Protokoll der Sitzung vom 21.03.2018

Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Remmel! Meine Damen und Herren! Ich kann nur wiederholen: Wir brauchen bald abschließende Bewertungen dieser drei Alternativen, sonst können wir nicht entscheiden. Ich hoffe, dass wir bald eine solche Entscheidungsvorlage erhalten werden und der Bund den Druck auf die dort Verantwortlichen erhöht, diese Untersuchungen schnell abzuschließen.

Wir werden alles, was wir tun können und müssen, tun. Ich habe Ihnen dargelegt, wie eng unser genehmigungsrechtlicher Einfluss ist. Ich versichere Ihnen: Alles, was wir selbst genehmigungsrechtlich auf dem Gelände Jülich zu tun haben, werden wir sehr schnell zur Verfügung stellen. An uns wird es nicht liegen. Wir sind auf die JEN angewiesen. Wir sind auf die Kollegen des Bundes angewiesen. Ich bin aber zuversichtlich, dass diese Fragen jetzt einer schnellen Beantwortung zugeführt werden können. Sobald das vorliegt, werden wir entsprechend unterrichten.

Danke, Herr Minister. – Eine weitere Wortmeldung gibt es von Frau Brems zur letzten, dritten Zusatzfrage.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich finde einige Ihrer Aussagen ein bisschen widersprüchlich. Einerseits sprechen Sie davon, dass diese drei Alternativen gleichberechtigt sind. Andererseits hörten sich einige Ihrer Aussagen danach an, dass für Sie persönlich der Verbleib in Jülich nicht so sehr infrage kommt. Deswegen habe ich die konkrete Nachfrage: Sind für Sie alle drei Alternativen wirklich gleichberechtigt oder haben Sie eine eigene Priorität?

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Frau Brems, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie das nachfragen. Wir gehen da ohne Priorität herein. Wir sind auch nicht diejenigen, die vorrangig eine Entscheidung zu treffen haben. Wir werden mit einbezogen und sind an der Umsetzung zu beteiligen – in welcher Form auch immer. Das ist völlig klar. Genehmigungsrechtlich habe ich unseren Spielraum dargelegt. Ich gehe da sehr neutral rein.

Auf Nachfragen kann ich nicht sagen, ein Neubau in Jülich würde sich im Moment völlig problemlos darstellen. Genauso wenig wären der Transport nach Ahaus oder der Rücktransport in die Vereinigten Staaten problemlos. Das ist nicht der Fall. Alle drei Varianten haben ihre spezifischen Probleme und offenen Fragen. Sonst wären die Fragen ja schon beantwortet.

Zu den offenen Fragen eines Zwischenlagers Jülich gehört unter anderem das Erdbebenproblem.

Das zweite Problem, was sich in der Abwägung stellt – darauf habe ich Frau Kollegin Düker aufmerksam gemacht –, ist eben, dass wir, wenn dort neu gebaut werden müsste, von einem Zeitraum von mindestens zehn Jahren ausgehen müssen. Wenn ich diese Information habe, muss ich Sie ehrlicherweise auch auf diese Aspekte hinweisen.

Das heißt aber nicht, dass das für mich bedeutet, dass das keine Option wäre. Es ist natürlich eine, weil man abwägen muss, was denn die anderen Optionen sind und welche Probleme und Restriktionen sie aufweisen. Da das im Moment noch nicht abschließend zu beurteilen ist, sind für mich alle drei gleichrangig Gegenstand der Prüfung. Ich hoffe, dass man die Fragen bald abschließend beantworten kann und dass der Bund, die JEN als Bundesunternehmen, auch einen Vorschlag macht, mit welcher Begründung er welche dieser drei möglichen Lösungen präferiert und umsetzen möchte.

Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegt keine weitere Zusatzmeldung zu dieser Mündlichen Anfrage vor.

Daher rufe ich nun die

Mündliche Anfrage 12

des Abgeordneten Norwich Rüße von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf:

Erschwert die Landesregierung die Bekämpfung von Umwelt- und Lebensmittelkriminalität?

Umweltkriminalität gilt hinter Waffen-, Drogen- und Menschenhandel als das viertgrößte Verbrechen weltweit. Dies umfasst die Bereiche der Abfallwirtschafts- und der Lebensmittelkriminalität sowie all jene Handlungen, die gegen Vorschriften zum Schutz der Umweltgüter Boden, Wasser, Luft, Pflanzen und Tiere verstoßen.

Die Bekämpfung der Lebensmittelkriminalität richtet sich überwiegend nach den Schutzvorschriften des Lebensmittelschutzrechts.

