Protokoll der Sitzung vom 21.03.2018

erste Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der CDU dem Abgeordneten Klenner das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor wenigen Wochen haben wir hier in einer Aktuellen Stunde über den drastischen Rückgang der Organspenden in NRW gesprochen. Mit acht Organspendern pro einer Million Einwohner lag unser Bundesland im Vergleich mit den anderen Regionen an letzter Stelle. Jeden Tag sterben in Deutschland drei Menschen, weil sie vergeblich auf ein Organ gewartet haben. Das können und wollen wir alle nicht hinnehmen, und deshalb ist es gut, dass wir mit diesem Gesetzentwurf handeln.

In der Aktuellen Stunde und in vielen Gesprächen im Umfeld der Debatte ist deutlich geworden, wer eine ganz wichtige Schnittstelle im bestehenden System ist: Das sind die Transplantationsbeauftragten in den Kliniken. Deshalb wollen wir genau diese mit unserem Antrag stärken.

Die Statistik zeigt, dass es Krankenhäuser gibt, in denen über längere Zeiträume überhaupt keine Organspenden vorkommen. Das weist auf ein mögliches strukturelles Problem hin. Es gibt offenbar an einigen Stellen Schwierigkeiten, hirntote Patienten als mögliche Spender zu erkennen. Häufig werden intensivmedizinische Maßnahmen abgebrochen, ohne die Möglichkeit einer Organspende zu klären und ohne Rücksprache mit den Transplantationsbeauftragten zu halten.

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation hat 14.000 Patientenfälle aus dem Jahr 2016 ausgewertet, und in über 1.000 Fällen gibt es Hinweise darauf, dass Organspenden möglich gewesen wären. Warum passiert das? Es wird von Informations- und Kommunikationsdefiziten berichtet. An manchen Stellen fehlt auch die notwendige Unterstützung durch die Klinikleitung, oder die Transplantationsbeauftragten werden nicht konsequent genug eingebunden.

Unser vorrangiges Ziel muss aber sein, dass alle potenziellen Organspender in den Kliniken identifiziert werden können. Das sind wir auch den Menschen schuldig, die sich zu Lebzeiten aktiv zu einer Organspende bereit erklärt haben. Ihr Wunsch darf nicht an fehlender Koordination oder Kommunikation in den Kliniken scheitern.

Die Kliniken und die Transplantationsbeauftragten haben eine wichtige Schlüsselstellung; denn nur sie können die Spender erkennen und dann noch eine Organspende veranlassen.

Wir wollen dabei unterstützen, indem zum Beispiel die Daten aus den Kliniken besser erfasst und ausgewertet werden. Das dient der Qualitätssicherung und zeigt uns auch, wo weitere Verbesserungen nötig sind.

Wir wollen eine regelmäßige Dokumentation und Berichtspflicht für die Krankenhäuser über die Todesfälle mit primärer und sekundärer Hirnschädigung. Das beinhaltet auch die Angabe von Gründen, warum es nicht zu einer Organspende gekommen ist.

Wir werden auch die Krankenhausträger stärker einbinden. Organspende muss Chefsache sein. Die Träger werden verpflichtet, sich aktiv bei den Beauftragten zu informieren und sich zu beraten. Niemand kann dann sagen, er hätte es nicht gewusst.

Neu ist die verbindliche Freistellung für Transplantationsbeauftragte in den Kliniken. Das bedeutet eine Verschärfung der bisherigen Regel. Ganz konkret ist

ein abgestuftes System entwickelt worden, und dieses bezieht sich auf die Zahl der zu betreuenden Intensivbetten. Je mehr Betten, desto höher der Stellenanteil zur Freistellung. In großen Kliniken, wie zum Beispiel in Transplantationszentren, sollen die Beauftragten vollständig für die Durchführung ihrer Arbeit freigestellt werden.

Das bedeutet auch eine Wertschätzung für die wichtige Arbeit der Beauftragten. Wir können nur erahnen, wie schwer die Gespräche über Organspenden mit trauernden Angehörigen sind. Das geht nicht nebenbei zur eigenen Arbeit.

Wir wollen auch, dass der Austausch mit dem zuständigen Ministerium noch intensiver wird. Minister Karl-Josef Laumann hat sehr deutlich gemacht, dass er beim Thema „Organspende“ oberste Priorität setzt. In seiner ersten Amtszeit ist es schon einmal gelungen, die Zahl der Spender zu vergrößern. Auch jetzt wird deutlich – das sagen uns auch die Menschen aus den anderen Bundesländern –, dass wir in NRW das Problem erkannt haben, und wir zeigen, dass wir handeln wollen.

