insbesondere aber der Eins-zu-eins-Kontakt mit den Menschen vor Ort wichtig. Es bedarf ausreichend Zeit, um den Wahlkreis in seiner Einwohnerzahl und Ausdehnung bewältigen zu können.
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen ist ein Arbeitsparlament. Das heißt, jede und jeder Abgeordnete gehört mehreren Ausschüssen an, die nicht nur Gesetzesvorlagen der Regierung beraten, sondern auch eigene Gesetzesinitiativen erarbeiten. Es wird qualifizierte Arbeit erwartet. Die Aufgaben sind anspruchsvoll, und zu ihrer Erfüllung benötigt der Landtag personelle Kapazitäten.
Es stellt sich daher vielmehr die Frage: Wie wenig Parlament kann sich unser wirtschaftlich starkes und
einwohnerreiches Land überhaupt leisten? Ein billiges Parlament kann uns am Ende des Tages teuer zu stehen kommen.
Wir haben den Anspruch, auch in Zukunft nah an den Bürgern zu sein und gute Parlamentsarbeit zu machen. Daher: Wir stimmen der Überweisung zu, aber Sie können sicher sein, wir lehnen Ihren Antrag ab.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Müller-Witt. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Höne das Wort.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Debatten über Parlamentsgrößen und über Wahlsysteme sind so alt wie die Systeme selbst. Richtig ist, dass es auch schon in den vergangenen Jahren immer wieder Debatten darüber gab, etwa in der vergangenen Legislaturperiode. Auch ist richtig, dass schon eine Verkleinerung des Landtags vorgenommen wurde, nämlich zu der Legislaturperiode 2005 bis 2010.
Nicht richtig ist hingegen, ein solches Thema mit dem Ziel auf die Tagesordnung zu setzen, Aufmerksamkeit zu erheischen und einen billigen Sieg im Bereich der parteitaktischen Geländegewinne zu erzielen – noch dazu mit einem Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, der handwerklich so schlecht wie er inhaltlich-strategisch schlicht ist.
Das Wahlsystem, das Deutschland und auch Nordrhein-Westfalen hat – mit Abweichungen übrigens, Sie haben eben alles in einen Topf geworfen –, ist unserer Überzeugung nach ein gutes System. Die Kombination von Mehrheits- und Verhältniswahlrecht bringt wichtige, zentrale Aspekte miteinander in Einklang: das Prinzip „eine Person, eine Stimme“, die Bürgernähe der Abgeordneten, eine politische Vielfalt und eben auch die Funktionsfähigkeit von Parlamenten. Genau diese Mischung macht unser System aus.
Darum meine ich auch, dass es viele Vorteile gegenüber einem reinen Mehrheitswahlrecht oder einem reinen Verhältniswahlrecht hat. Wir müssen uns dazu nur unsere Nachbarländer ansehen, die das so machen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Kollege, dass ich eine Frage stellen darf. – So ganz verstehe ich Sie nicht. Ich hatte von 150 oder 140 Abgeordneten gesprochen. Ihre Forderung waren 151, also ziemlich nahe dran.
Auch das, was ich zur Besetzung gesagt habe, nämlich dass es die gleiche Anzahl von Direktmandaten und Listenmandaten geben soll, entspricht einer Forderung, die Sie gestellt haben, und zwar in einem Antrag aus dem Jahr 2003.
(Henning Höne [FDP]: Oder war die Frage: „Ich verstehe das nicht!“? – Dann kann ich auf Dauer nicht helfen, Herr Strotebeck! – Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)
Sie fragten gerade nach dem Motto: „Was hat das mit dem Antrag zu tun“? – Ich bin noch bei der Beantwortung der Frage, wenn ich darauf hinweisen darf. – Was hat es mit der Frage Mehrheits- oder Verhältniswahlrecht zu tun?
Wenn man einen solchen Antrag stellt, lohnt es schon – das lässt Ihr Antrag vermissen –, sich erst einmal grundsätzlich und allgemein anzuschauen, wie das System im Moment eigentlich aufgebaut ist und auf welcher Grundlage es eigentlich basiert. Diese Grundlage habe ich gerade darzulegen begonnen. Ich kann Ihnen nur empfehlen, den weiteren Ausführungen zu lauschen. Möglicherweise hilft das dann weiter.
