Wie man vielleicht schon aus meinen Ausführungen entnehmen kann, sind diese Berechnungsverfahren und das gesamte Prozedere extrem komplex. Der Gesetzgeber hat daher für kleine Netzanbieter ein vereinfachtes Verfahren etabliert. Die Schwellenwerte, unter die man bei diesem Verfahren fällt, sollen nun deutlich verringert werden.
Hier ist aus unserer Sicht zu prüfen, welcher bürokratische Mehraufwand hier beim Land und bei den vor allem kleinen Netzbetreibern zu erwarten ist. Sinnvoll erscheint uns diese Maßnahme nur dann, wenn am Ende der Verbraucher davon profitiert.
Bei den Netzen, meine Damen und Herren, handelt es sich, wie bereits ausgeführt, um natürliche Monopole. Man konnte also bei der Einführung der An
reizregulierung davon ausgehen, dass sogenannte Monopolrenditen in den Kosten vorhanden sind. Zu ihrer Abschmelzung wurde ein sektoraler Produktivitätsfaktor eingeführt, der in einem festgeschriebenen Prozentsatz Effektivitätssteigerung festschreibt. Hier ist aus unserer Sicht zu prüfen, ob und, wenn ja, in welcher Höhe er weiter notwendig ist.
Mit diesem Antrag und den in ihm vorgelegten Anregungen und Forderungen an den Bundesgesetzgeber wollen wir aus NRW-Sicht auf wichtige Anpassungen hinweisen. Wir finden hier die Unterstützung in der kommunalen Familie und auch in vielen anderen Bundesländern. Wir hoffen als NRW hier ähnlich erfolgreich zu sein, wie es bei der Novelle des KVK-Gesetzes der Fall war. Ziel dieses gemeinsamen Antrages von SPD, Grünen und auch der CDU muss es sein, dass auch die Novelle der Anreizregulierung ihren Beitrag leistet, dass die Energieerzeugung sauberer wird, sicher und bezahlbar bleibt. – In diesem Sinne Glück auf!
In diesem Sinne vielen Dank, Herr Kollege Sundermann. – Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Hovenjürgen das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bedeutung der Energiewende und die damit verbundenen Herausforderungen sind schon häufig bei Reden in diesem Hause hervorgehoben worden. Gerade für unser Bundesland Nordrhein-Westfalen als Energieland Nummer eins ist es deswegen wichtig, dass wir uns den Herausforderungen stellen, Lösungsansätze entwickeln und schnellstmöglich damit beginnen, sie umzusetzen.
Die Energieerzeugung wird zunehmend dezentraler. Viele Bürgerinnen und Bürger produzieren ihren eigenen Strom, den sie dann in die vorhandenen Netze einspeisen. Dies erfordert ein modernes, flexibleres Netzmanagement. Der Strom muss nicht nur über große Stromtrassen vom Norden in den Süden weitergeleitet werden, er muss auch flexiblen Ansprüchen, neuen intelligenten technischen Entwicklungen folgen können.
Wir brauchen somit nicht nur neue Stromautobahnen, sondern moderne Verteilnetze, sozusagen zukunftsfähige Landes- und Kreisstraßen für den Strom. Keine Sorge, ich nehme es an dieser Stelle nicht zum Anlass, um über die verheerende Verkehrssituation in diesem Land zu reden, aber die Ansprüche an die Investitionsvolumina sind ähnlich. Deswegen, meine Damen und Herren, ist hier dringendes Handeln notwendig.
Laut dena-Verteilnetzstudie müssen 27,5 Milliarden € in den Netzausbau investiert werden, wenn es gelingt, den notwendigen Umbau der Verteilnet
ze konsequent mit der intelligenten Technik und angepasst an die Erfordernisse vor Ort, wie beispielsweise regelbare Ortsnetztransformatoren und entsprechend IKT zu gestalten, sind nach Berechnungen des VKU immer noch 14 Milliarden € notwendig.
Diese Investitionen werden jedoch bisher nur durch die Vorlage aus dem Bundeswirtschaftsministerium nicht sichergestellt. Wir müssen mehr Anreize schaffen, um in die Zukunft unserer Netze zu investieren. Zwar setzt das gegenwärtige Regulierungssystem starke Anreize für die Effizienzsteigerung, es berücksichtigt dabei allerdings nicht die dynamische Entwicklung und bildet vor allem Investitionen im Verteilnetzbereich nicht ausreichend ab.
Um den Ausbau der Verteilnetze zu beschleunigen, ist es erstens für die Energieversorger notwendig, dass die Überprüfung der „Best-of-4“-Rechnung ergebnisoffen gestaltet bleiben muss. Zweitens: keine Absenkung der Schwellenwerte, da diese für viele Versorger Schwierigkeiten bringen würden. Drittens: Da nach wie vor ein hoher finanzieller Bedarf besteht, um die Verteilnetze fit für die Zukunft zu machen, wären Anreize notwendig, um diesen hohen finanziellen Bedarf bereitzustellen.
