Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen Drucksache 17/2437
Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der CDU dem Abgeordneten Ritter das Wort. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Mehr, schneller und günstiger – so lässt sich unsere Herangehensweise an das Bauen in Nordrhein-Westfalen auf eine griffige Formel bringen.
Für „mehr“ und „schneller“ stellen – wie gestern bereits unter TOP 7 betreffend den Wohnraum angeklungen – der Landesentwicklungsplan und die Bauordnung die wesentlichen Stellschrauben dar. Sie sind in Arbeit. Hier gehen die Bauministerin und der Wirtschaftsminister dankenswerterweise das hohe Tempo, das die Landesregierung auch ansonsten an den Tag legt und das der Kollege Katzidis heute Morgen betreffend die innere Sicherheit zu Recht herausgestellt hat, mindestens mit, wenn sie es nicht sogar vorlegen.
Für „günstiger“ wollen wir an die Kostentreiber heran. Hier können wir uns ausnahmsweise ein wenig Entschleunigung vorstellen. Wir sehen da in erster Linie bei der Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, Potenziale. Wenn in der Vorlage von „EnEV 2016“ die Rede ist, dann übrigens deswegen, weil die Änderungen aus 2014 im Wesentlichen erst dann wirksam geworden sind.
Die um 25 % erhöhten energetischen Anforderungen an Neubauten haben zu Kostensteigerungen zwischen 5 und 10 % geführt. Ihnen steht kein im selben Maße gewachsener Ertrag gegenüber.
Das war nach den Gesetzmäßigkeiten, die der Volkswirt Gossen um 1850 für solche Entwicklungen erkannt hat, auch nicht zu erwarten. Das ist es auch zukünftig nicht. Denn – mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich –:
„Die Größe eines und desselben Genusses nimmt, wenn wir mit der Bereitung des Genusses ununterbrochen fortfahren, fortwährend ab, bis Sättigung eintrifft.“
ten. Fenster werden auf der einen Seite zwecks Wärmedämmung mit Dreifachverglasung versehen und auf der anderen Seite zwecks Sicherstellung des Luftaustausches wiederum gleich mit Löchern in Form von Falzlüftern versehen.
Auch die seit einigen Jahren vorzulegenden Lüftungskonzepte sind – jedenfalls teilweise – nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben stehen, weil die Praxis eine andere ist. Schimmel ist eine von mehreren unerquicklichen Folgen. Dabei ist nicht nur die Luft mit Feuchtigkeit gesättigt; auch manche tatsächlich am Bau beteiligten Praktiker haben es sprichwörtlich satt, zwangsläufig in der eingeschlagenen Richtung fortzufahren.
Kurzum: Der Punkt der Sättigung im Sinne des ersten Gossen’schen Gesetzes ist erreicht. Es ist Zeit, wie eben angesprochen, bei der Bereitung dieses zweifelhaften Genusses nun eine Pause einzulegen und innezuhalten.
Der Zeitpunkt dafür ist günstig, wird doch im Bund ohnehin erwogen, die Vorschriften der Energieeinsparverordnung, des Energieeinspargesetzes und des EEG-Wärmegesetzes in einem modernen Gebäudeenergiegesetz zusammenzuführen.
Diese Unterbrechung soll keine schlichte Pause sein, sondern soll genutzt werden, um die bisher verfolgte Strategie zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern. Dabei geht es nicht darum, die aktuellen Standards zu senken, sondern darum, avisierte weitere Steigerungen intensiver als bisher zu reflektieren.
Nicht zuletzt die vorgenannten Schwierigkeiten betreffend die Gebäudehülle sprechen dafür, an dieser Stelle etwas mehr als bisher die Haustechnik in den Blick zu nehmen. Dafür spricht ebenfalls die im Februar 2016 vorgestellte EU-Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden.
Das legt Gossen auch mit seinem zweiten Gesetz nah. Demnach soll man, bevor man kostenträchtig weiter in die eine Richtung läuft, überprüfen, ob mit demselben Budget, jedoch einem weiteren Ansatz nicht mehr zu erreichen ist, um den Nutzen insgesamt zu steigern.
Dabei ist es erfolgversprechend, den Blick auf ganze Quartiere zu weiten – etwa mit der Folge, veraltete Anlagen in einzelnen Gebäuden durch eine zentrale Anlage zu ersetzen.
In diesem Sinne wollen wir uns im Bundesrat verhalten – wohl wissend, dass der Koalitionsvertrag im Bund eine Harmonisierung der EnEV mit anderen diesbezüglichen Gesetzen, nicht aber ausdrücklich ein Moratorium vorsieht und dass auch der nach der EU-Gebäuderichtlinie aus 2010 auf mittlere Sicht zu erreichende Standard wenig Spielraum zulässt.
Gleichwohl wollen wir diesen Spielraum nutzen. Das haben wir bereits in unserer Vereinbarung mit den Freien Demokraten aus dem vergangenen Jahr angekündigt.
Bei den anderen Fraktionen werbe ich um Zustimmung zu unserem gemeinsamen Antrag. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Ritter. – Für die SPD-Fraktion hat nun Herr Abgeordneter Körfges das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn es mit der großen Linie nicht klappt, verliert man sich gerne einmal im Detail, lieber Kollege Ritter.
