Filesharing haben oder dass die Belehrungspflicht oder die namentliche Kenntnis der Nutzer daran überhaupt irgendetwas ändern würde.
Das alles hat glücklicherweise auch der Bundesrat erkannt. In den Fachbefassungen in den Ausschüssen für Wirtschaft, Recht und Kulturfragen wurde genau das thematisiert, und man hat eine, wie ich finde, sehr gute Alternativformulierung für dieses Gesetz gefunden, welches die Haftungsfrage klärt, ohne die beschriebenen Nachteile auszulösen. Ich möchte sehr dringend an Sie appellieren, sich diesen Vorschlag zu eigen zu machen.
NRW könnte im Bundesrat vorangehen, diesen Vorschlag aufgreifen und auf dieser Grundlage eine entsprechende Initiative starten oder sich zumindest einer solchen Initiative anschließen.
Ich möchte dafür werben, diesen Vorschlag zu unterstützen. Damit können wir auf elegante Weise der Beschlusslage in unserem Land zur Geltung verhelfen, und wir hätten in Form der Fachausschüsse direkt prominente Befürworter. Morgen schon findet die Befassung im Bundesrat statt. Lassen Sie sich das bitte durch den Kopf gehen. – Vielen herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schwerd, was die Förderung und rechtliche Absicherung von offenen WLANNetzwerken und Freifunk betrifft, sind wir uns, glaube ich, zum großen Teil einig. Wir haben in den vergangenen Monaten einige Anträge gestellt, die sich mit dem Thema „Förderung von Freifunk“ befassen. Diese haben wir sogar gemeinsam mit Grünen, SPD und Piratenfraktion, der Sie zu dem Zeitpunkt noch angehörten, gestellt, und die Meinungen gingen da auch nicht auseinander.
Wir hatten bereits am 19. November 2013 den Antrag „Offene Zugänge zum Internet schaffen“ eingebracht. Im Juni dieses Jahres haben wir dann den gemeinsamen Antrag „Freifunk in NRW: Bürgernetze ausbauen und weiter stärken“ eingebracht. Darin ging es darum, dass Gebäude, die sich in Landeseigentum befinden, den Freifunkinitiativen zur Verfügung gestellt werden sollen. Es ging um Informationen, die in Städte fließen sollen, und es ging auch um die finanzielle Förderung von Freifunkinitiativen.
Das ist alles Beschlusslage. Sowohl Angelica Schwall-Düren als ehemalige Ministerin als auch der Medienstaatssekretär Dr. Eumann und die Ministerpräsidentin haben sich beim letzten Medienforum klar für offene WLAN-Netzwerke und die Absicherung von Freifunk ausgesprochen. Wir haben heute Morgen darüber diskutiert, dass für offene WLAN-Netzwerke 1 Million € aus den Förderpro
grammen zur Verfügung gestellt werden soll. Das macht natürlich nur Sinn, wenn auch weiterhin Rechtssicherheit besteht.
Die Landesregierung und der Landtag haben sich hier klar positioniert. Wir gehen davon aus, dass sich das bis morgen auch nicht ändern wird. Daher sehen wir Ihren Antrag als überflüssig an. Bis morgen wird sich zu der Position der Landesregierung nichts ändern. Wir stehen auch weiterhin zu offenen WLAN-Netzwerken und zur Unterstützung von Freifunk. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Offenes WLAN ist gerade in Innenstädten ein sehr wichtiger Servicefaktor geworden. Kunden wissen das zu schätzen.
So verwundert es nicht, dass in anderen Ländern, zum Beispiel im europäischen Ausland, sehr viele WLAN-Zugänge fast überall vorhanden sind. In Deutschland bremst noch die Störerhaftung diese Entwicklung.
