Wir wollen eine Landwirtschaft mit wenig Bürokratie und ohne Ideologie. Ich glaube, damit ist den meisten schon geholfen. Wir wollen aber nicht eine Landwirtschaft ohne Umweltschutz.
Damit wäre eigentlich alles gesagt. Sie fordern in dem Antrag noch, die Dauergrünlanderhaltungsverordnung NRW kritisch zu überprüfen. Ist das hier ein rechtshistorisches Seminar? Wenn ich es richtig recherchiert habe, ist die zum 31.12.2015 außer Kraft gesetzt worden.
Aufgrund dessen können wir dem Ganzen auf jeden Fall nicht zustimmen. Der Antrag springt zu kurz. Sie müssen die NRW-Koalition bei der Landwirtschaft sicherlich nicht treiben. Das können wir schon ganz gut alleine. – Danke.
Vielen Dank, Herr Kollege Diekhoff. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun der Abgeordnete Rüße das Wort. Bitte schön.
Frau Vorsitzende! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich diesen Antrag gesehen habe, habe ich mich, liebe sogenannte alternative Fraktion, gefragt:
Wo waren Sie eigentlich vor zwei Wochen am Dienstag, als der ELER-Begleitausschuss im Ministerium tagte, wo wir alle als Fraktion einen Sitz haben und wo wir genau diese Fragen diskutieren? Wo waren Sie da? Sie können hier solch einen Antrag ja stellen, aber da wird fachlich darüber diskutiert. Es gab dort einen Vertreter der EU-Kommission. Der hat aufmerksam zugehört, was wir zum Punkt Bürokratieabbau – wie wir uns das vorstellen – gesagt haben. Es war davon die Rede, dass es dort Belastungen gibt, die heruntergefahren werden müssen. Das ist hier auch Konsens.
Der Punkt ist von der EU-Kommission aufgenommen worden. Er wird bearbeitet werden. Wenn Sie ein bisschen auf der Höhe der Debatte wären, was die GAP angeht, wüssten Sie längst, dass genau das in Angriff genommen wird. Die Frage des Greenings beziehungsweise all das, was Sie mit diesem Antrag hier wollen, ist überholt.
Was einen wirklich entsetzt: Ihr Antrag zielt doch darauf ab, die Umweltstandards herunterzufahren, um billig zu produzieren. Herr Diekhoff, da sind wir mal
einer Meinung: Es gibt gesetzliche Standards, die schlichtweg einzuhalten sind. Wir wollen zum Beispiel nicht – und das will keine der anderen Parteien hier im Landtag, Sie wollen es vielleicht –, dass der Nitratwert wieder auf 100 mg erhöht wird, damit es irgendwie einfacher wird.
Wir wollen Atrazin nicht wieder zulassen, weil man vielleicht beim Pflanzenschutz im Maisanbau ein Viertel weniger an Kosten hat. All das wollen wir nicht. Das ist genau der Punkt. Sie scheinen da anderer Auffassung zu sein.
Wir sind der Meinung, dass die allermeisten unserer Umweltgesetze sehr wohl eine Geschichte haben, auf etwas reagiert haben, was nicht stimmig war. Daher wollen wir diese Standards überhaupt nicht absenken. Insofern ist Ihr Antrag komplett überflüssig.
Ich kann Ihnen nur sagen, wenn wir mal von der Landwirtschaft weggehen und einen Blick auf andere Bereiche unserer Wirtschaft werfen: Sie sind weltweit führend – trotz unserer hohen Auflagen. Industrieunternehmen könnten auch den ganzen Tag jammern und sagen: Was haben wir für hohe Umweltauflagen; was haben wir für hohe Kosten. – Das tun sie aber nicht.
Denn genau diese Standards ermöglichen es, hervorragende Produkte zu erzeugen und am Weltmarkt mitzuspielen.
Ich sage Ihnen noch etwas: Es ist ja nicht so, dass unsere Landwirtschaft nicht in der Lage wäre, in Europa zu produzieren und Produkte wie Milch zu auskömmlichen Preisen zu erzeugen. Daher sehe ich die Gefahr nicht.
Er ist überflüssig. Ihr Nichterscheinen im ELERBegleitausschuss zeigt, dass Sie am Thema eigentlich überhaupt kein Interesse haben. Wir lehnen Ihren Antrag ab.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Rüße. – Als nächste Rednerin hat für die Landesregierung Frau Ministerin Scharrenbach in Vertretung für Frau Ministerin Schulze Föcking das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Studie ermittelt die monetären Kosten, die
bei der Agrarproduktion bei Einhaltung von Recht und Gesetz wie der Wasserrahmenrichtlinie oder der Düngeverordnung oder aufgrund von Auflagen bei der Agrarförderung anfallen. Sinn und Zweck dieser Ermittlung ist es, eine belastbare Zahlengrundlage bereitzustellen, aber nicht, die Kosten an sich zu kritisieren.
