Protokoll der Sitzung vom 24.05.2016

zur digitalen Ausstattung von Lehrerinnen und Lehrern vorlegen

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/2560

Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat für die antragstellende Fraktion Herr Kollege Ott das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Themen Datenschutz und personenbezogene Daten – das haben wir heute Morgen auch schon diskutiert – sind rechtlich hoch brisant, da sie die fundamentalen Grundrechte eines jeden Menschen tangieren. Deshalb ist es natürlich einer besonderen Sensibilität unterstellt, sich mit diesen Themen zu beschäftigen.

Seit Januar 2018 liegt eine Dienstanweisung des Schulministeriums für die automatisierte Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der Schule vor. Damit gehen eine Reihe von Problemen und Schwierigkeiten einher, die die Lehrerinnen und Lehrer vor Herausforderungen stellen. Wir müssen die Lehrerinnen und Lehrer dabei dringend unterstützen.

Folgende Fragen stellen sich die Lehrerinnen und Lehrer in unseren Schulen:

Wie kann man die Vorgaben einhalten? Wie kann ich das für mich lösen? Welche Möglichkeiten zum Schutz habe ich? Wie werde ich unterstützt? Warum werden andere umfänglich ausgestattet, und mir fehlt es an allem? Das geht bis hin zur Frage: Wie kann man Lehrerinnen und Lehrern die Arbeit in immer stärker digitalen Kontexten ermöglichen und erleichtern?

Diese Fragen, Kolleginnen und Kollegen, stellen wir stellvertretend für die Lehrerinnen und Lehrer dieses Landes hier im Parlament.

Ich habe mich sehr darüber gefreut – der Staatssekretär ist heute auch hier –, dass Staatssekretär Richter letzte Woche im Schulausschuss an verschiedenen Stellen deutlich gemacht hat, dass er das, was im Antrag formuliert ist, eigentlich auch unterstützt. Er sagte nämlich, dass er selbst Fragen hat, die zu klären sind:

Welche Bedingungen braucht es? Wie kann Digitalisierung Schulen besser machen? Wie kann sie auch für die Lehrerinnen und Lehrer einen schulpädagogischen Mehrwert schaffen?

Insofern sind wir sehr zuversichtlich und würden uns sehr wünschen, dass die Regierungsfraktionen unserem Antrag folgen. Sinnvollerweise sollten wir gemeinsam versuchen, die Lösung jetzt herbeizuführen.

Ich möchte mit Erlaubnis der Präsidentin aus der Mitschrift des Schulausschusses von letzter Woche zitieren. Da sagte nämlich Herr Richter Folgendes:

Es braucht pädagogische Konzepte zur Digitalisierung. Es braucht Betriebskonzepte, Datenschutzkonzepte und entsprechende Hinweise auf rechtliche Regelungen. Daher wurde diese Dienstanweisung formuliert. Sie beinhaltet eine Zusammenfassung der datenschutzrechtlichen Regelungen.

Folgende Fragen müssten darüber hinaus noch geklärt werden: Inwieweit ist das Land in der Verantwortung, digitale Endgeräte zur Verfügung zu stellen? Wie sieht die Mindestausstattung an Schulen aus? Und: Welche Arbeitsplätze für Lehrkräfte müssen eigentlich zur Verfügung gestellt werden?

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, damit ist alles zu diesem Antrag gesagt. Die Landesregierung muss hier ein Konzept vorlegen. Deshalb hoffen wir auf breite Zustimmung zu unserem Antrag. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Ott. – Für die CDU-Fraktion spricht der Kollege Braun.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie gute Schule im Digitalisierungszeitalter aussieht, wie sie funktioniert – sind die wesentlichsten Fragen der Bildungspolitik.

Dazu gehören die Fragen nach Anwendung von Endgeräten, Programmierung, Medienkompetenz. Dazu gehört die Qualifikation, die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften. Dazu gehört die Anpassung des Lehrplans. Dazu gehören die Fragen nach Infra

struktur, Software und Ausstattung mit digitalen Endgeräten von Schülern in den Klassenzimmern und natürlich auch von Lehrerinnen und Lehrern.