Aus dem Grund hat die CDU auf ihrem letzten Bundesparteitag beschlossen: Die Bundesregierung muss Haftungsrisiken für gewerbliche und nichtgewerbliche Betreiber von WLAN-Netzen abbauen. Nur so ist es den Betreibern möglich, ihre Zugänge für Dritte zu öffnen, ohne sich der Gefahr von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen sowie der damit verbundenen Abmahnkosten auszusetzen.
Mobiles Internet über WLAN muss in deutschen Städten für jeden verfügbar sein. Der aktuelle Gesetzentwurf aus dem Wirtschaftsministerium und damit aus dem Hause Gabriel deckt diese Forderung nur zum Teil ab. Deshalb können wir die Diskussion im Bundesrat bzw. in seinen Ausschüssen sehr gut nachvollziehen.
Wir müssen allerdings zur Kenntnis nehmen, dass das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist. Das heißt, der Bundestag kann es ohne Einverständnis der Bundesländer beschließen. Außerdem drängen Netzpolitiker der Koalition bei der Störerhaftung ohnehin auf Änderungen.
Herr Schwerd, Sie möchten hier Lokomotivführer in einem Zug spielen, der gerade in die richtige Richtung rollt. Deshalb ist Ihr Antrag eigentlich nicht nötig. Wir werden uns freundlich enthalten.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es wirklich beeindruckend, zu sehen, wie Freifunkinitiativen unsere Städte beleben und den Zugang zu freiem Internet ermöglichen. Das ist eine echte Revolution von unten, die die digitale Teilhabe ermöglicht und stärkt.
Im Oktober letzten Jahres war ich mit dem Kollegen Matthi Bolte, den ich heute vertreten darf, in Arnsberg. Sie wissen, Arnsberg ist ein kleines Städtchen im Sauerland, wo sich der Freifunkverein besonders früh auf den Weg gemacht hat. Das ist schon stark.
Unsere gesamte Fraktion ist im August dieses Jahres an den jeweils unterschiedlichen Orten der Abgeordneten ausgeschwärmt und hat sich Freifunkinitiativen angesehen. Es macht schon wirklich gute Laune, zu sehen, welche Aufbruchstimmung im Land herrscht – trotz des BGH-Urteils von 2010, durch das sich erhebliche Unsicherheiten ergeben haben. Seitdem muss es das Bestreben der Politik sein, die Unsicherheiten aufzuklären bzw. auszuräumen, damit die digitale Zukunft gestärkt wird.
Die Frage der zivilrechtlichen Haftung bei Rechtsverletzungen, die über offene WLAN begangen werden könnten, darf keine Bremse beim Ausbau von Freifunk sein. Wir Grüne unterstützen den Ausbau überall dort, wo er entsteht.
Bereits heute gilt die Störerhaftung nicht für Provider. Wir brauchen dringend eine Ausdehnung von § 8 Telemediengesetz auf WLAN-Betreiberinnen und viele weitere Klarstellungen, wie der Kollege Schwerd sie auch beschrieben hat.
Der Landtag hat sich, wie der Kollege – wie heißt er? – Vogt eben noch einmal deutlich bekannt hat...
Entschuldigung, wir arbeiten nicht immer zusammen. Es ist schön, dass Herr Kutschaty und ich heute beide Stellvertreter sind. Ich finde es super, dass wir bei einem so wichtigen Thema gemeinsam stellvertreten dürfen. Entschuldigung, ich hatte Wortfindungsstörungen. Ich schätze den Kollegen seit Langem. Alles gut!
Die Landesregierung hat sich auch ständig klar positioniert. Ich habe keinen Zweifel, dass sie das nicht nur hier und in den Fachausschüssen des Bundesrates getan hat, sondern dass sie es auch morgen tun wird. Deshalb sind wir sehr zuversichtlich, dass die Befassung morgen genauso erfolgen wird, wie es hier in den Äußerungen zum Ausdruck
kam. Ich denke, das ist ein starkes Signal aus Nordrhein-Westfalen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Offene Wireless-LAN-Zugänge sind ein wichtiger Baustein für die Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger an der digitalen Gesellschaft. Viele private Freifunkinitiativen – das wurde gerade schon vielfach genannt – leisten in diesem Bereich bereits einen engagierten und bedeutenden Beitrag.
