Protokoll der Sitzung vom 02.12.2015

16/10081 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/10081 einstimmig in zweiter Lesung verabschiedet.

Ich rufe auf:

17 Willkommen in NRW für neue Schülerinnen

und Schüler

Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/10305

Eine Aussprache ist heute nicht vorgesehen.

Wir kommen somit zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 16/10305 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung. Aussprache und Abstimmung sollen nach Vorlage der Beschlussempfehlung erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist

die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

18 Auskömmlichen Wohnraum schneller schaf

fen – Bearbeitungszeiten von Bauanträgen verkürzen – verlässliche Fristen einführen

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 16/10295

Auch hierzu ist eine Aussprache heute nicht vorgesehen.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/10295 an den Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr. Aussprache und Abstimmung sollen nach Vorlage der Beschlussempfehlung erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt

19 Seveso-III mit Augenmaß umsetzen: Umwelt

schützen, Stadtentwicklung ermöglichen, Industrie Bestandsschutz und Entwicklungsmöglichkeiten geben

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/10244

Auch hierzu ist eine Aussprache nicht vorgesehen.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/10244 an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk. Aussprache und Abstimmung sollen nach Vorlage der Beschlussempfehlung erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt

20 Rechtssicherheit für offene WLANs: Bund

darf die Wünsche der Bundesländer bezüglich der Störerhaftung nicht ignorieren!

Antrag des Abg. Schwerd (fraktionslos) Drucksache 16/10291

Hier ist eine Aussprache gewünscht, die ich nun eröffne. Ich erteile dem fraktionslosen Abgeordneten Schwerd das Wort. Bitte schön.

Danke schön. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Beim vergangenen Plenum lag bereits ein Antrag von mir zur Störerhaftung vor. Damals ging es darum, dass sich die Landesregierung bitte im Bundesrat für den Änderungsvorschlag einsetzen möge, den die zuständigen Ausschüsse des Bundesrates zum Telemediengesetz entwickelt hatten.

Sie werden sich erinnern: Die Bundesregierung hatte einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Störerhaftung bei offenen WLANs abwenden sollte. Die Bundesregierung hat dieses Ziel mit ihrem Entwurf jedenfalls deutlich verfehlt. Zwar haben Sie hier im Landtag meinen Antrag mehrheitlich abgelehnt. Aber egal! Die Begründung, den Antrag abzulehnen, weil man sowieso dafür sei, ist bereits entlarvend genug. Hauptsache, die Landesregierung verhält sich dem Antrag entsprechend! In diesem Zusammenhang sage ich auch vielen Dank an Herrn Minister Lersch-Mense für seine Rede und seine eindeutige Position im Bundesrat.

Leider sieht es jetzt aber so aus, als würde die Bundesregierung die Bedenken des Bundesrates ignorieren. Der Gesetzentwurf wurde nach einer sogenannten „eingehenden Prüfung“ der Bedenken des Bundesrates, die gerade einmal fünf Tage dauerte, zur weiteren Befassung im Bundesrat eingereicht. Die kritisierten Punkte der sinnfreien Belehrungspflicht der Nutzer eines Netzwerkes und der unklaren „angemessenen Sicherungsmaßnahmen“, was auch immer das sein soll, sind nach wie vor darin enthalten.

Es bleibt also dabei: Diese Bundesregierung steht der Verbreitung von freien Internetzugängen und offenen Bürgerdatennetzen im Wege. Sie gefährdet mit diesem Gesetz den Freifunk in unserem Land.

Deutschland ist in Europa Schlusslicht beim Internetausbau und bei freien Internetzugängen. Deutschland hat pro 10.000 Einwohner gerade einmal knapp zwei offene Hotspots. In Großbritannien sind es 28, in Südkorea mehr als 37 freie WLANZugänge, gerechnet auf 10.000 Menschen. Selbst in vietnamesischen Fahrradtaxis kann man freie WLAN-Zugänge benutzen. Und hierzulande wird überlegt, wie man Nutzer belehren muss und wer wann zu haften hat!

Der Rest der Welt nutzt das freie Internet einfach. So etwas wie Störerhaftung gibt es nur in Deutschland. Die politischen Rahmenbedingungen sind hier von gestern. Es ist auch keine Besserung in Sicht. Wir werden abgehängt. Der Abstand wird sogar noch größer.

Meine Damen und Herren, jetzt ist es an den Ländern und damit auch an unserer nordrheinwestfälischen Landesregierung, die Notbremse zu ziehen. Das fordere ich in diesem Antrag.

