Protokoll der Sitzung vom 21.03.2018

halb der Bevölkerung wieder zu stärken. Organspende muss enttabuisiert werden. Dazu kann unter anderem eine gezieltere Öffentlichkeitsarbeit beitragen. Diese muss sowohl in der Bevölkerung für Organspende werben als auch in den Fachkreisen eine höhere Aufmerksamkeit auf das Thema lenken.

Ich freue mich darauf, die Problematik im Ausschuss fachlich intensiv zu diskutieren. Vielleicht gibt es sogar Punkte, an denen wir einvernehmlich zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen können; denn es wäre fahrlässig, dieses Herzensthema in politischen Streitereien zu zerreden. Wir stimmen deshalb der Überweisung in den Ausschuss zu. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Lück. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Abgeordnete Mostofizadeh das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wir sind der Meinung, dass dieses Thema nicht zerredet werden sollte und wir uns sachlich damit auseinandersetzen sollten.

Ich habe im Januar ausdrücklich die Rede des Kollegen Klenner gelobt und auch die wichtigen Punkte, die er damals genannt hat, angesprochen. Herr Kollege Klenner, ich hätte schon erwartet, dass wir dieses Thema, welches wir in den letzten Wochen intensiv gemeinsam besprochen haben – unter anderem in Obleuterunden und im Ausschuss –, auch gemeinsam angehen. Ich finde es sehr schade, dass das nicht gemacht worden ist; ich sehe nämlich keinen politischen Streit, der uns in den Landtagsfraktionen – zumindest in denen, die mir wichtig sind – trennen würde.

Es gibt sicherlich einen Streitpunkt die Widerspruchsregelung betreffend, der auf Bundesebene bestehen könnte, aber darüber ist hier im Landtag nicht zu entscheiden. Wir wären in diesem Punkt nicht der Auffassung der Kolleginnen und Kollegen der Sozialdemokraten. Bei den Problemen, die wir hier lösen können, sehe ich aber sehr viel Nähe.

Ich möchte an einigen Punkten anknüpfen, die die Kollegin Lück angesprochen hat.

Vertrauen zu schaffen ist aus meiner Sicht einer der zentralen Aspekte, die bei Organspenden eine Rolle spielen. Das haben wir im Januar ebenfalls schon diskutiert. Dazu gibt es negative Entwicklungen, die nun eine ganze Weile zurückliegen; es gibt aber auch nach wie vor den Bedarf, dass wir uns intensiv damit auseinandersetzen. Wo ist die Auseinandersetzung damit in der Schule? Wo ist der Hinweis in öffentlichen Einrichtungen? Welches Konzept verfolgen wir da? – Ich meine das nicht besserwisserisch,

weil wir es zuvor auch schon anders und intensiver hätten machen können. Es wäre lohnenswert gewesen, gemeinsam darüber zu diskutieren.

Dann machen wir es nun anhand dieses Gesetzentwurfs. Der Gesetzentwurf selbst ist – soweit ich es sehen kann – eins zu eins aus Bayern übernommen, soweit er den Transplantationsbeauftragten betrifft. Ich habe die Gesetzestexte nebeneinander gelegt, und da gab es eine ziemlich hohe Ähnlichkeit.

Herr Minister, ich hatte Sie im Januar darauf angesprochen. Da sagten Sie, der Transplantationsbeauftragte sei das eine, es gebe aber auch verschiedenste andere Faktoren, die in dem Zusammenhang eine Rolle spielten. Das sollten wir dann im Ausschuss erörtern. Mich würde auch interessieren, wie wir bei den Menschen, die behandelt werden, mit der Vergütung der Intensivbetten umgehen. Es gibt noch verschiedene andere Fragen, über die Vertrauen geschaffen werden könnte.

Wir werden insofern selbstverständlich der Überweisung in den Ausschuss zustimmen. Es wäre lohnenswert gewesen, den Bogen in diesem Zusammenhang etwas weiter zu spannen, aber wenn es ein Anfang ist, dieses Transplantationsgesetz nach vorn zu bringen, dann ist das fachlich in Ordnung.

Trotzdem, liebe Kolleginnen und Kollegen, hätte ich mir gewünscht, dass wir eine echte Anhörung durchgeführt hätten, dass wir den Bericht, den der Minister vorgelegt hat, ausgewertet hätten und dass wir in diesem Zusammenhang alle Facetten betrachtet hätten. Das haben wir jetzt nicht gemacht. Die Legislaturperiode hat aber noch einige Monate und Jahre zu bieten, und wir können es noch nachholen.

