Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Finanzausgleichsfragen sind naturgemäß Streitfragen. Gerade wenn alle betroffenen Gruppen unter teils sehr großen fiskalischen Defiziten leiden und sich entsprechenden Konsolidierungsforderungen gegenübersehen, ist völlige Einmütigkeit in Finanzausgleichsfragen nicht zu erwarten.
Wir als AfD-Fraktion sind der Meinung, dass wir beide Seiten beachten müssen: die der Kommunen und auch die des Landes. Dabei ist es wichtig, dass die Kommunen ihren Aufgaben nachkommen und den Bürgern umfangreiche Dienstleistungen anbieten können.
Für eine finanzielle Entlastung in vielen Kommunen hatte bereits die Abschaffung des sogenannten Kommunalsoli gesorgt. Mit dem Wegfall der Zwangsabgabe für einige Kommunen, die die Vorgängerregierung durchgesetzt hatte, war schon eine Entlastung von über 90 Millionen € verbunden. Dieser Betrag wird vollständig von der Landeskasse bezahlt.
Finanzielle Verbesserung bringt zudem die Absenkung des sogenannten Vorwegabzugs im Gemeindefinanzierungsgesetz. Diese Regelung war zur zu
sätzlichen Finanzierung des Stärkungspaktes eingeführt worden, womit die Vorgängerregierung den Kommunen direkt Gelder entzogen hatte. Mit dem GFG wird dieser Vorwegabzug um 31 Millionen € abgebaut.
Die AfD-Fraktion begrüßt die Abschaffung des Kommunal-Solis. Hiermit wurden die Gemeinden bestraft, die in der Vergangenheit gut gewirtschaftet hatten. Dennoch müssen einzelne Fälle berücksichtigt werden, bei denen unter anderem die Zuwanderung die Finanzen der Kommune in Schieflage gebracht hat.
Für uns stellt sich hierbei die Frage, wie die Landesregierung dieses Problem der steuerschwachen Kommunen, die durch die Zuwanderung doppelt belastet sind, ausgleichen will.
In der Anhörung wurde deutlich, dass die Landesregierung bis dato keine Idee für eine geeignete Anschlussfinanzierung zum Stärkungspakt hat. Eine ersatzlose Streichung würde jedoch besonders finanzschwachen Kommunen ihrem Schicksal überlassen und könnte zu einem gefährlichen Ausbluten dieser Städte und Gemeinden führen. Dies muss nach dem Desaster um die Krankenhausfinanzierung auf jeden Fall verhindert werden.
Besonders jetzt müssen wir auf der Hut sein, da Land und Kommunen von den geringen Zinsen profitieren. Welche Vorkehrungen sind für den Landeshaushalt getroffen – das hatten wir heute schon –, wenn es zu steigenden Zinsausgaben kommt? Hier sieht die AfD-Fraktion im Landtag einen erheblichen Nachholbedarf. Wir dürfen den Schuldenberg nicht noch mehr ansteigen lassen, und – das haben wir ebenfalls mehrfach gehört – das wollen wir auch nicht.
Kommen wir nun zum CDU/FDP-Antrag „Zweisprachige Bezeichnung auf Ortstafeln ermöglichen – Lokale Identität stärken!“ Obwohl ich kein Plattdeutsch oder keinen anderen Dialekt spreche, spricht mir der Antrag irgendwie aus dem Herzen. Deutschland ist reich an Dialekten. Diese Vielfalt gilt es, zu erhalten und zu fördern. Eine Förderung ist insbesondere immer dann sinnvoll, wenn der Wunsch aus dem Volk kommt. Spracherhalt und Sprachentwicklung muss immer aus der Mitte des Volkes kommen; daher funktioniert zum Beispiel das Diktat der Genderideologie in der Sprache auch absolut nicht.
