Protokoll der Sitzung vom 02.12.2015

Nur so ist es den Betreibern möglich, ihre Zugänge für Dritte zu öffnen, ohne sich der Gefahr von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen sowie der damit verbundenen Abmahnkosten auszusetzen. Mobiles Internet über WLAN muss in deutschen Städten für jeden verfügbar sein. Der aktuelle Gesetzentwurf aus dem Wirtschaftsministerium und damit aus dem Hause Gabriel deckt diese Forderung nur zum Teil ab. Wir teilen daher ausdrücklich die Forderung des Antrages, dass hier dringend nachgebessert werden muss. Ich setze auf das alte Struck‘sche Gesetz, wonach kein Gesetz das Parlament so verlässt, wie es hineingekommen ist.

Lieber Kollege Herr Schwerd, auch wenn wir uns darüber einig sind, dass es Nachbesserungen geben muss, kommen wir im Detail heute leider nicht zusammen. Der Bundesrat fordert zum Beispiel eine Ausweitung des Haftungsprivilegs auf alle Diensteanbieter von drahtlosen Netzwerken. Das würde in seiner Konsequenz bedeuten, dass das Haftungsprivileg ausnahmslos für den gesamten Funkverkehr gelten würde, also auch für Satellitenkommunikation und Richtfunkstrecken. Eine Übernahme der Formulierung des Bundesrates lehnen wir daher ab.

Da Sie hier auf direkte Abstimmung bestehen und es keine Möglichkeit gibt, über diese Details noch einmal in Ruhe zu sprechen, müssen wir uns heute leider wieder freundlich enthalten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Stein. – Für die Fraktion der Grünen spricht Herr Kollege Bolte.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Stein, die CDU als Treiber einer Lösung des Problems der Störerhaftung darzustellen, war jetzt irgendwo zwischen „gewagt“ und „bizarr“.

(Beifall von den GRÜNEN)

Es ist eine CDU-geführte Bundesregierung, die aktuell im Amt ist. Auch die letzte CDU-geführte Bundesregierung hat Anfang 2013 zu einer auch damals schon von den rot-grünen Ländern ausgelösten Bundesratsinitiative zur Lösung der Störerhaftung gesagt, das sei „nicht sinnvoll und nicht notwendig“. Jetzt zu behaupten, es wäre eigentlich alles von der CDU und letzten Endes hätten Sie das Thema schon längst gelöst, das finde ich einigermaßen bizarr.

Man muss sich doch sehr genau anschauen: Wer ist Treiber dieser Debatte? Ich habe es gerade gesagt, die Debatte ging von den rot-grünen Ländern aus, und zwar mit einer ersten Bundesratsinitiative bereits 2012. Auch in der gegenwärtigen Debatte zur Änderung des Telemediengesetzes ist Nordrhein-Westfalen der Treiber der Debatte, von Anfang an gewesen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ob es unsere Ministerin Schwall-Düren war, ob es Staatssekretär Dr. Eumann ist, ob es Minister Lersch-Mense ist – die haben doch alle genau die Position eingenommen, die wir brauchen, um dieses Problem jetzt endlich vernünftig gelöst zu bekommen.

Das, was Sie gerade erzählt haben, Herr Stein, das ist auch inhaltlich nicht geeignet, das Problem tat

sächlich zu lösen. Denn wir brauchen vernünftige, wir brauchen freie Zugänge, brauchen nicht irgendeine halbgare Lösung, wie sie tatsächlich jetzt gerade aus der Bundesregierung gekommen ist, die mit irgendwelchen völlig uneindeutigen Registrierungspflichten und Ähnlichem agiert. Das ist alles Quatsch.

Deswegen hat Nordrhein-Westfalen im Bundesratsverfahren im ersten Durchgang die Anträge eingebracht, die dann auch in den Ausschüssen, insbesondere im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates, gelaufen sind. Es waren Anträge aus NordrheinWestfalen, die dann die Mehrheit im Bundesrat bekommen haben.

Lieber Kollege Schwerd, ich gehe einmal ganz klar davon aus, dass kein Grund besteht, daran zu zweifeln, dass die Landesregierung ihre vernünftige Position auch beibehalten wird. So, wie Sie beim letzten Mal gefordert haben, dass Nordrhein-Westfalen seinen eigenen Anträgen zustimmen soll, gehe ich doch davon aus, dass die Landesregierung ihre Position beibehalten wird.

Denn das Problem ist nicht die Landesregierung Nordrhein-Westfalen, das Problem ist eine Bundesregierung, die für ihren Gesetzentwurf, wie er jetzt vorliegt, jede Menge Gegenwind bekommen hat, sei es aus der Netzszene, sei es von namhaften Medienrechtlern, sei es von Freifunkerinnen und Freifunkern, deren Engagement wir in der letzten Zeit mehrfach hier in diesem Haus auch gelobt haben, deren Engagement wir mit dem Haushalt 2016 finanziell absichern werden.

Wenn man sich das jetzt alles vergegenwärtigt, dann besteht kein Grund, davon auszugehen, dass wir da nicht noch etwas auf den Weg bekommen.

Wir sind nicht am Ende des Verfahrens, Kollege Schwerd. Es ist jetzt der erste Durchgang im Bundesrat gewesen. Das Gesetz kommt nun zurück in den Bundestag. Wir werden im nächsten Frühjahr über die zweite Runde im Bundesrat mit Sicherheit hier noch einmal reden. Ich gehe davon aus, dass wir die Debatte an dieser Stelle noch einmal führen werden. Heute ist der Antrag, so, wie er ist, nicht notwendig. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Bolte. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Nückel.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute eine wunderschöne Debatte darüber geführt, wer das schönere Déjà-vu-Erlebnis hat. Wir wiederholen heute, wie wichtig offene WirelessLAN-Zugänge sind, wie toll das Engagement der

Freifunkinitiativen ist und wer der bessere Treiber ist. Schön und gut.