Wir werden der Überweisung zustimmen und im weiteren Beratungsverfahren unsere Vorschläge einbringen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Mostofizadeh. – Für die Fraktion der AfD hat nun Herr Abgeordneter Dr. Vincentz das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Ihre Fachreferenten haben sich wirklich wieder viel Mühe gemacht: Sie haben heute wieder viele allgemeine Dinge zur Transplantation erzählt.

Ich fasse mich hingegen kurz. Wir sind uns alle darüber einig, dass Transplantation ein wichtiges Thema ist, und das haben wir im Januar schon besprochen.

Herr Mostofizadeh hat es im Grunde schon gesagt: Sie adaptieren hier das sogenannte bayerische Modell. Es hat gegenüber der bisherigen Praxis einige Vorteile und wird in weiten Teilen von der Fachwelt – inklusive der Ärztekammern – goutiert. Den Gesetzentwurf kann man daher eigentlich als Schritt in die richtige Richtung sehen. Dem werden wir uns natürlich nicht in den Weg stellen und der Überweisung in den Ausschuss zustimmen.

Auf der anderen Seite kann man aber festhalten, dass die hier getroffenen Regelungen alleine das Problem nicht lösen werden. Wenn man über die Freistellung der Transplantationsbeauftragten spricht, muss man auch darüber reden, dass zum Beispiel die Intensivpflege in einer echten Krise ist. Dort lässt sich immer weniger Personal finden, weil der Job sehr anstrengend ist, und die Finanzierung – unter anderem über die Krankenhausfinanzierung – ist nicht wirklich gut.

Wenn man über den Rückgang von Transplantationszahlen spricht, muss man auch darüber reden, was die Menschen überhaupt dazu führt, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden. Ich meine, dass man diese Frage in einem gesamtgesellschaftlichen Kontext sehen muss.

Es geht dabei auch um Zusammenhalt: Inwieweit fühlen sich die Menschen einander verbunden? Inwieweit habe ich das Gefühl, dass es auch meine Mutter, meine Oma oder mein Bruder sein könnte, die dort liegen? Es ist meines Erachtens eine Aufgabe aller Parteien, daran zu arbeiten, dass diese Stimmung des Zusammenhalts wieder etwas zunimmt.

Das wirkt etwas weit hergeholt und konstruiert, aber gerade bei einem Thema wie „Organtransplantation“, das eines der moralischen Schwergewichte ist, muss man darüber diskutieren, was gesellschaftlicher Zusammenhalt konkret und im Einzelnen tatsächlich bewirken kann. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Vincentz. – Für die Landesregierung hat nun Herr Minister Laumann das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 18. Januar dieses Jahres hatten wir hier im Landtag, so finde ich, eine sehr gute Debatte über die Entwicklung der Transplantationsmedizin in Nordrhein-Westfalen, in Deutschland, die natürlich immer mit Organentnahmen zusammenhängt. Bei der damaligen Debatte hatten wir alle den berechtigten Eindruck, dass wir uns aufgrund der Entwicklung der Organspenden gerade auch bei uns in Nordrhein-Westfalen in einer

Krise der Transplantationsmedizin befinden – das kann man gar nicht anders ausdrücken – und dass diese Krise natürlich mit unsagbarem menschlichen Leid verbunden ist.

Das Einbrechen der Zahl der Organentnahmen bei uns in Nordrhein-Westfalen ist in allererster Linie in den 18 Krankenhäusern passiert, die bei uns im Land Nordrhein-Westfalen Schwerpunktkliniken im Bereich der Neurochirurgie sind.

Deswegen freue ich mich über diesen Gesetzentwurf, weil er genau an diesem Punkt natürlich stark ansetzt, an der Frage der Identifizierung von möglichen Organspendern in unseren Krankenhäusern.

Da ist zunächst einmal das größere Problem, was man schnell ändern kann. Wenn wir das ändern wollen, dann muss es in den Krankenhäusern dafür auch Ressourcen geben, die sich um dieses Thema kümmern.

Deswegen ist es richtig, was in diesem Gesetzentwurf steht, nämlich dass wir die Stellung derjenigen, die sich um dieses Thema in den Krankenhäusern kümmern, nachhaltig stärken und auch anteilsmäßig die Freistellungen regeln müssen.

Vor allen Dingen ist aber wichtig, dass diese Beauftragten auch eine Berichtspflicht gegenüber den Krankenhausleitungen haben. Denn es muss auch bei den Krankenhausleitungen ankommen, dass wir als Land von unseren Krankenhäusern erwarten, dass sie sich um dieses Thema kümmern.