Wir fordern die Landesregierung auf, ihre internen Streitigkeiten beiseitezulegen und in Berlin gemeinsam für NRW aufzutreten. Denn wie auch schon beim KWK-Gesetz – Herr Sundermann erwähnte es – hat das Parlament durch einen gemeinsamen Antrag gewollt, dass die Landesregierung hier mit voller Kraft bzw. mit vollem Engagement NRWInteressen vertritt.
Dies muss endlich auch in die Tat umgesetzt werden. Die Ergebnisse müssen sich im Handeln der Landesregierung widerspiegeln. Dieser Antrag soll ein Beitrag dazu sein und eine Ermutigung an die Landesregierung. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Glück haben meine beiden Vorredner schon erklärt, worum es sich handelt. Es geht um Energiepolitik. Sonst wäre bei der Anreizregulierungsverordnung vielleicht noch die Frage aufgekommen, ob es sich dabei um eine neue kuriose Vorgabe des Präsidiums dafür handelt, ob wir Damen des Hauses uns wirklich züchtig genug kleiden.
Ich wollte hier niemanden auf falsche Ideen bringen. – Ganz im Ernst: Die Strom- und Gasnetze stehen vor neuen Herausforderungen; das ist besonders stark beim Stromnetz der Fall. Wir haben eben schon gehört: Auf Bundesebene haben wir es mit der Anreizregulierungsverordnung zu tun, die auch die Länder betrifft. Ich möchte an der einen oder anderen Stelle noch ein plastisches Beispiel dafür bringen.
Mein Vorredner Herr Sundermann hat eben schon ganz ausführlich darauf hingewiesen, dass es aktuell sehr, sehr lange dauert, bis Investitionen der Netzbetreiber in Netze ausgeglichen werden.
In den letzten Jahren wurden gerade die Verteilnetze vor Ort durch den Ausbau der erneuerbaren Energien vor neue Herausforderungen gestellt. Herr Hovenjürgen hat eben schon das Beispiel „Straße“ genannt. Ich greife das gerne auf. Im Grunde genommen kann man sagen: Zum Ende einer langen Straße, wo vielleicht noch ein Bauernhaus steht, führte bisher so etwas wie eine Einbahnstraße. Der Strom der großen Kraftwerke ging immer weiter verästelt bis zum letzten Haus.
Jetzt kommen auf einmal die Leute am Ende solcher Einbahnstraßen auf die Idee, eine Fotovoltaikanlage oder eine Windkraftanlage aufzustellen, und sie wollen die Einbahnstraße in beide Richtungen nutzen. Das sorgt dafür, dass man die Stromeinbahnstraßen ausbauen muss. Diese Investitionen stellen gerade kleine Unternehmen vor Ort vor sehr große Herausforderungen. Sie müssen dafür sorgen, dass sie das benötigte Kapital wirklich bekommen. Das stellt sie teilweise vor Probleme, weil es einen großen zeitlichen Verzug gibt.
Ein weiteres Problem stellen die intelligenten Netze dar. Das Thema an sich ist nicht das Problem, sondern der Punkt ist, wie nach dem aktuellen Entwurf damit umgegangen würde. Wir brauchen intelligente Netze, um die Erzeugung und den Verbrauch erneuerbarer Energien etwas besser miteinander verzahnen zu können. Denn auf einmal haben wir es mit erneuerbaren Energien zu tun, die nicht immer zur Verfügung stehen, so wir es bisher vom Strom gewohnt waren.
Es gibt viele Verbrauchsmöglichkeiten, viele elektrische Verbraucher, die wir zeitlich vielleicht ein bisschen mehr dahin schieben können, wo viel erneuerbarer Strom zur Verfügung steht. Dafür brauchen wir Intelligenz: intelligente Netze, intelligente Zähler und intelligente Technik auch in den Häusern.
Bei diesen intelligenten Netzen machen sich viele Stadtwerke, viele kommunale Unternehmen auf den Weg. Sie wollen Vorreiter sein und damit die Energiewende vor Ort voranbringen. Dann haben Sie aber auf einmal das Problem, die zusätzlichen In
vestitionen nicht zurückerstattet zu bekommen, weil die Novelle das immer noch als ineffizienten Einsatz von Mitteln wertet. Das ist ein Problem und birgt erschwerte Bedingungen gerade für die Unternehmen und Stadtwerke, die besonders innovativ sein wollen.
Auf viele andere Aspekte sind meine Vorredner schon eingegangen: auf Effizienzermittlung, auf vereinfachte Verfahren, die gerade für kleinere Unternehmen alles schwieriger machen würden, wenn die Veränderungen aus der Novelle umgesetzt würden. Deswegen bin ich froh, dass wir uns gemeinsam in diese Richtung auf den Weg machen und weitere Änderungen vorschlagen.
Auch bei einem auf den ersten Blick so trockenen Thema wie der Anreizregulierungsverordnung geht es um viel: Es geht um die Energiewende. Es geht um viel für die Netzbetreiber, gerade für lokale und kommunale Betriebe; zum Teil geht es vielleicht sogar um deren Existenz. Es geht um viel auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher, die über die Netzentgelte letztendlich die Kosten zu tragen haben.
