Ort aufhört und wo die Verantwortung des Landes als Dienstherr beginnt, wenn es um die Ausstattung der Lehrerinnen und Lehrer mit digitalen Endgeräten geht. Dazu führt das Ministerium aktuell Gespräche, wie wir in der Ausschusssitzung gehört haben.
Punkt 2 Ihres Beschlussvorschlages ist also schon in Arbeit, ohne dass es Ihres Tätigwerdens bedurfte, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das Ziel, dass die Lehrerinnen und Lehrer unseres Landes verlässlich mit personenbezogenen Daten umgehen können, eint uns.
Drittens. Sie verlangen von der Landesregierung, kurzfristig eine Plattform zur Verarbeitung der sensiblen Daten von Schülerinnen und Schülern zur Verfügung zu stellen, Stichwort LOGINEO. Es ist schon echt ein dickes Ei, dass Sie das hier und heute aufs Tapet bringen, und ich kann ein Schmunzeln nicht verbergen. Seit 2015 wird an diese Software gearbeitet. LOGINEO war bis zum Regierungswechsel im letzten Jahr nicht fertiggestellt. Die neue Landesregierung konnte das Programm nicht ausrollen, da es massive Lücken aufwies; dies wurde auch gutachterlich festgestellt.
Lieber Herr Ott, fragen Sie doch bitte einmal an den Schulen, wer LOGINEO verbockt hat. Die Schulen können Sie durch solche Anträge nicht täuschen, denn sie wissen, dass es die rot-grüne Landesregierung war, die LOGINEO nicht ans Laufen bekommen hat. Es war Aufgabe der alten Landesregierung, dafür zu sorgen, dass das Programm in angemessenem Funktions- und Zeitumfang auf die Schulen ausgerollt wird. Wie hätten Sie den Schulen damit geholfen! Sie wären unter anderem wesentlich weiter in der Frage, die Sie heute aufwerfen: wo Sie die sensiblen Daten von Schülerinnen und Schülern sicher speichern können. Diese Chance haben Sie nicht genutzt, meine Damen und Herren.
Was macht die neue Landesregierung nun mit dem Sorgenkind LOGINEO? – Staatssekretär Richter hat in der nun schon so oft zitierten Ausschusssitzung deutlich gemacht, dass es eine Software für Schulen geben wird, aber erst dann, wenn das Ministerium die Gewissheit hat, dass sie keine Sicherheitslücken aufweist und in der täglichen Praxis stabil anwendbar ist, damit – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin – „die Digitalisierung an den Schulen nicht mit Misserfolgserlebnissen anfängt“.
Meine Damen und Herren, wir sind uns bewusst, dass wir bei der Digitalisierung an den Schulen noch viel mehr zu tun haben, als uns lieb ist. Aber noch einmal: Wir werden die Dinge nicht übers Knie brechen, sondern sorgfältig, strukturiert und schrittweise die digitale Schule schaffen. Die NRW-Koalition setzt auf Gründlichkeit vor Schnelligkeit. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Müller-Rech. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Beer.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, Frau Müller-Rech, Sie waren in der letzten Legislaturperiode noch nicht im Parlament. Es ist in der Tat bedauerlich, dass LOGINEO noch nicht fertiggestellt wurde, dass es nicht funktioniert hat. Wir haben als schulpolitische Sprecherinnen oft genug zusammengesessen.
Ich hätte auch erwartet – das will ich noch einmal sehr deutlich sagen –, dass die potenten Partner, die eigentlich im Auftrag diese Softwareplattform erarbeiten sollten, wirklich so potent und kompetent wären, das ohne Lücken hinzubekommen. Ich bin auch sehr darüber entsetzt, dass das nicht funktioniert hat. Das teilen wir. Dass es nicht kurzfristig funktionieren kann, es neu aufzusetzen, da bin ich Ihrer Meinung. Aber wir müssen trotzdem daran arbeiten, etwas Belastbares zu haben. Denn das ist eine gemeinsame Anstrengung, und ich finde, das sollten wir nicht gegeneinander schieben.