Alle Fachleute sagen, es ist nicht in allererster Linie die Bereitschaft für Organspenden in der Bevölkerung unser Problem, sondern unser Problem ist die Identifizierung in unseren Krankenhäusern.

Deswegen werde ich auch einen Teil der Sommerpause dazu nutzen, in diesen 18 Kliniken mit dem Schwerpunkt Neurochirurgie Gespräche darüber zu führen, warum das so ist, warum die Zahlen so eingebrochen sind; wir haben sie ja Krankenhaus für Krankenhaus. Natürlich werde ich auch für eine Verbesserung der Situation werben.

Dann ist es natürlich gut, dass man in einer solchen Situation auch sagen kann, dass es Initiativen im Landtag von Nordrhein-Westfalen gibt, die uns auch gesetzlich in dieser Frage unterstützen. Deswegen bin ich dankbar für diesen Gesetzentwurf.

Der Gesetzentwurf hat einen weiteren Vorteil, nämlich dass er von den Fraktionen kommt. Denn eine Gesetzgebung im Landtag von Nordrhein-Westfalen über Fraktionen geht schlicht und ergreifend schneller als ein Gesetzentwurf über die Landesregierung. Jeder, der die Geschäftsordnung des Landtages kennt, weiß das.

Deswegen bin ich schon der Meinung, dass es schön wäre, wenn der Ausschuss die notwendigen Anhörungen und Beratungen zügig durchführen würde, da

wir nach meiner Meinung diese gesetzliche Grundlage möglichst schnell brauchen. Denn wir haben keine Zeit zu verlieren.

Auch sind die Entnahmezahlen in den ersten Monaten dieses Jahres nicht wesentlich besser geworden. Mit jedem Monat, den wir verlieren, verlieren wir auch ganz konkret Menschen, denen wir nicht helfen können. Von daher ist mir das wichtig, dass man das nicht auf die lange Bank schiebt.

Eine andere Frage ist: Will man in der deutschen Gesellschaft eine Debatte über die Widerspruchslösung, die ja da ist? Ich sehe das so, dass diese Frage auch einfach noch einmal diskutiert werden muss.

Deswegen werden wir auch unsere Möglichkeiten nutzen, die wir in diesem Jahr haben, weil der Vorsitz in der Gesundheitsministerkonferenz bei uns liegt. Wir müssen auch im Kreis der Gesundheitsminister der Länder und der Amtsleitungen der Länder miteinander über diese Frage und darüber reden, ob es auch eine gemeinsame Initiative in dieser Richtung geben kann. Es nützt ja nichts, wenn man jetzt einen Alleingang unternimmt, sondern man muss in einer solchen Debatte das Für und Wider genau abschätzen und schauen, wie das Ganze in anderen Landstrichen gesehen wird.

Eine Debatte allein hilft uns aber nicht weiter, sondern man muss zu einer verantwortungsbewussten Entscheidung kommen, und jeder weiß, dass diese Frage zwei Seiten einer Medaille hat. Deswegen dauert die Debatte ja auch so lange.

Ich will meine persönliche Meinung auch nicht hinter dem Berg halten. Nachdem ich die Debatten über die letzten 20 Jahre verfolgt habe, komme ich zu dem Ergebnis, dass eine Widerspruchslösung Sinn machen würde. Das ist meine persönliche Meinung. Deswegen finde ich, dass man diese Frage auch ganz einfach ansprechen muss.

Mir ist wichtig, dass bei der Beratung dieses Antrages ein breiter Konsens im Landtag von NordrheinWestfalen besteht, weil für die Vertrauensbildung in dieser Frage sowohl in den Krankenhäusern als auch in der Bevölkerung eine gewisse Einigkeit der Politik, glaube ich, eine gute Voraussetzung ist, damit daraus etwas Gutes werden kann. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Für die grüne Fraktion hat sich noch einmal Herr Mostofizadeh zu Wort gemeldet.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Rede des Ministers bringt mich jetzt doch noch einmal ans Pult. Ich bin nicht groß aufgeregt, aber Herr Minister: Wir

werden die Beratung des Gesetzentwurfs weder verzögern noch irgendetwas anderes tun. Ich weiß gar nicht, woher Sie das nehmen.

(Minister Karl-Josef Laumann: Das habe ich doch gar nicht gesagt!)

Das Einfachste wäre ja gewesen, wenn Ihre Fraktionsspitzen auf uns zugekommen wären und gesagt hätten, wir machen das gemeinsam, wir machen ein schnelles Verfahren, und dann bringen wir das zu Ende.