Es ist gut, dass wir künftig im Landtag regelmäßig über die Entwicklung der Zahlen der Organspende sprechen werden. Gemeinsam mit den vielen wartenden Patienten im Land setzen wir darauf, dass die beschriebenen Verbesserungen auch Wirkung zeigen. Die Menschen setzen große Hoffnungen in uns.

Deshalb bitte ich Sie um Ihre Zustimmung und Unterstützung bei den Beratungen im Ausschuss und dann noch bei der Entscheidung zu dem Gesetzentwurf. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Klenner. – Als nächste Rednerin hat für die weitere antragstellende Fraktion der FDP Frau Abgeordnete Schneider das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Januar haben wir in einer Aktuellen Stunde über den Rückgang der Organspendezahlen debattiert. Ich kann mich noch gut an die Vorwürfe der Opposition erinnern, eine Aktuelle Stunde reiche nicht aus. Es wurde gefragt, was die Landesregierung denn tue und was die regierungstragenden Fraktionen vorhätten.

Heute, zwei Monate später, legen die Fraktionen von FDP und CDU Ihnen einen Gesetzentwurf vor. Sie sehen also, dass die NRW-Koalition handelt.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Der Handlungsbedarf wird durch die aktuellen Zahlen deutlich: Mit nur noch 146 Organspendern ist

Nordrhein-Westfalen Schlusslicht. Die Spenderrate liegt niedriger als in den anderen sechs Regionen der Deutschen Stiftung Organtransplantation. Auf eine Million Menschen kommen in NRW nur rund acht Organspender.

Die Situation ist für viele Menschen geradezu dramatisch. 10.000 Menschen warten deutschlandweit auf ein Spenderorgan, und viele warten vergebens. Täglich sterben statistisch drei von ihnen, weil für sie nicht rechtzeitig das passende Organ verfügbar ist. Bei vielen anderen Patientinnen und Patienten verschlechtert sich der Gesundheitszustand und somit die Erfolgsaussicht auf eine Transplantation aufgrund der langen Wartezeit. Die Transplantation von Organen Verstorbener ist aber für etliche Krankheiten oft die einzig mögliche Therapie. Organspende kann so Leben retten. Ein Organspender, von dem alle Organe transplantiert werden, schenkt durchschnittlich 56 neue Lebensjahre.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Ursachen für den Rückgang der Organspende sind vielfältig. Eine Rolle dabei spielt die Verunsicherung durch negative Schlagzeilen. Gerade in dem sensiblen Bereich des Umgangs mit Leben und Tod kann der geringste Verdacht eines Missbrauchs dazu führen, dass Vertrauen zerstört wird. Wir sollten aber zur Kenntnis nehmen, dass es seit 2014 keine Anhaltspunkte für Manipulationen mehr gibt und die grundsätzliche Bereitschaft zur Organspende mit 80 % der Deutschen immer noch recht hoch ist.

Neben einer weiteren intensiven Aufklärung und Information über den Ablauf der Organspende und die möglicherweise bestehenden Bedenken müssen wir deshalb auch die strukturellen Probleme angehen. Es gilt, die Abläufe in den Krankenhäusern so zu verbessern, dass mehr potenzielle Spender vor einem Abbruch der intensivmedizinischen Maßnahmen erkannt werden.

Bayern hat mit konkreten Vorgaben zur Freistellung von Transplantationsbeauftragten gezeigt, dass sich so die Zahl der Organspenden erhöhen lässt.

In unserem Land haben wir bereits 2007 mit dem Krankenhausgestaltungsgesetz die Kliniken zur Bestellung von Transplantationsbeauftragten verpflichtet.

Wir wollen jetzt im Landesgesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetzes vergleichbare Vorgaben zur Freistellung wie in Bayern einführen. Mit den verbindlichen Freistellungsregelungen können die

Transplantationsbeauftragten künftig ihre Aufgaben besser erfüllen und das Organspendepotenzial in den Kliniken optimal ausschöpfen.

Wir wollen hier möglichst schnell zu einer gesetzlichen Neuregelung kommen und bringen deshalb einen Gesetzentwurf von CDU-Fraktion und FDPFraktion ein. Ich würde mir wünschen, dass in den

weiteren Beratungen auch die Opposition das gemeinsame Ziel mitträgt. Wir können damit den Beitrag leisten, für den wir im Land die Kompetenz haben. Nordrhein-Westfalen darf nicht länger Schlusslicht bleiben.