Anhand eines kleinen Beispiels möchte ich kurz verdeutlichen, was damit genau gemeint ist. Die Studie spricht beispielsweise – Herr Rüße hat es gerade angesprochen – von den Kosten des sogenannten Greenings.
Unter Greeningauflagen werden der Erhalt von Dauergrünland, die Verpflichtung zum Anbau mehrerer Fruchtarten und die Bereitstellung von mindestens 5 % der Ackerfläche als ökologische Vorrangfläche – zum Beispiel als Stilllegungsflächen, Pufferflächen oder ganz aktuell seit diesem Jahr die Anlage von Honigbrachen – verstanden. Dies sind Auflagen, die von den Landwirtschaftsbetrieben eingehalten werden müssen, um Direktzahlungen einschließlich der Greeningprämie im Rahmen der EU-Agrarförderung zu erhalten.
Deshalb ist es einfach falsch, die Regelungen zum Schutz der Umwelt allein als einen Kostenfaktor für die Landwirtschaft zu betrachten. Denn diese Auflagen dienen dem Erhalt der natürlichen Ressourcen und einer nachhaltigen Wirtschaftsweise, und dazu stehen auch unsere Landwirte in Nordrhein-Westfalen, um das sehr deutlich zu sagen.
Gerade in einem dichtbesiedelten Bundesland wie Nordrhein-Westfalen sind die Herausforderungen, die der Schutz der Gewässer, des Bodens, der Luft sowie der biologischen Vielfalt an die Landwirtschaft stellt, absolut nicht mit denen der meisten Wettbewerbsländer außerhalb der Europäischen Union zu vergleichen.
Kommen wir zum zweiten Punkt. Der Abbau von Bürokratielasten ist der Landesregierung – das wissen Sie; das Entfesselungspaket I ist beschlossen, das Entfesselungspaket II ist auf den Weg gebracht – ein zentrales Anliegen. Dies gilt auch und im Besonderen für die Landwirtschaft.
Die Landesregierung hält im Zusammenhang mit der anstehenden Weiterentwicklung der gemeinsamen Agrarpolitik einen umfassenden, für die Betroffenen deutlich spürbaren Bürokratieabbau auch für zwingend notwendig. In dem unter dem Vorsitz meiner Kollegin Frau Schulze Föcking auf der Sonderagrarministerkonferenz am 18. Januar gefassten Beschluss kommt dies bereits klar zum Ausdruck.
Die gemeinsame Agrarpolitik, meine sehr geehrten Damen und Herren, gehört seit Beginn der europäischen Einigung vor 60 Jahren zu den wichtigsten Aufgabenfeldern europäischer Politik. Sie würdigt
besonders die in der Kommissionsmitteilung dargestellten Leistungen der europäischen Landwirtschaft für die 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, die zuverlässig mit sicheren und hochwertigen Nahrungsmitteln zu bezahlbaren Preisen versorgt werden.
Die Landwirtschaft trägt darüber hinaus maßgebliche Verantwortung für den Schutz von Klima, Umwelt und für eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen sowie für die Erhaltung der bäuerlichen Kulturlandschaften.
Grundlage hierfür ist die gemeinsame Agrarpolitik, durch die der am stärksten integrierte Binnenmarkt geschaffen werden konnte. Sie ist einer der Ausgangspunkte und bis heute einer der am stärksten vergemeinschafteten Politikbereiche der Europäischen Union. Vor allem die ländlichen Regionen profitieren in einem hohen Maße von den Wertschöpfungsketten der Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischerei.
Letzter Punkt: Die 2011 erlassene Landesverordnung zur Erhaltung von Dauergrünland ist in der Tat seit 2016 aufgehoben, ohne jedoch das damit ursprünglich verfolgte Ziel aufzugeben. Das wird nämlich über das europäische Recht und das Bundesrecht sichergestellt. Wer der Rede aufmerksam gefolgt hat, weiß, dass der Erhalt des Dauergrünlandes nun auch Teil des Greenings ist.
Deshalb darf ich abschließend für die Landesregierung noch einmal sehr deutlich herausstellen, dass der Erhalt und der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen elementare Voraussetzungen für die Erzeugung gesunder Lebensmittel und die Grundlage einer nachhaltigen Landbewirtschaftung sind und deshalb nicht allein als Kostenfaktoren betrachtet werden dürfen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin Scharrenbach. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor. – Das bleibt auch beim Blick in die Runde so.
Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen damit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 17/2395. Ich darf fragen, wer dem Inhalt des Antrags zustimmen möchte. – Die Abgeordneten der AfD. Gegenstimmen? – Die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gibt es Enthaltungen? – Enthaltung des fraktionslosen Abgeordneten Neppe.