Viertens. Ich bin damit einverstanden, auch der Frage nachzugehen, warum sie zu Gefährdern geworden sind, und viel zu unternehmen, um zu verhindern, dass Menschen zu Gefährdern werden. Deshalb gibt es in der Politik des Landes NordrheinWestfalen Präventionsprogramme. Dazu gehört aber auch, rechtliche Mittel einzusetzen oder, wenn sie nicht ausreichend sind, neue rechtliche Mittel zu schaffen, um dafür zu sorgen, dass Menschen vor Gefährdern geschützt werden. Es reicht nicht aus, Frau Schäffer, nur über die Ursachen nachzudenken. Das reicht nicht aus. Man muss beides machen.
Zu dem Gesetzentwurf kann ich mich relativ kurz halten. Das Innenministerium arbeitet an einer Novellierung des Polizeigesetzes, weil wir der Auffassung sind, dass es Handlungsbedarf gibt. Mit dieser Novelle sollen unter anderem Regelungslücken des zurzeit geltenden Polizeigesetzes beseitigt werden sowie neue Eingriffsbefugnisse zur Anpassung an die Erfordernisse der Polizeipraxis geschaffen werden. Aber es sollen zum Beispiel auch datenschutzrechtliche Vorgaben der Europäischen Union und des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt werden.
Wir werden diese Novellierung nicht in Form der umfassenden Anpassung eines Gesetzes in einem großen Vorhaben vorlegen. Das würde der Komplexität des Vorhabens nicht gerecht. Wir werden die Novellierung vielmehr Schritt für Schritt in mehreren Pakten vornehmen.
Im ersten Schritt werden wir mit den besonders wichtigen Eingriffsbefugnissen insbesondere im Hinblick auf gefährliche Personen beginnen. Das kann ich hier schon ankündigen. Die Arbeiten sind schon sehr weit fortgeschritten, aber es gibt noch Abstimmungsbedarf. Es wird dann auch zeitnah eine Verbändeanhörung stattfinden.
Im Verhältnis zu den im hier vorliegenden Gesetzentwurf aufgeführten Befugnissen gegenüber gefährlichen Personen sind die in unserem ersten Novellierungspaket vorgesehenen Maßnahmen umfangreicher und – das will ich schon sagen – auch sachgerechter. Denn die Maßnahmen müssen wirksam sein und rechtssicher sein. Deshalb muss man auch abwägen, was man hineinschreibt und was man nicht hineinschreibt.
Vielleicht ein kleiner Hinweis zu der Fußfessel: Es reicht dann auch nicht aus, zu sagen, dass irgendwann einmal jemand mit einer Fußfessel verschwunden ist. Das ist kein Argument dagegen. Der Kollege von der FDP hat das eben schon vorgetragen. Es kommt darauf an, wie man sie gestaltet. Deshalb
Nach unserer Auffassung läuft der vorliegende Vorschlag ins Leere. Das ist Aktionismus. Das macht keinen Sinn. Wir werden es gründlich machen und werden uns hier melden. Wir bitten dann um eine gründliche Beratung hier im Parlament.
Damit kommen wir zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1285 an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss. Wer stimmt dafür? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig so überwiesen worden.
rung der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen nach § 92 SGB XI
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 17/1213
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Durchführungsverordnung ist ein weiterer Meilenstein für den Bürokratieabbau in unserem Land durch die NRWKoalition. Dank an die Landesregierung und insbesondere an Herrn Minister Laumann dafür, dass sie den Knoten lösen, der aufgrund der bisher geltenden Verordnung die Investitionskostenförderung stationärer Einrichtungen der Altenpflege ganz erheblich behindert hat!
Die meisten Bescheide für den Förderzeitraum 2016 bzw. 2017 ergehen mit erheblicher Rückwirkung. Nun stehen die Folgeverfahren für die Jahre 2018 bis 2019 an. Allein diese Rückwirkungen führen zu Verwerfungen. Das heißt: Sie führen auf der einen Seite zu Rückerstattungen, aber auf der anderen Seite auch zu Nachzahlungen, die die Pflegebedürftigen zu leisten hätten.
Die nun vorliegende Verordnungsänderung und die Verlängerung der Wirkung der Bescheide sollen Lücken schließen, die im Falle von Verfahrensverzögerungen entstehen. Nun soll also in einem geordneten Verfahren eine ordnungsgemäße Investitionskostenförderung ermöglicht werden.
Erfreulich ist, dass im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales alle Fraktionen diesem pragmatischen Entwurf zugestimmt haben. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Kollege Preuß hat es schon gesagt: Wir haben die Beschlussempfehlung im Ausschuss einstimmig beschlossen.
Lassen Sie mich kurz Folgendes sagen: Die vom Kollegen Preuß beschriebenen Unschärfen in der derzeitigen Regelung haben ganz sicher dazu geführt, dass es eine hohe Verunsicherung in den Einrichtungen gegeben hat. Deshalb haben wir uns als Sozialdemokraten dem Anliegen natürlich nicht verschlossen und haben gesagt: Wenn wir das in irgendeiner Form sauber geregelt bekommen, dann soll es so sein.
