Sie haben sich den Staat zur Beute gemacht und sind bestenfalls noch mittelmäßige Demokratieschauspieler, die Tag für Tag dieselbe Travestie aufführen.
Jahrzehntelang haben Sie so getan, als befände sich der einzig akzeptable Diskursraum in dem millimeterbreiten Streifen zwischen Laschet und Kraft, zwischen Schulz und Merkel, zwischen Merkel und Schröder usw. Jahrzehntelang durften wir uns an jedem Wahlabend das hohle Gejammer darüber anhören, dass die Wahlbeteiligung viel zu niedrig sei. Am nächsten Tag haben Sie dann einfach so weitergemacht wie bisher.
Anscheinend ist es Ihnen noch nie in den Sinn gekommen, dass immer mehr Bürger sich an diesem scheindemokratischen Schmierentheater nicht mehr beteiligen wollten, weil sie eben keine echten Alternativen hatten. Den Bürgern ist es egal, ob die CDU oder die SPD die Steuern erhöht. Den Bürgern ist es egal, ob die CDU oder die SPD Millionen Illegaler ins Land schleust. Den Bürgern ist es auch egal, wer sich bei der nächsten Diätenerhöhung wieder die Taschen vollmacht.
Aber Sie haben es sich ja nett eingerichtet. Warum die Macht freiwillig wieder hergeben, wenn man sich bereits alle Institutionen zur Beute gemacht hat? Also wird möglichen Wettbewerbern das Leben so schwer wie möglich gemacht – nicht nur im Wahlrecht.
Das deutsche Parteienrecht ist ein Neuparteienverhinderungsrecht. Die staatliche Parteienfinanzierung ist nichts anderes als Ihr Selbstbedienungsladen.
Die von Ihnen kontrollierte Medienlandschaft ignoriert neue Wettbewerber oder überzieht sie mit Lügenkampagnen, wenn das nicht mehr ausreicht.
In den Parlamenten ist kein Geschäftsordnungstrick zu billig, um der lästigen Konkurrenz ein Bein zu stellen.
Und wenn das alles nicht reicht, schicken Sie eben die Schlägertrupps vorbei – wie bei unseren letzten Bundesparteitagen in Hannover und Köln.
Die ebenfalls in Ihrer Hand befindliche Polizeiführung sorgt dann schon dafür, dass dem einen oder anderen Bundestagsabgeordneten die Hand gebrochen wird. Soll er einmal sehen, was er davon hat, dass er nicht zu den sogenannten Demokraten gehört!
Als wäre das nicht genug, vergehen Sie sich jetzt auch noch an der Keimzelle der Demokratie, den Kommunen. Sie erzählen, da sei die Handlungsfähigkeit der gewählten Organe durch immer neue Parteien und Wählergruppen gefährdet; deshalb müsse man eine Prozenthürde einführen.
An dieser Stelle wird schon erlaubt sein, zu fragen: Warum unterhalten wir in NRW-Kommunalvertretungen, die doppelt so groß sind wie anderswo der Landtag? Warum reduzieren wir nicht einfach die Größe der Kommunalparlamente? Wären sie dann nicht automatisch effizienter und handlungsfähiger? Wäre die Eintrittshürde damit nicht auch angehoben, ohne gleich die Verfassung brechen zu müssen?
Eigentlich schon! Aber das hätte ja Sie Mandate gekostet – und Geld. So schließt sich der Kreis: Es muss alles demokratisch aussehen; aber wir müssen alles in der Hand haben.
Meine Damen und Herren, wenn Ihnen wirklich so daran gelegen ist, dass Kommunalvertretungen schnell und effizient arbeiten, dann fangen Sie doch bei sich selbst an. Erklären Sie Ihren Parteifreunden vor Ort, was Kommunalpolitik ist und was nicht. Denn sie stellen munter Anträge, die vielleicht hierher, in den Deutschen Bundestag, ins Europäische Parlament oder gleich vor die UN-Vollversammlung gehören.