So weit, so gut, so einig. – Nun schaue ich mir den knappen Antrag der SPD-Fraktion an und stelle fest: reichlich Nebelkerzen, wenig Neues, nichts Zielführendes.

Die Dienstanweisung des Ministeriums für Schule und Bildung für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist der Aufhänger Ihres Antrags, weil sie für Unruhe in der Schullandschaft gesorgt hat. Das war zweifelsohne so. Unlängst sind allerdings weitere Gespräche des Ministeriums mit Schulverbänden geführt worden. Es sind weitere klarstellende Schulmails versandt worden, um offene Fragen zu klären und vermeintliche Missverständnisse auszuräumen.

Es ist festzuhalten, dass es sich eben um keine neue Richtlinie handelt, sondern um eine Zusammenfassung der bestehenden Regelungen von Landes-, Bundes- und Europarecht, wie Kollege Ott es gerade eben auch zugestanden hat. Eine solche Zusammenfassung gab es bislang nicht. Sie ist eine notwendige Hilfestellung für die Schulen.

Schaut man sich die Dienstanweisung und den Genehmigungsvordruck an, so handelt es sich um keine unüberwindbaren Hürden, sondern um völlig nachvollziehbare und handhabbare Sicherheitsanforderungen:

Einsatz eines aktuellen Betriebssystems. Check. – Einsatz einer Firewall und eines Virenschutzsystems. Check. – Einsatz eines sicheren Passworts. Check. – Verschlüsselung der Daten bei externen Datenträgern. Check. – Und fünftens: Automatische Sperre des Endgeräts nach 15 Minuten Inaktivität. Check.

Sehr geehrte Damen und Herren, das alles sind keine Anforderungen, für die man IT-Spezialist sein muss. Vor allem sind es Anforderungen, die der Großteil der Privatpersonen schon heute erfüllt. Wer sie nicht erfüllt, dem würde ich es empfehlen. Sollte gerade jemand im Saal merken, vielleicht noch nicht ganz up to date zu sein, rate ich, selbst dieses Einmaleins der Datensicherheit anzuwenden.

Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, darf auch ich vom Tonbandmitschnitt den Kollegen Ott aus der letzten Schulausschusssitzung zitieren, wo er sagte, das sei alles inhaltlich nachvollziehbar; er hätte dort nichts zu kritisieren.

Wenn also Lehrer ihren eigenen PC nutzen oder nutzen wollen, um Noten zu speichern, Adresslisten zu führen und Unterrichtsdokumente zu verarbeiten, ist das weiterhin möglich. Ich finde, das ist auch die wesentliche Botschaft an alle Lehrerinnen und Lehrer in Nordrhein-Westfalen: Die Nutzung des eigenen PC,

des Laptops, des Tablets, des Smartphones ist weiterhin möglich.

Eine relevante, davon aber völlig unabhängige Frage bleibt: Wie sieht zukünftig die Ausstattung von Lehrkräften aus?

Liebe SPD, Sie zünden Nebelkerzen, wenn Sie mit Kritik an notwendigen, hilfreichen Datenschutzhinweisen das Versäumnis eines Digitalkonzepts in Ihren vergangenen Regierungsjahren übertünchen wollen.

Natürlich müssen wir uns Gedanken machen, welche Endgeräte wir in den Klassenzimmern den Schülern und Lehrern zur Verfügung stellen, genauso wie wir klären müssen, was im Verantwortungsbereich des Landes und der Schulträger liegt. Das haben wir uns mit dem Koalitionsvertrag vorgenommen, und ich verrate Ihnen eines: Da sind wir als regierungstragende Faktion längst dran.

Sie waren vielleicht teilweise selbst bei der Auftaktkonferenz „Digitaloffensive Schule NRW“ dabei. Darüber hinaus war das Ministerium nicht untätig, sondern hat, wie wir in der letzten Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung erfahren haben, bereits sehr genau diskutiert, auch mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, welche Geräte welchen Zwecken dienlich sind und wie die Kompatibilität gewährleistet werden kann.

Das sind keine einfachen Fragen, aber es ist der richtige Weg, um diese Fragen zu klären. Deshalb sind kurzfristige Schnellschüsse, wie sie die SPD im Antrag fordert, nicht hilfreich.

