Protokoll der Sitzung vom 17.01.2018

Das ist auch wieder ein Beispiel für den Freiheitsgedanken, den Sie, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, pflegen. Sie möchten gerne die Freiheit für andere Leute bestimmen. Ist Ihnen das eigentlich schon einmal aufgefallen? Ich meine das gar nicht irgendwie bösartig. Sie wollen

wirklich immer bestimmen, wie frei die anderen sein müssen. Lassen Sie von diesem Tun ab. Leben Sie endlich in einer freiheitlichen Bürgergesellschaft und ändern Sie in diese Richtung Ihre Gesinnung. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege Seifen. – Ich erteile für die Landesregierung der Ministerin Frau Pfeiffer-Poensgen das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte am Ende dieser Debatte zum Thema „Anwesenheitspflichten“ die Gelegenheit nutzen, noch einmal die Fakten zusammenzufassen.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte im November 2017 im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens über eine Bestimmung in der Prüfungsordnung für einen Bachelor-Studiengang der Universität Mannheim zu entscheiden und diese aus verfassungsrechtlichen Gründen für unwirksam erklärt. Die fragliche Prüfungsordnung sah die Möglichkeit vor, als prüfungsrelevante Studienleistung auch eine Anwesenheitspflicht festzusetzen. Seit vergangener Woche liegt auch die schriftliche Urteilsbegründung vor. Demnach hält das Gericht die Anordnung einer Anwesenheitspflicht in der Prüfungsordnung grundsätzlich für rechtlich vertretbar, sofern bestimmte Voraussetzungen wie beispielsweise eine Fehlzeitenregelung erfüllt sind und damit die Verhältnismäßigkeit des Grundrechtseingriffs gewährleistet ist.

An dieser Stelle möchte ich noch einmal den Hinweis geben: Es geht bei einer solchen Entscheidung um die Frage der Verhältnismäßigkeit. Und die Verhältnismäßigkeit in Bezug auf Grundrechtseingriffe gilt natürlich für alle Mitglieder der Hochschule, für Studierende, aber natürlich genauso für die Hochschullehrer. Das war in der beanstandeten Prüfungsordnung nicht der Fall, weshalb die Regelung nach Auffassung des Gerichts der verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsanforderung nicht gerecht wird.

Auf einen Aspekt der Debatte möchte ich noch einmal etwas näher eingehen, da hier wohl ein grundsätzliches Missverständnis vorzuliegen scheint. Dabei geht es um die Frage der Anordnung von Anwesenheitspflichten in Seminaren. Wir hatten das gerade schon in mehreren Beiträgen zum Thema.

Es hat mich ein bisschen verwundert, dass im Wissenschaftsausschuss in Teilen die Auffassung vertreten wurde, dass nach der derzeit geltenden Regelung des Hochschulgesetzes auch in Seminaren Anwesenheitspflichten vorgesehen werden dürfen. In

der amtlichen Begründung zum derzeit geltenden Hochschulgesetz steht es anders:

Bei Seminaren dürfe nur ausnahmsweise und bei Vorliegen besonders eng definierter Voraussetzungen eine Anwesenheit angeordnet werden.

Konkret heißt das in der Begründung zu der einschlägigen Norm:

„Das Seminar stellt daher grundsätzlich keine vergleichbare Lehrveranstaltung im Sinne § 64 Abs. 2a Halbsatz 2 dar.“

In seiner Urteilsbegründung setzt sich der VGH Mannheim auch mit der Regelung im nordrhein-westfälischen Landesrecht auseinander. Dabei sind zwei Dinge entscheidend, die in der aktuellen Diskussion jedoch nicht immer hinreichend klar getrennt wurden:

Erstens. Der VGH Mannheim würdigt die juristische Ausgestaltung der Norm, da sie nach seinem Verständnis dem Bestimmtheitsgebot Rechnung trägt.

Zweitens. Der VGH Mannheim spricht sich aber mitnichten dafür aus, diese Norm in ihrem konkreten Regelungsgehalt zukünftig als Muster für mögliche Verbotsnormen anzusehen, wie das bisweilen dargestellt wurde, sondern er qualifiziert diese Norm eher als Ermächtigungsnorm. In seinem Urteil formuliert er die Anforderungen an eine verfassungskonforme Regelung. – Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Mit dem Urteil bekommen die Hochschulen eine weitere, in diesem Falle obergerichtliche Handreichung, um zukünftig vor Ort in Kenntnis der Verhältnisse an der eigenen Hochschule Anwesenheitspflichten rechtsstaatlich korrekt, das heißt eben verhältnismäßig …

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Beer?

Jetzt rede ich erst einmal zu Ende. Gleich.

… und unter Achtung der Grundrechte aller Beteiligten zu regeln. Ich bin der Überzeugung, dass Fragen der Anwesenheitspflicht in den entsprechenden Hochschulgremien vor Ort entschieden werden müssen.

Ich bin auch davon überzeugt, dass die Hochschulen dabei rechtsstaatlich handeln. Zu der schlechten Lehre, die hier immer als Keule aus der Kiste gezogen wird, kann ich nur sagen: Schwarze Schafe gibt es immer, und die gibt es in jedem Lebensbereich. Aber das kann nicht der Grund sein, durch solche Überregularien auf solche schlechten Lehrer, die es leider überall gibt, zu reagieren.

Hier mit Verbotsvorschriften zu operieren, halte ich im Sinne der Hochschulautonomie für grundlegend falsch.

(Beifall von der CDU und der FDP)

An dieser Stelle erteile ich Frau Beer für die Zwischenfrage das Wort.