Aber, Herr Kollege Braun, wenn Sie so tun, als ob dieser Antrag der SPD quasi die Zuschriften der Personalräte und aller Lehrer und Lehrerinnen, die sich an uns wenden, provoziert hat, dann ist das eine Verkehrung. Denn diese Zuschriften kommen jetzt schon eine ganze Weile.
Auch wenn weiter für Klarstellung gesorgt wird – die Unruhe ist da, und es gibt die Rückfragen aus den Kollegien. Es ist klar, überall gibt es die Anforderungen der Digitalisierung, die Verwaltungsvorgänge, die Dokumentationen, die Lehrerinnen und Lehrer zu machen haben, die Frage der Umstellung des Unterrichtens, vom Lernen her Digitalisierung zu denken. – Ich denke, da haben wir auch einen gemeinsamen Ansatz.
Doch das sind Anforderungen, und das verlangt Klärungen rechtlicherseits. Es ist schon angesprochen worden. Ich glaube, dass es nicht damit getan ist, jetzt Gespräche zu führen, wer was macht.
Ich will von dem Beispiel meiner Heimatkommune Paderborn erzählen. Das ist eben nicht die Realität in anderen Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Die Kommune Paderborn nimmt bis 2020 knapp 8 Millionen € in die Hand, stattet unter anderem alle Kollegen und Kolleginnen mit Tablets, mit dienstlichen Endgeräten, aus und gibt sie ihnen quasi dann an die Hand, wenn sie die gemeinsame Schulung gemacht haben, die von der Universität Paderborn und dem Kompetenzzentrum der Bezirksregierung begleitet wird. Das ist ein Konzept, das man sich anschauen sollte.
Aber der Arbeitsplatz von Kolleginnen und Kollegen kann nicht von der Potenz einer Kommune und dem Engagement abhängen, sondern die Qualität von Schule hat sehr viel auch mit diesem Ausbau von Digitalisierung und der Frage der Gestaltung der Arbeitsplätze von Kolleginnen und Kollegen zu tun.
So kommen wir zu den grundlegenden rechtlichen Fragen. Ich glaube nicht, dass das mit einer schnellen Befassung mit diesem Antrag hier jetzt erledigt ist. Daher habe ich ein rechtliches Gutachten in Auftrag gegeben, um bestimmte Dinge zu klären. Denn egal, wer regiert, wir stehen vor dieser Frage: Wer ist eigentlich für die Ausstattung und die Anforderung im Lehrerberuf für die Kollegen und Kolleginnen zuständig? Die Fragen zur Datenschutzverordnung bringen das Ganze noch einmal in die Zuspitzung.
Die Anforderungen an die Digitalisierung, wie Kollegen und Kolleginnen ihre Arbeit verändern müssen, sind eine Vorgabe des Landes. Wie wird das umgesetzt? Wie verhält sich das in der Konnexität? Wie sieht das mit dem Zyklus von Geräten aus? Wo muss das Land, wo muss die Kommune tätig werden? Was gibt es da für finanzielle Regelungen untereinander?
Deswegen bin ich froh, dass dieses Gutachten hoffentlich bald vorliegen wird und wir das in den Diskussionsprozess im Schulausschuss dann auch einspeisen können. Denn wir brauchen rechtliche Sicherheit. Die Kollegen und Kolleginnen warten auch darauf, dass es diese rechtliche Sicherheit gibt und es nicht von wohlwollenden Gesprächen auf der einen oder anderen Seite abhängt, die sich auch noch sehr lange ziehen können, wann es endlich diese Klärung gibt: Wer ist verantwortlich für die Arbeitsausstattung von Lehrerinnen und Lehrern in Nordrhein-Westfalen, vor allen Dingen in diesem Bereich der digitalen Endgeräte?