Das, was in dieser Kombination von Mehrheit- und Verhältniswahl miteinander in Einklang gebracht wird – ich habe es gerade angesprochen –, sind wichtige Grundsätze unserer demokratischen Zusammenarbeit. Wir als Freie Demokraten wollen einen Landtag, in dem sich die Vielfalt, die unter anderem durch diese Kombination möglich gemacht wird,
Aus dem System, wie wir es wollen, um die gerade genannten Prinzipien miteinander in Einklang zu bringen, ergibt sich, dass es zu Überhangmandaten kommen kann. Das ist übrigens unabhängig von der gesetzlichen Größe eines Parlaments möglich. Dass diese Überhangmandate im Sinne des gleichen Gewichts der Stimme jedes einzelnen Wählers ausgeglichen werden, dient nicht nur der Gerechtigkeit der Wahlsysteme, sondern auch der Einhaltung unserer Verfassung, des Grundgesetzes und der Landesverfassung. Darum ist das doch nur folgerichtig, und daran will doch wohl auch niemand rütteln.
Daher können wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, selbstbewusst sagen: Unser Wahlsystem ist gut. Es funktioniert. Diese Aussage schützt sicherlich nicht auf Dauer vor Verbesserungen – um Gottes willen; Feind des Guten ist ja bekanntermaßen das Bessere –, Anpassungen sollte man aber dann vornehmen, wenn sie sachlich und inhaltlich geboten sind, und nicht, wenn sie vermeintlich einen politischen Vorteil verschaffen.
Erstens. Ein Parlament, das trotz Überhang- und Ausgleichsmandaten im Moment 199 Sitze hat und fast 18 Millionen Einwohner repräsentiert, ist vieles, aber sicher nicht überdimensioniert.
Zweitens. Bei Ihnen klang an, man müsste Kosten sparen und Handlungsfähigkeit sicherstellen. – Die Aufgabe des Parlaments, der Legislative, der ersten Gewalt im Staat, ist auch und insbesondere die Kontrolle der Landesregierung. Die Handlungsfähigkeit sinkt darum eben nicht nach dem Automatismus, den Sie beschrieben haben – nach dem Motto: Je größer es ist, desto schlechter funktioniert es. Eine gewisse Größe ist zwingend notwendig, damit wir dieser Kernaufgabe überhaupt nachkommen können. Dass Sie daran kein Interesse haben, sagt viel mehr über Sie aus, als Sie eigentlich preisgeben wollen.
(Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN – Roger Beckamp [AfD]: Herr Höne, ins Archiv! – Gegenruf von Henning Höne [FDP]: Ja, im Archiv wird man Ihren An- trag auch wiederfinden – aber nur da!)
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Höne. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Schäffer das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin nicht der Meinung, dass die Anzahl der Landtagssitze oder das derzeitige Verhältnis von direkt gewählten Abgeordneten gegenüber den über die Liste eingezogenen in Stein gemeißelt ist – ganz im Gegenteil.
Der springende Punkt bei dieser Debatte ist aber doch, dass man mit einer AfD, die für die Schwächung der parlamentarischen Demokratie steht, schlichtweg nicht sachlich über eine Reform der Anzahl der Landtagssitze diskutieren kann.
Die AfD – wir kennen das – denunziert immer wieder die Parlamente in Deutschland und auch die Abgeordneten der Landtage und des Deutschen Bundestags.
Diese verbalen Angriffe auf die Parlamente und auf die Abgeordneten werden wir hier nicht unwidersprochen stehen lassen.
In ihrem Wahlprogramm zur Landtagswahl – ich habe es gestern noch mal nachgelesen – hat die AfD noch gefordert, dass die zukünftige Parlamentsgröße direkt von der Höhe der jeweiligen Wahlbeteiligung abhängig gemacht werden soll.
Vielleicht klären Sie erst einmal Ihre Position, wohin Sie wollen und was Sie fordern, und kommen dann noch mal hierhin zurück.