ungeachtet der Frage, ob die Sache gerichtsanhängig ist. Denn es ist eine prinzipielle Frage, die für die Sicherung der Reiseveranstalter, der Reisebüros und ihrer Beschäftigten hier in Nordrhein-Westfalen eine große Bedeutung hat. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer im Stream! Ich mache es heute relativ kurz und tue etwas vielleicht doch sehr Ungewöhnliches: Ich schließe mich im Wesentlichen den Ausführungen des Kollegen Hübner und insbesondere des Kollegen Abel an, zum einen, was die Perspektive hinsichtlich des finanzgerichtlichen Verfahrens angeht.
Zum anderen, Herr Kollege Bombis, haben Sie selbstverständlich recht: Das Wohl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb der Reisebranche muss man immer im Auge haben. Das werden die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Reisebranche auch tun.
Die gesetzliche Situation hat sich nicht ad hoc – also von heute auf morgen – ergeben, sondern die besteht schon seit Längerem. Ich denke, dass die Reisebranche schon vor einiger Zeit Vorkehrungen getroffen hat – unabhängig von Fragen der Aussetzung etc. – hinsichtlich etwaiger Steuerbelastungen, die dann auf sie zukommen, oder auch entsprechende Rücklagen gebildet hat.
Wir wissen alle – wie auch bereits erwähnt wurde –, dass es sich um einen Lobbyantrag handelt. Das muss man grundsätzlich nicht schlechtheißen. Ich freue mich selbstverständlich auf die Beratungen im Ausschuss, die möglicherweise ausgesetzt werden könnten, da vielleicht eine gerichtliche Entscheidung ergeht, die die Vorgaben des Gesetzgebers oder des Anwendungserlassgebers korrigiert. Von daher wird man sicher allen Interessen gerecht werden können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Schulz. – Für die Landesregierung spricht der Minister Dr. Norbert Walter-Borjans.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich möchte gerne ein paar politische Bemerkungen machen, allein schon deshalb, Herr Krückel, weil ich eines nicht gut finde: wenn Sie nämlich den Eindruck erwecken wollen, die Urheberschaft für das, was Sie vorgetragen haben, läge bei Ihnen.
In diesem Punkt lege ich schon großen Wert darauf, dass die Gespräche, die ich mit den Reiseveranstaltern geführt habe, sehr früh auch von den Reiseveranstaltern so verstanden worden sind, dass ich für ihre Argumentation ein großes Verständnis habe.