„Ergibt sich bei der Prüfung, dass sich Verkehrsverbote für Diesel-Kraftfahrzeuge als die einzig geeigneten Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung überschrittener NO2-Grenzwerte darstellen, sind diese – unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit – in Betracht zu ziehen.“
Ein doppelter Ansatz von Verhältnismäßigkeit! Daraus abzuleiten, es gebe zwangsläufig in kürzester Zeit Fahrverbote, wie es die DUH in ihren Pressemitteilungen weismachen will und wie auch Sie das hier insinuieren, ist geradezu abenteuerlich und darauf angelegt, sowohl die Fahrer von Dieselfahrzeugen als auch die um ihre Gesundheit besorgten Bürgerinnen und Bürger in die Irre zu leiten. Das ist Fakt, meine Damen und Herren.
Für einen verantwortungsvoll handelnden Ministerpräsidenten scheint es geradezu geboten – aus Sicht der CDU-Fraktion ist das mehr als notwendig –, dem
mehr als deutlichen Hinweis des Bundesverwaltungsgerichts zu folgen und dem für Legislative und Exekutive konstitutiven Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wenigstens die gebührende Aufmerksamkeit zu schenken.
Die Prüfung dieses Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes – juristische Grundklausur – besteht immer aus Beurteilung der Maßnahmen in vier Punkten. Klarheit herrscht, was das Erfordernis des legitimen Zwecks angeht. Aber dann kommt es: Ob Fahrverbote geeignet, erforderlich und angemessen sind – und alle drei Kriterien müssen erfüllt sein –, um das Ziel der Luftreinhaltung zu erreichen, darf nach allem Vorgenannten zumindest in Zweifel gezogen werden.
Daher ist das richtig, was Armin Laschet gesagt hat. Dieser Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wird bei Fahrverboten nicht eingehalten. Deshalb wären sie rechtswidrig.
Nichts anderes hat er gerade hier getan. Er kommt zu dem Ergebnis, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge nicht die einzige geeignete Maßnahme sind. Er hat eine ganze Reihe von Maßnahmen vorgestellt, die geeignet sind, das Ziel ohne Fahrverbote zu erreichen.
Diese Antworten auf die Fragen von Dieselfahrern und um die Gesundheit besorgten Bürgern respektieren das Urteil und zeigen Lösungen jenseits Ihrer zementierten Meinungen auf. Dafür sage ich im Namen der CDU-Fraktion herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Löttgen. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Middeldorf das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema, das wir heute hier beraten, liegt seit etwa sieben Jahren auf dem Tisch dieses Hauses. Seit sieben Jahren ist das, was der Ministerpräsident heute vorgetragen hat, die umfassendste und nachdrücklichste Erläuterung von Lösungsansätzen, die wir hier jemals gehört haben.
Da ist es geradezu absurd, wenn von der Opposition der Vorwurf gemacht wird, der Ministerpräsident habe hier keine Maßnahmen beschrieben.
Ich empfehle ausdrücklich die nachträgliche Lektüre der Unterrichtung und des Vortrags von Herrn Laschet.
Herr Laschet, Sie haben in Ihrer Unterrichtung darüber hinaus dankenswerterweise klargestellt, welche weitreichenden wirtschafts-, aber auch gesellschaftspolitischen Folgen dieses Thema hat.
Wenn Pendler nicht mehr zur Arbeit kommen, wenn Handwerksbetriebe ihre Kunden nicht mehr aufsuchen können, wenn Paketzusteller ihre Adressaten nicht mehr erreichen, wenn die Müllabfuhr stillstehen müsste, dann wäre der Lebensnerv unseres Landes getroffen.
Darum kann man nicht oft genug wiederholen: Die FDP-Fraktion und die NRW-Koalition sprechen sich eindeutig dafür aus, Fahrverbote unter allen Umständen zu vermeiden.
Die Koalitionsfraktionen haben bereits im vergangenen Jahr sehr frühzeitig eine parlamentarische Initiative hierzu ergriffen, der die Landesregierung nun ohne Verzögerung gefolgt ist. Im Gegensatz zur Vorgängerregierung ist es eben gerade nicht bei Lippenbekenntnissen geblieben. Der Ministerpräsident hat in seinen Ausführungen deutlich gemacht, dass alle beteiligten Ressorts mit Hochdruck an konkreten Maßnahmen arbeiten. Das ist genau der richtige Weg.
Die Anforderungen, die sich jetzt nach dem Urteil des Bundesverwaltungsberichtes an alle Beteiligten richten, sind zweifellos gewachsen. Das Urteil heißt aber auch eines: Es ist kein Automatismus, der zu Fahrverboten führen muss. Fahrverbote für Kraftfahrzeuge – das hat auch der Kollege Löttgen noch einmal deutlich gemacht – sind zwar nach geltendem Recht möglich, und sie müssen auch geprüft werden, ihre Verhängung ist aber vom Gericht klar an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geknüpft worden.
Da die Fahrverbote einen massiven Eingriff in die Eigentumsrechte bedeuten, müssen alle anderen Mittel, die den gleichen Zweck erfüllen oder vielleicht sogar noch wirkungsvoller sind, systematisch ausgeschöpft werden.
Mit anderen Worten: Fahrverbote können immer nur die Ultima Ratio staatlichen Handelns darstellen. Der Ministerpräsident hat dies klar benannt und noch einmal deutlich gemacht. Er steht zu seiner Position. –
Die NRW-Koalition und die Landesregierung sind damit nach jahrelangem Abwarten endlich auf bestem Wege, das Heft des Handelns wieder in die Hand zu nehmen. Es muss unser Anspruch sein, die Regeln unseres gesellschaftlichen Miteinanders wieder politisch zu gestalten und nicht auf Gerichte abzuwälzen, meine Damen und Herren.
