Protokoll der Sitzung vom 17.09.2020

Wie weit dieser Paradigmenwechsel geht, wird deutlich, wenn man die strafrechtliche Konstruktion mit anderen Tatbeständen des Strafgesetzbuches vergleicht. Normalerweise würde sich eine Prostituierte nämlich der Beihilfe oder der Anstiftung zu einer solchen Straftat „Sexkauf“ schuldig machen, weil sie ihre Dienstleistung ja anbietet. Das kann man konsequent nur dadurch verhindern, dass man dieselben Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter, die seit 2017 per Gesetz dazu verpflichtet sind, sich medizinisch untersuchen zu lassen und sich anzumelden, zu Opfern einer Straftat erklärt.

Genau das ist das Ziel der Befürworter des Sexkaufverbots. Sie sind der Auffassung, dass Prostitution generell eine Gewalttat gegen die Frauen darstellt, die als Sexarbeiterinnen arbeiten.

In der NRW-Koalition sind wir der Meinung, dass man hier etwas genauer hinsehen muss. Wer sich mit den Demonstranten vor dem Landtag unterhalten hat, hat mit Frauen und auch mit Männern gesprochen, die schlicht und einfach wieder ihre Arbeit

machen wollten. Sie wollten Geld zum Leben verdienen. Man hat nicht mit Opfern gesprochen.

Uns allen ist völlig klar, dass es Zwangsprostitution gibt, dass es Ausbeutung gibt, dass es Menschenhandel gibt, dass es Gewalt gibt. Um es anders auszudrücken: Wie in vielen anderen Wirtschaftsbereichen auch, gibt es einen legalen und einen illegalen Bereich.

Was aber passiert, wenn man daraus für das Prostitutionsgewerbe die Konsequenz zieht, es gänzlich zu verbieten und wie etwa in Schweden oder Frankreich dem Nordischen Modell zu folgen?

Niemand geht doch wohl ernsthaft davon aus, dass es dann keine Prostitution mehr gibt. Prostitution findet dann nämlich im Verborgenen statt, im Dunkelfeld, also unkontrolliert. Die Frauen und Männer, die diese Dienstleistungen zu Dumpingpreisen irgendwo in den Büschen oder am Straßenrand anbieten, sind ungeschützt und befinden sich in ständiger Gefahr vor körperlicher Gewalt. Damit werden diese Menschen unsichtbar und zur bloßen Ware.

Wir wollen die Bemühungen um ein Sexkaufverbot nicht unbedingt verdammen. Die Stoßrichtung unseres Antrags und die Bemühungen derer, die das befürworten, gehen möglicherweise in dieselbe Richtung; es gibt zumindest Schnittmengen. Wir alle wollen die betroffenen Frauen schützen.

Aber man muss genau hinschauen, wohin diese Maßnahme führt. Wir sind der Überzeugung, dass ein Verbot zwar ein positives Signal setzt, weil die Freier und nicht die Prostituierten stigmatisiert werden. Letztlich führt es aber zu einer Verdrängung; denn die angedrohte Sanktionierung greift meist nicht.

Diejenigen, die Prostitution als Beruf ausüben, werden in die Illegalität gedrängt, und diejenigen, die Opfer von Menschenhandel, Zwang und Ausbeutung sind, erreichen wir dann gar nicht mehr. Derzeit werden sie nämlich noch von Streetworkern, Gesundheitsämtern und vielen anderen Ehrenamtlichen, die sie erreichen, angesprochen. Noch sind sie sichtbar und für uns erreichbar.

Deshalb sind wir dafür, Prostitution als unvermeidliche gesellschaftliche Realität anzuerkennen und offen mit ihr umzugehen, anstatt sie zu verbieten. Wir müssen akzeptieren, dass Menschen sich prostituieren – sei es, weil es ihr Beruf ist; sei es, weil sie dazu gezwungen werden.

Wir müssen aber nicht akzeptieren, dass Menschen, die sexuelle Dienstleistungen anbieten, ins Dunkelfeld verbannt werden; denn es gibt umfangreiche Hilfe und Beratung, vor allem auch dann, wenn sie aussteigen wollen.

Natürlich wollen wir den Tätern, die mit Menschen handeln, die Menschen ausbeuten und unterdrücken,

konsequent das Handwerk legen. Das ist auch ohne Sexkaufverbot jetzt schon möglich; denn dafür gibt es Straftatbestände.

Vor allem sind wir dafür, diejenigen Frauen und Männer, die sexuelle Dienstleistungen anbieten, zu schützen, damit sie eben nicht zu Opfern werden.

