Protokoll der Sitzung vom 12.10.2017

Können wir die auch zum Schluss machen? Dann können wir gerne diskutieren. Dafür bin ich immer offen.

(Sarah Philipp [SPD]: Ich bin ja noch ein biss- chen hier!)

Wir haben ein Problem bei der Frage, wie schnell es gelingt, Bebauungspläne durch Kommunen aufzustellen, zu verabschieden und damit tatsächlich Baurecht zu schaffen. Da werden wir die Kommunen über die kooperative Baulandentwicklung unterstützen. Dazu haben wir im Haushalt die Verpflichtungsermächtigung von 20 Millionen € auf 100 Millionen € hochgefahren. Um das hier sehr deutlich zu sagen: Das ist im Zusammenhang mit dem Nachtrag für das Jahr 2017 eingetragen worden.

Wir haben die Herausforderung im Planen – das habe ich bereits angesprochen – mit der Landesbauordnung.

Wir haben Herausforderungen bei der Erteilung von Baugenehmigungen, was auch damit zusammenhängt, dass die technischen Ämter in den Städten und Gemeinden in den vergangenen Jahren aus haushalterischen Gründen personell heruntergefahren wurden, während die Personalämter im Zusammenhang mit Sozialem in ihrer Personalausstattung auf dem gleichen Stand geblieben oder gewachsen sind – je nachdem, was die Sozialgesetzgebung erfordert hat. Letztlich ist die Frage: Wie schnell können wir bauen?

Das sind die Probleme, mit denen wir uns derzeit auseinandersetzen. Deshalb folgt jetzt der Ausblick.

Herr Klocke, Ihr Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ist durchaus konstruktiv,

(Arndt Klocke [GRÜNE]: Oh!)

aber er ist obsolet. Das will ich Ihnen begründen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Sie wissen, dass die soziale Wohnraumförderung der Vorgängerregierung zum 31. Dezember 2017 ausläuft. Die neue von CDU und FDP geführte Landesregierung wird ein mehrjähriges Sozialwohnraumförderprogramm auflegen, um Planungssicherheit zu gewährleisten sowohl für diejenigen, die bauen wollen, als auch für die Planer und Genehmiger.

Ich habe mehrfach gesagt, dass der Schwerpunkt unverändert auf dem Mietwohnungsneubau liegen wird, lieber Herr Klocke. Wir werden aber aus unserer politischen Grundüberzeugung heraus die Eigentumsförderung bedarfsgerecht anheben, was ich Ihnen, hoffe ich, hinreichend dargelegt habe.

Wir werden dazu flankierend – auch das habe ich hier bereits angekündigt – einen zeitlich abgestuften Maßnahmenplan vorlegen, mit dem wir die Probleme, die ich gerade beschrieben habe, angehen wollen, denn nur die soziale Wohnraumförderung alleine behebt die Probleme auf der anderen Seite nicht.

Vor diesem Hintergrund sind wir im Rahmen der Haushaltsplanberatungen auf die noch von Ihnen verantwortete mittelfristige Finanzplanung gekommen. Es ist nun einmal leider so, dass Sie in der mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr 2019 40 Millionen € weniger etatisiert haben, als nötig wären, und für die Jahre 2020 und 2021 fehlen jeweils 133 Millionen €, die SPD und Grüne bedauerlicherweise für die soziale Wohnraumförderung gar nicht erst im Haushalt vorgesehen haben.

Damit sind wir konfrontiert. Deswegen schließt sich berechtigterweise die in Ihrem Antrag aufgeworfene Frage an: Was ist mit der Beteiligung des Bundes? Darüber habe ich bereits in der vergangenen Woche mit meinem Kollegen und bayerischen Amtsinhaber Joachim Herrmann gesprochen. Wir haben uns darauf verständigt, dass unsere Erwartungshaltung auch an die Koalitionsverhandlungen ist, Herr Klocke, dass sich der Bund ab 2020 auch weiterhin am Wohnungsbau beteiligt, weil wir bundesweit eine Herausforderung im Zusammenhang mit bezahlbarem Wohnen haben.

Wir sondieren ja auch mit Bündnis 90/Die Grünen, weil sie ja bekanntermaßen zu den Sondierungswilligen im Deutschen Bundestag gehören. Deshalb bin ich sehr gespannt, ob wir gemeinsam ein Ergebnis für unser Bundesland Nordrhein-Westfalen erreichen. – Vielen Dank.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Ist das eine Regierungserklärung?)

Und jetzt gerne die Zwischenfragen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Herr Klocke.

Herr Präsident! Frau Ministerin! Ich würde meine Zwischenfrage zurückziehen; das wäre jetzt eher eine Kurzintervention. Sie sind auf das, was ich Sie fragen wollte, noch eingegangen – mir zu unkonkret,

(Ministerin Ina Scharrenbach: Das kommt!)

aber wir schauen uns die Zahlen und die Programme an. Das war der Hintergrund meiner Frage.

Ansonsten habe ich in meiner Rede deutlich gemacht, dass es mir nicht darum ging zu beschönigen, was unter unterschiedlichen Regierungskonstellationen gelaufen ist, sondern den Blick nach vorne zu wagen. Das war der Anlass des Antrags.

Das ist jetzt keine Frage mehr.

Das ist mir bekannt; das hatte ich ja auch gleich zu Anfang gesagt. Entschuldigung! Haben Sie das auch so empfunden, Herr Präsident?

(Heiterkeit von der CDU)

Wir führen hier keine Dialogveranstaltung, sondern es ist ein Rede- und Gegenredeparlament. – Frau Philipp hat eine Frage. Wenn Sie Ihr Mikrofon aktivieren, gebe ich es frei. Bitte schön.

