Protokoll der Sitzung vom 28.02.2018

Setzen Sie sich mit den Kolleginnen und Kollegen, die im Ausschuss sitzen, in Verbindung, wenn Sie konkrete Anliegen aus Ihrem Wahlkreis nach Düsseldorf tragen wollen. Machen Sie die Bürgerinnen und Bürger auf die Möglichkeit einer Petition an das Landesparlament aufmerksam!

Lassen Sie uns gemeinsam und fraktionsübergreifend diese Botschaft nach außen tragen. Denn hier zeigt sich ganz konkret, dass Politik nicht bürgerfern und abgehoben ist, sondern dass wir immer ein offenes Ohr für die Anliegen und Sorgen der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes haben.

Ganz am Schluss, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte ich mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss für die wirklich hervorragende und engagierte Arbeit bedanken. Wir sind alle mit Herzblut dabei. Sie wissen, wie das manchmal in anderen Ausschüssen ist – da geht‘s manchmal zu wie bei den Kesselflickern. Wir sind am Wohl der Bürgerinnen und Bürger interessiert. Wir schauen, wie wir dem Einzelnen in seiner konkreten Notlage helfen können. Deshalb auch ganz herzlichen Dank auch an die Kolleginnen und Kollegen! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Allgemeiner Beifall)

Ich danke Ihnen, Herr Yüksel, für den Bericht und nutze die Gelegenheit, Ihnen und allen Mitgliedern unseres Petitionsausschusses sowie den Mitarbeiterinnen und den Mitarbeitern unseres Petitionsreferates für ihre engagierte Arbeit ganz herzlich zu danken.

(Allgemeiner Beifall)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, wir kommen damit zu Tagesordnungspunkt

7 Siebtes Gesetz zur Änderung des Verfas

sungsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/1671

Beschlussempfehlung des Innenausschusses Drucksache 17/1858

zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die CDU Herrn Dr. Geerlings das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heute vorliegenden Siebten Gesetz zur Änderung

des Verfassungsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen heben wir die Befristung dreier Normen auf, die im Sommer 2018 außer Kraft treten, wenn wir heute nichts anderes beschließen.

Deutschland steht nach wie vor im Fadenkreuz von Terrorismus und Extremismus. Ich zitiere schlagwortartig aus dem Evaluationsbericht zum Verfassungsschutzgesetz:

Die Sicherheitslage in Deutschland ist dauerhaft angespannt. Es muss jederzeit mit einem islamistisch motivierten Anschlag gerechnet werden. Die rechtsextremistische Szene in Deutschland unterliegt in den letzten Jahren einer starken Dynamik. Die aggressive Agitation gegen Flüchtlinge und ihre Unterkünfte ist Konsens im ansonsten heterogenen rechtsextremistischen Spektrum. Die Gewaltbereitschaft innerhalb der rechtsextremistischen Szene nimmt zu. Auch der gewaltbereite Linksextremismus nimmt in Nordrhein-Westfalen weiter zu.

Auf andere Themen, wie zum Beispiel die Spionageabwehr, will ich gar nicht erst näher eingehen.

Wenn wir unser Zusammenleben in Frieden, Freiheit und Sicherheit und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung gegen ihre Feinde verteidigen wollen, müssen wir zweierlei tun: nämlich erstens denen, die unsere Verfassung schützen, politische Rückendeckung geben und zweitens diese mit den nötigen Mitteln, vor allem mit den gesetzlichen Kompetenzen, ausstatten.

Zu den Kompetenzen, die unsere Verfassungsschützer benötigen, zähle ich erstens die Befugnis zum Zugriff auf zugangsgesicherte Kommunikationsinhalte im Internet auf dem technisch dafür vorgesehenen Weg. Durch den Zugriff auf Internetforen und Chats sollen etwa Propaganda und Rekrutierungsaktivitäten kontrolliert werden.

Zweitens zähle ich dazu die Befugnis zur Einholung von Auskünften über Beteiligte am Zahlungsverkehr und über Geldbewegungen und Geldanlagen bei Zahlungsdienstleistern. Durch Finanzermittlungen sollen terroristische Aktivitäten, insbesondere die Vorbereitung von Anschlägen und Attentaten, frühzeitig erkannt werden.

Drittens geht es um die Befugnis zur Erhebung von Auskünften über Telekommunikationsverbindungsdaten und Nutzungsdaten. Hierdurch sollen Aufenthaltsorte, Kommunikationsbeziehungen und Profile sowie Netzwerke offengelegt werden.

Die unter den Nummern zwei und drei genannten Befugnisse zählen bundesweit zu den Standardmaßnahmen der Verfassungsschutzbehörden. Sie werden auch hier in Nordrhein-Westfalen regelmäßig angewendet. Die unter Nummer eins genannte Befugnis zum Zugriff auf Internetforen und Chats wurde bislang noch nicht genutzt. Der Bedarfsfall kann jedoch jederzeit eintreten.

Die zunehmende Digitalisierung macht auch vor Terroristen und Extremisten nicht halt. Gruppentreffen finden virtuell statt und nicht im Wirtshaus an der Theke. Anleitungen zum Bombenbau stehen im Internet und nicht im gedruckten Handbuch. Cyberangriffe auf IT-Netze ergänzen bisher bekannte Anschlagsmuster. Darauf müssen wir reagieren.

Der gemeinsame Evaluationsbericht von Innenministerium und Professor Dr. Wolff hat alle drei zur Debatte stehenden Normen gründlich untersucht und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass sie sich bewährt haben und nach wie vor zweckmäßig und erforderlich sind. Er empfiehlt ebenso wie die Landesregierung die unbefristete Verlängerung.