Lieber Herr Hovenjürgen... Jetzt ist er schon gegangen. Er hat eben gesagt: Wir fordern die Landesregierung auf, die Streitigkeiten zu beseitigen.
Zweitens. Ich sehe an dieser Stelle nun wirklich gar keine Streitigkeiten. Wir sind uns in diesem Punkt sehr einig und gehen in eine gemeinsame Richtung. Dass es um viel geht und wir für die Energiewende, für die kommunalen Unternehmen und für die Verbraucherinnen und Verbraucher die richtigen Weichen gestellt sehen wollen, zeigen wir mit unserem gemeinsamen starken Signal an die Bundesregierung. – Dafür ganz herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Vorredner haben bereits ausgeführt: Die schwarz-rote Bundesregierung novelliert derzeit die Anreizregulierungsverordnung. Verteilnetze haben für die Energiewende und im zukünftigen Stromsystem eine ganz zentrale Rolle. Netzbetreiber werden vor ganz neue Aufgaben gestellt. Am 16. März dieses Jahres hat Bundeswirtschaftsminister Gabriel hierzu Eckpunkte vorgelegt.
Ziel der Novelle muss es sein, die Netze zukunftsfit zu machen, zum Beispiel durch intelligente Netze und intelligente Messsysteme. Schließlich sind in den kommenden Jahren für den Netzaus- und umbau allein im Verteilnetzbereich Investitionen in Höhe von 30 Milliarden € notwendig. Es ist Aufgabe
An dieser Stelle, so meinen wohl SPD, Grüne und CDU, käme der vorliegende Antrag ins Spiel. Das sehen wir als Freie Demokraten, ehrlich gesagt, etwas anders. Ich gebe zu, der Antrag ist gut recherchiert. Dafür wurden Sie wahrscheinlich von dem einen oder anderen Akteur im Vorfeld intensiv beraten.
So sehen auch wir in der Abschaffung und Ersetzung des „Best-of-4“-Verfahrens durch einen Mittelwert keine akzeptable Lösung. Die Netzstrukturen in Deutschland sind schließlich historisch gewachsen und im europäischen Vergleich äußerst vielfältig.
Auch ist es richtig, dass die Weiterentwicklung der Anreizregulierung dazu führen muss, dass sich Netzbetreiber künftig schneller refinanzieren können. Investitionen sollten ohne Zeitversatz und mit möglichst geringem regulatorischen Aufwand in den kalenderjährlichen Erlösobergrenzen berücksichtigt werden können.
Aber, meine Damen und Herren, das war es dann auch schon; denn konkrete Lösungen und Positionsbestimmungen sind in den Konsensformulierungen dieser ganz großen Koalition aus SPD, Grünen und CDU überhaupt nicht mehr zu finden.
Man muss sich ernsthaft fragen: Wozu eigentlich dieser Antrag? Wofür stehen Rot, Grün und CDU in Nordrhein-Westfalen, wenn sie sich alleine darauf einigen können, der Landesregierung Prüfaufträge zu erteilen? Sie begnügen sich zu allem Überfluss mit der Formulierung, die Landesregierung solle die Auffassung des Landtages berücksichtigen.
Meine Damen und Herren, das ist mir als vom Volk gewähltem Abgeordneten an dieser Stelle entschieden zu wenig. Wie stehen Sie zum Beispiel zu den Abrechnungsentgelten? Diese müssen nämlich gestrichen werden und die Verbraucher entlastet werden. Dazu findet sich in dem Antrag nichts. Bei Schwarz, Rot und Grün denkt offensichtlich niemand an die Stromverbraucher, die diese Kosten nämlich zu schultern haben und sie bezahlen müssen.
Ein weiteres Beispiel: Wie stehen Sie nun ganz konkret zum vereinfachten Verfahren? Da drucksen Sie in Ihrem Antrag bloß herum.
Für uns Freie Demokraten ist dagegen klar: Der von der EU angestoßene Liberalisierungsprozess ist konsequent weiterzuführen. Es muss sichergestellt werden, dass Investitionen nur dann getätigt werden, wenn sie effizient sind; denn das ist angesichts der jährlichen Gesamtkosten für Netzentgelte von rund 20 Milliarden € im Interesse der Stromkunden zwingend.
Das vereinfachte Verfahren hat hier weiter seine Berechtigung und kann im Grundsatz erhalten werden, weil kleine, aber hocheffiziente Verteilnetzbetreiber nicht alleine wegen des durch die Regulierung aufgebürdeten bürokratischen Aufwandes aus dem Markt gedrängt werden dürfen. Entscheidend ist, meine Damen und Herren, dass der Netzbetrieb effizient ist.
Es kann auch nicht angehen, dass ein vereinfachtes Verfahren weiterhin für rund 80 % der Verteilnetzbetreiber den Effizienzwert pauschal ansetzt. Das widerspricht nämlich fundamental den Zielen der Anreizregulierung, Wettbewerb zu schaffen.
Alles in allem halten wir den Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums zur Begrenzung des vereinfachten Verfahrens daher für richtig.