Wir werden uns aber auch auf Bundesebene mit der Frage der Organspende beschäftigen müssen. Wir wollen, dass mehr Menschen eine Entscheidung zur Organspende treffen. Deshalb werden wir darüber diskutieren müssen, wie wir das erreichen. Das könnte eine Widerspruchslösung nach dem Vorbild der Neuregelung in den Niederlanden oder eine verbindlichere Ausgestaltung der bisherigen Entscheidungslösung sein, die auf die Option verzichtet, keine Erklärung abzugeben. Das ist aber eine Frage, die wir im Landtag nicht entscheiden können.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, im Januar habe ich an Sie appelliert, darüber nachzudenken, Ihr Herz zu verschenken und sich einen Organspendeausweis zu holen. Ich freue mich, dass sich CDU und FDP in diesem Hause so schnell ein Herz gefasst haben und diesen Gesetzentwurf einbringen, und freue mich auf eine konstruktive und gute Begleitung in den Ausschüssen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Schneider. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der SPD Frau Abgeordnete Lück das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist wahr, wir haben uns bereits in diesem Jahr intensiv mit dem Thema Organspende und Organtransplantation beschäftigt. Meine Vorredner haben es erwähnt.

Ich freue mich, Frau Schneider, dass die Regierungsfraktionen so schnell reagiert haben. Sie haben eben erwähnt, dass es auch daran liegt, dass die Opposition Sie ein Stück gefordert hat. Heute liegt nun der Gesetzentwurf vor, und das ist gut so. Denn wir waren uns alle schon im Januar einig, dass schnell gehandelt werden muss im Sinne aller Menschen, die dringend auf eine lebensrettende Organspende warten.

Im europäischen Vergleich stehen Deutschland und natürlich auch Nordrhein-Westfalen schlecht da. Im Verhältnis zur Einwohnerzahl sind unsere Partnerländer bei der Vermittlungsstelle für Organspenden, bei Eurotransplant, solidarischer und erfolgreicher mit der Organspende als wir in Deutschland. Daran müssen wir etwas ändern.

Unsere Ausführungen zu dem Thema im Januar hatten unterschiedliche Schwerpunkte. Ich selbst habe

beispielsweise bereits in meiner letzten Rede gesagt, dass die Erhöhung der Spenderzahlen auch erreicht werden kann, wenn wir eine ergebnisoffene Grundsatzdiskussion über eine Änderung der rechtlichen Grundlage hin zu einer Widerspruchslösung führen, so wie sie viele europäische Nachbarländer bereits haben.

Ich habe mich gefreut, heute diesen Anstoß auch von der FDP-Fraktion zu hören. Natürlich können wir diese Widerspruchslösung im Landtag nicht umsetzen, aber es geht natürlich darum, die Diskussion gesellschaftlich, aber auch politisch zu führen.

Das war aber nur einer der drei Punkte, die ich zur Verbesserung des Systems vorgeschlagen habe. Die anderen beiden sind für mich ebenso relevant.

Zum einen muss eine öffentliche Wahrnehmung durch noch mehr Öffentlichkeitsarbeit und positive Darstellung der Organspende in den Medien gesteigert werden.

Zum anderen muss das Entnahmesystem konsequent verbessert werden. Unter einer Verbesserung des Entnahmesystems verstehe ich – das habe ich bereits im Januar erläutert – eine höhere Sensibilisierung der Entnahmekliniken für mögliche Organspenden, eine bessere Qualifikation des Personals sowie eine Aufwertung der Transplantationsbeauftragten durch höhere Qualifikation und garantierte Freistellung.

Ich bin heute – das muss ich ehrlich zugeben – positiv überrascht. Die Fraktionen von CDU und FDP legen einen Gesetzentwurf vor, der zumindest bezüglich der Verbesserung des Entnahmesystems meinen eigenen Vorstellungen sehr nahekommt. Der Gesetzentwurf sieht strengere Meldepflichten und vor allem eine Begründung bei nicht erfolgter Hirntoddiagnostik sowie bei nicht erfolgter Organentnahme vor.

Außerdem wird die Position der Transplantationsbeauftragten gestärkt, und die Freistellung wird gesetzlich festgeschrieben – zu Recht; denn die Rolle der Transplantationsbeauftragten ist nicht zu unterschätzen. Ihnen obliegt es, die Handlungsabläufe innerhalb der Klinik für den Fall einer Organspende festzulegen, das ärztliche und pflegerische Personal im Krankenhaus regelmäßig über die Organspende zu informieren und vor allem natürlich die Angehörigen von möglichen Organspendern in angemessener Weise zu begleiten.

Deshalb sind die Maßnahmen im Gesetzentwurf generell begrüßenswert. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, der vielleicht helfen kann, die Organspendebereitschaft wieder zu erhöhen.

Darüber hinaus bleiben aber leider noch viele Fragen offen. Wir brauchen weitere Instrumente und Maßnahmen, um die Akzeptanz und das Vertrauen inner

halb der Bevölkerung wieder zu stärken. Organspende muss enttabuisiert werden. Dazu kann unter anderem eine gezieltere Öffentlichkeitsarbeit beitragen. Diese muss sowohl in der Bevölkerung für Organspende werben als auch in den Fachkreisen eine höhere Aufmerksamkeit auf das Thema lenken.