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf am 25. Januar beraten und ihm, ohne dass Änderungsanträge gestellt wurden, mit breiter Mehrheit zugestimmt. Vielleicht überdenkt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen noch einmal ihre Position. Es wäre ein gutes Zeichen für den Schutz unserer verfassungsmäßigen Ordnung, wenn wir den Gesetzentwurf heute einstimmig im Landtag beschließen würden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Geerlings. – Für die SPD hat nun Frau Kapteinat das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Siebte Gesetz zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen bedeutet nicht nur eine Entfristung. Diese Änderung zeigt auch unser Vertrauen als Parlamentarier in die Arbeit der Verfassungsschutzbehörde.

Die wichtigste Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es, Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung abzuwehren, über jegliche extremistische Gefahren aufzuklären und vor Spionage zu warnen. Herr Dr. Geerlings hat gerade schon auf viele extremistische Gefahren aufmerksam gemacht. Deswegen verzichte ich darauf, das zu wiederholen.

Die Gefahren werden auch durch die Nutzung des Internets nicht weniger, und es ist deshalb nur folgerichtig, die bereits von uns installierten Befugnisse dauerhaft zu gewähren. Eine Verlängerung der Befugnisse wurde bereits mehrfach für eine unterschiedliche Dauer beschlossen. Eine weitere temporäre Verlängerung ist nicht länger zeitgemäß.

Dabei ist es uns wichtig, dass die Befugnisse des Verfassungsschutzes nur sorgsam und bedacht genutzt werden. Die Wahrung der Grundrechte hat für

uns oberste Priorität. Der Verfassungsschutz hat bewiesen, dass er das tut. Als Beispiel ist von den Befugnissen zur Datenabfrage, die seit 2001 bestehen, erst 27-mal Gebrauch gemacht worden. Telefondaten wurden erst einmal abgefragt.

Daher stimmen wir diesem Antrag zu und bedanken uns für die Arbeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kapteinat. – Für die FDP hat Kollege Lürbke das Wort.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe das an diesem Pult schon mehrfach gesagt, aber ich wiederhole mich gern: Für die Nordrhein-WestfalenKoalition hat innere Sicherheit Priorität, und wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Sicherheitslage spürbar zu verbessern und dabei die größtmögliche Freiheit unserer offenen Gesellschaft zu erhalten.

(Monika Düker [GRÜNE]: Ha, ha! Das mit der Freiheit – na ja!)

Um dieses Ziel zu erreichen, Frau Düker, brauchen wir auf der einen Seite eine personell gut aufgestellte und mit den entsprechenden rechtlichen Befugnissen ausgestattete Polizei, aber auch einen Verfassungsschutz, der effektive und notwendige rechtstaatliche Befugnisse erhält. Diese Befugnisse haben meine Vorredner detailliert dargestellt.

(Zuruf von Verena Schäffer [GRÜNE])

Für uns Freie Demokraten ist es wichtig, dass alle drei Befugnisse, über die wir heute sprechen, die verfassungsrechtlichen Vorgaben erfüllen. Sie unterliegen parlamentarischer Kontrolle und wurden zum Teil bereits mehrfach evaluiert.

Es ist gerade schon angesprochen worden: Zuletzt wurde dem Landtag am 15. Mai 2017, wie gesetzlich vorgesehen, ein vom damaligen MIK und dem wissenschaftlichen Sachverständigen Professor Dr. Heinrich Amadeus Wolff verfasster Evaluationsbericht zu diesen Befugnissen vorgelegt. Auch dieser Bericht empfiehlt hinsichtlich aller drei Befugnisse die unbefristete Verlängerung. Dem schließen wir uns an. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Lürbke. – Für die Grünen hat Kollegin Schäffer das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht bei diesem Gesetzentwurf im Wesentlichen um die Änderung der

Befristung von drei Befugnissen im Verfassungsschutzgesetz.

Zum einen geht es um die Beobachtung der zugangsgesicherten Internetkommunikation. Da reden wir zum Beispiel über Chats, über Foren, von denen wir wissen, dass Terroristen oder andere Verfassungsfeinde diese nutzen, um zu kommunizieren. Sie tun das nicht übers Telefon. Diese Chats werden auch genutzt, um etwa zu radikalisieren. Es ist immer die Frage: Kann der Verfassungsschutz sich da mit einschalten oder nicht?

Die andere Befugnis betrifft den Zahlungsverkehr und die Geldbewegungen – ebenfalls eine wichtige Befugnis des Verfassungsschutzes.

Bei der dritten Befugnis geht es um Auskünfte über Telekommunikationsverbindungs- und -nutzungsdaten.

Es geht um diese drei Befugnisse im Verfassungsschutzgesetz, die bis zum 1. Juni dieses Jahres befristet sind. Der Gesetzentwurf sieht jetzt vor, alle komplett zu entfristen.

Dazu will ich im Einzelnen sagen, dass die beiden letztgenannten Befugnisse, also betreffend die Geldbewegungen und die Telekommunikationsverbindungs- und nutzungsdaten, schon mit dem Gesetz in 2002 eingeführt wurden. Herr Lürbke hat es richtig dargestellt: Diese wurden bereits evaluiert. Es gibt sie also schon länger. Aus meiner Sicht ist die Entfristung hier unproblematisch, weil wohl allen klar ist, dass wir diese Befugnisse für den Verfassungsschutz weiter brauchen.