Vielleicht ein kleiner Hinweis an die Landesregierung:

Es wäre doch schön, wenn langsam sämtliche Einrichtungen und Liegenschaften in der Zuständigkeit des Landes

(Zuruf von Matthi Bolte [GRÜNE])

für Wireless-LAN-Zugänge für die Bürgerinnen und Bürger eingerichtet wären. Das wäre nicht nur ein Beitrag, lieber Herr Kollege Bolte, zum Ausbau der digitalen Infrastruktur, das wäre auch ein schöner Schub für die Verbreitung von E-GovernmentAngeboten.

Zum Antrag: Im November – ich glaube, vor 29 Tagen – war der Bundesrat noch nicht zusammengetreten: Er hat wohl erst einen Tag später darüber beraten. Jetzt hat er sich eindeutig positioniert und es geht darum, ob der federführende, zuständige Bundeswirtschaftsminister und die Fraktionen im Deutschen Bundestag ihre Verantwortung wahrnehmen und die Digitalisierung fördern, anstatt sie auszubremsen.

Der vorgelegte Antrag bietet aber keinen besonderen inhaltlich erkennbaren Ansatz, sondern fordert eine Haltung ein, die alle irgendwie schon haben. Deswegen werden ihm freundlich nicht zustimmen.

(Beifall von der FDP – Heiterkeit von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Nückel. – Für die Piratenfraktion spricht Kollege Lamla.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Zuschauer hier, zuhause am Stream und auf der Straße unterwegs an mobilen Endgeräten im Freifunknetz! Inhaltlich muss ich zu diesem Antrag und zu der Situation nichts sagen. Ich muss auch nicht darstellen, in welchem Verfahren sich das Ganze gerade befindet. Dazu haben die Vorredner bereits hinreichend ausgeführt.

Wir sind als Piratenfraktion fraktionsübergreifend mit SPD und Grünen an einen Tisch gekommen. Zusammen mit den Freifunkern haben wir einen gemeinsamen Antrag entwickelt. Das Ganze spiegelt sich jetzt auch im Haushalt wider. Das, meine Damen und Herren, ist gut; damit können wir arbeiten.

Während der Redner der CDU ein bisschen mit Ahnungslosigkeit glänzt, ist man im Sauerland tatsächlich schon weit. Ja, ich war am Samstag in Meschede.

(Beifall von Matthias Kerkhoff [CDU])

Herr Kerkhoff freut sich wahrscheinlich.

Ich steige aus dem Zug aus und denke so: Toll, du stehst am Bahnhof in Meschede und hast Freifunkempfang. Das Handy loggt sich automatisch ein. Super, das habe ich nicht mal bei mir in Neuss. – Ich habe auf der Karte nachgeschaut, wo der Freifunkrouter steht. In der Geschäftsstelle der CDU in Meschede steht ein Freifunkrouter. Toll. Mich freut es, dass die CDU dort tatsächlich die Vorzüge eines richtig freien WLAN bekommt.

Ich freue mich, auf diese Art und Weise vielleicht einen Verbündeten gefunden zu haben. Vielleicht, Herr Kerkhoff, bearbeiten Sie Ihre Kollegen in Berlin, damit sie beim Gesetzgebungsverfahren entsprechend einwirken, damit das dort erhalten bleibt. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Lamla. – Für die Landesregierung spricht in Vertretung von Minister Lersch-Mense Herr Minister Groschek.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich muss bekennen, Minister Lersch-Mense vertrete ich am liebsten. So viel Lob, Dank und Anerkennung war noch nie.

Ich werde das vielleicht weitertragen; aber zunächst sonne ich mich selbst in diesem Lob.

(Beifall von Michael Hübner [SPD] – Heiter- keit von der SPD)

Die Landesregierung ist an dieser Stelle völlig klar aufgestellt. Das wurde wiederholt bestätigt. Die Betreiber von Hotspots oder Freifunknetzen sollen nicht als Störer haften. Deshalb ist die Landesregierung auch für die Klarstellung im Telemediengesetz: eine echte Klarstellung ohne neue Einschränkungen und unbestimmte Rechtsbegriffe.

Leider ist der Entwurf der Bundesregierung weit von diesem kritischen Vorbehalt entfernt geblieben. Die Landesregierung hat ihre Position stets und vielfältig ins Verfahren eingebracht. Folgerichtig hat der Bundesrat seine Kritik dadurch ausgedrückt, dass er abgelehnt hat, was die Bundesregierung als Einschränkung der Haftungsprivilegierung vorgesehen hat.

Ein breites außerparlamentarisches Bündnis trägt die Bundesratsposition. Jetzt ist der Bundestag am Zug. Wir hoffen sehr, dass der Bundestag ein Einsehen hat und jede Einschränkung von Haftungsprivilegierung ablehnt. Im Bundestag muss ein mündiges Urteil getroffen werden. Das heißt, der Gesetzentwurf muss verändert werden. Dazu sollte

ein breites, mehrheitliches Bündnis zu organisieren sein.

Insofern kann ich nur feststellen, der Antrag ist gut gemeint, hat aber im Prinzip nur die Funktion einer lobenden Bestätigung. Die nehmen wir dankend zur Kenntnis.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Herr Minister, vielen Dank für diesen Beitrag in Vertretung von Minister Lersch-Mense.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zur Abstimmung. Der antragstellende Abgeordnete Schwerd hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen also zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 16/10291. Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen?

(Marc Olejak [PIRATEN]: Aha!)