Das werden wir in aller Sorgfalt miteinander diskutieren, aber auch in der nötigen Konsequenz, so schnell wie möglich zu einem Ergebnis zu kommen, damit diese Klarheit im nächsten Schuljahr dann auch Raum greifen kann.
Das hat für uns als Haushaltsgesetzgeber eventuell ganz enorme Folgen. Deswegen möchte ich es einmal grundsätzlich geklärt haben. Denn dann müssten zum kommenden Haushalt auch die entsprechenden Mittel bereitgestellt sein. Daher liegt mir daran, dass wir das nicht verschieben, sondern einmal grundsätzlich diese Frage stellen und wir hoffentlich mit dieser Klärung auch zu einer Bereitschaft kommen, wenn das Land in die Verantwortung genommen werden muss, diese digitalen Endgeräte zu stellen, dass hier wirklich die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden und es gemeinsam getragen wird.
Das ist die Initiative, die ich in diesen Prozess einbringen möchte, damit wir wirklich zu einer Lösung
kommen. Das ist nichts, woraus jemand Honig saugen kann, sondern wir müssen dafür sorgen, dass unsere Schulen gut ausgestattet sind und die Kolleginnen und Kollegen den Dienst bestens versehen können.
Vielen Dank, Frau Kollegin Beer. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Seifen das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der SPD ist wieder einmal überflüssig und lediglich fürsorgepopulistisch, wie man das von der SPD oftmals kennt.
Nun wird die neue Datenschutz-Grundverordnung zum Anlass genommen, um einen Alarm auszulösen, der vor dem Hintergrund der Schulwirklichkeit nicht gerechtfertigt ist und auch dem geneigten Leser des Antrags verdeutlicht, dass die Verfasser Schulwirklichkeit kaum kennen können, oder sie verheimlichen es.
Da sollen also alle Lehrer und Lehrerinnen, die das fordern, die das möchten, mit Dienstrechnern ausgestattet werden. Dann empört man sich, dass es auf Dauer nicht angehen könne, dass die Lehrkräfte für die Erledigung ihrer Dienstgeschäfte auf private Rechner zurückgreifen müssen. Lieber Herr Ott, seit Mitte der 80er-Jahre arbeiten Lehrkräfte mit Rechnern, und selbstverständlich haben die Lehrkräfte ihre Rechner immer selbst angeschafft und finanziert, wie sie das mit allen Materialien und Büchern machen müssen.
Ich kann mich nicht daran erinnern, dass eine frühere SPD-Regierung oder überhaupt eine Regierung hier in NRW sich jemals in dieser Hinsicht um die Lehrkräfte gekümmert hätte. Jetzt kommt also von den bequemen Sitzen der Opposition aus die Forderung nach Ausstattung der Lehrkräfte mit Rechnern wegen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung.
Aber die Rechner sind auch dabei, das Konzept auch. Konzept ist so ein diffuser Begriff. Da kann man immer alles reinpacken: „Konzept“.
Den anwesenden SPD-Abgeordneten sei gesagt, dass es bereits seit Langem Datenschutzbeauftragte an den Schulen gibt – es sei denn, Sie kennen Schulen, wo das nicht der Fall ist. Dann würde ich aller
dings an Ihrer Stelle mal mit dem Schulleiter sprechen, dass er bereits seit Langem da etwas versäumt.
Möglicherweise – das will ich nicht in Abrede stellen – muss die Verpflichtung jetzt vielleicht erneut erfolgen. Es ist vielleicht noch einmal ein Bewusstwerdungsprozess, der in diesem Zusammenhang erfolgen kann. Aber dass das eine große Neuerung ist – ich bitte Sie wirklich.
Ich glaube, Sie halten die Schulen, die Schulleiter und die Lehrkräfte für hinterwäldlerische Leute, die unbedingt der Aufklärung durch Landtagsabgeordnete bedürfen. Das ist aber nicht der Fall. Das kann ich Ihnen versichern.