Ich will aber auch darauf hinweisen, dass wir an dieser Stelle – ich verstehe schon, was Sie antreibt – von Entfesselung ganz und gar nicht reden können. Es ist eine ehrliche und sehr pragmatische Lösung, die gefunden wurde, von der man aber auch sagen muss: Wir kaufen uns damit Zeit.
Anerkanntermaßen bestehen Regelungsnotwendigkeiten. Es ist aber durchaus normal, dass man, wenn ein Gesetz eine Zeit lang wirkt, erkennt, dass bestimmte Dinge, von denen man geglaubt hatte, dass sie sich so regeln ließen, nicht gut funktionieren. Ich rede nur einmal von dem Computerprogramm PfAD.invest und der Frage, wie schnell Bescheide bei den Landschaftsverbänden tatsächlich bearbeitet werden können. Das hat eben alles ganz anders stattgefunden, als es sich in der letzten Legislaturperiode zunächst einmal abgezeichnet hatte.
Insofern ist es nur vernünftig und normal, jetzt zu sagen: Wir wollen allen gemeinsam, insbesondere aber den Bewohnerinnen und Bewohnern der stationären Altenhilfe, eine Sicherheit geben.
Wir stimmen dem also zu und sind einmal sehr gespannt auf die weiteren Diskussionen. Denn ich glaube schon, dass sich eine längere Überlegung vom Ende her und eine längere Diskussion darüber,
Insofern geben wir dieser Regelung unsere Zustimmung. An dieser Stelle äußern wir einigermaßen konstruktive Kritik hinsichtlich der Frage, ob man das jetzt zur Entfesselung erklärt oder nicht. Wir halten es für eine pragmatische Lösung. Ansonsten hätten wir dem nicht zugestimmt. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe bereits unter TOP 4 einiges zum Alten- und Pflegegesetz und seiner desolaten Umsetzung ausgeführt.
Wir stehen weiterhin vor erheblichen Rückständen bei der Bearbeitung der Förderbescheide. Mit dem Entfesselungspaket I sehen wir jetzt erste Entlastungen bei der Bearbeitung vor, indem wir gesetzliche Fristen verlängern und Wertermittlungen vereinfachen.
Das Entfesselungspaket, Frau Altenkamp, kann aber erst im Laufe des kommenden Jahres in Kraft treten, sodass eine Rechtsgrundlage für eine weitere Abrechnung nach dem Jahreswechsel fehlt. Dafür ist die vorliegende Regelung in der APG DVO NRW erforderlich.
Wir alle wollen eine gute Pflege in Nordrhein-Westfalen, und wir alle wollen die besten Arbeitsbedingungen für die Menschen in der Pflege. Dazu gehört aber auch, dass wir Rechtssicherheit und Planungssicherheit für die Betreiber der Einrichtungen schaffen. Wir sollten auch nicht unnötig darüber debattieren, sondern es endlich beschließen. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben dieser Verordnung im Ausschuss ohne Debatte zugestimmt. Insofern möchte ich mich jetzt auch kurzfassen. Einige wenige Sätze möchte ich dazu aber doch noch loswerden.
Meine Vorrednerin hat erneut von einem desolaten Alten- und Pflegegesetz gesprochen. Es mag sein, dass das Ihre Auffassung ist. Vorhin haben wir ja gelernt, worauf die FDP hinauswill. Sie wollen den Markt für neue stationäre Einrichtungen bereiten.
Ich möchte noch einen Satz aus Ihrer vorhin gehaltenen Rede zitieren, der mir zunächst gar nicht aufgefallen war. Sie sagten, wenn Ihre Tochter eine solche Hausaufgabe gemacht hätte, hätten Sie sie zerrissen und gesagt: Das kannst du besser. – Das ist die schwarze Pädagogik der FDP und hat mit uns nichts zu tun.
Wir werden dieser Verordnung heute zustimmen, weil es sich um eine pragmatische Lösung handelt. Alle andere ideologische Überfrachtung ist völlig überflüssig.
Sehr geehrte Damen und Herren! Als Mitglied der AfD-Fraktion genießt man hier im nordrhein-westfälischen Landtag in dieser Legislaturperiode ein zweifaches Privileg.
Erstens hat man unter den debattierenden Fraktionen gemeinhin das mit Recht hochgeschätzte letzte Wort im Plenum und ist somit nicht nur bei der Abstimmung noch am frischesten in Erinnerung, sondern kann auch immer noch einmal den Kopf schütteln über die teils illustren Beiträge zuvor.
Zweitens hat man bei allen Abläufen und Beratungsprozessen noch nicht so sehr den parlamentarischen Tunnelblick, sondern nimmt die Zusammenhänge gewissermaßen als frisch gewählter Bürger wahr.