Ganz herzlichen Dank, Frau Ministerin. – Nein, es geht nicht um schwarze Schafe in der Lehre, aber Sie haben natürlich Recht, wir müssen auf die Lehre gucken. Und das ist mir bisher viel zu kurz gekommen. Sie kennen auch die Aussage von Jürgen Handke, dem Marburger Professor, der eine Menge Preise für seine Lehre erhalten hat. Wir haben im Ausschuss auch das Zitat aus der „SZ“ besprochen. Er sagt:

Wenn ich nur auf Anwesenheitspflicht setze, dann stelle ich mir selbst eigentlich ein Armutszeugnis aus. Ich habe meine Veranstaltungen so vorbereitet, dass 80 % der Studierenden vorbereitet kommen, und habe damit Erfolg.

Können Sie nicht diese Art von Selbstverantwortung der Lehrenden und der Studierenden dann auch wirklich unterstützen? Darum geht es doch wirklich im Kern.

Ich glaube, da sind wir überhaupt nicht auseinander. Nur das sind natürlich auch die wunderbaren Fälle. Das würde ich mir von jedem wünschen, dass er aus der Uni rausgeht und sagt: Ich habe einfach nur solche Lehrer, da gehe ich zu Fuß hin, weil sie so fantastisch unterrichten. – Aber wir beide wissen auch, dass dies ein Wunsch und die Realität eben einfach sehr gemischt ist.

(Zurufe von den GRÜNEN)

Ich denke, dass wir jetzt einfach einen zweiten Punkt sicherstellen müssen. Die Lehrsituation besteht eben nicht nur aus den Studierenden, sondern auch aus den Lehrenden. Ich weiß nicht, ob Ihnen nicht auch schon eine Menge enttäuschter, manchmal auch frustrierter Hochschullehrer begegnet ist, die gesagt haben: Wir machen ein Seminar, es kommen 20 Studierende, jeder macht ein Referat – so ist ja ein ganz übliches, klassisches Format –, und beim Halten des Referats sind leider nicht sehr viel andere Studierende da. Es kommt eben nicht zu dem wissenschaftlichen Gespräch, das sehr wünschenswert wäre.

Frau Beer, wenn Sie meine Antwort hören wollen, könnten Sie auch zuhören!

(Beifall von der CDU und der FDP – Zurufe von den GRÜNEN)

Nur noch ein Satz dazu, dann können Sie sich ja mit den anderen weiter unterhalten.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Ich habe 15 Jahre an der Universität gearbeitet.)

Ich auch übrigens. Insofern wissen wir beide, worüber wir reden. Das ist ja auch wunderbar.

(Beifall und Heiterkeit von der CDU und der FDP)

Diese Diskussion, die wir hier führen, können wir jetzt stundenlang weiterführen. Aber warum lassen wir nicht die Universitäten und Hochschulen darüber entscheiden, wie sie es halten wollen? Das ist der Wunsch.

(Beifall von der CDU und der FDP – Zuruf von der CDU: Genau!)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich habe keine weitere Wortmeldung mehr vorliegen. Wir sind damit am Schluss der Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Wissenschaftsausschuss empfiehlt in Drucksache 17/1656, den Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 17/1406 abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag in der Drucksache 17/1406 und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer diesem Antrag folgen möchte, den bitte ich ums Handzeichen. – Das sind SPD und Grüne. Wer ist dagegen? – Das sind CDU, FDP, AfD und die Fraktionslosen. Damit ist der Antrag Drucksache 17/1406 entsprechend abgelehnt.

Ich rufe auf:

10 Aufnahme der Rheinischen Martinstradition in

die Liste des immateriellen Kulturerbes der UNESCO unterstützen

Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/1663

Ich eröffne die Aussprache. Für die CDU hat der Kollege Schmitz das Wort. – Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Martinsbrauchtum im Rheinland hat sich vom Mittelalter bis in die Gegenwart erhalten, indem es seine Form und Inhalte der jeweiligen Zeit angepasst hat, und das ohne seinen ureigensten Kern zu verlieren, nämlich Nächstenliebe zu üben.

Der Festinhalt wird mit allen Sinnen verbreitet. Man erzählt von Martin, man isst ihn symbolisch als Weckmann, man spielt die Mantelteilung, indem man mit dem Heiligen durch die Straßen zieht, und man gestaltet sein Leben im Fackelbau nach.

Zielgruppe des Brauchtums sind vor allem die Kindergarten- und Grundschulkinder und über diese hinaus die Geschwister, Eltern und Großeltern und damit die gesamte Gesellschaft. Dieses originäre katholische Brauchtum grenzt andere Christen und andere Gläubige nicht aus, vereinnahmt aber auch niemanden gegen seinen Willen. Wer mitfeiern will, ist herzlich eingeladen.

Im gesamten Rheinland und am Niederrhein ist das Martinsfest stark verbreitet und im Jahreskalender verankert. Generationenübergreifend und überkonfessionell gehört der Martinsbrauch fest zur Kultur und wird mit großem Engagement praktiziert.

Die Sankt-Martins-Vereine sind besonders in kleinen Orten und in den Stadtteilen tragende Säulen des kulturgesellschaftlichen Lebens. Neben eigenen Vereinen wird der Martinsbrauch aber auch noch von Schützenbruderschaften, Kirchengemeinden, Schulen und anderen getragen.

Vor gut 150 Jahren verbreiteten sich innerhalb weniger Jahrzehnte die Sankt-Martins-Vereine flächendeckend in der Region. Eines trägt alle Martinsvereine: Sie gehen mit einem bemerkenswerten Engagement an die Sache heran. Dies zeigt sich auch heute Abend wieder, denn die Initiatoren und auch einige Mitglieder von Martinsvereinen sind selbst um diese Uhrzeit noch gekommen, um der Debatte heute von der Tribüne aus live im Landtag zu folgen.