In den Schulen ist das Verwaltungsnetz bereits strikt vom pädagogischen Netz getrennt. Es gibt auch Kommunen, in denen die städtische IT-Abteilung die Betreuung der Netzwerke übernommen hat. Da wird Datensicherheit auf höchstem Niveau betrieben.
Was jedoch bleibt, ist die Problematik personenbezogener Datenverarbeitung auf privaten Rechnern im häuslichen Arbeitszimmer; das ist wohl wahr. Es gibt zwar immer noch viele Kolleginnen und Kollegen, die Bleistift und Notenbögen benutzen und nicht digital arbeiten, es gibt aber eben auch Kolleginnen und Kollegen, die das digital machen. Spätestens bei den Zeugniskonferenzen werden die Daten sowieso auf digitale Träger übertragen, damit die Noten in SchILD eingepflegt werden können.
Auch bisher mussten die Lehrkräfte strenge Sicherheitsbestimmungen einhalten und hatten ihre Rechner zu schützen. Das ist gerade bereits gesagt worden. Dies ändert sich auch dann nicht, wenn sie einen Rechner erhalten, der ihnen vom Dienstherrn gestellt würde. Denn diesen nehmen sie auch mit nach Hause, und was ist dann mit dem Schutz? Dort müssen sie ihn genauso schützen. Die Problematik bliebe doch die gleiche.
Sicherheit in höherem Maße wäre nur gewährleistet, wenn die Lehrer verpflichtet würden, ausschließlich in der Schule an Rechnern zu arbeiten, die am Verwaltungsnetzwerk angeschlossen sind.
Das wäre möglicherweise für die Kollegen möglich, die nur Ziffernnoten geben müssen. Für diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die Gutachten schreiben, bedeutet es aber im Grunde genommen eine Erschwernis. Die schreiben sie natürlich am Nachmittag oder Abend zu Hause, und das ist auch so gewollt. Das heißt, es würde sich gar nichts ändern.
Auch wenn sie einen Dienstrechner erhielten, müssten sie alles tun, um die Sicherheit zu gewährleisten. Möglicherweise könnte der Schulleiter sie verpflichten, eine externe Festplatte zu benutzen, den Computer offline zu stellen und die Notenbearbeitung dann auf der externen Festplatte zu machen. Das
wäre möglich. So werden auch Abiturthemen heruntergeladen, vervielfältigt und dann erst entschlüsselt.
Sehr geehrter Herr Ott, Sie haben gerade Fragen formuliert, die sich die Lehrer angeblich stellen. Ich sage Ihnen: Diese Fragen stellen sie sich schon lange nicht mehr. Sie sind bereits wesentlich weiter als Sie. Das muss ich Ihnen einmal ganz deutlich sagen.
Ein Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden sollte tatsächlich stattfinden, aber einen anderen Zweck verfolgen, Herr Ott, als Sie es hier dargestellt haben.
Die Schulen einer Gemeinde durch die IT-Abteilung der Städte verwalten und betreuen zu lassen, ist eine wirklich zielführende Anregung. Dies entlastet nämlich die Schulen und die Lehrkräfte auf entscheidende Weise. Das habe ich sowohl in Münster als auch in Gronau selbst erlebt. Dort werden die Netzwerke von der Stadt betreut. Das ist eine unglaubliche Erleichterung und bewirkt übrigens auch eine Sicherheitserhöhung von unglaublichem Ausmaß.
Wenn dann vielleicht auch einmal LOGINEO einsatzbereit ist, wird sich das Problem weiter entschärfen. Der Antrag der SPD ist also völlig substanzlos und wirklichkeitsfremd, ebenso wie die Schulpolitik der SPD in den letzten Jahren. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Seifen. – Für die Landesregierung hat nun Frau Ministerin Gebauer das Wort.