Protokoll der Sitzung vom 21.12.2017

„Es ist anzunehmen, dass die Parteien, die das verfassungswidrige Gesetz getragen haben, … vielmehr an der Mehrung eigener Mandate und damit verbundener Geldmittel interessiert waren, …“

Das muss man sich einmal anhören! Schließlich geht es hier um Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren und nicht, wie wir, beruflich Politik betreiben.

(Zurufe von der AfD)

Wir sehen dieses Urteil nach wir vor kritisch. Es gab auch gute verfassungsrechtliche Argumente, es anders zu sehen. Dennoch hat das Verfassungsgericht so entschieden. Das respektieren wir selbstverständlich.

Wir werden das Urteil analysieren und dann genau überlegen. Vielleicht ist es ganz gut, dass jetzt die Weihnachtszeit kommt. Dann können wir alle etwas zur Ruhe kommen, das Urteil noch einmal lesen und genau die richtigen Schlüsse daraus ziehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen ein frohes Fest und alles Gute für das kommende Jahr. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Geerlings. – Für die SPD-Fraktion erhält Herr Professor Dr. Bovermann das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Verfassungsfragen sind ursprünglich nicht Rechtsfragen, sondern Machtfragen.“ – Das, was ich gerade zitiert habe, ist eine Erkenntnis, die wir Ferdinand Lassalle verdanken.

Auch bei dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 21. November 2017 scheint es weniger um Verfassungsrecht als um Verfassungspolitik zu gehen. Dieses Urteil greift tief in Art. 69 der Landesverfassung ein. Aus Sicht der SPD-Fraktion ist hierzu noch eine genauere Analyse notwendig, welche Folgen daraus für den Landtag als verfassungsändernde Gewalt erwachsen.

Für die Auswertung des Urteils und für die Korrektur haben wir auch noch etwas Zeit; denn die nächsten Kommunalwahlen werden erst 2020 stattfinden.

So viel Zeit hat natürlich die AfD nicht. Sie möchte vielmehr das Urteil sofort instrumentalisieren. In ihrem rechten Eifer soll gleich die gesamte Regelung wieder abgeschafft werden.

Allerdings hat der Verfassungsgerichtshof die Sperrklausel für die Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten und die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr für zulässig erklärt.

Aber um differenzierte Positionen geht es der AfD auch gar nicht.

(Beifall von der SPD – Helmut Seifen [AfD]: Ach!)

Genauso wenig geht es ihr um eine Demokratisierung der Kommunalvertretungen – auch wenn das

mit dem Kurztitel des Gesetzentwurfs suggeriert wird.

Worum es der AfD geht, wird vielmehr in dem Begründungstext zum Gesetzentwurf deutlich. Herr Tritschler hat gerade in seiner Rede auch keinen Zweifel aufkommen lassen.

Erstens unterstellt die AfD, die Zersplitterung der Kommunalvertretungen und die negativen Auswirkungen auf deren Arbeitsfähigkeit seien nur Vorwände.

(Sven Werner Tritschler [AfD]: Das unterstellt das Verfassungsgericht!)

Das ist falsch. Richtig ist vielmehr, dass schon in der Anhörung des Hauptausschusses im Januar 2016 sowohl aus der Praxis als auch aus der Politikwissenschaft dargelegt worden ist, welche Funktionseinschränkungen es durch die Zersplitterung der Räte gibt.

Zweitens unterstellt die AfD, die Befürworter einer Sperrklausel seien nur – ich zitiere –

„an der Mehrung eigener Mandate und damit verbundener Geldmittel interessiert …“

Auch das ist falsch. Richtig ist vielmehr, dass wir es hier mit einem wesentlichen Merkmal des Rechtspopulismus zu tun haben.

(Helmut Seifen [AfD]: Oh!)

Aus Sicht der Rechtspopulisten vertreten die demokratischen Parteien nur Partikularinteressen und wollen sich bereichern – wir haben gerade ja vom Bild des Staates als Beute gehört –, während die AfD als einzige Partei das Gemeinwohl kennt und es auch völlig selbstlos vertritt.

(Andreas Keith [AfD]: Genau so ist es!)

Meine Damen und Herren, dieser Anspruch, nach dem man allein das wahre, immer als homogen gedachte Volk vertritt, ist mit unseren pluralistischen Wertevorstellungen einer Demokratie nicht vereinbar.

(Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN)

Was die AfD nun wirklich von parlamentarischer Demokratie hält, zeigt sich im letzten Absatz der Begründung. Dort wird der Vorschlag unterbreitet – Herr Tritschler hat es auch gerade noch einmal bestätigt –, die Kommunalparlamente zu verkleinern, um die faktische Sperrklausel anzuheben.

Was für ein Unsinn! Eine natürliche Sperrklausel in Höhe von 2,5 % wird nur bei einer Ratsgröße von 20 Mandaten erreicht. Sie können das in dem Gutachten meines Kollegen Jörg Bogumil auf Seite 88 nachlesen. In den kleinsten kreisfreien Städten haben wir gerade einmal Räte mit 42 Sitzen. In der größten

Stadt, in Köln, haben wir einen Rat mit 90 Sitzen und mit einer natürlichen Sperrklausel von 0,6 %. Für eine effektive Sperrklausel müsste die Ratsgröße also auf ein Minimum schrumpfen. Die Folgen wären weniger Repräsentanz vor Ort und eine geringere Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern.

Wir sehen: Die AfD hat kein wirkliches Interesse an einer Stärkung der kommunalen Demokratie,

(Zuruf von Markus Wagner [AfD])

sondern ist ganz im Gegenteil an einer Schwächung interessiert.

(Beifall von Andreas Bialas [SPD])

Die SPD-Fraktion – das wird Sie nicht verwundern – wird daher diesen Gesetzentwurf wegen dessen Intention und Begründung ablehnen. Lediglich der Überweisung in die Ausschüsse stimmen wir zu, weil das demokratischer Brauch ist. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Professor Dr. Bovermann. – Für die FDP hat Frau Kollegin Freimuth das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich etwas zu dem Gesetzentwurf sage, möchte ich einige Bemerkungen zu der Rede von Herrn Tritschler machen.

Ich verwahre mich ganz ausdrücklich gegen Vorwürfe, hier würden Schlägertrupps in Auftrag gegeben oder es handele sich um ein Parteienkartell. Das gilt auch für den Vorwurf nach dem Motto: Die Polizeiführung ist in Ihrer Hand.

(Zuruf von Christian Loose [AfD])

Da schwingen Vorwürfe mit, die ich für völlig unangemessen halte.

(Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

Aber nun zum Gesetzentwurf der AfD: Der Verfassungsgerichtshof hat uns als Gesetzgeber mit seinem Urteil vom 21. November 2017 einige Hausaufgaben aufgetragen. Diese Hausaufgaben müssen erledigt werden. Ich will der Ordnung halber darauf hinweisen, dass mein damaliger Kollege Dirk Wedel bei der Debatte in diesem Haus im Juni 2016 unsere verfassungsrechtlichen Bedenken schon einmal skizziert hat. Wir nehmen das Urteil des Verfassungsgerichtshofs deshalb auch mit großer Sorgfalt zur Kenntnis.

Wenn das Verfassungsgericht uns Hausaufgaben aufgibt, müssen diese auch gründlich erledigt werden – und nicht geschludert. Deswegen überzeugt mich und meine Fraktion dieser mit heißer Nadel gestrickte Gesetzentwurf, der einen so sensiblen und bedeutenden Teil unserer demokratischen Verfasstheit, nämlich das Wahlsystem, betrifft, schon im Grundsatz nicht.

Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs ist im Übrigen auch wesentlich facettenreicher, als die Antragsteller es uns hier darstellen wollen. So hat es sich zum Beispiel sehr differenziert mit den unterschiedlichen Gebietskörperschaften auseinandergesetzt und dabei auch unterschiedliche Maßstäbe für Wahlgrundsätze aufgezeigt.

Ich rate deswegen von Schnellschüssen ausdrücklich ab. Wir sollten das Urteil und seine Begründung vielmehr genau analysieren, unsere Schlüsse daraus ziehen und dann mit Gründlichkeit und gleichzeitig mit dem gebotenen Zeitansatz eine Überarbeitung unseres Kommunalwahlrechts, das für die Kommunalwahlen im Jahr 2020 ja Rechtssicherheit geben soll, entwickeln.

Der Überweisung in den Fachausschuss stimmen wir zu. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Frau Freimuth. – Für die Grünen erteile ich Herrn Mostofizadeh das Wort.