Zweitens sind schon bei kleinen Verstößen erhebliche Bußgelder möglich, und zwar nicht bei gewollten, sondern eben auch bei versehentlichen Verstößen gegen den Datenschutz.
Drittens treibt in diesem Zusammenhang natürlich die Drohung einer riesigen Abmahnwelle gerade viele kleinere und mittlere Betriebe und Handwerksunternehmen um. Auch wenn hier nur kleine Fehler zum Beispiel in Datenschutzerklärungen auf Homepages gemacht werden, drohen hohe Kosten.
Unsere gemeinsame Aufgabe in diesem Haus ist es doch, die Einhaltung des Datenschutzrechts so anwendungsfreundlich wie nur irgend möglich zu machen. Dafür müssen wir ein gemeinsames Signal setzen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Erstens ist auch das Land Nordrhein-Westfalen – dafür ist das Signal wichtig – gefordert, den Betrieben in Nordrhein-Westfalen bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung Hilfestellung zu leisten. Es ist deshalb gut und richtig, dass die Landesregierung bereits jetzt Leitfäden erarbeitet hat, Ratgeber
für Betriebe und Vereine zur Verfügung stellt, wie eine solche rechtssichere Ausgestaltung aussehen kann.
Wir werden hier als Parlament, wie auch am heutigen Tage, permanent darauf zu achten haben, dass dies dauerhaft weiterentwickelt wird, um auch den weiteren Herausforderungen in Zusammenarbeit mit IHKen, Kammern, Handwerkskammern gerecht zu werden, die hier bereits ebenfalls sehr gute Arbeit geleistet haben. Aber wir müssen mit ihnen im Gespräch bleiben, um die Signale aufzunehmen, um hier ständig weiterzuhelfen und zu verbessern, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Zweitens müssen wir über diesen Punkt hinaus auch die Anwenderfreundlichkeit der Verordnung in den Blick nehmen. Wir müssen darüber reden, dass wir auf den Bund einwirken müssen, alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen. Die EU-Regeln müssen so einfach und bürokratiearm wie möglich umgesetzt werden. Sie müssen genau eins zu eins umgesetzt werden. Es darf hier nicht wieder durch einen deutschen Sonderweg noch etwas draufgepackt werden.
Es muss letztlich auch geprüft werden, ob noch einmal auf EU-Ebene zu handeln ist. Hier muss von Nordrhein-Westfalen ein Signal ausgehen. Das ist in der Vergangenheit versäumt worden. Es hätte auch hierfür unter Rot-Grün bereits Möglichkeiten gegeben. Es kann aber nicht sein, dass einmal getroffene Entscheidungen auf der europäischen Ebene – und ich weise …
… die Schuld ausdrücklich nicht der europäischen Ebene zu – für immer zementiert sind. Auch hier müssen Evaluierungen möglich sein. Hier müssen auch schnelle Evaluierungen möglich sein. Das müssen wir einfordern.
Deswegen wäre ein stärkeres Signal als das, was die Oppositionsfraktion hier möglich gemacht haben, am heutigen Tage wichtig gewesen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was ist eigentlich mit der Kanzlerin los? Nach zwei Jahren Übergangszeit gelten in neun Tagen die Regeln der
europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Und was sagt eine Frau Merkel vor nicht einmal einer Woche dazu? Zitat: Es müsse aber aufgepasst werden, dass die Regeln nicht unpraktikabel ausfielen.
Meine Damen und Herren, wir wissen ja von der Kanzlerin, dass diese lange braucht, um etwas in diesem Land zu begreifen. Aber das hier ist wirklich absurd. Wo war Frau Merkel eigentlich die letzten sechs Jahre? Da tut diese Dame so, als sei diese Verordnung einfach so vom Himmel gefallen. Dabei hatte die Kanzlerin seit spätestens 2012, also seit sechs Jahren, die Zeit und die Möglichkeit, in das Verfahren einzugreifen und die Interessen der Deutschen zu vertreten. Aber was interessieren Frau Merkel schon noch die Interessen der Deutschen? Wir erkennen das auf jeden Fall nicht.
Auch in diesem Parlament sehen wir bei vielen Abgeordneten dieses Interesse leider nicht mehr. Schließlich haben die Parteien des letzten Jahrtausends, also SPD, Grüne, FDP und CDU, zu Beginn dieser Legislaturperiode unseren Amtseid geändert, wie wir es heute mal wieder gehört haben. Damit muss nun kein Abgeordneter mehr zum Wohle des deutschen Volkes schwören. Sie alle seien nur noch Europäer und tilgen in ihrem Amtseid das deutsche Volk. Und jetzt war es mal wieder die böse EU, und jemand muss kommen, um zu helfen.
Sie alle hatten über Ihre Parteikollegen in der EU und auch im Bundestag und im Bundesrat das Heft in der Hand. Es ist Ihre Verantwortung, wenn unsere Unternehmen jetzt leiden müssen. So ist es schon irre, dass der kleine Bäcker um die Ecke, nur weil er Bestelllisten seiner Kunden entgegennimmt, demselben umfassenden Personendatenschutz unterworfen ist wie Großkonzerne wie Apple oder Amazon.
Erstens: höhere Haftungsrisiken. Statt bisher bis zu 300.000 € werden jetzt bis zu 20 Millionen € oder bis zu 4 % ihres Umsatzes fällig – wohlgemerkt: Umsatz, nicht Gewinn. Und im Massengeschäft liegen die Gewinnspannen häufig im kleinen einstelligen Prozentbereich. Da kann eine solche Haftung das komplette Unternehmen zerstören.
