Wie gesagt: Es geht nicht, vorher alles hochzujazzen, dann nicht zu liefern und zu versuchen, sich hier mit solchen Debatten herauszuwinden. Wir wollen sehen, was die FDP unter
neuem Dienstrecht versteht und was die CDU versucht, unter neuem Dienstrecht vielleicht unterzubringen. Ich denke, das gibt noch spannende Diskussionen.
Frau Kollegin Beer, entschuldigen Sie, es gibt den Wunsch einer Zwischenfrage vom Kollegen Ott. Ich frage, ob Sie diese zulassen.
Herzlichen Dank. – Frau Kollegin, ich wollte nur noch einmal nachfragen: Erinnere ich mich richtig, dass im Plenarblock vor der Bundestagswahl die Debatte zur Besoldung hier schon einmal sehr intensiv geführt wurde und die Grünen einen Antrag eingereicht hatten, mit dem die Landesregierung beauftragt werden sollte, eine schrittweise Angleichung vorzulegen? – Können Sie sich auch noch erinnern, wie CDU und FDP auf Ihren Vorschlag damals reagiert haben?
Danke, Herr Kollege. – Ja, ich kann mich erinnern. Das ist genau so, wie Sie es in Erinnerung haben. Wir hatten diesen Antrag zur direkten Abstimmung gestellt. Die Forderung war: Legen Sie uns bitte einen Plan vor, gehen Sie in Schritten vor! – Das ist abgelehnt worden. Wir haben danach einen Antrag eingebracht, der im Schulausschuss beraten und auch negativ beschieden worden ist. Und jetzt haben wir diesen Gesetzentwurf hier.
Deswegen sage ich noch einmal: Sich das zu verkneifen, hinter den Baum zu gehen und zu sagen: „Nein, das können wir jetzt nicht machen“, wird nicht funktionieren.
Nein, Herr Löttgen, damit wir uns verstehen: Leisten Sie erst einmal den Aufwuchs über 4 Milliarden € im Schulhaushalt. Das möchte ich sehen. Liefern Sie bitte, damit dass dann auch so passiert! In der ersten Etappe, im Haushalt 2018, sind Sie weit hinter dem geblieben, was Sie hätten liefern müssen, damit Sie diese Summe im Endziel erreichen können. Herr Löttgen, ich bin auf den nächsten Haushalt gespannt, und da hinein gehören die Besoldungsfragen!
Nein, Sie kommen nicht davon. Ich fand es gut, dass Sie gesagt haben: „Ja, wollen wir machen.“ Aber wir wollen wissen: wann, für wen und mit welchen Ausführungen innerhalb der Legislaturperiode?
Da ist die Besoldung für die Grundschullehrkräfte. Da ist die Frage von Laufbahnen, die mit dazu gehört.
Ja natürlich, auch die Frage von Entlastungen gehört dazu. Wie sieht es mit den Schulleitungsassistenzen aus? – Das ist ein Gesamttableau. Da gibt es noch viele Dinge, die wir miteinander besprechen müssen, Herr Löttgen.
wie heute – „… habt ihr alles so nicht gemacht, und jetzt schieben wir es hinaus“ – kommen Sie nicht davon. Wir werden Sie auf jeden Fall immer wieder stellen.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Beer. – Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Seifen das Wort. Bitte schön.
Entschuldigung, Frau Präsidentin, das tut mir sehr, sehr leid. Ich war so von der Rede von Frau Beer gefangen, dass mir dieser Lapsus unterlaufen ist. So viel Inhaltsleeres wie von den beiden Vertretern von SPD und Grünen ist mir noch nicht untergekommen, und jetzt weiß ich auch, warum die Schulpolitik der letzten sieben Jahre so katastrophal war.
dass sich die Mitglieder dieser Fraktion von ihrer ideologisch geführten Wirklichkeitssicht ohne Rücksicht
„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ wird hier als gesetzliche Forderung für einen Tatbestand erhoben, in dem es wenig Gleiches zu beobachten gibt. Der Gesetzentwurf führt für eine Besoldungsanpassung der Eingangsstufen der verschiedenen Lehrämter lediglich die „gleiche und gleich lange Ausbildung“ der Lehramtsanwärter der verschiedenen Schulstufen als Begründung an und meint wohl damit – gestützt auf Expertisen zweier Anwälte – ein grundgesetzliches Anrecht auf gleiche Besoldung ableiten zu können.
Diese schlichte Schlussfolgerung vereinfacht die komplexe schulische Wirklichkeit und die besoldungsrechtliche Struktur auf eine geradezu primitive, sträfliche Art und Weise.
Der Verband lehrer nrw weist zu Recht darauf hin, dass eine übereilte und von den falschen Prämissen ausgehende Entscheidung in der Besoldungsanpassung zu Verwerfungen im Bereich des Tarifrechts und gleichzeitig auch zu einer Verwerfung in der Systematik des Beförderungswesens führt. In der Anhörung hat der Vertreter dieses Verbandes zu Recht davor gewarnt, dass man mit der Besoldungsanhebung der bisher mit A12 dotierten Eingangsämter drei Viertel der Lehrkräfte vor den Kopf stößt und brüskiert, wie das in zurückliegender Zeit bereits schon einmal nach einer Besoldungsanpassung im Beamtenbereich bei den Tarifangestellten erlebt wurde.
