Noch ein Wink an die CDU, bevor ich mit weihnachtlichen Grüßen schließe: Sie sehen, was passiert, wenn Sie sich zu einem Entschließungsantrag der Grünen verleiten lassen. Es fliegt Ihnen anschließend um die Ohren. Wir von der AfD wissen, wo wir stehen. Wir stehen auf der Seite der Stadt Gronau. Wir stehen auf der Seite des Betreibers. Wir stehen auf der Seite der Beschäftigten. Deswegen lehnen wir diesen Antrag ab. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Loose. – Bevor ich dem Finanzminister in Vertretung von Minister Prof. Dr. Pinkwart das Wort erteile, möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Um 18 Uhr haben zwei Saaldiener, die hier Jahrzehnte im Einsatz waren, ihre letzte Arbeitsminute in diesem Landtag verbracht. Die beiden möchte ich einmal nach vorne in die Mitte holen und sie gemeinsam im Kreise der Kolleginnen und Kollegen in den Ruhestand verabschieden.
Das sind Herr Hans-Jürgen Hermanns auf der linken Seite und Herr Hans Küller auf der rechten Seite. Ihnen beiden wünschen wir persönlich alles Liebe, alles Gute und vor allem natürlich Gesundheit! Die Grüße aller Kolleginnen und Kollegen gehen mit Ihnen auf den Weg. Alles Gute!
Nun darf ich für die Landesregierung Herrn Minister Lutz Lienenkämper in Vertretung von Herrn Minister Professor Dr. Pinkwart das Wort erteilen.
Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Forderung, die Urananreicherungsanlage Gronau zu schließen, haben wir uns schon mehrfach und in verschiedenen Zusammenhängen befasst.
Im vorliegenden Antrag beziehen Sie sich auch auf den 2011 gefassten Bundesratsbeschluss zum Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes. Mit dieser Novelle wurde unter dem Eindruck der Katastrophe von Fukushima der Ausstieg aus der kommerziellen Nutzung der Kernenergie gesetzlich festgelegt.
Die damalige Forderung des Bundesrates, auch die Urananreicherungsanlage Gronau in den Ausstieg mit einzubeziehen, wurde allerdings aus gutem Grund nicht aufgenommen, da explizit nur die kommerzielle Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung beendet werden sollte.
Es besteht weiterhin nicht zuletzt international Bedarf nach angereichertem Uran. Eine Beendigung der Urananreicherung in Deutschland würde hieran nichts ändern. Die durch eine Schließung der Anlage Gronau international verringerte Anreicherungskapazität würde durch andere Anbieter auf dem Markt schnell ausgeglichen.
Wir alle wissen, dass in Deutschland die Hochtechnologie der Urananreicherung mit exzellenter technischer Expertise auf der Grundlage höchster Sicherheitsstandards betrieben wird. Wir alle wissen ebenfalls nur allzu gut, dass das leider nicht überall auf der Welt der Fall ist.
Urananreicherung nach dem Gasultrazentrifugenprinzip sollte nur in politisch stabilen Staaten betrieben werden. Hierzu gibt es auch mit gutem Recht internationale Vereinbarungen. Zu diesen bekennen wir uns selbstverständlich ausdrücklich.
Vor diesem Hintergrund ist eine Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau nicht vertretbar und lässt sich auch keineswegs als Konsequenz aus der Abschaltung deutscher Kernkraftwerke herleiten.
Meine Damen und Herren, des Weiteren beziehen Sie sich auf den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP aus dem April 2017. Dieser behandelte nicht die Schließung der Urananreicherungsanlage Gronau, sondern zielte auf die Abschaltung des belgischen Kernkraftwerks Tihange 2 sowie die Lieferungen von Brennelementen aus der niedersächsischen Brennelementfertigungsanlage Lingen nach Belgien. Diese Forderung greifen Sie auf.
Dabei jedenfalls haben Sie nach wie vor unsere volle Zustimmung. Die Lieferung von Kernbrennstoffen aus Deutschland auch auf der Basis von Material aus der UAG in das benachbarte Ausland wollen wir nicht hinnehmen.
Deswegen ist es ein erster wichtiger Schritt, dass die Urenco Deutschland nach eigener Erklärung bis auf Weiteres von der Zentrale in England keine Produktionsaufträge für belgische Kernkraftwerke erhält.
Denn ein Betrieb pannenanfälliger Reaktoren in den grenznahen belgischen Kernkraftwerken Tihange und Doel mit Brennelementen aus deutscher Produktion konterkariert die Bemühungen der Landesregierung gegenüber den verantwortlichen Stellen in Belgien, hier zu schnellstmöglichen Abschaltungen zu kommen, um Risiken für die Menschen in Nordrhein-Westfalen auszuschließen.
Daher wird sich die Landesregierung auch weiterhin beim Bund für ein Ende dieser Exporte starkmachen.
Meine Damen und Herren, die am 15. November 2017 seitens des Bundesumweltministeriums vorgelegten und von Ihnen zitierten Gutachten zu den rechtlichen Möglichkeiten der Schließung der Urananreicherungsanlage Gronau und der Brennelementefabrik Lingen vermitteln im Grunde keine gänzlich neuen Erkenntnisse und geben jedenfalls keinen Anlass, eine rechtssichere Begründung der geforderten Schließung als gegeben anzusehen.
