Aber gerade der Teil mit der Stromtrasse ist doch ein falscher Fuffziger, den Sie uns da unterjubeln wollen; denn 2013 gab es doch das Netzausbaubeschleunigungsgesetz. Das sollte das Ganze schon viel stärker beschleunigen. 2005, also vor 15 Jahren, wurde bekannt gegeben, dass wir 7.800 km Übertragungsnetze brauchen. Bis heute sind 1.000 km gebaut, obwohl wir seit sieben Jahren ein Netzausbaubeschleunigungsgesetz haben.
Landesregierung nicht gebacken kriegen, endlich mal die Stromtrassen zu bauen. Sie wollen uns das als neuen Segen verkaufen. Da jubeln Sie uns jetzt wieder Windkraftanlagen unter, und das bemängeln wir.
Wenn Sie beschleunigen wollen, müssen Sie nicht alles beschleunigen. Windkraftanlagen sind eben keine überregional bevorzugten Infrastrukturprojekte, die wir brauchen und für die wir ständig das Geld der Bürger hinterherwerfen müssen. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Loose. – Herr Kollege Bombis, Sie haben jetzt 90 Sekunden Zeit für die Erwiderung. Bitte sehr.
Danke schön, Frau Präsidentin. Ich hoffe, das geht schneller. – Das ist wieder mal so ein typischer AfD-Ansatz. Ich verhehle gar nicht, dass wir beim Netzausbau hätten schneller sein müssen, wenn wir unsere Ziele hätten erreichen wollen. Das hatte sicherlich viele Gründe, unter anderem dass wir die Bürger bei den Verfahren beteiligen und mitnehmen. Das ist doch etwas, was Sie angeblich immer hochhalten. Sie müssen sich an der Stelle schon entscheiden, was Sie wollen. Es funktioniert nicht, das eine zu kritisieren und das andere auch.
Am Ende des Tages ist doch entscheidend, dass wir vorankommen, gerade bei der Energiewende, und dass wir zukünftig eine Grundlage für eine funktionierende Industrie mit einer ausreichenden und bezahlbaren Energieversorgung – übrigens auch für die Menschen – haben. Das ist der Grund, warum man hier richtigerweise ein Investitionsbeschleunigungsgesetz gemacht hat.
Man hätte es besser machen können. Aber ganz ehrlich: Ihre Kritik geht an dieser Stelle völlig fehl. Sie können nicht das eine kritisieren und das andere kritisieren. Anders gesagt: Sie können das natürlich, weil Ihnen irgendjemand schon recht geben wird.
Das ist aber keine seriöse Politik. Das ist der falsche Fuffziger, den Sie hier bemängeln, Herr Loose.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bombis. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Brems das Wort. Bitte sehr, Frau Abgeordnete.
Kommen wir zum Antrag. Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben schon auf die vielen Maschen, Verfälschungen, Ungereimtheiten und unsauberen Zitate im AfD-Antrag hingewiesen. Von daher kann ich darauf verzichten und mich auf einen Punkt beschränken.
Das Investitionsbeschleunigungsgesetz der Bundesregierung, das der AfD-Antrag zum Inhalt hat, macht Vorschläge zu Regelungen bei diversen Infrastrukturprojekten, von Schienen und Straßen über Stromnetze bis hin zu Windenergieanlagen.
Es ist entlarvend, dass die AfD die Vorschläge zur Windenergie in diesem Gesetz aufs Schärfste kritisiert, während sie sich zu den anderen Bereichen komplett ausschweigt. Wenn es um den Bau von Autobahnen geht, ist der AfD der Natur- und Anwohnerinnenschutz nicht so wichtig. Doch wo er gegen den Bau von Windenergieanlagen eingesetzt werden kann, passt er der AfD in den Kram.
Fakt ist, dass zur Erreichung der Klimaziele ein drastisch beschleunigter Windenergieausbau nötig ist – übrigens in NRW genauso wie in ganz Deutschland. Dafür müssen die Zeiten zwischen Projektbeginn und Ausstellung der entsprechenden Bundesimmissionsschutzgenehmigung ebenso verkürzt werden wie die Zeiten zwischen Genehmigung und Inbetriebnahme. Das Investitionsbeschleunigungsgesetz
Aber wir sind uns einig, Herr Kollege Bombis, dass genau diese Verfahren natürlich insgesamt beschleunigt werden müssen.
Ich könnte jetzt noch viele Kritikpunkte, Einzelheiten zum Gesetzentwurf der Bundesregierung benennen. Aber es ist ein Gesetz der Bundesregierung, und daher sollte der Gesetzentwurf in der Tiefe im Bundestag diskutiert werden und nicht hier. Der Überweisung stimmen wir trotzdem wohl oder übel zu. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Brems. – Für die Landesregierung hat nun Herr Minister Professor Dr. Pinkwart das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben uns in Deutschland viel vorgenommen, und wenn wir das alles erreichen wollen, müssen wir auf die Tube drücken. Deswegen ist alles, was Investitionen beschleunigt, im Rahmen der Wahrung der Standards, die wir natürlich sicherstellen wollen, aus meiner Sicht nur eine gute Botschaft.
Insofern habe ich für den Antrag wenig Verständnis, vor allen Dingen deshalb, weil er nicht ganz stringent ist. Denn in Wahrheit zielt er nicht nur auf die Windenergie, sondern generell auf die erneuerbare Energie. Schließlich befürworten und fordern Sie in Ihrem Antrag gleichzeitig noch ein Moratorium für den Photovoltaik-Ausbau, der mit dem Investitionsbeschleunigungsgesetz nun gar nichts zu tun hat.