Mir ist es aber auch wichtig, zu sagen: Wir dürfen uns in unserem staatlichen Handeln nicht durch dubiose Institutionen wie die Deutsche Umwelthilfe treiben lassen.
Es handelt sich bei Weitem nicht – das ist auch schon ausgeführt worden – um einen altruistischen Verein, wie vielleicht der Name suggeriert. Die Deutsche Umwelthilfe ist ein kommerzieller Abmahnverein mit unklaren Trägerstrukturen und offensichtlichen geschäftspolitischen Interessen.
Was dieser Verein in den letzten Wochen an Forderungen erhoben hat, hat nichts, aber auch gar nichts mehr mit dem Streben nach sauberer Luft zu tun. Es ist der systematische Versuch, den Individualverkehr in unseren Innenstädten zum Erliegen zu bringen. Fahrverbote sind für die Deutsche Umwelthilfe zum Selbstzweck geworden.
Deshalb will ich für die FDP-Fraktion unmissverständlich sagen: Wir werden die Verbraucherinnen und Verbraucher in diesem Land vor dem blindwütigen Aktionismus der Deutschen Umwelthilfe schützen.
Für uns besteht dabei ausdrücklich kein Widerspruch zwischen dem Erhalt individueller Mobilität und der Sicherung der Luftreinhaltung.
Natürlich machen auch uns die teilweise weit auseinanderklaffenden Aussagen verschiedener Mediziner und Wissenschaftler zu unterschiedlichen Grenzwerten nachdenklich. Wichtig ist: Selbstverständlich haben auch die Menschen, die an den belasteten Straßen wohnen, einen Anspruch auf bestmöglichen Schutz. Und diesen Schutz werden wir ohne Fahrverbote erreichen, meine Damen und Herren.
Die Koalition und die Landesregierung wollen und werden alle Instrumente ausschöpfen – das hat der Ministerpräsident deutlich gemacht –, die Fahrverbote vermeiden.
Ich will an dieser Stelle noch einmal die wichtigsten Ansatzpunkte wiederholen, weil das einige Kollegin
nen und Kollegen vorhin offensichtlich nicht mitbekommen haben: gezielter Ausbau der Elektromobilität samt Infrastruktur, Unterstützung alternativer Antriebe, Nachrüstung und Umstellung von ÖPNVBusflotten, Ausbau von Radwegen, Förderung von Projekten im Rahmen des Programms „Emissionsfreie Innenstadt“ usw. usf.
Uns helfen keine – das will ich hier auch sagen – unausgegorenen Schnellschüsse wie etwa der Vorschlag eines kostenlosen ÖPNV. Die Finanzierungsfrage ist vollkommen ungeklärt. Es ist vor allem aber auch keine Lösung für die drängenden Probleme im Bereich der Grenzwertproblematik. Die Kapazitäten sind doch in den Hauptverkehrszeiten schon heute vollkommen ausgeschöpft. Außerdem würde das Angebot ins Leere laufen, weil für eine dauerhafte Nutzungsentscheidung – das wissen wir – ganz andere Faktoren verantwortlich sind.
Die Lösung ist eine Steigerung der Attraktivität des ÖPNV. Vor allem müssen die Kapazitäten nachfragegerecht ausgebaut werden, Frequenzen erhöht werden. Die Zuverlässigkeit muss verbessert werden, und wir brauchen endlich E-Ticket-Systeme, die die Nutzungshürden senken. Daran arbeitet die Landesregierung an der Seite der Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen ebenfalls intensiv.
Langfristig steht die NRW-Koalition zugleich – das will ich ausdrücklich sagen – für eine Weichenstellung zugunsten einer nachhaltigen, in die Zukunft gerichteten Verkehrspolitik. Ideologische Fragen gehören für uns heute schon der Vergangenheit an. Längst führen wir keine Debatte mehr über die Bevorzugung oder Benachteiligung einzelner Verkehrsträger.
Künftig wollen wir innovative Mobilitätsangebote auf der Basis neuer Technologien ermöglichen. Fortschritte in der Digitalisierung, der Informationstechnik, der Vernetzung unterschiedlicher Verkehrsträger und beim autonomen Fahren können zu neuen Formen der Mobilität führen, die wir systematisch erschließen wollen. Sie bieten die Chance, die bestehende Infrastruktur besser und vor allem effizienter zu nutzen und die Verkehrsströme gleichmäßiger als bisher zu verteilen.
Der ÖPNV etwa kann in Verbindung mit Pooling-Ansätzen und Sharingangeboten seine Attraktivität deutlich steigern und damit echte Umstiegsargumente liefern. Darüber hinaus erreichen wir damit nennenswerte Beiträge zur Verringerung der innerstädtischen Belastung.
Die FDP hat sich in der Auseinandersetzung um die Maßnahmen zur Verringerung der NO2-Belastung immer auch für einen eigenen Beitrag der Automobilindustrie ausgesprochen, und dazu stehen wir weiterhin. Wir sehen in der sogenannten Hardwarenachrüstung ein technisch geeignetes Mittel, um den Ausstoß wirksam zu reduzieren. Wir erwarten
von den Herstellern, dass sie ihrer Verantwortung gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern gerecht werden.