Ich habe mit Regierungslob nicht gegeizt. Liebe SPD und liebes Bündnis 90/Die Grünen, springen Sie also über Ihren Schatten, und stimmen Sie dem Antrag zu, wenn Sie doch sowieso dafür sind. Damit senden wir dann ein Signal an den Bundestag, der sich mit dem Gesetzentwurf ja auch noch auseinanderzusetzen hat. Selbst die CDU hat sich das letzte Mal freundlich enthalten. Was will man denn noch mehr! – Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Kollege Schwerd. – Für die SPD-Fraktion spricht der Kollege Vogt.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schwerd, wieder einmal stellen Sie einen Antrag zum Thema „freie WLANZugänge, Freifunk und Störerhaftung“. Zweifellos ist das ein wichtiges Thema. Darum haben wir uns hier auch schon mehrfach damit beschäftigt. Wir haben eindeutige Beschlüsse gefasst – zuletzt bei den Plenartagen vor vier Wochen.

Was die Förderung und rechtliche Absicherung von offenen WLAN-Zugängen und Freifunk betrifft, sind wir uns doch einig. Schauen wir auf die Beschlusslage zur Förderung von freien WLAN-Zugängen hier im Parlament:

Bereits am 19. November 2013 haben wir zusammen den Antrag „Offene Zugänge zum Internet schaffen“ eingebracht.

Am 16. Juni 2015 haben wir einen weiteren gemeinsamen Antrag von SPD, Grünen und Piraten mit dem Titel „Freifunk in Nordrhein-Westfalen: Bürgernetze ausbauen und weiter stärken!“ vorgelegt. In diesem Antrag ging es darum, dass Gebäude, die sich in Landeseigentum befinden, den Freifunkinitiativen zur Verfügung gestellt werden, dass Informationskampagnen in den Kommunen stattfinden und dass eine finanzielle Förderung von Freifunkinitiativen erfolgt.

Auch im neu aufgelegten Breitbandförderprogramm von Wirtschaftsminister Duin finden wir 1 Million € zur Unterstützung von offenen WLAN-Zugängen.

Meine Damen und Herren, unsere Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, die bisherige Medienministerin Dr. Schwall-Düren, der Medienstaatssekretär Dr. Eumann – alle haben sich eindeutig pro offenes WLAN und für die Absicherung von Freifunk positioniert. Sie sehen also: Die Landesregierung und der Landtag haben sich eindeutig positioniert.

Jetzt aber zu Ihrem Antrag: Sie schreiben selbst, dass sich die Landesregierung im Bundesrat ganz im Sinne unserer bisherigen Beschlüsse eingesetzt

hat – und das mit Erfolg. Der Bundesrat hat sich auf Initiative unserer Landesregierung für die Verbesserung des Entwurfs des Telemediengesetzes ausgesprochen. Jetzt liegt es an den Koalitionsfraktionen im Bundestag, den Gesetzentwurf zu verbessern.

Lieber Herr Schwerd, Sie stellen in Ihrem Antrag auch noch einmal zusammen, dass Sozialdemokraten wie Malu Dreyer, die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Wolfgang Tiefensee, der Wirtschaftsminister von Thüringen, und Franz-Josef Lersch-Mense, unser Medienminister, sich alle pro offene WLAN-Zugänge und gegen Rechtsunsicherheiten in Bezug auf die Störerhaftung ausgesprochen haben.

Meine Damen und Herren, wir können festhalten, die Linie der Landesregierung und der SPDFraktion ist eindeutig. Es bedarf keiner weiteren Beschlüsse. Der Antrag, Herr Schwerd, hat sich damit erledigt.

Danke aber dafür, dass wir hierdurch nochmals darstellen konnten, dass diese Landesregierung für mehr Teilhabe, für mehr freien Zugang zum Netz und für die Unterstützung von bürgerschaftlichem Engagement steht. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Vogt. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Stein.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Tribüne! Offenes WLAN ist gerade in Innenstädten ein sehr wichtiger Servicefaktor geworden. Kunden wissen das zu schätzen. So verwundert es nicht, dass in anderen Ländern, zum Beispiel im europäischen Ausland, sehr viele WLAN-Zugänge fast überall vorhanden sind. In Deutschland bremst noch die Störerhaftung diese Entwicklung.

Aus dem Grund hat die CDU auf ihrem letzten Bundesparteitag beschlossen: Die Bundesregierung muss Haftungsrisiken für gewerbliche und nicht gewerbliche Betreiber von WLAN-Netzen abbauen.

(Zuruf von Matthi Bolte [GRÜNE])

Nur so ist es den Betreibern möglich, ihre Zugänge für Dritte zu öffnen, ohne sich der Gefahr von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen sowie der damit verbundenen Abmahnkosten auszusetzen. Mobiles Internet über WLAN muss in deutschen Städten für jeden verfügbar sein. Der aktuelle Gesetzentwurf aus dem Wirtschaftsministerium und damit aus dem Hause Gabriel deckt diese Forderung nur zum Teil ab. Wir teilen daher ausdrücklich die Forderung des Antrages, dass hier dringend nachgebessert werden muss. Ich setze auf das alte Struck‘sche Gesetz, wonach kein Gesetz das Parlament so verlässt, wie es hineingekommen ist.