Protokoll der Sitzung vom 21.03.2018

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich muss ganz klar sagen: Ich dagegen bewundere Herrn Lliuya für seinen Mut und sein Gerichtsverfahren gegen Goliath. Ich finde es gut und richtig, dass sich eine Einzelperson traut, dieses Verfahren anzustrengen und für ihre eigenen Rechte zu kämpfen. Und ich habe mich gefreut, als das OLG Hamm der Argumentation des Klägers gefolgt ist und damit bestätigt wurde, dass grundsätzlich eine Haftung großer Emittenten besteht.

Jetzt kommt das Aber. Bei aller Freude muss für alle das Prinzip der Gewaltenteilung gelten. Wir schließen uns deswegen natürlich nicht Ihrem wahnwitzigen Feldzug an und mischen uns auch nicht in Entscheidungen der Justiz ein; denn wir erkennen die Prinzipien unseres demokratischen Rechtsstaats an. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und Michael Hüb- ner [SPD])

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Brems. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Loose das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man dem peruanischen Kleinbauern glaubt, dann ist RWE schuld daran, dass der Gletscher schmilzt.

Gletscher haben sich aber im Laufe der Jahrhunderte immer wieder gebildet oder sind geschmolzen. Einige Jahrhunderte vor Christi Geburt waren die Alpen weitgehend eisfrei. Dieses Phänomen soll ebenso im 12. Jahrhundert aufgetreten sein –

(Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU])

und das ganz ohne vermehrten CO2-Ausstoß. Auch für das Jahr 2100 wird mit eisfreien Alpen gerechnet.

Die Wärme- und Kälteperioden lassen sich für die Vergangenheit völlig ohne CO2 erklären. Nun scheint das aber offensichtlich nicht mehr zu gelten. Plötzlich hat die Natur aufgehört, zu wirken, und der Mensch hat es übernommen, die Erde allein zu erwärmen. So ist es zumindest nach Ansicht vieler Umweltlobbyvereine, nach Ansicht von Professoren, die viel Geld für die sogenannte Klimaforschung erhalten haben, nach Ansicht der hoch subventionierten Windkraft- und Solarkraftbranche und nach Ansicht der mit 8 Milliarden € unterstützten GEZ-Medien.

Wer aber den natürlichen Klimawandel leugnet, leugnet letztendlich auch die Naturgewalten der Erde. Warum hat sich denn das Klima auch schon gewandelt, als es den Menschen noch gar nicht gab?

Der peruanische Kleinbauer aber macht sich diese Meinungshoheit der Klimaleugner zunutze und erwirkt auf dieser Grundlage ein Verfahren gegen eines unserer Wirtschaftsunternehmen in Deutschland. Das Gericht lässt die Klage zu und eröffnet die Beweisaufnahme. Man würde sagen: Ein Stück aus dem Tollhaus. Was kommt als Nächstes? Verklagt jetzt ein österreichischer Skihersteller RWE oder STEAG auf Schadensersatz, weil weniger Schnee fällt und er weniger Skier verkaufen kann? Oder verklagt demnächst irgendein Kleinbauer aus Chile ein deutsches Unternehmen, weil es eine Missernte gibt?

Und was ist eigentlich mit den positiven Folgen der Klimaerwärmung? Denkbar sind zum Beispiel mehr eisfreie russische Häfen oder eine eisfreie Ölförderung in Sibirien. Wenn man diejenigen verklagen kann, die nach Medienmeinung schuld an der Klimaerwärmung sind, müsste man dann nicht auch diejenigen verklagen können, die die Klimaerwärmung

aufhalten oder aufhalten wollen? Verklagen etwa demnächst russische Ölfirmen die deutschen Regierungen, weil diese mit der Subvention der sogenannten erneuerbaren Energien die Klimaerwärmung verlangsamen wollen? Schließlich schadet eine Verlangsamung der Erwärmung diesen Firmen nachhaltig.

Des Weiteren gibt es unbestritten bei relativ wärmeren Temperaturen im Winter weniger Kältetote, also vor allem weniger Grippetote. Verklagen etwa demnächst die Angehörigen von Grippetoten die Solarfirmen, weil diese nach Medienmeinung die Klimaerwärmung aufhalten und damit mittelbar den Tod der Grippeopfer verursacht haben?

(Beifall von der AfD – Zuruf von Josef Hoven- jürgen [CDU])

Ja, man muss das alles einmal bedenken. Sie denken nur in die eine Richtung. Was ist mit den positiven Folgen?

Wir müssen die Klimaerwärmung eigentlich als das erkennen, was sie ist, nämlich größtenteils natürlichen Ursprungs. Der Mensch ist nicht Gott und sollte nicht versuchen, Gott zu spielen. Wir haben es hier mit einer höheren Gewalt zu tun.

Deshalb darf es auch nicht sein, dass ein Unternehmen, das keinerlei Vertragsbeziehung mit dem Kläger hat, aufgrund von Ereignissen der höheren Gewalt verklagt werden kann. Wir müssen unsere Unternehmen, unsere Arbeitnehmer und Deutschland vor solchen unangemessenen Klagen schützen.