Besagte Gutachten führen vielmehr noch einmal das aus, was schon mehrfach im Landtag von verschiedener Seite vorgetragen wurde. Es bedarf in diesem Fall einer bundesgesetzlichen Grundlage. Ebenso sind verfassungsrechtliche Rahmensetzungen zwingend zu beachten. Gleiches gilt für mögliche Entschädigungsregelungen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Lienenkämper. – Für die Grünen hat noch einmal Frau Kollegin Brems um das Wort gebeten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es immer wieder schade, wie wenig hier auf Vorrednerinnen und Vorredner reagiert wird. Weil ich das schon ahnte, habe ich in meiner Rede bereits einiges vorweggenommen. Sie haben darauf im Grunde genommen mit Ihren normalen Plattitüden geantwortet. Deswegen möchte ich Ihnen gerne noch ein paar Punkte nennen.
Ja, für uns gibt es eine neue Sachlage. Wie ich geschildert habe, gab es einen jahrelangen Streit darüber, ob und wie die Schließung der genannten Fabriken überhaupt gelingen kann. Jetzt liegen die entsprechenden Gutachten vor. Das ist für uns der klare Anlass, zu sagen: Hier muss der Atomausstieg komplettiert werden.
Die Kollegen von der CDU werfen uns vor, wir würden damit den Konsens aufkündigen. – Nein, wir gehen nur den ganz klaren nächsten Schritt. Wenn Sie den Atomausstieg wirklich wollen, wenn Sie wirklich dahinterstehen, wenn Sie wirklich wollen, dass die Pannenreaktoren in Tihange und Doel stillgelegt werden, können Sie sich doch nicht hier hinstellen und einfach sagen, wie es der Herr Minister eben gemacht hat: Sonst macht man es woanders; wir mischen gerne weiter mit.
Das ist einfach nur inkonsequent. Sehr geehrte Damen und Herren von CDU und FDP, wenn Sie den Atomausstieg wirklich wollen und es ernst meinen, wäre es konsequent, dann auch Gronau zu schließen und den Atomausstieg komplett zu vollziehen. – Herzlichen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 17/1432. Wer möchte ihm zustimmen? – Das sind Bündnis 90/Die Grünen und die SPD. Wer stimmt dagegen? – Die CDU, die FDP, die AfD und die drei fraktionslosen Abgeordneten stimmen dagegen. Sicherheitshalber frage ich noch nach Enthaltungen. – Erwartungsgemäß keine. Damit ist der Antrag Drucksache 17/1432 abgelehnt.
Land Nordrhein-Westfalen und wahlrechtlicher Vorschriften (Kommunalvertretungsde- mokratisierungsgesetz)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf meiner Fraktion möchten wir ein Unrecht beseitigen, das eine ganz große Koalition aus CDU, SPD und Grünen in der vergangenen Legislaturperiode geschaffen hat.
Die Einführung einer Prozenthürde im Kommunalwahlrecht war absehbar verfassungswidrig. Da half auch nicht der juristische Taschenspielertrick, sie gleich in die Landesverfassung zu schreiben. Bereits 1999 urteilte der Verfassungsgerichtshof im Falle der damaligen 5%-Hürde so. Der wenig kreative Einfall, es jetzt mit einer weniger hohen Hürde erneut zu versuchen, scheiterte im vergangenen Monat an derselben Stelle.
Ein ähnlich trauriges Schauspiel durften die Bürger beim Europawahlgesetz schon erleben. Da versuchten Sie es zunächst mit 5 %, später mit 3 %. Hier machte Ihnen in beiden Fällen das Bundesverfassungsgericht einen Strich durch die Rechnung.
Aber auch dort finden Sie sich nicht mit den Gegebenheiten unserer Verfassung ab. Es ist kein Geheimnis, dass die CDU nun mit Macht versucht, eine 3%-Hürde für jeden Mitgliedsstaat auf europäischer Ebene zu verankern. Diese Regelung würde freilich fast nur Deutschland treffen. Denn alle übrigen Mitgliedstaaten stellen aufgrund ihrer Größe weniger Abgeordnete und haben häufig eine weit höhere faktische Prozenthürde.
Vor diesem Hintergrund sind wir gespannt, welcher Winkelzug als Nächstes zu erwarten ist, damit Sie sich auch in den Kommunen Nordrhein-Westfalens lästige Konkurrenz vom Leib halten können. Vielleicht eine 2,4%-Hürde? Das wäre es doch! Tasten wir uns in Zehntelschritten an einen Wert heran, den das Verfassungsgericht für vertretbar hält!
Das alles ist aber nichts als ein Symptom – ein Symptom der Korruption und der Verkommenheit der politischen Klasse in Deutschland.
Die Demokratie, die die „demokratischen Parteien“ ja so oft wie eine Monstranz vor sich hertragen, zeichnet sich eben nicht dadurch aus, dass die Bürger alle Jubeljahre mal ein paar Stühle von hier nach da oder wieder zurück verschieben können. Demokratie heißt Wandel. Demokratie heißt Wettbewerb. Das heißt eben auch, dass neue Parteien entstehen und alte Parteien verschwinden, wenn der Souverän, der Bürger, es wünscht.
Liebe Kollegen, wenn auf dem Markt der politischen Ideen dieselben Regeln gelten würden wie auf jedem anderen Markt, hätte das Kartellamt sie längst verboten.
Sie haben sich den Staat zur Beute gemacht und sind bestenfalls noch mittelmäßige Demokratieschauspieler, die Tag für Tag dieselbe Travestie aufführen.