Lassen Sie mich den Antrag zum Anlass nehmen, um noch einmal grundsätzlich zu unterstreichen, dass wir bei der Errichtung und beim Betrieb von modernen Windenergieanlagen auch weiterhin eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens bedürfen, und zwar mit einer umfassenden Teilbewertung aller umweltrechtlichen, baurechtlichen sowie sonstigen Belange. Immissionsschutzrechtliche Belange betreffen die Bereiche „Lärm“, „Schattenwurf“ und „Hinderniskennzeichnung“. Der Anwohnerschutz und damit auch der Gesundheitsschutz sind hier in jedem Einzelfall sicherzustellen.
Das heißt, Windenergieanlagen sind unter anderem so zu betreiben, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes verursacht werden.
Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm – müssen eingehalten werden. Die Anforderungen basieren unter anderem auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen zu gesundheitlichen Wirkungen von Lärm und werden im Bedarfsfall fortgeschrieben. Dies soll über den im aktuellen Entwurf des Investitionsbeschleunigungsgesetzes geplanten Wegfall der aufschiebenden Wirkung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren bei der Zulassung von Windenergieanlagen zu einer Harmonisierung mit den Regelungen des Baurechts vorgenommen werden. Betroffenen Bürgern steht auch weiterhin insbesondere im Rahmen des Eilrechtsschutzes der Rechtsweg offen.
Insgesamt soll durch diese Regelung im Gesetzentwurf eine Verfahrensbeschleunigung bezweckt werden. Die Ausbauziele für Windenergieanlagen sind ein wichtiger Faktor, die Energiewende zu erreichen.
Ein Moratorium hinsichtlich des weiteren Ausbaus von Windenergieanlagen zugunsten des Gesundheitsschutzes ist aus den oben genannten Gründen nicht erforderlich. Für das Erreichen der Klimaschutzziele und das Gelingen der Energiewende ist vielmehr der akzeptanzgesicherte, umweltverträgliche, technologieoffene sowie markt- und systemintegrative Ausbau der Erneuerbaren entscheidend.
Das Bundeswirtschaftsministerium verfolgt aktuell mit Unterstützung der Länder im Rahmen der anstehenden Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes neue Regelungen zur finanziellen Beteiligung
von Bürgern und Kommunen bei der Windenergie, um auch auf diesem Wege die Akzeptanz für den weiteren Ausbau dieses Energieträgers zu erhalten.
Um eine sichere Energieversorgung auch nach den vereinbarten Ausstiegen aus der Kernenergie und der Kohleverstromung zu gewährleisten, bedarf es bei zunehmend volatiler Stromerzeugung der erneuerbaren Energien ausreichend gesicherter Erzeugungskapazitäten in Form von flexiblen, gasgefeuerten Kraftwerken und modernen hocheffizienten KraftWärme-Kopplungsanlagen. Auch gewinnt der Erhalt und Ausbau von Speichern bei einer voranschreitenden Energiewende weiter an Bedeutung.
Die Landesregierung wird sich daher entsprechend der Energieversorgungsstrategie für Verbesserungen der regulatorischen Rahmenbedingungen insbesondere für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und Speichertechnologien sowie Nachfrage- und Flexibilitätsoptionen einsetzen, um das hohe Niveau der Versorgungssicherheit in Deutschland auch langfristig zu gewährleisten.
Ich fasse zusammen. Sowohl die im Rahmen des vorliegenden Antrags getroffenen Feststellungen als auch die erhobenen Forderungen stehen in erkennbarem Widerspruch zu den energie- und klimapolitischen Zielsetzungen der Landesregierung und ihrer diese Ziele flankierenden Energieversorgungsstrategie. Sie gehen zudem deutlich an den Inhalten des Investitionsbeschleunigungsgesetzes vorbei, welches der Beschleunigung von Raumordnungsgenehmigungs- und Verwaltungsgerichtsverfahren vor allem im Verkehrsbereich dienen soll.
Für die Landesregierung ist ein von der Bevölkerung und insbesondere den Anwohnern akzeptierter Ausbau der Erneuerbaren und insbesondere der Windenergie ein wichtiger Baustein für das Erreichen der Klimaschutzziele und das Gelingen der Energiewende. Mit zahlreichen Maßnahmen auf Landes- und Bundesebene haben wir uns bisher dafür eingesetzt und werden das auch künftig tun.
Der nächste entscheidende Schritt wird in diesem Zusammenhang die Umsetzung des bundesrechtlich geregelten Mindestabstands zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung im Landesrecht sein, was hier in der Debatte schon angeklungen ist.
Wir freuen uns, dass der Bundesgesetzgeber das Thema „Mindestabstand“ jetzt auch aufgegriffen und geregelt hat. Wir werden das sinnvoll ausfüllen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön, Herr Minister Professor Dr. Pinkwart. – Weitere Wortmeldungen haben wir nicht und kommen zur Abstimmung. Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen
Die Überweisung des Antrags Drucksache 17/10854 soll an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung – federführend –, an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz erfolgen. Die abschließende Beratung und Abstimmung erfolgt im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung.
COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen Drucksache 17/10912 – Neudruck
Ich eröffne die Aussprache. Für die CDU-Fraktion steht Herr Déus bereit. Ich erkenne Sie kaum, weil ich aufgrund Ihrer Maske nur das halbe Gesicht sehe. Aber Sie müssten es sein. Herr Kollege, Sie haben das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit rund sechs Monaten leben wir in Nordrhein-Westfalen, bundes- und weltweit mit den Herausforderungen, Risiken und Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Unsere Landesregierung hat in dieser nie dagewesenen außergewöhnlichen Situation jederzeit, unverzüglich, angemessen, verantwortungsvoll und entschlossen gehandelt.