Gerne diskutieren wir mit Ihnen in den Fachausschüssen weiter. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU, Arndt Klocke [GRÜNE] und Josefine Paul [GRÜNE])

Danke schön, Frau Wendland. – Nun spricht für die FDP-Fraktion Frau Kollegin Schneider.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Um es gleich vorweg zu sagen: Sexarbeit ist eine Dienstleistung – eine Dienstleistung wie viele andere auch. Ich bin froh, dass das in unserem Land so ist und dass es so sein darf.

Die Frage, ob Sexarbeit legal sein soll, ist so alt wie das Gewerbe selbst – und längst nicht beantwortet. Vielmehr haben die Verbote und Beschränkungen für Sexarbeit während der derzeitigen COVID-19Pandemie die Diskussion neu befeuert.

Eine Zuschrift, die mich dazu erreicht hat, bezeichnete das Verbot der Prostitution gar als das Beste, was in der Coronazeit entstanden sei. Nun könne man es richtig machen; Männer würden sonst weiter Opfer von Frauen, die mit sexuellen Dienstleistungen locken würden.

Diese Einlassungen belegen exemplarisch, dass nicht nur die Debatte um die Legalität von Sexarbeit alt ist, sondern anscheinend auch die Argumente. Da lockt also das sündige Weib den unschuldigen Mann, der sich angeblich nicht gegen diese Avancen wehren kann. Nur ein striktes Verbot könne den Mann schützen. Solche Vorstellungen muten schon sehr vormodern an.

Tatsächlich müssen Sexarbeiter geschützt werden. 90 % der Sexarbeiter sind Frauen. Wir müssen sie aber nicht vor der Dienstleistung selbst schützen. Wir müssen sie vielmehr vor Zwang, Gewalt und Missbrauch schützen.

Das erreichen wir aber nicht mit einem generellen Sexkaufverbot. Ein solches Verbot drängt Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter nämlich in die Illegalität, in das unkontrollierte Dunkelfeld. Damit machen wir die Situation tatsächlich schlimmer und nicht besser; denn die Gefahren für Straftaten steigen im Verborgenen, während gleichzeitig die Möglichkeiten sinken, Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter mit Hilfs- und Beratungsangeboten zu erreichen.

Während der COVID-19-Pandemie können wir diese Entwicklungen beobachten. Tätigkeitsverbote verschärfen Notlagen. Viele Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter sind ohne Einkommen, nicht wenige auch ohne Wohnraum; prekäre Lebenssituationen und Abhängigkeitsverhältnisse werden gesteigert.

Machen wir uns nichts vor: Sexarbeit fand auch während des Tätigkeitsverbots statt. Viele Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter sahen für sich gar keine andere Möglichkeit, weil staatliche Hilfen für sie nicht zugänglich waren oder nicht ausreichten. Und sexuelle Bedürfnisse lassen sich ohnehin nicht verbieten.

Um ausreichend Gesundheitsschutz zu gewährleisten, war die Landesregierung mit Lockerungen im Bereich der Sexarbeit zurückhaltend. Das sah das Oberverwaltungsgericht im Juni noch genauso, bis dann im September – tatsächlich nach dem Antrag der NRW-Koalition – die Abwägung zu einem anderen Ergebnis kam.

Die seit gestern geltende neue Coronaschutzverordnung trägt dem nun Rechnung und macht auch für sexuelle Dienstleistungen entsprechende Verhaltens- und Hygienevorgaben. Für die Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter ist das ein richtiger Schritt, der von den Betroffenen als längst überfällig empfunden wird.

Wir haben vorhin gehört, dass es die große Demonstration vor dem Landtag gab, bei der die Damen und Herren einfach einmal erklärt haben, was sie für Probleme hatten. Ich habe lange mit ihnen gesprochen und mir die Konzepte vorstellen lassen, die durchaus schlüssig waren. Ich hoffe, dass sie künftig wieder vernünftig arbeiten können.

Aber kommen wir von der Tagesaktualität zurück zum Grundsätzlichen: Um Ausbeutung und Missbrauch in der Sexarbeit zu verhindern, wird vielfach für das Nordische Modell plädiert. Dabei handelt es sich letztlich um ein Sexkaufverbot, das im Kern in der Kriminalisierung von Prostitution besteht. Strafbar machen sich dabei aber nicht die Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter, sondern die Freier. Dieser Ansatz sieht sexuelle Dienstleistungen für Geld grundsätzlich als Gewalt an.