Bei der Verfolgung und Ahndung von Straftaten im Bereich der komplexen und rechtlich anspruchsvollen Umwelt- und Lebensmittelkriminalität müssen Polizei, Justiz und Umweltverwaltungsbehörden eng zusammenarbeiten.

Um diese Zusammenarbeit besser organisieren und unterstützen zu können, wurde 2004 im nordrhein-westfälischen Umweltministerium die Stabsstelle Umweltkriminalität (später: „Umwelt- und Verbraucherkriminalität“) eingerichtet. Diese den Fachabteilungen übergeordnete und weisungsunabhängige Einrichtung übernahm wichtige Aufgaben der Koordinierung, Beratung und Unterstützung der beteiligten Stellen. Sie baute ein Netzwerk zu allen Einrichtungen, Behörden und Organisationen mit Berührungspunkten zum Bereich der Bekämpfung von Umweltkriminalität aus, versorgte diese mit den Informationen und nahm Hinweise entgegen. Die Stabsstelle erstattete selbst Strafanzeigen oder gab Stellungnahmen für Ermittlungs- und Strafverfahren ab.

Durch die Umorganisation des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) wurde diese Stabsstelle durch die schwarz-gelbe Landesregierung kürzlich abgeschafft und die Zuständigkeiten auf zwei Fachreferate übertragen.

Frage:

Was waren die Gründe der Landesregierung für die Abschaffung der Stabsstelle „Umwelt- und Verbraucherkriminalität“?

Die Landesregierung hat angekündigt, dass Frau Ministerin Schulze Föcking auf die vorliegende Mündliche Anfrage antworten wird. Bitte, Frau Ministerin.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Dank für die Frage. – Um eins vorweg deutlich zu sagen: Ich habe dazu schon im zuständigen Ausschuss ausführlich ausgeführt, aber selbstverständlich wiederhole ich es hier noch einmal sehr gerne, weil ich finde, dass es wichtig ist, dass wir darüber ausgiebig sprechen, wenn ein solcher Vorwurf im Raum steht.

Die Aufgaben der bisherigen Stabsstelle Umweltkriminalität werden im Vergleich zur Situation bei Regierungsantritt nicht nur unverändert in meinem Hause wahrgenommen, sondern sie sind sogar erweitert worden. Die Entdeckung und Verfolgung von Umweltkriminalität und Verbraucherbetrug sind der Landesregierung sehr wichtig, weshalb wir insgesamt für eine höhere Schlagkraft gesorgt haben.

Bei Amtsantritt der Landesregierung war die Stabsstelle faktisch nur mit einer Person besetzt, deren Arbeitsschwerpunkt das Greifvogelmonitoring war. Die zweite, eigentlich für den Kampf gegen Verbraucherschutzkriminalität eingestellte Person war in diesem Bereich über Monate hinweg nicht tätig.

Mit unserer Organisationsentscheidung ist dies nun anders. Die Bekämpfung der illegalen Verfolgung von Greifvögeln und des illegalen Handels mit geschützten Arten erfolgt in der Naturschutzabteilung, also dort, wo eindeutig auch fachliche Bezüge zum Artenschutz bestehen. Mit der Bekämpfung des Lebensmittelbetrugs, die in der Verbraucherschutzabteilung angesiedelt wurde, haben wir einen, wie ich finde, wichtigen neuen Akzent gesetzt.

Die Bekämpfung der Verbraucherkriminalität ist damit jetzt erstmals überhaupt ein Thema in der operativen Arbeit des Ministeriums. Der Geschäftsverteilungsplan nennt hier die Mitwirkung bei Vorgängen des Ministeriums und des Geschäftsbereichs, bei denen konkrete Anhaltspunkte für betrügerische Praktiken im gesundheitlichen Verbraucherschutz bestehen.

Darüber hinaus gibt es die Abstimmung behördenübergreifender Maßnahmen in diesem Bereich, außerdem die Bewertung strafrechtlich relevanter Sachverhalte, die Auswertung einschlägiger Literatur und Rechtsprechung, den Aufbau und die Unterhaltung einer Netzwerkstruktur zu Einrichtungen, die Berührungspunkte zum Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes aufweisen.

Die Fachabteilung hat die Maßnahme wie folgt kommentiert: Durch die Umsetzung des Personals in die fachlichen Zusammenhänge konnten die Bereiche

der betrügerischen Praktiken im Verbraucherschutz, im Tierschutz und in der Landwirtschaft deutlich gestärkt werden. Insbesondere konnte die enge Zusammenarbeit der verschiedenen zu beteiligenden Behörden strukturell verbessert werden. – Zitatende.