Natürlich wollen wir dabei nicht in das laufende Verfahren eingreifen. Denn das wäre ein Eingriff in unser Rechtssystem. Und wir als einzig verbliebene Rechtsstaatspartei wollen unser Recht schützen.

(Beifall von der AfD)

Aber wir fordern weiterhin die Einführung einer solchen Klausel für höhere Gewalt im Umweltrecht, wie es auch in den Verträgen zwischen Firmen üblich ist. Jeder kennt die Schlechtwettertage beim Bau, die ebenfalls nicht zu einer Entschädigung führen, wenn sich dadurch der Bau verzögert. Nichts anderes fordern wir im Umweltrecht. Deutsche Firmen dürfen nicht willkürlich für höhere Gewalt bestraft werden.

Wir wollen natürlich auch wissen, was für Folgen das aktuelle Verfahren des Kleinbauern gegen RWE für unsere Unternehmen, für unsere Arbeitnehmer und für unser Deutschland hat, und fordern die Evaluierung des Verfahrens und seiner Folgen.

Schützen auch Sie unsere Unternehmen. Schützen auch Sie unsere Arbeitnehmer. Schützen auch Sie Deutschland. Stimmen Sie für unseren Antrag. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Loose. – Für die Landesregierung hat Herr Minister Professor Dr. Pinkwart das Wort. Bitte schön, Herr Minister.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Antragsteller haben nur insoweit recht, als dass mit dem Verfahren rechtliches Neuland betreten wird. Es geht um komplizierte Fragen der Ursächlichkeit und der Zurechenbarkeit im Umweltrecht.

Die rechtliche Kompliziertheit zeigt sich schon in der abweichenden Beurteilung durch das Oberlandesgericht Hamm im Verhältnis zur Vorinstanz, dem Landgericht Essen. Ersteres hat nun zunächst die Beweisaufnahme zugelassen und wird dann zu weiteren Bewertungen kommen. Gegen mögliche Entscheidungen hat der Beklagte im Rechtsstaat die Möglichkeit der Verfahrensüberprüfung, in diesem Falle durch den Bundesgerichtshof.

Nicht folgen kann ich den Bewertungen, Schlussfolgerungen und Forderungen des vorliegenden Antrags. Ich denke, zuerst einmal gilt es, eine rechtskräftige Entscheidung abzuwarten, bevor man Urteilsschelte betreibt oder schwerste hypothetische Folgen heraufbeschwört.

Ein Antragsteller, der auf der einen Seite hier noch vorgibt, er wolle den Rechtsstaat schützen, und auf der anderen Seite die Unabhängigkeit der Rechtsprechung infrage stellt, hat sein eigenes Ziel verfehlt.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Herr Minister, entschuldigen Sie, wenn ich Sie unterbreche.

Ich würde das gerne zusammenhängend vortragen, Frau Präsidentin. Zu Nachfragen bin ich später gerne bereit.

Aus dem gleichen Grund werde ich hier weder eine rechtliche Bewertung abgeben und Rechtsbegriffe definieren noch in irgendeiner Weise für die eine oder andere Seite Partei ergreifen.

Anders als die Antragsteller halte ich die menschengemachte Klimaerwärmung jedoch nicht für eine Erfindung irgendwelcher Kräfte, sondern für eine wissenschaftlich belegte Entwicklung.

Folglich bekennt sich die Landesregierung zu den Pariser Klimabeschlüssen von 2015 und den auch dort vereinbarten Reduktionszielen.

Es geht nicht um die Leugnung einer Veränderungsnotwendigkeit wie im Antrag, sondern um die wirtschaftlich vernünftige und sozial tragbare Gestaltung der Veränderung.

Soweit der Antrag eine Rechtsänderung fordert, um Klagen wie der vorliegenden durch eine, wie im Antrag formuliert, Wiederherstellung der Rechtssicherheit zu begegnen, wäre im Übrigen der Bundesgesetzgeber gefordert. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister Pinkwart. – Der Abgeordnete Loose hat mir signalisiert, dass er seine Zwischenfrage zurückzieht. Insofern gibt es keinen Wunsch nach einer Zwischenfrage mehr.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach einem Blick in die Runde liegen mir auch keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass wir am Schluss der Aussprache sind.

Damit können wir zur Abstimmung kommen. Der Rechtsausschuss empfiehlt in der Drucksache 17/2117, den Antrag Drucksache 17/1445 abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag selbst und nicht über die Beschlussempfehlung.

Deswegen darf ich fragen, wer dem Antrag und dem Inhalt des Antrags seine Zustimmung geben möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/1445 mit dem festgestellten Abstimmungsverhalten abgelehnt ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich den Tagesordnungspunkt 16 aufrufe, möchte ich kurz auf Tagesordnungspunkt 12 zurückkommen und eine Rüge aussprechen.

Der Abgeordnete Dr. Blex hat sich dort ausweislich des vorliegenden Protokollauszugs unparlamentarisch geäußert. Das ist an dieser Stelle zu rügen. Er ist leider jetzt nicht im Raum, wird es aber dann im Protokoll nachlesen können.

Ich rufe auf:

16 NRW muss auf Bundesebene Impulsgeber für

eine Neuausrichtung der Energieeinsparverordnung werden

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP

Drucksache 17/1112

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen Drucksache 17/2437