Engagiert wünsche ich mir auch das Land. Deswegen warten wir von der FDP mit großer Hoffnung darauf, dass gemäß den vielen Beschlüssen sämtliche Einrichtungen und Liegenschaften in der Zuständigkeit des Landes demnächst offene WirelessLAN-Zugänge für die Bürgerinnen und Bürger einrichten. Das würde nicht nur einen Beitrag zum Ausbau der digitalen Infrastruktur leisten, das wäre auch ein Schub für die Verbreitung von E-Government-Angeboten; das brächte das auf jeden Fall mit sich.
Eine Anpassung des Telemediengesetzes zur Stärkung der Rechtssicherheit von offenen WirelessLAN-Hotspots ist ebenfalls angezeigt. Der federführend zuständige Bundeswirtschaftsminister Gabriel steht hier in der Pflicht – das ist klar –, die Digitalisierung zu fördern und sie nicht auszubremsen, wie es zurzeit aussieht. Der Bundesrat und seine Gremien tagen morgen dazu.
Ich habe leider den Eindruck, dass der hier vorgelegte Antrag keinen erkennbaren inhaltlichen Beitrag zur Debatte um das Telemediengesetz leistet. Ich möchte auch nicht die Resolutionitis fördern, die es hier manchmal gibt. Deswegen wird die FDPFraktion dem Antrag des fraktionslosen Kollegen nicht zustimmen. – Danke sehr.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich persönlich finde es ganz schön toll, wenn ich höre, wie selbstverständlich alle Fraktionen hier über Freifunk sprechen. Das finde ich echt geil, und das hätte ich mir vor einigen Jahren wirklich nicht träumen lassen.
Wir befinden uns aber in einer Situation, dass es morgen vielleicht neue, vielleicht auch nicht so schöne Erkenntnisse gibt; ich weiß es noch nicht.
Ich würde gerne auf eine Veröffentlichung vom 3. November von Medienstaatssekretär Eumann mit der Überschrift „Warum NRW für Klarheit bei der Störerhaftung kämpft“ zurückkommen. Das ist ein guter Artikel, der viele wahre und gute Worte zu Freifunk, zur Freifunkbewegung und jetzt auch zu der aktuellen Situation beinhaltet.
Aber er wirft auch eine kleine Einschränkung auf, nämlich für den Fall, dass der Dienstanbieter absichtlich mit einem Nutzer seines Dienstes zusammenarbeitet, um rechtswidrige Handlungen zu begehen. Zitatende! So wird es vermutlich morgen auch im entsprechenden Gesetz stehen.
Ich kann Ihnen sagen: In der Freifunkcommunity ist gerade Unruhe, weil man nicht genau weiß, was mit „absichtlich“ gemeint ist. Ist eine Absicht zu erkennen, indem der Dienst einfach nur zur Verfügung gestellt wird? Schon entsteht eine Rechtsunsicherheit, die die Freifunkcommunity und die vielen Ehrenamtler verunsichert. Das könnten wir lassen.
Am Ende zählt, was morgen im Bundesrat geschehen wird. Seien Sie sicher, dass die Freifunkerinnen und Freifunker sehr genau beobachten, was dort geschehen wird, und letzten Endes auch die rotgrüne Landesregierung daran messen werden. Da zählen nicht nur die schönen Worte, sondern auch das Abstimmungsergebnis und das, was zuvor geleistet wurde.
Zum Antrag selbst: Der Antrag gibt nichts Neues wieder. Er stellt das noch einmal klar. Man kann eigentlich nichts dagegen haben. Insofern empfehle ich meiner Fraktion hier die Zustimmung und bin sehr gespannt auf morgen. – Vielen Dank.