Das entspricht nicht der Auffassung der Freien Demokraten. Ein solcher Eingriff verletzt das Selbstbestimmungsrecht von Menschen.

Darüber hinaus lässt sich die Wirksamkeit des Nordischen Modells nicht untermauern. Schaut man sich die Verhältnisse in Schweden genauer an, kann man allenfalls eine Abnahme der sichtbaren Prostitution feststellen. Eines ist mit dem Nordischen Modell auch gestiegen, nämlich die Stigmatisierung derer, die in der Sexarbeit tätig sind.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, wir werden in den Ausschüssen das Thema weiter beraten. Das grundsätzliche Nein zum Sexkaufverbot

wird sich dabei sicherlich weiter untermauern lassen. Setzen wir lieber darauf, Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter ins Hellfeld zu holen und ihnen die Hilfe, den Schutz und die Unterstützung zu geben, die sie brauchen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der CDU, der FDP und den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Schneider. – Jetzt spricht Frau Lux für die SPDFraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Regierungsfraktionen ist in Teilen zu unterstützen, in Teilen nicht und in anderen Teilen einfach nur ärgerlich.

Zu unterstützen ist die Ausweitung von Unterstützungs- und Beratungsangeboten für Sexarbeiterinnen, auch wenn das sehr vage bleibt und über eine schwammige Forderung, das Prostituiertenschutzgesetz müsse überarbeitet werden, eigentlich nicht hinausgeht.

Wichtig ist auch, dass das sogenannte Nordische Modell des Verbots des Sexkaufs anstelle des Sexverkaufs nicht unumstritten ist, und zwar nicht nur normativ und nicht nur moralisch, sondern vor allem in der Frage, ob es Prostituierten hilft.

Die Studienlage – da liegen Sie in Ihrem Antrag richtig – ist dünn, die empirische Datenlage äußerst unzuverlässig und die Studienergebnisse widersprüchlich.

Auf dieser Grundlage, Kolleginnen und Kollegen, lässt sich ein so anspruchsvolles Thema nicht seriös entscheiden – ein Thema, das leider in erster Linie durch moralische Grundsatzdiskussionen bestimmt wird statt durch die eigentlich wichtigen Leitfragen: Was hilft den betroffenen Prostituierten am meisten? Was schützt sie vor Gewalt? Was schützt sie vor unzulässiger Abhängigkeit? Und wie bekommen wir den Menschenhandel und die Zwangsprostitution in den Griff?

Wie dem auch sei: Am Ende erweist sich das aber gar nicht als das eigentliche Thema des Antrags. Und hier wird es dann ärgerlich, weil zwei gänzlich verschiedene Themen mal eben so vermischt werden, nämlich der Umgang mit der Sexarbeit in der Coronazeit auf der einen Seite und die generelle Haltung zur Frage der Legalität des Geschäfts mit dem Sex auf der anderen Seite – ein Fehler, den die Mitglieder des Deutschen Bundestages in ihrem im Antrag genannten Schreiben leider in derselben Weise begehen.

Die Öffnung der Bordelle unter Corona, wie es allenthalben heißt, hat nämlich mit dem Nordischen Modell gar nichts zu tun. Hier wird einfach mit einer

Grundsatzdiskussion von der eigentlichen Forderung abgelenkt. So wichtig beide Themen auch sind – die Wiederaufnahme der Prostitution bringt doch ganz eigene Fragen mit sich:

Lässt sich derzeit eine Öffnung der Bordelle vertreten und, wenn ja, unter welchen Bedingungen? Wie ließe sich das unter Infektionsschutzgesichtspunkten umsetzen? Müssen Sexarbeiterinnen regelmäßig Coronatests machen? Oder setzt man auf freiwillige Lösungen? Und was ist mit den Freiern? Müssen wir Sexkaufgebiete als Risikogebiete ausweisen mit zweiwöchiger Quarantäne, wenn man sie wieder verlässt? Und wie gehen wir mit der Straßenprostitution und der Sexarbeit außerhalb des üblichen Bordellbetriebs um?

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Das sind die Fragen, mit denen wir uns beschäftigen müssen; denn nach der eben schon erwähnten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts sind sexuelle Dienstleistungen nicht nur in Bordellen, sondern auch außerhalb von Prostitutionsstätten wieder zulässig. Dann gibt es auch nichts mehr zu prüfen, sondern es muss gehandelt werden.

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, worum geht es Ihnen eigentlich?

Frau Kollegin, entschuldigen Sie bitte, dass ich Sie stören muss. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage. Lassen Sie sie zu?

Ich beende erst.