Ganz herzlichen Dank. – Ich probiere es mit der Frage nach einer Problemstellung, die Sie nicht so richtig ausführlich beantwortet haben, zumindest aus meiner Sicht. Deshalb möchte ich nachfragen.

Ist Ihnen die Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft bekannt, in der es um den Wohnungsmangel in den Städten und den Leerstand auf dem Land geht? Sie ist relativ neu. Darin wird noch einmal ganz explizit erläutert, dass im ländlichen Raum zu viele Einfamilienhäuser gebaut werden und in den Städten zu wenige Wohnungen.

Sie sagen, Sie wollen den Kommunen nichts vorschreiben. Sie haben den LEP dahin gehend angepasst, dass überall dort gebaut werden kann, wo gebaut werden soll. Bitte gehen Sie noch einmal auf die

folgenden Probleme ein: Was wollen Sie gegen den Flächenverbrauch tun? Was wollen Sie gegen Zersiedelung tun?

Das war auch eine Form der Kurzintervention. Wenn Sie entsprechend ausführen wollen, dann melden Sie Ihren Beitrag doch bitte auch als Kurzintervention an. Ich finde es vom Ablauf her nicht gut, wenn Zwischenfragen angemeldet werden, die Redenden sagen, sie am Schluss beantworten zu wollen, und hinterher haben wir das, was wir eigentlich nicht haben wollen. Wir haben dafür extra das Instrument der Kurzintervention eingeführt.

(Zuruf von der SPD: Aber das lag doch nicht an uns!)

Ich darf noch einmal an dieses Instrument erinnern; dann haben Sie auch die Gelegenheit, entsprechend zu reagieren. – Diese Gelegenheit haben Sie jetzt aber auch. – Bitte schön, Frau Ministerin.

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Philipp, vielen Dank, Herr Abgeordneter Klocke, für die beiden Zwischenfragen, die ich gerne beantworte.

Die grundsätzliche Frage, die Sie aufgeworfen haben, ist doch, ob man als Landesregierung und damit auch als Landesgesetzgeber hier in diesem Hause Städten und Gemeinden Entwicklungsperspektiven überhaupt eröffnet oder ob man sie hier aus Düsseldorf grundsätzlich zumacht. Das ist doch die erste Frage, bei der Sie jetzt schon den Bruch haben, weil Sie das politisch nicht nachvollziehen können. So will ich es sagen.

Sie haben unterschiedliche wohnungswirtschaftliche Teilmärkte in Nordrhein-Westfalen. Wirtschaftlich prosperierenden Kommunen im ländlichen Raum müssen Sie gestatten, Wohnungsbaugebiete auszuweisen und die auch zu bebauen.

(Beifall von der CDU und der FDP – Michael Hübner [SPD]: Das ist doch erlaubt!)

Sie haben auch einen angespannten Wohnungsmarkt in Universitätsstädten und Ballungsräumen. Auch die Stadt Düsseldorf beispielsweise kann, wenn sie kommunale Grundstücke an den Markt bringt, übrigens festlegen, dass dort bezahlbarer Wohnraum entsteht. Da muss ja dann nicht unbedingt – wie heute beim WDR getitelt – hochpreisiger Wohnungsbau entstehen. Sie können das ja als Stadt Düsseldorf festlegen. Sie sind doch als SPD in einer Gestaltungsmehrheit im Rat der Stadt Düsseldorf.

Sie haben kommunal fast alle Möglichkeiten. Nur eine Möglichkeit haben Sie nicht, und die haben Sie

eben beschränkt, nämlich überhaupt Wohnungsbaupotenziale im ländlichen Raum ausweisen zu können. Das eine widerspricht dem anderen nicht.

(Michael Hübner [SPD]: Das hat ja mit Düssel- dorf nichts zu tun!)

Deshalb gestatten Sie mir das letzte Argument, weil Sie die Hürde gedanklich noch nicht hinbekommen.

(Sarah Philipp [SPD]: Helfen Sie mir bitte!)

Die Problematik für junge Familien in der Eigentumsbildung ist die Einstiegshürde, was die Kosten anbetrifft. Das ist das Problem, und damit werden wir uns auseinandersetzen. Denn Sie haben die Kosten nach oben getrieben durch Ihre Politik der letzten sieben Jahre. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU – Sarah Philipp [SPD]: Das war keine Antwort auf die Frage! Über- haupt nicht!)

Vielen Dank, Frau Ministerin Scharrenbach. – Jetzt hat sich für die AfDFraktion noch Herr Loose zu Wort gemeldet. Sie haben das Wort, Herr Loose. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Eingriff des Staates ist immer dann nötig, wenn der Markt versagt. Doch versagt hier tatsächlich der Markt für den Haus- und Wohnungsbau?

Viele Menschen können sich ihre Miete nicht mehr leisten. Das ist leider richtig. Doch was sind die Gründe dafür? Abgesehen von Lifestyle-Städten wie Düsseldorf oder Köln sind die Kaltmieten in den letzten Jahren insbesondere bei Altbauten in NordrheinWestfalen kaum gestiegen.

Jedoch stiegen die Mieten bei Neubauten deutlich. Doch ist das nun ein Zeichen für Marktversagen? – Nein, ist es nicht. Denn die Mieten mussten zwangsläufig bei Neubauten steigen. Denn insbesondere die Baukosten und die Baunebenkosten sind in den letzten zehn bis 15 Jahren enorm gestiegen: angefangen bei der massiven Erhöhung bei der Grunderwerbsteuer – von 2006 bis heute hat sie sich fast verdoppelt –, und zudem sind die Anforderungen der sogenannten Energieeinsparverordnung massiv verschärft worden. Allein das führte dazu, dass das Bauen um etwa 30 bis 40 % teurer wurde.