Ich möchte Ihnen drei Beispiele aus einer schier endlosen Reihe nennen, die ich aus meiner eigenen Erfahrung im Kölner Rat kenne:
Grünen und der FDP-Fraktion betreffend „Stilllegung der belgischen Atomkraftwerke in Tihange und Doel“
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betreffend „Klimapartnerschaft mit einer indigenen Gemeinde in Peru“
CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion betreffend „Aufhebung der Ausreisesperre für Dr. Sharo Ibrahim Garip – Solidarität mit den Demokraten in der Türkei“
Meine Damen und Herren, ich höre Herrn Erdogan ob der Entschlossenheit der Kölner Kommunalpolitik bibbern.
Wer die Kollegen der Kommunalparlamente mit so etwas behelligt, möge uns bitte nicht erzählen, er habe Mitleid mit den belasteten Mandatsträgern dort.
Der Bürger darf froh sein, dass wenigstens die Gerichte sich zum Teil noch aus dem Würgegriff des Parteienkartells befreien können und den Grundwerten unserer Verfassung gelegentlich Geltung verschaffen.
Auch auf uns wird er sich dabei verlassen können. Wir haben uns zwar über nunmehr fast fünf harte Jahre einen Platz in fast allen Parlamenten erkämpft. Aber wir bleiben Demokraten. Wir wollen uns immer wieder dem Votum der Bürger stellen. Und ja, wir wollen Wettbewerb auch durch neue Parteien und Wählervereinigungen; denn nur so kann echte Demokratie gedeihen.
Das unterscheidet uns offensichtlich fundamental von allen anderen und macht die AfD zur einzigen Partei, die den Namen „demokratische Partei“ wirklich verdient. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich dachte, dass wir jetzt über die Sperrklausel bei Kommunalwahlen reden – ein ernsthaftes Thema, das viele Tausende Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler in NordrheinWestfalen und in ganz Deutschland angeht. Stattdessen höre ich hier einen Spruch nach dem anderen, der eine Verletzung für alle diejenigen darstellt, die sich ehrenamtlich in unserem Land engagieren.
Ist die AfD nicht die Partei, die Kassenberichte nicht im Griff hat, die Doppelmandate nicht auflöst und die anderes macht? Sie haben uns gerade vorgeworfen, wir würden uns den Staat zur Beute machen. Ich glaube, es gibt andere, die da besser hinhören sollten.
Zur Sache: Das Verfassungsgericht hat vor genau einem Monat entschieden und die Sperrklausel in einem Organstreitverfahren für verfassungswidrig erklärt. Das bedeutet, dass der Ball wieder beim Gesetzgeber ist. Entsprechend müssen wir handeln und eine Lösung für die Kommunalwahl im Jahr 2020 finden. Ich bin sicher, dass wir sie in diesem Haus auch gemeinsam finden werden.
Die AfD-Fraktion hat, kaum ist die Tinte des Urteils trocken, sofort eine Lösung parat: Die entsprechende Norm in der Verfassung einfach streichen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es kann eine Lösung sein, diese Norm zu streichen, muss es aber nicht. Auch das Verfassungsgericht hat in seinem Urteil Spielräume offengelassen und gesagt: Die Begründung ist derzeit nicht ausreichend. Bei anderer Begründung ist nicht ausgeschlossen, dass es eine Sperrklausel geben kann.
Wir jedenfalls werden uns dieses Urteil genau ansehen, es genau analysieren und gemeinsam eine Lösung finden – im Interesse derjenigen, die sich in Stadträten und Kreistagen ehrenamtlich engagieren. Es sind mehr als 20.000 Menschen, die das ehrenamtlich tun. Das ist schon eine große Sache für unser Land, meine sehr geehrten Damen und Herren.
„Es ist anzunehmen, dass die Parteien, die das verfassungswidrige Gesetz getragen haben, … vielmehr an der Mehrung eigener Mandate und damit verbundener Geldmittel interessiert waren, …“