„Lokale Identität stärken“ – wie Sie in der Überschrift des Antrags schreiben –, ist auch eines unserer Anliegen. Es ist allerdings nicht nur wichtig, lokale Identitäten zu stärken, sondern ebenso nationale, und zwar auch auf internationaler Ebene. Die EU hat vor einigen Jahren ohne Debatte das Kommissariat für Mehrsprachigkeit praktisch abgeschafft, und die deutsche Sprache wird auf EU-Ebene bekanntlich stiefmütterlich behandelt.
Meine Damen und Herren, genau wie wir eine erzwungene Einheitswährung für die Völker Europas für falsch halten, halten wir eine Einheitssprache für falsch. Die AfD setzt sich daher für den Erhalt der kulturellen Vielfalt in Europa ein. Gute Sprachpolitik fängt mit der Unterstützung von Dialekten an, aber sie muss weitergehen:
Wer sich für Plattdeutsch auf Ortsschildern in NRW einsetzt, sollte dafür sorgen, dass die Kinder in den Grundschulen von NRW zunächst einmal deutsch und nicht unbedingt direkt ab der ersten Klasse Englisch lernen.
Wer sich für Plattdeutsch auf Ortschildern in Nordrhein-Westfalen einsetzt, darf nicht zulassen, dass an Gerichten bei Zivilprozessen in englischer Sprache verhandelt wird. Diese abstruse Idee hatte vor wenigen Wochen der Justizminister von NRW, Peter Biesenbach, und die Presse kritisiert diesen Vorschlag zu Recht als gefährlich.
„Man kann eine Sprache gezielt kaputt machen, indem man die dazugehörige Kultur zerstört. … Sprachen können sang- und klanglos verschwinden, wenn man nicht achtgibt!“
Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU und FDP, lassen Sie uns gemeinsam auf das Plattdeutsch und das Hochdeutsch achten, und zwar überall und nicht nur auf den Ortschildern am Stadtrand. Die AfDFraktion wird den Antrag der Regierungskoalition unterstützen. – Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Aufmerksamkeit. Um es auf Plattdeutsch zu sagen: Und tschüss!
Vielen Dank, Herr Kollege Strotebeck. – Für die Landesregierung spricht jetzt Frau Ministerin Scharrenbach.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben Ihnen als Nordrhein-Westfalen-Koalition mit der Gemeindefinanzierung 2018 einen Gesetzentwurf vorgelegt,
Wir haben zu einem sehr frühen Zeitpunkt mit den kommunalen Spitzenverbänden gesprochen und uns darüber ausgetauscht, wie wir die Gemeindefinanzierung für das kommende Jahr gestalten. Der
Wunsch der Spitzenverbände war, weil wir mit der Ingangsetzung der Regierung am 30. Juni bereits weit im Jahr fortgeschritten waren, die wesentlichen Planungsparameter zu belassen, weil sich die Kommunen schon in der Haushaltsaufstellung befänden.
Frau Ministerin, Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage, und zwar bei Herrn Mostofizadeh.
Frau Ministerin, ich hoffe, ich spreche Sie jetzt auch korrekt an. Sprechen Sie jetzt für die Landesregierung oder für die Koalition? Ich dachte, dass die Landesregierung den Haushaltsentwurf vorgelegt hat.
Die die Landesregierung stellende Nordrhein-Westfalen-Koalition. Wird es jetzt besser für Sie? Die Landesregierung legt diesen Gesetzentwurf vor, Herr Mostofizadeh.
Wir haben insgesamt – deswegen wäre es schön, wenn Sie auch in der Summe zuhören würden – Verlässlichkeit für die Kommunen, für die Städte und für die Gemeinden für das Haushaltsjahr 2018 hergestellt; denn letztendlich erfolgt über die Gemeindefinanzierung eine Umverteilung insbesondere vom bundesdeutschen Steueraufkommen in die Städte und Gemeinden nach Nordrhein-Westfalen. In den nächsten Jahren sind es 11,7 Milliarden €, die wir umverteilen.