Die Bundesregierung sieht in der Energieeinsparverordnung ein wichtiges Element der Klima- und Energiepolitik. Die Bundeskanzlerin hat sich ganz offensichtlich sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt. Insoweit wundert mich das eine oder andere an dem Antrag, insbesondere bezogen auf das, was die CDU äußert, vor dem Hintergrund des von Ihnen zitierten Koalitionsvertrags doch ganz erheblich.
Die EnEV soll dazu beitragen, dass die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung – insbesondere ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2050 – erreicht werden können. Die CDU und die FDP sehen darin einen entscheidenden Kostentreiber für den Wohnungsbau und wollen bei der Energieeinsparverordnung ein Moratorium.
Die Entfesselungskünstler von Schwarz-Gelb wollen für drei Jahre aussetzen, umfassend evaluieren, den Betrachtungswinkel vom Einzelfall auf das Quartier verschieben und im Rahmen einer Bundesratsinitiative den Bundesgesetzgeber für ihr Vorhaben begeistern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Copacabana im Landtag! Jötz, Jürgen und Jünter von WDR 2 lassen grüßen. Das hört sich interessant an, ist es aber nicht.
Denn Ihr Antrag ist erstens aus der Zeit gefallen, und zweitens steht er argumentativ auf einem eher bescheidenen Niveau. Ich unterstelle hier niemandem aus den demokratischen Fraktionen – und kann nahtlos an das anschließen, was in einem vorherigen Wortwechsel hier gesagt worden ist –, dass Sie Zweifel am Klimawandel und an der Verursachung haben.
„Wir werden das Ordnungsrecht entbürokratisieren und vereinfachen und die Vorschriften der EnEV, des EnergieeinsparG und des EEWärmeG in einem modernen Gebäudeenergiegesetz zusammenführen und damit die Anforderungen des EU-Rechts zum 1. Januar 2019 für öffentliche Gebäude und zum 1. Januar 2021 für alle Gebäude umsetzen. Dabei“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, da wünsche ich gute Reise, insbesondere den Vertreterinnen und Vertretern der CDU, auf dem Weg in den Bundesrat und ins Parlament. Das ist, grob gesagt, von der Zeit überholt worden. Sie täten besser daran, an der Stelle den Antrag zurückzunehmen. Das wäre dann weniger peinlich.
Es sind nämlich keine Verschärfungen bei der EnEV vorgesehen, aber auch keine Absenkung oder gar ein Moratorium.
Bezeichnenderweise hat der Vertreter der CDU hier kein Wort über die Anhörung verloren; ich kann mir vorstellen, warum, liebe Kolleginnen und Kollegen: weil da das Ansinnen von CDU und FDP eher als einfacher Unfug denn als sinnvolle Gestaltungsmöglichkeit der Landespolitik enttarnt worden ist.
Wir haben nämlich zum Beispiel damit zu tun, dass, wenn wir das jetzt ändern, einfrieren, zurückdrehen wollen, uns ein EU-Bestrafungsverfahren droht. Das haben mehrere Sachverständige betont.
Darüber hinaus hat der Vertreter des Städtetages – die kommunalen Spitzenverbände sind an der Stelle von uns allen garantiert als kritische Betrachter geschätzt – sehr deutlich gesagt – das will ich zitieren –, dass er eine Aussetzung für nicht erfolgversprechend hält und er dafür plädiert, auf Grundlage des eben von mir zitierten Koalitionsvertrages den bisherigen Weg weiter zu beschreiten und – jetzt zitiere ich wörtlich, liebe Entfesselungskünstlerinnen und Entfesselungskünstler –:
Für die Kommunen ist es zwingend erforderlich, Rechtsklarheit zu bekommen, denn ansonsten gebe es Schwierigkeiten bei den in Aussicht genommenen Investitionen. – So sieht die Wahrheit aus, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Darüber hinaus hat Herr Lintz von der Architektenkammer erläutert: Ein Zurückfallen auf eine Vorfassung der EnEV mache wenig Sinn, weil Markt und
Im Zusammenhang mit den langfristigen Wirkungen für Mieterinnen und Mieter hat Herr Professor Dr. Voss von der Bergischen Universität richtigerweise darauf hingewiesen, dass das ein Thema von sozial höchster Brisanz ist, denn Betriebskosten, liebe Kolleginnen und Kollegen, und Heizkosten fallen dann eben für die Mieterinnen und Mieter an. Das heißt, wenn nicht rechtzeitig Vorsorge getroffen wird, wird bei sich verändernden Klimabedingungen derjenige, der dann eine Wohnung mietet, die Kosten zu tragen haben. Das ist sozialer Sprengstoff, wie es wörtlich heißt.
Ich will mich jetzt nicht mit jeder einzelnen Position auseinandersetzen, empfehle Ihnen nur sehr herzlich und sehr intensiv: Lesen Sie doch bitte das Protokoll der Anhörung. Dann werden Sie zahlreiche gute Gründe finden, sich Energie für solche Anträge zu sparen. Da gibt es zwar keine Verordnung drüber. Aber wie ich eben schon gesagt habe: Das hört sich, wenn man genauer hinguckt, noch nicht einmal mehr interessant an. Das ist es auch nicht. Deshalb bitten wir darum, mit uns gemeinsam diesen Antrag abzulehnen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir Christdemokraten und Freien Demokraten sind angetreten, um das Bauen in unserem Land zu erleichtern. Nach gerade mal sieben Monaten