Brüskiert werden sich auch viele Lehrkräfte der weiterführenden Schulen fühlen, vor allem die der Gymnasien und Gesamtschulen. Das interessiert Sie aber offensichtlich wenig. Die Arbeit in einer Grundschule ist von sehr hohem Wert und selbstverständlich gleichwertig zu allen anderen Lehrtätigkeiten. Sie ist aber trotzdem nicht gleichzusetzen mit der Arbeit in einer weiterführenden Schule, vor allem, wenn diese eine Oberstufe hat.
Die Breite der Altersstruktur der Schülerinnen und Schüler, die von der Kindheit über das Jugendalter bis zum Eintritt in das Erwachsenenalter reicht, verlangt andere, aber nicht minder anstrengende und intensive Erziehungsbemühungen. Hinzu kommt die höhere Anzahl von Schülerinnen und Schülern, die man über die unterschiedlichen Jahrgänge hin als Fachlehrer zu unterrichten und zu benoten hat.
Die Breite des Stoffes über sechs bis neun Schuljahre hinweg sorgt für einen hohen zeitlichen Aufwand an Unterrichtsvorbereitungen für die Aneignung und Aufbereitung komplexer Sachverhalte im naturwissenschaftlichen, gesellschaftswissenschaftlichen und im sprachlich-literarischen Bereich und sorgt für einen zum Teil hohen Korrekturaufwand, zu
dem noch diverse mündliche wie schriftliche Prüfungen mit einem Aufwand an Prüfungsvor- und -nachbereitung hinzugezählt werden müssen.
Herr Ott, ich muss mich wirklich wundern. Ich habe gehört, Sie seien mal als Lehrer an der Schule gewesen. Ich möchte gerne wissen, wie da Ihre Arbeit ausgesehen hat.
Wenn Sie jetzt meinen, Sie könnten die Lehrkräfte dagegen aufwiegen, die in sogenannten Nebenfächern eingesetzt werden und wenig Korrekturen haben, dann darf ich Ihnen vor Augen halten, dass zum Beispiel ein Kunstlehrer aufgrund der Stundentafel des Faches Kunst und seiner Unterrichtsverpflichtung zwischen 200 und 230 Schülerinnen und Schüler unterrichten und benoten muss. Machen Sie das doch einfach mal; probieren Sie es doch mal aus!
Zu all dem kommt noch die Einbindung des Lehrpersonals in eine Reihe von außerunterrichtlichen Tätigkeiten hinzu. Ich darf dann noch daran erinnern, dass die Gymnasiallehrer vor ca. 18 Jahren eine Gehaltskürzung hinnehmen mussten, indem ihr Stundendeputat von 23,5 Stunden auf 25,5 Stunden angehoben worden ist. Da hat sich auch niemand gerührt. Deshalb hat der Vertreter des Philologenverbandes in der Anhörung zu Recht darauf hingewiesen, dass – Zitat – „die Lehrkräfte an Gymnasien und Gesamtschulen in besonderer Weise arbeitszeitlich belastet sind“.
Zu ähnlichen Schlussfolgerungen kommen sowohl der Vertreter des Verbandes lehrer nrw als auch sogar die Vertreterin der GEW – man höre und staune! Beide weisen darauf hin, dass vor allem die Gestaltung des Arbeitsplatzes der wesentliche Aspekt bei der Attraktivität des Arbeitsplatzes und des Belastungsgefühls der Lehrkräfte ist.
Die Integration von zahllosen Ausländerkindern in den allgemeinen Schulbetrieb, die inklusive, zieldifferente Beschulung von Kindern mit besonderem Förderbedarf, die besonderen Herausforderungen an Brennpunktschulen und noch einiges, noch vieles mehr – all das belastet die Lehrkräfte an den Schulen und besonders auch an den Grundschulen, sodass 70,1 % der Lehrkräfte die hohe psychische Belastung als die größte Herausforderung ihres Berufs betrachten.
Hier muss Abhilfe geschaffen werden. Dass man da vielleicht über eine Verringerung des Stundenvolumens sprechen kann – einverstanden; aber nicht nur an dieser einen Stellschraube drehen und damit alles durcheinanderbringen!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Sie haben in Ihrer Begründung all diese Hinweise aus der Anhörung ignoriert. Nichts davon haben Sie hier vorgestellt – lediglich das, was die Anwälte mit ihrem Bezug zum Grundgesetz vorgebracht haben, der auch noch vollkommen falsch ist. Sie haben hier
einen Gesetzentwurf vorgelegt, der zwar Ihrer schlichten Gleichheits- und Nivellierungsideologie entspricht, für die Lehrkräfte an den Schulen aber keine Verbesserung bereithält. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Seifen. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung Herr Minister Lienenkämper das Wort. Bitte schön, Herr Minister.