Dies gilt – das möchte ich abschließend erwähnen – ebenso für die Forderung einer kurzfristig einzuführenden Verarbeitungsplattform. Bei so etwas wie LOGINEO, was Rot-Grün schon zu seiner Regierungszeit auf den Weg brachte, mussten wir leider im letzten Jahr schon erfahren, wohin uns Schnellschüsse führen können: massive technische Fehler, fehlende Funktonalität.

Mit der NRW-Koalition wird es jedenfalls keine „Weiße Salbe“ geben. Unsere Wähler haben uns das Vertrauen geschenkt, damit wir sauber und gründlich arbeiten. Daran halten wir uns. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Danke schön, Herr Kollege Braun. – Für die FDP-Fraktion hat Frau Kollegin Müller-Rech jetzt das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute debattieren wir über einen Antrag der SPD-Fraktion, der die Landesregierung dazu auffordert, kurzfristig

ein Konzept zur digitalen Ausstattung von Lehrerinnen und Lehrern vorzulegen.

Bevor ich auf den Antrag eingehe, möchte ich kurz von der letzten Schulausschusssitzung vor einer Woche berichten. Zu der dort unter Tagungsordnungspunkt 10 aufgeführten Auftaktkonferenz „Digitaloffensive Schule NRW“ haben wir bereits über die vielfältigen Herausforderungen diskutiert, die uns die Vorgängerregierung unerledigt hinterlassen hat. Im Zuge der Diskussion haben die Ministerin und der Staatssekretär bestätigt, dass es noch Baustellen gibt, die es zu beseitigen gilt.

Heute befassen wir uns erneut mit diesem Thema, und Sie fordern auch heute wieder die Landesregierung dazu auf, kurzfristig Konzepte zu erstellen und sie schnellstmöglich umzusetzen. Konzepte, Konzepte, Konzepte – die fordern Sie auffallend oft, ausgerechnet bei den Themen, die Sie selbst hätten angehen können und die überhaupt nicht neu sind. Wieder einmal bekommt man einen Eindruck davon, wie Sie die letzten Jahre hier anscheinend ohne Konzepte gearbeitet haben.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Wir sollen und werden nun Ihre nicht gemachten Hausaufgaben erledigen. Ich gehe jetzt auf Ihren Antrag ein.

Erstens. Sie schreiben – ich zitiere –, Lehrerinnen und Lehrer sollten eine Richtlinie unterzeichnen, wenn sie ihren privaten Rechner nutzen, um Schülerdaten zu verarbeiten.

Da Ihr Antrag bereits vor der letzten Schulausschusssitzung geschrieben wurde, gehe ich davon aus, dass Ihnen mittlerweile klar ist, dass die Dienstanweisung, die Sie bestimmt meinten, lediglich die aktuelle Rechtslage wiedergibt.

Eine von Lehrern zu unterschreibende Richtlinie gibt es diesbezüglich nicht. Vielmehr ist es so, dass die Nutzung privater Geräte zur Verarbeitung personenbezogener Schülerdaten der Genehmigung der Schulleitung bedarf – mehr nicht. Diese Genehmigungspflicht haben Sie als SPD-Regierung 1995 selbst eingeführt.

Jetzt wurden keine Neuerungen vorgenommen, sondern bereits bestehende Nachweispflichten nutzerfreundlich zusammengefasst und klargestellt oder, wie Staatssekretär Richter im Schulausschuss sagte, damit wurde Licht ins Dunkle gebracht.

Zweitens. Die SPD-Fraktion fordert in ihrem Antrag ein kurzfristiges Konzept zur digitalen Ausstattung von Lehrerinnen und Lehrern.

Wir haben in dieser Sitzung auch gehört, dass das Ministerium dabei ist, diesen wichtigen Punkt abzuarbeiten. Auch hierzu hat sich Staatssekretär Richter hinreichend geäußert. Es muss die Frage geklärt werden, wo die Zuständigkeit des Schulträgers vor

Ort aufhört und wo die Verantwortung des Landes als Dienstherr beginnt, wenn es um die Ausstattung der Lehrerinnen und Lehrer mit digitalen Endgeräten geht. Dazu führt das Ministerium aktuell Gespräche, wie wir in der Ausschusssitzung gehört haben.