Alle übrigen Fragen zur Umweltkriminalität, die nicht in die beschriebenen fachlichen Zuständigkeiten der Linienorganisation fallen, werden vom Justiziariat des Ministeriums koordiniert. Der Geschäftsverteilungsplan benennt künftig ausdrücklich Grundsatzfragen der Umweltkriminalität und des Umweltstrafrechts sowie die Unterstützung der Fachabteilung bei Straftaten gegen die Umwelt.

In diesem Zusammenhang möchte ich ebenso klarstellen: Bei der Stabsstelle handelte es sich mitnichten um eine Strafverfolgungsbehörde, denn diese Aufgaben obliegen den Staatsanwaltschaften und der Polizei. Das ist damals bei der Einrichtung auch ausdrücklich festgehalten worden. Die Stabsstelle hat – Zitat – keine polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Befugnisse. – Die erwähnten Umweltskandale sind somit sachlich nicht durch die Stabsstelle, sondern durch die Umweltbehörden – etwa vom Landesamt oder durch die Bezirksregierungen – entdeckt und aufgeklärt worden.

(Beifall von der CDU)

Die Verfolgung dieser Delikte oblag den Strafverfolgungsbehörden, die dabei fachlich durch die Umweltverwaltungen, auch durch die Fachabteilungen meines Ministeriums, beraten wurden.

Ich fasse zusammen: Damit arbeiten in diesem Bereich heute je nach Bedarf mindestens zwei bis zu vier Beschäftigte statt wie vorher nur einer, und dies in drei Referaten und nicht, wie in der Mündlichen Anfrage dargestellt ist, in zwei Referaten. Zudem besteht auf Leitungsebene ein intensiver Austausch zu Fragen der Kriminalitätsbekämpfung mit dem dafür federführenden Innenministerium.

Abschließend sage ich gerne noch einmal: Die Entdeckung und Verfolgung von Umweltkriminalität oder von Verbraucherbetrug ist der Landesregierung sehr wichtig, weshalb wir insgesamt für eine höhere Schlagkraft gesorgt haben und das neu umgesetzt und weiterentwickelt haben. – Danke.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich habe jetzt eine erste Wortmeldung zu einer ersten Zusatzfrage von Frau Schäffer.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, danke schön für die Antwort. Die Stabsstelle Umweltkriminalität war bisher weisungsunabhängig und hat auch unabhängig

agiert. Sie haben jetzt gesagt, dass die Zuständigkeiten auf die Fachabteilungen aufgeteilt wurden. Da stellt sich mir natürlich die Frage, ob die Weisungsunabhängigkeit jetzt auch für die Fachabteilungen gilt.

Frau Ministerin.

Herr Präsident! Liebe Kollegin Schäffer, selbstverständlich ist es uns ein Anliegen, dass nach wie vor sehr sauber und dementsprechend frei gearbeitet wird.

Im Moment ist es so, dass das, was vorher an Koordination bei der Stabsstelle lag, jetzt über das Justiziariat läuft, um dann weiter in die Fachabteilungen zu gehen. Sie halten bei entsprechenden Anliegen selbstverständlich Rücksprachen, auch mit der Hausspitze. Sie erhalten aber keinerlei Weisungen dergestalt, dass gesagt wird, es dürfe nicht weitergearbeitet werden – sofern Sie darauf hinauswollen. Auf gar keinen Fall!

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Zu einer ersten Zusatzfrage hat der Abgeordnete Rüße das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie haben eben gesagt, es seien jetzt vier Personen, wenn ich es richtig verstanden habe, mit den Aufgaben betraut. Das seien ja mehr als zwei bzw. eine Person. Ich wüsste gerne von Ihnen, ob diese vier Personen vollumfänglich mit diesen Aufgaben betraut sind, sich also ausschließlich diesen Aufgaben widmen, die aus der Stabsstelle herausgenommen worden sind, und ob diese Personen konkret benannt sind, die diese Aufgaben übernommen haben.

Herr Präsident! Lieber Kollege Rüße, ich habe gesagt: zwei bis vier Personen. Zwei sind hier auch konkret benannt. Dann wird je nach Bedarf, was an Fällen bzw. Anfragen kommt, verteilt. Wichtig ist meiner Meinung nach für Sie, zu wissen, dass das die oberste Priorität hat. Wenn der Bedarf dafür vorhanden ist, wird im Haus dafür dementsprechend die Unterstützung gegeben.

Bei Antritt war es so, dass faktisch nur eine Person für diesen Bereich zuständig war bzw. die Arbeit geleistet hat. Dementsprechend wollten wir hier die Schlagkraft erhöht wissen; denn es ist uns selbstverständlich wichtig zu gewährleisten, dass die Umwelt

sicher ist und wir all diesen Fällen, die da kommen, unterstützend nachgehen können.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank. – Als Nächstes hat der Kollege Klocke das Wort.