Es sind außerdem nicht nur Steuerwirkungen, die wir hier an die Städte und Gemeinden weitergeben, sondern auch handfeste Entscheidungen dieser Landesregierung. Im Gegensatz zu SPD und Grünen, die den Städten und Gemeinden jährlich 276 Millionen € über die Gemeindefinanzierung mit der Abundanzumlage, mit dem Vorwegabzug entzogen haben, entlastet diese Landesregierung die Städte und Gemeinden, indem wir die Abundanzumlage in Höhe von 91 Millionen € abschaffen und eine klare Perspektive zum Abschmelzen des Vorweg-Abzuges für die weiteren Städte und Gemeinden geben – aufwachsend mit über 30 Millionen € im Jahr 2018 über 60 Millionen € im Jahr 2019 und darüber hinaus. Das sind Perspektiven, die wir Städten und Gemeinden geben.
Gestatten Sie mir deswegen: Ich finde es schon ein wenig vermessen, wenn die Vertreter, die in den vergangenen sieben Jahren die Städte und Gemeinden permanent belastet haben, sich jetzt in dieser Plenardebatte hinstellen und eine Entlastung fordern. Sie haben belastet, wir – CDU, FDP – entlasten. Bitte nehmen Sie das einfach zur Kenntnis.
Darüber hinaus haben wir entschieden, die Entlastung, die das Land vonseiten des Bundes bekommt, nämlich 217 Millionen € im Rahmen des Länderfinanzausgleiches, eins zu eins, 100 % an die Kommunen auszukehren. Wenn Sie es genau übersetzen, sind das eigentlich 50 % der Integrationspauschale – für Sie als Hinweis. Diese 217 Millionen € hätten dem Landeshaushalt zugestanden. Wir haben gesagt, wir leiten das an die Städte und Gemeinden weiter, weil sie dieses Geld benötigen.
In diesen Mitteln in Höhe von 11,7 Milliarden € sind deswegen – obwohl Sie versuchen, das permanent kleinzureden – auch nicht nur Konjunktureffekte enthalten, sondern handfeste Entscheidungen dieser Landesregierung zur Stärkung der Städte und Gemeinden und ihrer Handlungsfähigkeit.
Wir haben darüber hinaus sehr früh gesagt: Wir wollen bei der Gemeindefinanzierung für das Jahr 2018 Modernisierungen einziehen lassen. Das ist die gegenseitige Deckungsfähigkeit der Investitionspauschale. Denn die Städte und Gemeinden, die Stadträte wissen am besten, wo sie dieses Geld vor Ort investieren. Nicht wir aus Düsseldorf wollen das entscheiden, sondern die Städte und Gemeinden, die Stadträte, denen wir vertrauen, weil sie gewählt sind, weil sie legitimiert sind, weil sie zuständig und verantwortlich sind, sollen entscheiden, wo sie dieses Geld vor Ort investieren.
Darüber hinaus haben wir gesagt: Wir wollen, dass die Mindestbeträge in der Schul- und Bildungspauschale sowie in der Sportpauschale endlich wieder steigen, und zwar das erste Mal seit 2009. Deswegen haben wir die Mindestbeträge in der Schul- und Bildungspauschale sowie in der Sportpauschale um jeweils 50 % angehoben. Ich persönlich kann überhaupt nicht nachvollziehen, dass Sie das als Vertreter der Opposition kritisieren, denn von dieser Aufstockung der Mindestbeträge bei der Schul- und Bildungspauschale profitieren 114 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Unter Ihrer Verantwortung waren es nur 67.
In den Kreis Steinfurt gehen zusätzlich 1,1 Millionen €, in die zehn Städte und Gemeinden des Kreises Düren zusätzlich 909.000 €, in den Kreis Kleve
800.000 €, in den Kreis Lippe 568.000 €. Von der Erhöhung der Sportpauschale profitieren 207 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.
(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das finan- zieren aber die Kommunen und nicht das Land! Das ist eine reine Umverteilung!)
Darunter ist übrigens auch – nur nachrichtlich – der Kreis Herford mit einem Plus von 75.000 € für die Städte und Gemeinden sowie der Oberbergische Kreis mit einer Erhöhung für den Sport von 108.000 €. Jetzt erklären Sie mir mal bitte, Herr Dahm, warum Sie das hier kritisieren