Zweitens: Beweislastumkehr. Zukünftig müssen Unternehmen nachweisen, dass sie die Regeln ordnungsgemäß eingehalten haben. Bisher mussten die Behörden einen Verstoß nachweisen. Damit kommen massive Dokumentationspflichten auf unsere Bürger zu. Und das EU-Bürokratiemonster schlägt dank der Untätigkeit der deutschen Regierung und von Ihnen allen wieder einmal zu.
Drittens: enorme Dokumentationspflichten bei Werbemaßnahmen. Unternehmen müssen im Vorfeld jeder einzelnen Werbemaßnahme prüfen, ob diese Maßnahme noch dem ursprünglichen Zweck dient, zu dem der Kunde ihm die Daten gegeben hat. Und das muss natürlich auch für jede einzelne Werbemaßnahme dokumentiert werden.
Nehmen wir ein Beispiel: Sie haben ein Unternehmen, das Gartenmöbel verkauft. Der Kunde hat Ihnen die Erlaubnis gegeben, ihm Werbung zu schicken. Sie machen es auch eifrig. Jetzt erweitern Sie Ihr Geschäft um Blumen. Dürfen Sie jetzt diesem Kunden auch Werbung für Blumen schicken oder nur für Blumen, die draußen sind, aber nicht im Innenraum, weil das zu Gartenmöbeln passt? Und das alles müssen Sie dokumentieren, abwägen und dann entscheiden: Gehen Sie dieses Risiko ein, diesem Kunden noch eine Werbung zu schicken?
Während Sie früher dem Kunden im Sinne eines übergreifenden Geschäftes oder neudeutsch auch Cross-Selling einfach die Blumenwerbung geschickt hätten, wägen Sie jetzt das Risiko ab und lassen es doch lieber sein, denn die Abmahnindustrie steht schon in der Ecke und wird Ihr Geschäft dann eventuell ruinieren.
Andere Länder wie Österreich mit einer FPÖ- und ÖVP-Regierung machen es allerdings mal wieder besser als Deutschland. Tja, diese Länder sind auch nicht so naiv und EU-gläubig. Sie jedoch, liebe Vertreter der Parteien des letzten Jahrtausends, huldigen einem goldenen Kalb namens EU.
Sie ruinieren unser Land. Sie ruinieren unsere Arbeitnehmer, Arbeitsplätze und Unternehmen. Das geht zulasten unserer Malocher in unserem Land. – Den Zuhörern vielen Dank.
Das war der Abgeordnete Loose von der AfD-Fraktion. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Das bleibt auch so. Dann kann ich die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 1 – Aktuelle Stunde – schließen.
Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat für die antragstellende Fraktion der CDU Herr Kollege Preuß das Wort.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Prävention ist das wirksamste Mittel, um gesund zu bleiben. Ich kann viel für meine Gesundheit tun: mich gesund ernähren, Sport treiben, nicht rauchen, weniger Alkohol trinken, dafür mehr Wasser trinken, zu allen Vorsorgeuntersuchungen gehen und so weiter und so fort.
Gegen Infektionskrankheiten wie Masern, Röteln, Grippe, Diphtherie, Tetanus und Keuchhusten kann ich mich jedoch nur durch Impfungen schützen. Impfung ist die wichtigste präventive Maßnahme, die es gibt.
Beim Thema „Impfen“ geht es nicht nur um den Schutz der eigenen Person vor Infektionskrankheiten, es geht auch um Eigenverantwortung. Es geht um Herdenimmunität. Es gibt Menschen, die wir nicht impfen können, zum Beispiel Säuglinge oder chronisch erkrankte Menschen. Gerade diese Menschen sind darauf angewiesen, dass die Personen in ihrem Umfeld geimpft sind und sie so vor Ansteckung und Ausbreitung von Krankheiten schützen. Sich impfen zu lassen, ist sicherlich die freie Entscheidung eines jeden Einzelnen, es geht aber auch um die Eigenverantwortung. Jeder muss sich darüber im Klaren sein, dass er für den Schutz der Allgemeinheit eine Mitverantwortung trägt.
Die Impfquote ist in Deutschland mit etwas über 90 % für die erste Dosis im Alter von 15 Monaten relativ hoch, nimmt jedoch schon bei der zweiten Dosis, die für einen sicheren Impfschutz notwendig ist, rapide ab. Auch wenn die Impfbereitschaft grundsätzlich vorhanden ist, reicht sie nicht aus, um Infektionskrankheiten völlig zurückzudrängen. Die Übertragungswege müssen unterbrochen werden, und dafür braucht es eine Durchimpfungsquote von am besten 100 % mit zwei Impfdosen.
Noch mehr Aufklärung ist notwendig. Nur so können wir das Misstrauen gegen Impfungen reduzieren, die Impfbereitschaft erhöhen und das Bewusstsein für die Verantwortung eines jeden stärken.
Die NRW-Koalition strebt eine deutliche Verbesserung der Impfquoten an. Wir haben im Landeshaushalt für das laufende Jahr im Bereich des Gesundheitsschutzes und der Seuchenbekämpfung den Baransatz um 200.000 € erhöht zu dem Zweck, Aufklärungsmaßnahmen und eine landesweite Kam
pagne zur Erhöhung der Impfquote sowie für aufsuchende bzw. niedrigschwellige Impfaktionen zu unterstützen.
Die Fakten in unserem vorliegenden Antrag zeigen, wie wichtig es ist, zu handeln. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.